Der Schulelternrat. Info Elternarbeit für das Ratsgymnasium in Peine. Info-EA

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1 . Der Schulelternrat Info Elternarbeit für das Ratsgymnasium in Peine Info-EA

2 Version: 1.01 Stand: Status: Eingeführt PID: Autoren: Wibke Ballnus, Christiane Borchert-Edeler, Dirk Iwasinski Verantwortlich: Schulelternrat des Ratsgymnasiums in Peine Seite 2 von 19 v1.01 vom

3 Inhaltsverzeichnis 1 Klassenelternschaft (KE) 6 2 Klassenelternvertreter 6 3 Klassenkonferenz 7 4 Schulelternrat (SER) 8 5 Vorstand des Schulelternrates 9 6 Fachkonferenzen 10 7 Gesamtkonferenz 11 8 Stadtelternrat 12 9 Kreiselternrat Schulvorstand Projekte, Arbeitsgruppen Weiterführende Informationen 15 Änderungsverzeichnis 16 Anlage Infos zum Schuljahr 2013/14 17 Anlage Ihre Notizen 18 Anlage Fragebogen 19 Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verzichten wir auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z. B. Teilnehmer/Innen. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter. v1.01 vom Seite 3 von 19

4 Seite 4 von 19 v1.01 vom

5 Liebe Eltern, wir freuen uns, dass Ihr Kind unsere Schule, das Ratsgymnasium in Peine, besucht und heißen Sie herzlich willkommen. Es kommen viele neue Dinge auf Sie zu. Manches ist Ihnen zwar bestimmt schon bekannt. Aber dennoch ist die Flut an Informationen manchmal erschlagend, und trotzdem bleiben oft Fragen offen, oder man traut sich einfach nicht, diese zu stellen. Wir möchten Sie gern unterstützen, denn uns liegt das Miteinander zwischen Eltern, Schülern und Lehrern sehr am Herzen. Wir tragen als Eltern Mitverantwortung für die Gestaltung des Schullebens. Daher haben wir in vielen Bereichen und Projekten die Möglichkeit, uns aktiv daran zu beteiligen. Aus diesem Grund haben wir auf den nachfolgenden Seiten ganz kurz zusammengefasst, wie Elternmitarbeit in der Schule aussieht, welche Gremien es mit welchen Funktionen gibt und wie Sie sich dort beteiligen können. Grundlage dafür ist das Niedersächsische Schulgesetz 1 und das verantwortungs- und vertrauensvolle Miteinander zwischen Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern am Ratsgymnasium. Diese Informationsschrift ist bewusst sehr knapp gehalten, da Sie Genaueres im Internet unter oder nachlesen oder sich jederzeit an unsere Elternvertreter wenden können. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diese Seiten auch als kleine Anregung sehen, sich aktiv in unsere Arbeit an unserer Schule einzubringen. Ihr Schulelternrat des Ratsgymnasiums in Peine 1 v1.01 vom Seite 5 von 19

6 1 Klassenelternschaft (KE) Alle Eltern der Klasse Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenelternschaft. Sie tritt auf Einladung zusammen. Die Klassenelternschaft wird durch Klassenelternvertreter vertreten. Sie wählt ihre Vertreter alle zwei Jahre und darüber hinaus zum gleichen Zeitpunkt Vertreter für die Klassenkonferenz. 2 Klassenelternvertreter 2 gewählte (KE) Eltern (KE) Ein erster Schritt für eine Mitarbeit in den Schulgremien ist die Wahl zum Klassenelternvertreter. Der Klassenelternvertreter und sein Stellvertreter werden von den jeweiligen Klasseneltern oder von den Eltern der minderjährigen Schüler der Oberstufe für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie sind dadurch Mitglieder im Schulelternrat. Sie vertreten die Eltern der Klasse oder der Oberstufe gegenüber den Lehrern und der Schulleitung. Sie sind Ansprechpartner bei Fragen und Problemen, die den Schul- und Unterrichtsablauf betreffen und stellen die entsprechenden Kontakte her. Sie informieren die Eltern über wichtige Punkte aus dem Schulelternrat und dem Schulleben. Sie geben Adressenlisten der Klasseneltern heraus (wenn alle Eltern zustimmen!) und organisieren und leiten die Elternabende, die mindestens zweimal pro Schuljahr stattfinden müssen. Sie können sich zusätzlich auch für die Wahl zur Vertretung in der Klassenkonferenz aufstellen lassen. Als gewählter Klassenelternvertreter oder dessen Stellvertreter bleiben Sie auch dann bis zum Ablauf des Zeitraums, für den Sie gewählt sind, in dieser Funktion, auch wenn Ihr Kind zwischenzeitlich volljährig wird. Weitere, detaillierte Informationen finden Sie in der Rahmen-Geschäftsordnung für die Klassenenelternschaften des Ratsgymnasiums in Peine (GO-KE) und in der Geschäftsordnung für den Schulelternrat des Ratsgymnasiums in Peine (GO-SER). Seite 6 von 19 v1.01 vom

