Allianz Global Investors Luxembourg S.A. L-2633 Senningerberg, 6 A, route de Trèves R.C.S. Luxembourg B Mitteilung an die Anteilinhaber

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1 Wichtiger Hinweis für österreichische Anleger am Ende dieser Mitteilung Allianz Global Investors Luxembourg S.A. L-2633 Senningerberg, 6 A, route de Trèves R.C.S. Luxembourg B Mitteilung an die Anteilinhaber 1. Die Verwaltungsgesellschaft Allianz Global Investors Luxembourg S.A. ( die Verwaltungsgesellschaft ) der nachfolgend aufgeführten Fonds wird mit Wirkung vom 1. Juli 2014 in die Allianz Global Investors Europe GmbH verschmolzen. Die Allianz Global Investors Europe GmbH fungiert mit Verschmelzung als Rechtsnachfolgerin der Verwaltungsgesellschaft. Die Allianz Global Investors Europe GmbH stellt die Funktion der Zentralverwaltungsstelle durch ihre Zweigniederlassung in Luxemburg dar. Allianz Bondspezial Allianz Rendite Plus 2015 Allianz BRIC Stars Allianz Rendite Plus 2017 Allianz Corporate Bond Europa Allianz Strategic Absolute Return Allianz Corporate Bond Europa HiYield Allianz Strategie 2036 Plus Allianz Euro Bond Fund Allianz TAARA Stiftungsfonds Allianz Euro Protect Dynamic Plus Allianz Volatility Strategy Allianz FinanzPlan 2015 Anlagestruktur 1 Allianz FinanzPlan 2020 Best-in-One Allianz FinanzPlan 2025 CB Fonds Allianz FinanzPlan 2030 CB Geldmarkt Deutschland I Allianz FinanzPlan 2035 Dynamic Fixed Income Fund Allianz FinanzPlan 2040 Dynamic Vario Protect Allianz FinanzPlan 2045 Garant Dynamic Allianz FinanzPlan 2050 IVV Aktien Allianz FinanzPlan 2055 MetallRente FONDS PORTFOLIO Allianz Global Bond High Grade OLB VV-Optimum Allianz Global Investors Fund III OLB-FondsConceptPlus Chance Allianz Global Investors Fund IV OLB-FondsConceptPlus Ertrag Allianz Global Strategy Dynamic OLB-FondsConceptPlus Wachstum Allianz High Yield Bond Extra 2017 PremiumMandat Balance Allianz Inflationsschutz PremiumMandat Defensiv Allianz Laufzeitfonds Extra 2017 PremiumMandat Dynamik Allianz Money Market US $ PremiumMandat Dynamik Plus Allianz Multi Asia Active VermögensManagement Balance Allianz Pfandbrieffonds VermögensManagement Chance Allianz PIMCO Laufzeitfonds Extra 2016 VermögensManagement Substanz Allianz PIMCO Laufzeitfonds Währungen 2016 VermögensManagement Wachstum Allianz Rendite Extra VermögensManagement Wachstumsländer Balance 2. Die Verwaltungsgesellschaft hat mit Zustimmung der State Street Bank Luxembourg S.A. (die Depotbank ) beschlossen, mit Wirkung zum 1. Juli 2014 die Gebührenstruktur der nachfolgend aufgeführten Fonds dahingehend zu ändern, dass eine Pauschalvergütung eingeführt wird. Die Pauschalvergütung umfasst die Gebührentypen Verwaltungsund Zentralverwaltungsvergütung, Administrationsgebühr sowie Vertriebsgebühr (soweit anwendbar). Die Einführung der Pauschalvergütung führt nicht zu einer Gebührenerhöhung für die Anteilinhaber. Allianz Bondspezial Allianz PIMCO Laufzeitfonds Extra 2016 Allianz BRIC Stars Allianz PIMCO Laufzeitfonds Währungen 2016 Allianz Corporate Bond Europa Allianz Rendite Extra Allianz Corporate Bond Europa HiYield Allianz Rendite Plus

2 Allianz Euro Bond Fund Allianz Rendite Plus 2017 Allianz Euro Protect Dynamic Plus Allianz Strategic Absolute Return Allianz FinanzPlan 2015 Allianz TAARA Stiftungsfonds Allianz FinanzPlan 2020 Allianz Volatility Strategy Allianz FinanzPlan 2025 Anlagestruktur 1 Allianz FinanzPlan 2030 Best-in-One Best-in-One Balanced Allianz FinanzPlan 2035 CB Fonds VermögensManagement Einkommen Europa Allianz FinanzPlan 2040 CB Geldmarkt Deutschland I Allianz FinanzPlan 2045 Dynamic Vario Protect Allianz FinanzPlan 2050 Garant Dynamic Allianz FinanzPlan 2055 MetallRente FONDS PORTFOLIO Allianz Global Bond High Grade PremiumMandat Balance Allianz Global Investors Fund III Allianz Deluxe PremiumMandat Defensiv Allianz Global Investors