Boogie Woogie. Diese Ausgabe erscheint auch online. Nummer 23 Donnerstag, 7. Juni 2018
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- Edwina Küchler
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1 Diese Ausgabe erscheint auch online Nummer 23 Boogie Woogie Swingender, authentischer Boogie Woogie auf höchstem Niveau Albert Ammons and his Rhythm Kings so nannte der Chicagoer King of Boogie Woogie seine Band, mit der er in den späten 40er Jahren für Furore sorgte. Neben der Rhythmusgruppe spielte dort ein Gitarrist, der stilistisch eher dem Swing zuzuordnen ist. Als Ergebnis entstanden Boogie Woogie- und Blues-Aufnahmen, die unvergleichlich herrlich swingen und eine bis heute einmalige Magie ausstrahlen.
2 2 Nummer 23 GROSSES GRILLFEST am Mittwoch, 13. Juni vor dem DRK-Heim in Affalterbach, Winnender Straße (neben der Feuerwehr) Beginn: Uhr Willkommen sind nicht nur die Senioren des DRK- Seniorenclubs, sondern alle ob jung oder jung geblieben -, die gerne mit uns einen schönen, gemütlichen Nachmittag verbringen wollen. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt, so dass die Küche kalt bleiben kann. Über Ihren Besuch würden wir uns sehr freuen. Rose Cullmann und das Team EINTRITT FREi essen & trinken zu kleinen preisen!!! Spalding 3er & Dunking Contest Spalding sachpreise zu gewinnen wildcard zum bbw 3x3 tourfinale & 250 euro preisgeld bei profi zu gewinnen Max. 5 Spieler/Team wanderpokal zu gewinnen Live Beats von DJ LOWZ & DJ RHINO 3 on 3 streetball BBQ Wind 09.Juni 2018 Affalterbach, herbert-muller-halle spielplan: Supported by: Veranstalter: kath. Kirchengemeinde in Kooperation mit der Schulpastoral Affalterbach
3 Nummer 23 3 Wichtige Telefonnummern Telefon-Nr. (Zentrale) gemeinde@affalterbach.de Telefax-Nr Bürgermeister Döttinger s.doettinger@affalterbach.de Frau Basmann (Zentrale/Vorzimmer BM) n.basmann@affalterbach.de Herr Langner (Leiter Hauptamt) a.langner@affalterbach.de Frau Brendel (Vorzimmer Hauptamt) a.brendel@affalterbach.de Frau Sina Grubesic (Bauamt/Ordnungsamt) s.grubesic@affalterbach.de Frau Kristmann (Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt) s.kristmann@affalterbach.de Frau Götz (Bürgerbüro/Standesamt) i.goetz@affalterbach.de Herr Wenzelburger (Leiter Finanz-/Bauverwaltung) j.wenzelburger@affalterbach.de Frau Hochmuth (Vorzimmer Finanz-/Bauverwaltung) m.hochmuth@affalterbach.de Frau Binzinger (Steueramt) m.binzinger@affalterbach.de Frau Binder (Gemeindekasse) m.binder@affalterbach.de Frau Hübner (Bücherei) buecherei@affalterbach.de Frau Holzwart-Schäfer (Flüchtlings-/Integrationsbeauftragte) i.holzwart-schaefer@affalterbach.de Weitere wichtige Telefonnummern Tel.-Nr. Bauhof Störung Wasserversorgung innerhalb der Dienstzeit außerhalb der Dienstzeit Notruf 112 o. 110 Krankentransporte Ludwigsburg Polizeirevier Marbach 9000 Grundschule - Hausmeister Grundschule Rektorat - Frau Sembritzki - Sekretariat - Frau Rohn sekretariat@apfelbach.schule.bwl.de Kernzeitenbetreuung / Hort Jugendmusikschule, C. Burgmann M. Fuchs Verwaltung, Fr. Rohn /38913 afb-musikschule@web.de Kindertagesstätte Klingenstraße Kindergarten Birkhau Elsa-Brodbeck-Kindertagesstätte Syna, Störung Strom Gas Bezirks-Schornsteinfegermeister Frank Bezirks-Schornsteinfegermeister Wich Kleeblatt Affalterbach Grundbuchamt Heilbronn Gemeindeverwaltung Affalterbach Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag Uhr Donnerstag Uhr Konten der Gemeindekasse: Kreissparkasse Ludwigsburg IBAN DE BIC SOLADES1LBG Volksbank Ludwigsburg IBAN DE BIC GENODES1LBG Notdienste Ärztlicher Sonntagsdienst Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstr. 