7 3 Klassenkonferenz 6 gewählte (KE) Eltern (KE) - Lehrer der Klasse - Schülervertreter Die Klassenkonferenz setzt sich aus den drei gewählten Klassenelternvertretern, allen dort unterrichtenden Lehrkräften und den Schülervertretern der jeweiligen Klasse zusammen. Aufgaben der Klassenkonferenz sind die Beratung über Zeugnisse, Versetzungen und Abschlüsse. Die dazu zusammentretende Klassenkonferenz wird auch Zeugniskonferenz genannt. das Verhalten der Klasse bzw. einzelner Schüler, speziell bei Problemfällen, Koordinierung der Hausaufgaben, das Zusammenwirken der Fachlehrkräfte, die Zusammenarbeit mit den Eltern und die Beratung über alle Angelegenheiten, soweit ausschließlich die eigene Klasse betroffen ist. Bei allen vorgenannten Punkten, bis auf den ersten, haben die Elternvertreter ein Stimmrecht. Es muss pro Schuljahr mindestens zwei Konferenzen geben, bei denen der Klassenlehrer den Vorsitz hat. In der Regel handelt es sich hierbei um die Zeugniskonferenzen. Klassenkonferenzen sind im Sinne des Schulgesetzes Teilkonferenzen der Gesamtkonferenz; als solche entscheiden Sie im Rahmen der von der Gesamtkonferenz gefassten Beschlüsse. v1.01 vom Seite 7 von 19

8 4 Schulelternrat (SER) Alle Klassenelternvertreter und deren Stellvertreter Schulleitung (Gast) Als gewählter Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter sind Sie nach den Regelungen am Ratsgymnasium Peine Mitglied im Schulelternrat. Der Schulelternrat trifft sich etwa drei- bis viermal im Jahr, wählt den Vorstand des Schulelternrates, die jeweils zwei Elternvertreter für die Fachkonferenzen und die Elternvertreter in der Gesamtkonferenz, wählt die Elternvertreter im Schulvorstand, entsendet Mitglieder in den Stadtelternrat und wählt die Delegierten für die Wahl zum Kreiselternrat, vertritt unsere Interessen gegenüber der Schulleitung und gibt uns die Informationen, die unsere Schule und unser Schulleben betreffen. Im Schulelternrat können alle schulischen Fragen besprochen werden, die für uns Eltern von Bedeutung sind. Darüber hinaus können Eltern einzelne Mitglieder des Schulelternrates mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen, z. B. bei der Begleitung zu Gesprächen mit Lehrkräften. Weitere, detaillierte Informationen finden Sie in der Rahmen-Geschäftsordnung für die Klassenenelternschaften des Ratsgymnasiums in Peine (GO-KE) und in der Geschäftsordnung für den Schulelternrat des Ratsgymnasiums in Peine (GO-SER). Seite 8 von 19 v1.01 vom