Fund III Allianz Emerging Europe PremiumMandat Dynamik Allianz Global Investors Fund IV - Allianz Euro Protect PremiumMandat Dynamik Plus Short Horizon Allianz High Yield Bond Extra 2017 VermögensManagement Balance Allianz Inflationsschutz VermögensManagement Chance Allianz Laufzeitfonds Extra 2017 VermögensManagement Substanz Allianz Money Market US $ VermögensManagement Wachstum Allianz Multi Asia Active VermögensManagement Wachstumsländer Balance Allianz Pfandbrieffonds 3. Die Verwaltungsgesellschaft hat mit Zustimmung der Depotbank beschlossen, mit Wirkung zum 1. Juli 2014 die erfolgsbezogene Vergütung der im Folgenden genannten Fonds in nachfolgender Weise zu ändern: a) Allianz Bondspezial Alte Erfolgsbezogene Vergütung erfolgsbezogene Vergütung in Rechnung stellen. Eine solche erfolgsbezogene Vergütung beläuft sich Betrages, um den die Summe a) des Anlageergebnisses des Fonds, b) der Beträge der anteilklassenbezogen anfallenden täglichen Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung sowie der Administrationsgebühr, wobei die Abstandnahme von der Erhebung wegen der Investition in bestimmte Zielfonds unberücksichtigt bleibt, c) der Beträge im laufenden Geschäftsjahr eventuell erfolgter Ausschüttungen die Entwicklung des Vergleichsindexes übertrifft. Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu berechnen. Der im Rahmen der Berechnung des Anlageergebnisses erforderlichen Bewertung des Fonds werden solche Kurswerte zugrunde gelegt, die in möglichst engem zeitlichen Zusammenhang mit den Kursen stehen, die der Indexberechnung zugrunde liegen. Dadurch kann diese Bewertung des Fonds von der Bewertung für Zwecke der Anteilwertermittlung am gleichen Tag abweichen. Je nach dem Zeitpunkt, der der Indexberechnung zugrunde liegt, Neue Erfolgsbezogene Vergütung erfolgsbezogene Vergütung in Rechnung stellen. a) Eine solche erfolgsbezogene Vergütung beläuft sich Betrages, um den die Anteilwertentwicklung die Entwicklung des Vergleichsindex gemäß Buchstabe c) am Ende einer Abrechnungsperiode gemäß Buchstabe b) übersteigt (Outperformance über den Vergleichsindex), höchstens jedoch bis zu 20 % des Durchschnittswertes des Fondsvermögens in der Abrechnungsperiode. Unterschreitet die Anteilwertentwicklung am Ende einer Abrechnungsperiode die Performance des Vergleichsindex (negative Benchmark-Abweichung), so erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsabhängige Vergütung. Entsprechend der Berechnung bei positiver Benchmark-Abweichung wird auf Basis des vereinbarten Höchstbetrages der negative Betrag pro Anteilwert errechnet und auf die nächste Abrechnungsperiode vorgetragen. Für die nachfolgende Abrechnungsperiode erhält die Verwaltungsgesellschaft nur dann eine erfolgsabhängige Vergütung, wenn der aus positiver Benchmark-Abweichung errechnete Betrag den negativen Vortrag aus der vorangegangenen Abrechnungsperiode am Ende der Abrechnungsperiode 2

3 kann eine Berücksichtigung der erfolgsbezogenen Vergütung im Anteilwert der betroffenen Anteilklasse erst zeitverzögert erfolgen. Die erfolgsbezogene Vergütung wird, beginnend am Anfang jeden Geschäftshalbjahres, bewertungstäglich unter Berücksichtigung des aktuellen Werts der jeweiligen Anteilklasse berechnet und der Gesamtbetrag laufend fortgeschrieben. Der fortgeschriebene Gesamtbetrag wird zurückgestellt und dem Fonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Geschäftshalbjahres entnommen. An den Bewertungstagen, an denen das nach obiger Maßgabe bereinigte anteilklassenbezogene Anlageergebnis des Fonds von dem jeweils bestimmten Vergleichsindex übertroffen wird, verringert sich der fortgeschriebene und zurückgestellte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. Ein negativer Betrag wird während des Geschäftshalbjahres fortgeschrieben, aber nicht in folgende Geschäftshalbjahre vorgetragen. Falls