1, Ludwigsburg, Telefon: , werktags von 18:00 bis 8:00 Uhr, Wochenende von Freitag 16:00 bis Montag 8:00 Uhr. Bereitschaftsdienst der Apotheken Freitag 08. Juni 2018 Lemberg Apotheke, Marbacher Straße , Affalterbach, Tel Samstag 09. Juni 2018 Stadt-Apotheke, Friedrichstraße 2, Steinheim an der Murr, Tel Sonntag 10. Juni 2018 Apotheke Palm, Marktstraße 22, Marbach am Neckar, Tel Montag 11. Juni 2018 Sophien-Apotheke, Stuttgarter Straße 42, Freiberg am Neckar, Tel Dienstag 12. Juni 2018 Apotheke Kirchberg, Kirchplatz 1, Kirchberg an der Murr, Tel Mittwoch 13. Juni 2018 Neckar Apotheke, Tiefengasse 19, Ingersheim, Tel Donnerstag 14. Juni 2018 Apotheke am Bahnhof, Rielingshäuser Straße 1, Marbach am Neckar, Tel
4 4 Nummer 23 JUBILÄUMSKONZERT 22. Juni 2018 VON NEULICH BIS JETZT über die Grundstücksgrenze hinaus in den Gehweg- oder Fahrbahnbereich ragen, nicht beeinträchtigt werden. Die Verkehrssicherheit obliegt den Grundstückseigentümern oder ihren Beauftragten. Wer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommt, muss im Schadensfall mit haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Lichtraumprofile Im öffentlichen Verkehrsraum müssen folgende Lichtraumprofile freigehalten werden: 4,50 m über der gesamten Fahrbahn 2,50 m über Geh- und Radweg Leitung: Benjamin Steinhoff Mitwirkende: Alexander Schindler Evelyne Nicola Fabian Kanschat S Chörle Der Bewuchs bei Geh- und Radwegen muss bis zur Gehweg-Hinterkante zurückgeschnitten werden. Saalöffnung: 19 Uhr Beginn: 20 Uhr Lemberghalle Affalterbach Abendkasse/Vorverkauf: Erw: 14 / 12 - Jug. 10 / 8 Vorverkauf: Spielwaren Häußermann / S Lädle ViSdP: B. Kühne, Liederkranz, Lembergweg 3/2, Affalterbach Amtliches Sanierung Häckselplatz Wolfsölden Der Häckselplatz in Affalterbach Wolfsölden wird saniert. Die gesamte Fläche wird asphaltiert, ein Teilbereich wird für das Aufstellen von zwei Grascontainern besonders befestigt. Bereits ab Montag, den 11. Juni 2018, wird der Häckselplatz geschlossen, Anlieferungen sind daher letztmals am Samstag, den 09. Juni, möglich. Für Affalterbacher Bürger steht in der Zeit der Sanierung der Erdmannhäuser Häckselplatz zur Verfügung. Die Gemeinde informiert über das Amtsblatt, ab wann der Häckselplatz wieder benutzt werden kann. Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Wenzelburger unter der Telefonnummer oder per unter j.wenzelburger@affalterbach.de gerne zur Verfügung. Hecken, Bäume und Sträucher zurückschneiden! Derzeit grünt und blüht es überall im Ort. Bäume, Hecken und Sträucher wachsen und gedeihen bestens. Bei aller Freude über das üppige Wachstum der Hecken und Sträucher in den Gärten wird jedoch häufig übersehen, dass auch Äste oder Zweige in den öffentlichen Verkehrsraum ragen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Fahr- und Fußgängerverkehrs auf öffentlichen Straßen und Wegen (auch Feldwegen) darf durch Zweige von Bäumen, Hecken oder Sträuchern, die Straßenbeleuchtung, Verkehrszeichen, Straßennamensschilder und Hydranten Schilder Häufig sind auch Straßenleuchten von Büschen und Bäumen stark eingewachsen. Straßenleuchten dienen der Verkehrssicherheit und können nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sie frei stehen und nicht durch Sträucher und Äste verdeckt werden. Prüfen Sie deshalb bitte auch die Straßenbeleuchtung im Bereich Ihres Grundstücks und schneiden Sie die Sträucher und Bäume im Bereich der Straßenbeleuchtung großzügig frei. Bitte beachten Sie auch, dass durch Ihre Bepflanzung keine Verkehrszeichen, Straßennamensschilder und Hydranten Schilder verdeckt sind und dass an Kreuzungen und Einmündungen die notwendigen Sichtfelder freigehalten werden. Impressum Herausgeber: Gemeinde Affalterbach - Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt, Telefon Telefax , Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Steffen Döttinger, Marbacher Str. 17, Affalterbach - für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel , info@gsvertrieb.de, Internet:
5 Nummer 23 Bekanntmachung Regierungspräsidium Stuttgart, Az.: Affalterbach Burgstetten EÜ Buchenbach Planfeststellungsverfahren für die Änderung der Eisenbahnüberführung über den Buchenbach, Bahn-km 5,840 bis 6,350 der Strecke 4931 Backnang Ludwigsburg in den Gemeinden Affalterbach und Burgstetten - Einleitung des Verfahrens - Die DB Netz AG hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach 18 bis 18e Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt. Gegenstand der Planfeststellung ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung über das Gewässer Buchenbach auf den Gemarkungen Affalterbach und Burgstetten. Das vorhandene Bauwerk ist abgängig und soll deshalb erneuert werden. Die Planung umfasst den Rückbau des bestehenden Überbaus, den Teilrückbau und Neubau der Widerlager und den Einbau eines Stahlüberbaus. Während der Bauarbeiten werden auch Kabel-, Leitungs- und Entwässerungsarbeiten ausgeführt. Der Buchenbach und das Streckengleis verbleiben nach der Herstellung der Eisenbahnüberführung in ihrer bisherigen Lage. Für die Herstellung des Bauwerks sind zwei Sperrpausen notwendig. Es sind drei Baustelleneinrichtungsflächen mit Baustraßen in direkter Umgebung geplant. Auf der nordöstlichen Baustelleneinrichtungsfläche soll der Stahlüberbau eingerichtet und ein Schwerlastkran aufgestellt werden. Der Buchenbach wird zeitlich befristet auf einer Länge von ca. 65 m verrohrt. Es ist eine Bauzeit von ca. 19 Monaten vorgesehen. Das Vorhaben befindet sich im FFH-Gebiet Unteres Remstal und Backnanger Bucht, innerhalb des Naturschutzgebiets Buchenbachtal und dem Landschaftsschutzgebiet Unteres Murrtal. Um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren werden unter anderem eine ökologische Baubegleitung durchgeführt, Nistkästen angebracht, Gehölze geschützt, vor der Verrohrung des Baches eine Elektrobefischung durchgeführt, eine Substratschicht in die provisorische Verrohrung des Buchenbachs eingebracht und bauzeitlich beanspruchte Flächen rekultiviert. Als Ausgleichsmaßnahme wird der Buchenbach naturnah hergestellt, mit Entsiegelung bisher versiegelter Ufer- und Sohlbereiche, Aufweitung und Aufwertung der Uferstrukturen mit Abflachungen und Schaffung von Kiesbänken und einer naturnahen Gestaltung der Randbereiche. Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24, zuständig. Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit von bis je einschließlich - im Rathaus Affalterbach, Zimmer 2.11, 1. Stock, Marbacher Straße 17, Affalterbach während der Dienststunden (Mo., Di., Mi., Fr bis Uhr und Do bis 19.30) zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zusätzlich können die Planunterlagen vom Beginn der Auslegung bis zum Ende der Ein-wendungsfrist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart ( de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren eingesehen werden. Alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich bei der Gemeindeverwaltung Affalterbach, Marbacher Straße 17, Affalterbach oder beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21 in Stuttgart (Vaihingen) 5 bzw. Postfach , Stuttgart schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben. Dies gilt auch für Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des 73 Abs. 4 Satz 5 LVwVfG. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen - 73 Abs. 4 Satz 3 LVwVfG. Dies gilt auch für Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des 73 Abs. 4 Satz 5 LVwVfG. Dieser Einwendungsausschluss gilt nur für dieses Planfeststellungsverfahren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Einwendungsschreiben müssen die volle Anschrift des Einwenders enthalten. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Wird ein Erörterungstermin durchgeführt, werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des 73 Abs. 4 Satz 5 LVwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden erörtert. Dieser Termin wird vorher ortsüblich bekanntgemacht. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertretung, und die Vereinigungen, die fristgerecht Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese individuellen Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben von Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne sie verhandelt werden. Kosten, die z.b. durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung eventuell entstehen, können nicht erstattet werden. Über die Entschädigung für durch das Vorhaben in Anspruch genommene Flächen wird in der Planfeststellung nur dem Grunde nach entschieden. Die Entschädigung selbst (z.b. Kaufpreis) wird gegebenenfalls in einem gesonderten Entschädigungsverfahren festgesetzt. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss bzw. Ablehnung des Antrags) über die Einwendungen kann ebenfalls durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre auf den vom Plan in Anspruch genommenen Grundstücken nach 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht der DB Netz AG als Vorhabenträger nach 19 Abs. 3 AEG ab diesem Zeitpunkt ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu. Dieser Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart ( unter Bekanntmachungen abrufbar. Regierungspräsidium Stuttgart gez. Beck Städtebauliche Erneuerung der Gartensiedlung Birkhau bestätigt Das Land Baden-Württemberg hat der Gemeinde die Aufnahme der Gartensiedlung Birkhau in ein Förderprogramm der städtebaulichen Erneuerung bestätigt. Als nächster Schritt erfolgt die Eigentümerbefragung im Rahmen der sogenannten Vorbereitenden Untersuchungen gem. 114 BauGB. Diese sollen zusätzliche Aufschlüsse
6 6 Nummer 23 über die städtebaulichen Mängel und Missstände des Untersuchungsgebietes sowie über die anzustrebenden allgemeinen Ziele und über die Durchführbarkeit der Sanierung geben. Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen hat die Gemeinde Affalterbach die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH beauftragt. Die Landsiedlung hat sämtliche Grundstückseigentümer/innen angeschrieben sowie um die Beantwortung von Fragebögen gebeten. Die Befragung ist notwendig, um die Mitwirkungsbereitschaft und die Anregungen der betroffenen Eigentümer/innen zu ermitteln und somit den Bedarf an Finanzmitteln für die Förderung privater Maßnahmen festlegen zu können. Die Angaben dienen ausschließlich zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung und werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Da der Erfolg der Erneuerungsmaßnahme der Gartensiedlung ganz wesentlich von der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer/innen des Sanierungsgebietes abhängt, bittet die Gemeinde darum, die Bögen sorgfältig auszufüllen und zeitnah zurückzusenden. Um etwaige Zuschüsse aus Mitteln der städtebaulichen Erneuerung nicht zu gefährden, wird modernisierungswilligen Eigentümern empfohlen, geplante Maßnahmen soweit möglich vorerst zurückzustellen, bis mit dem Beschluss der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes die formalen Voraussetzungen für die Förderung privater Maßnahmen gegeben sind. Die öffentliche Bekanntmachung der Sanierungssatzung wird im Amtsblatt erfolgen. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Landsiedlung unter den im Anschreiben angegebenen Kontaktdaten oder an die Gemeindeverwaltung, Herrn Wenzelburger, wenden. Reparieren statt Wegwerfen Am kommenden Samstag, den 09.06, findet im Familienzentrum Marbach in der Marktstraße 6 von 9-13 Uhr wieder das Repair-Café statt. Ob Haushaltskleingerät, Gartenwerkzeug, Computer, Fahrrad oder auch Kleidungsstück - alle Gegenstände werden zusammen mit den Experten des Repair-Cafés versucht, wieder in einen gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen. Kleine Spenden werden dabei gerne entgegengenommen. Arbeitskreis Asyl Kleiderladen des Arbeitskreises Asyl Schillerstraße 40 in Affalterbach Nächste Ausgabetermine: jeweils von Uhr Herzlich willkommen sind alle, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Nächster Annahmetermin von Uhr Wir danken allen Spenderinnen und Spendern sehr herzlich für ihre Hilfsbereitschaft. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei der Annahme manchmal eine Auswahl treffen müssen. Unsere Lagerfläche ist sehr begrenzt, und manche Größen und Kleidungsstile werden bei uns derzeit nicht nachgefragt. Aus diesem Grund sortieren wir zum Saisonwechsel auch Kleidungsstücke aus, die hier keine Abnehmer gefunden haben. Sie werden jedoch nicht weggeworfen, sondern an ausgewählte Hilfsorganisationen für andere Bedürftige gespendet. Kontakt: kleiderladen@ak-asyl-affalterbach.de Über weitere Termine informieren wir Sie im Amtsblatt und auf unserer Homepage (ak-asyl-affalterbach.de). Fahrrad-Repair-Café Erdmannhäuser Straße 37 An zwei Samstagvormittagen im Monat setzen wir gemeinsam Fahrräder instand. Dieses Angebot gilt für alle Bürgerinnen und Bürger. Im Bedarfsfall müssen nur die notwendigen Verbrauchsmaterialien mitgebracht werden. Ehrenamtliche Helfer und fachkundige Flüchtlinge stehen Ihnen mit Rat und Tat bei Schlauchwechseln, kleineren und größeren Reparaturen zur Seite. Geflüchtete und Inhaber des Tafelausweises können sich gegen 30 Euro Pfand verkehrssichere Fahrräder und die dazugehörige Sicherheitsausrüstung (Fahrradhelm, Warnweste und Schloss) ausleihen Unsere nächsten Öffungstermine: jeweils 10:00-12:00 Uhr. Weitere Informationen finden Sie unter Für Smartphone-Nutzer mit QR-Code-Reader geht es hier ganz schnell zu unserer Website: Veranstaltungskalender / Monat Juni , RSC, Kameradschaftsabend, Kelter , Freuma, Weißwurst-Frühschoppen, ev. Gemeindehaus , Arbeitskreis Heimatmuseum, Tag der offenen Tür Kelterplatz , Liederkranz, 125 Jahrfeier, Lemberghalle , ev. Kirche, Frauentreff, ev. Gemeindehaus , Gemeinde, Kulturprogramm, Kelter , TSV Abt. Basketball, 15. DROPITIN Streetballturnier, Herbert-Müller-Halle , DRK Seniorenclub, Großes Grillfest, DRK Heim , ev. Kirche, Frauenkreis, ev. Gemeindehaus , Landfrauen, Vortrag, Kelter , Liederkranz, Jubiläumskonzert, Lemberghalle , CVJM, Heggengospel, ev. Kirche , ev. Kirche, Seniorenkreis, ev. Gemeindehaus Altersjubilare Die Gemeinde wünscht ihren Mitbürgern, die im Laufe der Woche ihren Geburtstag feiern, von Herzen alles Gute für das vor Ihnen liegende Lebensjahr. Wir beglückwünschen zum 70. Geburtstag am Frau Margarete Ries 75. Geburtstag am Kurt Kugelmann Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall entscheiden 112 Sekunden!