9 5 Vorstand des Schulelternrates 3 gewählte (SER) Eltern (SER) Der Vorstand des Schulelternrates bereitet die Sitzungen des Schulelternrates vor und leitet sie. Er nimmt die Aufgaben des Schulelternrates zwischen den Sitzungen wahr. Er hält den Kontakt zum Schulleiter, der den Schulelternrat über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule informiert. An unserer Schule besteht der Schulelternratsvorstand aus einem Leitungsteam von drei gleichberechtigten Mitgliedern des Schulelternrates. Weitere, detaillierte Informationen finden Sie in der Geschäftsordnung für den Schulelternrat des Ratsgymnasiums in Peine (GO-SER). v1.01 vom Seite 9 von 19

10 6 Fachkonferenzen Fachlehrer 2 gewählte (SER) Eltern (SER) 2 gewählte Schüler An allen Schulen gibt es für jedes Unterrichtsfach eine Fachkonferenz, bestehend aus den einzelnen Fachlehrern, die dieses Fach unterrichten, den Schülervertretern und den Elternvertretern. An unserer Schule sind es zwei Eltern- und zwei Schülervertreter pro Fachkonferenz. Die Fachkonferenzen entscheiden über die Angelegenheiten, die das entsprechende Fach betreffen, d. h., sie wählen z. B. neues Lehrmaterial aus und entscheiden dann über die Einführung, schlagen u. a. auch die prozentuale Zusammensetzung der Zeugnisnoten für das jeweilige Fach vor. Fachkonferenzen sind im Sinne des Schulgesetzes Teilkonferenzen der Gesamtkonferenz; als solche entscheiden Sie im Rahmen der von der Gesamtkonferenz gefassten Beschlüsse. Es findet meist eine Sitzung pro Schulhalbjahr statt. Seite 10 von 19 v1.01 vom

11 7 Gesamtkonferenz Schulleiter Alle Lehrer 18 gewählte (SER) Eltern (SER) 18 gewählte Schüler Die Gesamtkonferenz entscheidet über pädagogische Angelegenheiten, z. B. Schulprogramm, Schulordnung, Geschäfts- und Wahlordnungen in den einzelnen Konferenzen und Ausschüssen, über Grundsätze der Leistungsbewertung, Beurteilung von Klassenarbeiten sowie über Grundsätze zu Hausaufgaben und deren Koordinierung am Ratsgymnasium in Peine. Sie setzt sich bei uns aus 18 im Schulelternrat gewählten Elternvertretern, 18 gewählten Schülervertretern, allen Lehrkräften und der Schulleitung sowie anderen im pädagogischen Bereich tätigen Mitarbeitern zusammen. Sie tagt je nach Bedarf zwei- bis viermal im Jahr. Die Elternvertreter für die Gesamtkonferenz werden im Schulelternrat jeweils für zwei Jahre gewählt. v1.01 vom Seite 11 von 19