ein ausgewählter Vergleichsindex entfallen sollte, wird die Verwaltungsgesellschaft einen vergleichbaren anderen Index festlegen, der an die Stelle des genannten Index tritt. Der Vergleichsindex des Fonds ist der JP Morgan Government Bond Global Index. übersteigt. In diesem Fall besteht der Vergütungsanspruch aus der Differenz beider Beträge. Ein verbleibender negativer Betrag pro Anteilwert wird wieder in die neue Abrechnungsperiode vorgetragen. Ergibt sich am Ende der nächsten Abrechnungsperiode erneut eine negative Benchmark-Abweichung, so wird der vorhandene negative Vortrag um den aus dieser negativen Benchmark-Abweichung errechneten Betrag erhöht. Bei der Berechnung des Vergütungsanspruchs werden negative Vorträge der vorangegangenen fünf Abrechnungsperioden berücksichtigt. b) Die für die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung relevante Abrechnungsperiode beginnt am 1. April 2014 und endet am 30. September Die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung erfolgt dabei für den Zeitraum vom 1. April 2014 bis zum 30. Juni 2014 nach den Regelungen der bis zum 30. Juni 2014 geltenden Kostenklausel und für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 30. September 2015 nach den Regelungen der ab dem 1. Juli 2014 geltenden Kostenklausel. Jede weitere für die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung relevante Abrechnungsperiode beginnt am 1. Oktober eines jeden Kalenderjahres und endet am 30. September des darauf folgenden Kalenderjahres. c) Der Vergleichsindex des Fonds ist der JP Morgan Government Bond Global Index. Falls die Anlagestrategie des Fonds geändert wird oder der in Satz 1 genannte Vergleichsindex entfallen sollte, wird die Gesellschaft unter Berücksichtigung der Anlagestrategie des Fonds einen vergleichbaren anderen Index festlegen, der an die Stelle des in Satz 1 genannten Index tritt. d) Die erfolgsabhängige Vergütung wird durch den Vergleich der Entwicklung des Vergleichsindex mit der Anteilwertentwicklung in der Abrechnungsperiode unter der Maßgabe, dass die dem Fonds belasteten Kosten vor dem Vergleich nicht von der Entwicklung des Vergleichsindex abgezogen werden dürfen, ermittelt. Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung gemäß Satz 1 wird daher die Wertentwicklung auf Anteilsebene seit Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres ermittelt, indem Ausschüttungen und zu Lasten des Sondervermögens geleistete Steuerzahlungen dem Anteilwert rechnerisch wieder zugeschlagen werden. Entsprechend dem Ergebnis eines täglichen Vergleichs wird eine angefallene erfolgsabhängige Vergütung im Sondervermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während der Abrechnungsperiode unter der des Vergleichsindex, so wird eine in der jeweiligen Abrechnungsperiode bisher zurückgestellte, erfolgsabhängige Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. 3

4 Die am Ende der Abrechnungsperiode bestehende, zurückgestellte erfolgsabhängige Vergütung kann entnommen werden. e) Anleger werden darauf hingewiesen, dass auch im Fall einer negativen Anteilpreisentwicklung eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden kann, falls die Entwicklung des Anteilwerts des Fonds die Entwicklung des Vergleichsindexes übersteigt. b) Allianz BRIC Stars Alte Erfolgsbezogene Vergütung erfolgsbezogene Vergütung in Rechnung stellen. Eine solche erfolgsbezogene Vergütung beläuft sich Betrages, um den die Summe a) des Anlageergebnisses des Fonds, b) der Beträge der anteilklassenbezogen anfallenden täglichen Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung sowie der Administrationsgebühr, wobei die Abstandnahme von der Erhebung wegen der Investition in bestimmte Zielfonds unberücksichtigt bleibt, c) der Beträge im laufenden Geschäftsjahr eventuell erfolgter Ausschüttungen die Entwicklung des Vergleichsindexes übertrifft. Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu berechnen. Der im Rahmen der Berechnung des Anlageergebnisses erforderlichen Bewertung des Fonds werden solche Kurswerte zugrunde gelegt, die in möglichst engem zeitlichen Zusammenhang mit den Kursen stehen, die der Indexberechnung zugrunde liegen. Dadurch kann diese Bewertung des Fonds von der Bewertung für Zwecke der Anteilwertermittlung am gleichen Tag abweichen. Je nach dem Zeitpunkt, der der Indexberechnung zugrunde liegt, kann eine Berücksichtigung der erfolgsbezogenen Vergütung im Anteilwert der betroffenen Anteilklasse erst zeitverzögert erfolgen. Die erfolgsbezogene Vergütung wird, beginnend am Anfang jeden Geschäftshalbjahres, bewertungstäglich unter Berücksichtigung des aktuellen Werts der jeweiligen Anteilklasse berechnet und der Gesamtbetrag laufend fortgeschrieben. Der fortgeschriebene Gesamtbetrag wird zurückgestellt und dem Fonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Geschäftshalbjahres entnommen. An den Bewertungstagen, an denen das nach obiger Maßgabe bereinigte anteilklassenbezogene Anlageergebnis des Fonds von dem jeweils bestimmten Vergleichsindex übertroffen wird, verringert sich der fortgeschriebene und zurückgestellte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. Ein Neue Erfolgsbezogene Vergütung erfolgsbezogene Vergütung in Rechnung stellen. a) Eine solche erfolgsbezogene Vergütung beläuft sich Betrages, um den die Anteilwertentwicklung die Entwicklung des Vergleichsindex gemäß Buchstabe c) am Ende einer Abrechnungsperiode gemäß Buchstabe b) übersteigt (Outperformance über den Vergleichsindex), höchstens jedoch bis zu 20% des Durchschnittswertes des Fondsvermögens in der Abrechnungsperiode. Unterschreitet die Anteilwertentwicklung am Ende einer Abrechnungsperiode die Performance des Vergleichsindex (negative Benchmark-Abweichung), so erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsabhängige Vergütung. Entsprechend der Berechnung bei positiver Benchmark-Abweichung wird auf Basis des vereinbarten Höchstbetrages der negative Betrag pro Anteilwert errechnet und auf die nächste Abrechnungsperiode vorgetragen. Für die nachfolgende Abrechnungsperiode erhält die Verwaltungsgesellschaft nur dann eine erfolgsabhängige Vergütung, wenn der aus positiver Benchmark-Abweichung errechnete Betrag den negativen Vortrag aus der vorangegangenen Abrechnungsperiode am Ende der Abrechnungsperiode übersteigt. In diesem Fall besteht der Vergütungsanspruch aus der Differenz beider Beträge. Ein verbleibender negativer Betrag pro Anteilwert wird wieder in die neue Abrechnungsperiode vorgetragen. Ergibt sich am Ende der nächsten Abrechnungsperiode erneut eine negative Benchmark-Abweichung, so wird der vorhandene negative Vortrag um den aus dieser negativen Benchmark-Abweichung errechneten Betrag erhöht. Bei der Berechnung des Vergütungsanspruchs werden negative Vorträge der vorangegangenen fünf Abrechnungsperioden berücksichtigt. b) Die für die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung relevante Abrechnungsperiode beginnt am 1. Juli 2014 und endet am 31. Dezember Jede weitere für die Berechnung der erfolgsabhängigen 4

5 negativer Betrag wird während des Geschäftshalbjahres fortgeschrieben, aber nicht in folgende Geschäftshalbjahre vorgetragen. Falls ein ausgewählter Vergleichsindex entfallen sollte, wird die Verwaltungsgesellschaft einen vergleichbaren anderen Index festlegen, der an die Stelle des genannten Index tritt. Der Vergleichsindex des Fonds setzte sich bei Fondsauflage und dann zu Beginn jedes regulären Geschäftsjahres zu jeweils 25 % aus den Einzelindices MSCI Brasilien Total Return (Net), des MSCI Russland Total Return (Net), des MSCI Indien Total Return (Net) und des MSCI China Total Return (Net) zusammen. Im Verlauf des Geschäftsjahres wird die