7 Nummer 23 Schulnachrichten Förderverein der Grundschule Affalterbach Ortsbücherei Neu Neu Neu: Ortsbücherei Affalterbach streamt Ob allerneueste Hits oder gern gehörte Evergreens: Ab sofort haben Kunden der Ortsbücherei Affalterbach mit Ihrem Büchereiausweis Zugriff auf den Katalog von Sony Music Germany und dazugehöriger Label mit über 15 Mio. Titeln, Musikvideos und Hörbüchern. Und so funktioniert es: aufrufen und unter der Bibliothek den Link Freegal Music der Bücherei anklicken, einloggen mit dem Büchereiausweis und sofort surfen und streamen. Der Service steht Kunden 3 Stunden pro Tag (24 Stunden) zur Verfügung. Drei Titel können pro Woche individuell und kostenfrei dauerhaft heruntergeladen werden (mp3-format, DRM-frei). Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Neuerscheinung oder einen bereits länger veröffentlichten Titel handelt. Zusätzlich können eigene Playlisten erstellt werden. Dieser Service ist insbesondere für Familien interessant und besonders sicher, da das Surfen und der Download mit dem Büchereiausweis der Ortsbücherei Affalterbach datenschutzkonform und werbefrei sind: Für alle veröffentlichten Titel wurden die notwendigen Rechte bereits eingeholt. Freegal Music ist eine Marke der Firma Library Ideas, Virginia, USA, die Streaming-Dienste insbesondere für Bibliotheken zur Verfügung stellt. Freegal Music gibt es auch als App für Android und ios. 7 Die Ortsbücherei Affalterbach freut sich diesen besonderen Service den Bürgerinnen und Bürgern anbieten zu könnenmachen Sie regen Gebrauch davon. Ihre Büchereileiterin Sonja Hübner Meine Bücherempfehlungen für Bestseller-Liebhaber: Der Zopf vonlaetitia Colombani Das Debüt erzählt von drei Frauen, deren Schicksale auf magische Weise miteinander verbunden sind. Wie in einem Zopf schlingen sich die einzelnen Stränge umeinander und ergeben gemeinsam ein Bild, dass Kraft und Mut vermittelt. Die Geschichte des Wassers von Maja Lunde Frankreich ist im Jahr 2041 von einer großen Dürre ausgetrocknet. Nach einem verheerenden Feuer in seiner südfranzösischen Heimatstadt Argelès flüchtet der junge David mit seiner Tochter Lou in Richtung Norden. Dort hofft er, seine Frau und seinen Sohn wiederzufinden. Sie entdecken auf ihrer Reise ins Ungewisse und auf ihrer Suche nach einem Ort mit genügend Trinkwasser ein Boot, mit dem im Jahr 2017 die Umweltaktivistin und Journalistin Signe von Norwegen nach Frankreich segelte. Ich beobachte Dich von Chevy Stevens Lindsey entkommt der Ehehölle mit Andrew, als er wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt wird. Mit ihrer Tochter Sophie taucht sie im Westen Kanadas unter, doch nach seiner Entlassung spürt Andrew sie auf und es beginnen beunruhigende Vorkommnisse... Ebenso als Hörbuch ausleihbar. Revanche von Martin Walker Die junge Amélie arbeitet jetzt an Brunos Seite. Sie soll seine Ermittlungsmethoden studieren und ihm die sozialen Medien näherbringen. Doch die Leiche einer Archäologin, die nach einem religiösen Schatz aus dem Mittelalter suchte, fordert ihre Aufmerksamkeit. Kluftinger von Volker Klüpfel u. Michael Kobr Als Familie Kluftinger an Allerheiligen auf den Friedhof geht, ist dort ein frisches Grab mit Holzkreuz, auf dem Kluftingers Name steht! Irgend jemand will den Kommissar loswerden, doch wer könnte dieser Feind sein? Klufti muss tief in seiner Vergangenheit schürfen... Die Ortsbücherei ist immer Di. und Do. von 16 bis 19 Uhr geöffnet. Ihre Büchereileiterin Sonja Hübner Auswärtige Ämter Der Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamtes Ludwigsburg teilt mit: Versuchsfeldbesichtigung am Dienstag, den 12. Juni 2018, Uhr und Uhr auf dem Zentralen Versuchsfeld in Bönnigheim ein. Es werden die Landessortenversuche zu Winterweizen, Sommerbraugerste und Kartoffeln vorgestellt. Ebenfalls werden zwei neue Versuche zur Stickstoffsteigerung in Winterweizen uns Silomais angesprochen. Zusätzlich können die Sortimente der Landessortenversuche zu Körnermais und Soja begutachtet werden. Im Anschluss werden noch aktuelle Themen zum Pflanzenschutz und Gerätetechnik besprochen. Die Führung um 13:30 Uhr wird mit einer Informations- und Diskussionsrunde über Vermarktung und Pflanzenbau abgerundet. Nach beiden Führungen kann eine Fortbildungsbescheinigung nach Pflanzenschutzsachkundeverordnung über zwei Stunden erworben werden.
8 8 Nummer 23 Das Versuchsfeld befindet sich am südlichen Ortsrand von Bönnigheim, östlich der Straße L 1107 Erligheim Bönnigheim. Die Zufahrt erfolgt rechts ab über den Feldweg in der Senke vor Bönnigheim (siehe Hinweisschild).
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