12 8 Stadtelternrat 2 gewählte (SER) Eltern (SER) Dort sitzen von jeder Schule im Stadtgebiet je ein Vertreter und dessen Stellvertreter. 9 Kreiselternrat 1 gewählte (SER) Eltern (SER) Jeder Schulelternrat im Kreisgebiet wählt alle zwei Jahre einen Delegierten sowie einen Stellvertreter aus seinen Reihen zur Wahl des Kreiselternrates; man ist also nicht automatisch Mitglied im Kreiselternrat. Beide werden dann vom Landkreis Peine zum Wahltermin eingeladen. Dort wählen alle Delegierten die Mitglieder des Kreiselternrates getrennt nach Schulform. Zur Zeit setzt sich der Kreiselternrat Peine berechnet nach der Anzahl der im Landkreis Peine vorhandenen Schulen der einzelnen Schulformen aus fünf Mitgliedern für die Grundschulen, je drei Mitgliedern für Hauptschule, Realschule, Förderschule und Gymnasium und je einem Mitglied der Integrierten Gesamtschulen, der BBS und der neuen Oberschule zusammen. Für die Mitglieder werden Stellvertreter gewählt, die ebenso zu den Sitzungen des Kreiselternrates eingeladen werden. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass ein gewähltes Mitglied im Kreiselternrat nicht seine Schule, sondern alle Schulen dieser Schulform vertritt. Man bleibt für diese Schulform während der gesamten Zeit der Wahlperiode (zwei Jahre) Mitglied im Kreiselternrat, auch wenn das eigene Kind zum Beispiel von der Grundschule in eine weiterführende Schule gewechselt ist, und man bleibt auch Mitglied, wenn man nicht mehr Elternvertreter an seiner Schule ist. Beide Gremien, Stadt- und Kreiselternrat, treffen sich drei- bis viermal im Jahr. Zu ihren Aufgaben gehört alles, was die jeweiligen Schulen und Schulformen betreffen kann, wie z. B. Schülerbeförderung, Schulbaumaßnahmen, Unterrichtsversorgung, Einführung neuer Schulformen, jeweils bezogen auf das Stadt- bzw. Kreisgebiet und deren örtlicher und sachlicher Zuständigkeit. Der Kreiselternrat ist für alle Schulen, auch die des Stadtgebietes, zuständig. Die Mitglieder des Kreiselternrates wählen die Mitglieder für den Landeselternrat. Seite 12 von 19 v1.01 vom

13 10 Schulvorstand 4 gewählte (SER) Eltern vier Schüler acht Lehrer Der Schulvorstand ist das wichtigste Gremium einer Schule. Mitglied im Schulvorstand kann jeder werden, der sein Kind an dieser Schule hat, d. h., man muss nicht zwingend Mitglied im Schulelternrat sein. Allerdings muss man sich dort persönlich vorstellen, um sich dann dem Schulelternrat zur Wahl zu stellen. Der Schulvorstand setzt sich bei uns am Ratsgymnasium aus vier Elternvertretern, acht Lehrkräften inklusive Schulleiter und vier Schülervertretern zusammen. Ebenso wird der Schulträger, d. h. ein Vertreter des Landkreises Peine, zu den Sitzungen des Schulvorstandes eingeladen; er nimmt ohne Stimmrecht teil. Der Schulvorstand entscheidet über den Einsatz der Haushaltsmittel, Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation, Ausgestaltung der Stundentafel, Schulpartnerschaften, Namensgebung u. a., ebenso über Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen und Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter und Durchführung von Projektwochen, Sponsoring und die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule. Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und die Schulordnung. Weitere, detaillierte Informationen finden Sie in der Geschäftsordnung des Schulvorstandes. v1.01 vom Seite 13 von 19

14 11 Projekte, Arbeitsgruppen Lehrkräfte Eltern Schüler Am Ratsgymnasium in Peine hat sich die gute Tradition entwickelt, dass spezielle Themen oder Probleme von Lehrkräften, Eltern und Schülern gleichermaßen und gemeinsam im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit in Projekten oder Arbeitsgruppen bearbeitet werden. Projekte bzw. Arbeitsgruppen können von Schulleitung, Lehrkräften, Eltern und Schülern initiiert werden. Die Beauftragung erfolgt im Einvernehmen zwischen Schulleiter und Vorstand des Schulelternrates. Projekte bzw. Arbeitsgruppen erhalten einen schriftlichen Projekt- bzw. Arbeitsauftrag, bearbeiten diesen selbstständig und geben den Auftrag durch Abgabe eines Ergebnisses an den Auftraggeber zurück, der die Gruppen von ihrem Auftrag entlastet. Projekt- bzw. Arbeitsgruppen sind endlich; das heißt, dass sie sich mit ihrer Entlastung auflösen. Da in diesen Projekt- bzw. Arbeitsgruppen sachverständige und engagierte Lehrkräfte, Eltern und Schüler im kleinen Kreis zusammenarbeiten, können rasche und kompetente Ergebnisse gewonnen werden, die der gesamten Schulgemeinschaft zu Gute kommen. Seite 14 von 19 v1.01 vom

15 12 Weiterführende Informationen Die erste Anlaufstelle für Sie sollte die Internetpräsenz des Ratsgymnasiums in Peine sein. Sie erreichen Sie unter dem Link Dort finden Sie Informationen zur Elternarbeit unter Unsere Schule/Startseite Unsere Schule Klassenelternschaften 2 Unsere Schule/Startseite Unsere Schule Schulelternrat Unsere Schule/Startseite Unsere Schule Schulvorstand Wenn Sie zum Elternvertreter, dessen Stellvertreter oder in den Schulvorstand gewählt worden sind, erhalten Sie zusätzlich eine Kennung, die Ihnen den Zugang zum internen Bereich der Interpräsenz des Ratsgymnasiums ermöglicht. In der Internetpräsenz des Ratsgymnasiums ist auch der Förderverein präsent: Unsere Schule/Startseite Unsere Schule Förderverein Einen tieferen Einstieg erleichtern die Fundstellen im Internet mit folgenden Links Wir hoffen, dass Ihnen diese kleine Informationsschrift hilfreich ist und wir freuen uns über jede Art der Mitarbeit und Mithilfe. Auch unser Förderverein ist über Ihre Mithilfe sehr dankbar und steht Ihnen für Ihre Fragen immer gern zur Verfügung. Ihr Schulelternrat des Ratsgymnasiums in Peine 2 Ist noch in Bearbeitung v1.01 vom Seite 15 von 19

16 Änderungsverzeichnis Im Änderungsverzeichnis werden alle Änderungen eingetragen. Änderungen Nr. Datum Version Geänderte Kapitel Beschreibung der Änderungen Autor Zustand 1 Dez Alle Ersterstellung Wibke Ballnus Christiane Bochert- Edeler Alle Überarbeitung Rainer Mainusch Alle Layout im CorpDesign Dirk Iwasinski In Bearbeitung In Bearbeitung In Bearbeitung Alle Änderung gem. Absprache im Redaktionsteam Redaktionelle Überarbeitungen Vorwort Änderung nach Abstimmung im Redaktionsteam Statuswechsel Alle Überarbeitung nach Abstimmung durch Eltern und Schulleitung Alle Kleinere redaktionelle Änderungen Kap. 11 Kleinere redaktionelle Änderungen im Vorstand des SER Dirk Iwasinski Dirk Iwasinski Dirk Iwasinski Dirk Iwasinski Dirk Iwasinski In Bearbeitung In Abstimmung In Abstimmung In Abstimmung In Abstimmung Keines Statuswechsel Dirk Iwasinski Eingeführt Anlagen Ergänzung Infos zum Schuljahr, Fragebogen Kubitza, Iwasinski Eingeführt Seite 16 von 19 v1.01 vom

17 Anlage Infos zum Schuljahr 2013/14 Klassengrößen, Klassenräume, Klassenlehrer v1.01 vom Seite 17 von 19

18 Anlage Ihre Notizen Hier ist Raum für Ihre Notizen Seite 18 von 19 v1.01 vom

19 Anlage Fragebogen Liebe Eltern, Sie können uns beim kontinuierlichen Verbesserungsprozess für diese Infoschrift unterstützen, indem Sie sich einige Minuten Zeit nehmen, um die nachfolgenden Fragen zu beantworten. Wenn Sie dieses Blatt im Schulsekretariat z. B. durch Ihre Tochter oder Ihren Sohn abgeben, werden Ihre Rückmeldungen für die nächste Ausgabe berücksichtigt werden können. Vielen Dank! --- Ihr Schulelternrat. An das Schulsekretariat v1.01-sj 2013/14 des Ratsgymnasiums in Peine genau teilweise weniger gar nicht Diese Infoschrift hat mich gut informiert. Gestaltung und Lesbarkeit dieser Infoschrift sind ansprechend. Diese Infoschrift hat(te) Einfluss darauf, dass ich mich in der Schulelternschaft engagiere. Welche Themen sind nicht verständlich? Welche Themen fehlen Ihnen? Sonstige Anmerkungen? v1.01 vom Seite 19 von 19

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