Gewichtung der Einzelindices börsentäglich an die relative Entwicklung der Einzelindices zueinander angepasst, um dann zu Beginn des nächsten Geschäftsjahres wieder auf die ursprüngliche Gewichtung von jeweils 25 % gesetzt zu werden. Anleger werden darauf hingewiesen, dass auch im Fall einer negativen Anteilpreisentwicklung eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden kann, falls die Entwicklung des Anteilwerts des Fonds die Entwicklung des Vergleichsindexes übersteigt. Vergütung relevante Abrechnungsperiode beginnt am 1. Januar eines jeden Kalenderjahres und endet am 31. Dezember desselben Kalenderjahres. c) Der Vergleichsindex des Fonds setzte sich bei Fondsauflage und dann zu Beginn jedes regulären Geschäftsjahres zu jeweils 25 % aus den Einzelindices MSCI Brasilien Total Return (Net), des MSCI Russland Total Return (Net), des MSCI Indien Total Return (Net) und des MSCI China Total Return (Net) zusammen. Im Verlauf des Geschäftsjahres wird die Gewichtung der Einzelindices börsentäglich an die relative Entwicklung der Einzelindices zueinander angepasst, um dann zu Beginn des nächsten Geschäftsjahres wieder auf die ursprüngliche Gewichtung von jeweils 25 % gesetzt zu werden. d) Die erfolgsabhängige Vergütung wird durch den Vergleich der Entwicklung des Vergleichsindex mit der Anteilwertentwicklung in der Abrechnungsperiode unter der Maßgabe, dass die dem Fonds belasteten Kosten vor dem Vergleich nicht von der Entwicklung des Vergleichsindex abgezogen werden dürfen, ermittelt. Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung gemäß Satz 1 wird daher die Wertentwicklung auf Anteilsebene seit Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres ermittelt, indem Ausschüttungen und zu Lasten des Fondsvermögens geleistete Steuerzahlungen dem Anteilwert rechnerisch wieder zugeschlagen werden. Entsprechend dem Ergebnis eines täglichen Vergleichs wird eine angefallene erfolgsabhängige Vergütung im Fondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während der Abrechnungsperiode unter der des Vergleichsindex, so wird eine in der jeweiligen Abrechnungsperiode bisher zurückgestellte, erfolgsabhängige Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende der Abrechnungsperiode bestehende, zurückgestellte erfolgsabhängige Vergütung kann entnommen werden. e) Anleger werden darauf hingewiesen, dass auch im Fall einer negativen Anteilpreisentwicklung eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden kann, falls die Entwicklung des Anteilwerts des Fonds die Entwicklung des Vergleichsindexes übersteigt. c) Allianz Global Bond High Grade Alte Erfolgsbezogene Vergütung erfolgsbezogene Vergütung in Rechnung stellen. Eine solche erfolgsbezogene Vergütung beläuft sich Betrages, um den die Summe Neue Erfolgsbezogene Vergütung erfolgsbezogene Vergütung in Rechnung stellen. a) Eine solche erfolgsbezogene Vergütung beläuft sich 5

6 a) des Anlageergebnisses des Fonds, b) der Beträge der anteilklassenbezogen anfallenden täglichen Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung sowie der Administrationsgebühr, wobei die Abstandnahme von der Erhebung wegen der Investition in bestimmte Zielfonds unberücksichtigt bleibt, c) der Beträge im laufenden Geschäftsjahr eventuell erfolgter Ausschüttungen die Entwicklung des Vergleichsindexes übertrifft. Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu berechnen. Der im Rahmen der Berechnung des Anlageergebnisses erforderlichen Bewertung des Fonds werden solche Kurswerte zugrunde gelegt, die in möglichst engem zeitlichen Zusammenhang mit den Kursen stehen, die der Indexberechnung zugrunde liegen. Dadurch kann diese Bewertung des Fonds von der Bewertung für Zwecke der Anteilwertermittlung am gleichen Tag abweichen. Je nach dem Zeitpunkt, der der Indexberechnung zugrunde liegt, kann eine Berücksichtigung der erfolgsbezogenen Vergütung im Anteilwert der betroffenen Anteilklasse erst zeitverzögert erfolgen. Die erfolgsbezogene Vergütung wird, beginnend am Anfang jeden Geschäftshalbjahres, bewertungstäglich unter Berücksichtigung des aktuellen Werts der jeweiligen Anteilklasse berechnet und der Gesamtbetrag laufend fortgeschrieben. Der fortgeschriebene Gesamtbetrag wird zurückgestellt und dem Fonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Geschäftshalbjahres entnommen. An den Bewertungstagen, an denen das nach obiger Maßgabe bereinigte anteilklassenbezogene Anlageergebnis des Fonds von dem jeweils bestimmten Vergleichindex übertroffen wird, verringert sich der fortgeschriebene und zurückgestellte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. Ein negativer Betrag wird während des Geschäftshalbjahres fortgeschrieben, aber nicht in folgende Geschäftshalbjahre vorgetragen. Falls ein ausgewählter Vergleichsindex entfallen sollte, wird die Verwaltungsgesellschaft einen vergleichbaren anderen Index festlegen, der an die Stelle des genannten Index tritt. Der Vergleichsindex des Fonds ist der JP Morgan Government Bond Global Index. Betrages, um den die Anteilwertentwicklung die Entwicklung des Vergleichsindex gemäß Buch-stabe c) am Ende einer Abrechnungsperiode gemäß Buchstabe b) übersteigt (Outperformance über den Vergleichsindex), höchstens jedoch bis zu 20% des Durchschnittswertes des Fondsvermögens in der Abrechnungsperiode. Unterschreitet die Anteilwertentwicklung am Ende einer Abrechnungsperiode die Performance des Vergleichsindex (negative Benchmark-Abweichung), so erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsabhängige Vergütung. Entsprechend der Berechnung bei positiver Benchmark-Abweichung wird auf Basis des vereinbarten Höchstbetrages der negative Betrag pro Anteilwert errechnet und auf die nächste Abrechnungsperiode vorgetragen. Für die nachfolgende Abrechnungsperiode erhält die Verwaltungsgesellschaft nur dann eine erfolgsabhängige Vergütung, wenn der aus positiver Benchmark-Abweichung errechnete Betrag den negativen Vortrag aus der vorangegangenen Abrechnungsperiode am Ende der Abrechnungsperiode übersteigt. In diesem Fall besteht der Vergütungsanspruch aus der Differenz beider Beträge. Ein verbleibender negativer Betrag pro Anteilwert wird wieder in die neue Abrechnungsperiode vorgetragen. Ergibt sich am Ende der nächsten Abrechnungsperiode erneut eine negative Benchmark-Abweichung, so wird der vorhandene negative Vortrag um den aus dieser negativen Benchmark-Abweichung errechneten Betrag erhöht. Bei der Berechnung des Vergütungsanspruchs werden negative Vorträge der vorangegangenen fünf Abrechnungsperioden berücksichtigt. b) Die für die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung relevante Abrechnungsperiode beginnt am 1. April 2014 und endet am 30. September Die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung erfolgt dabei für den Zeitraum vom 1. April 2014 bis zum 30. Juni 2014 nach den Regelungen der bis zum 30. Juni 2014 geltenden Kostenklausel und für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 30. September 2015 nach den Regelungen der ab dem 1. Juli 2014 geltenden Kostenklausel. Jede weitere für die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung relevante Abrechnungsperiode beginnt am 1. Oktober eines jeden Kalenderjahres und endet am 30. September des darauf folgenden Kalenderjahres. c) Der Vergleichsindex des Fonds ist der JP Morgan Government Bond Global Index. Falls die Anlagestrategie des Fonds geändert wird oder der in Satz 1 genannte Vergleichsindex entfallen sollte, wird die Gesellschaft unter Berücksichtigung der Anlagestrategie des Fonds einen vergleichbaren 6

7 anderen Index festlegen, der an die Stelle des in Satz 1 genannten Index tritt. d) Die erfolgsabhängige Vergütung wird durch den Vergleich der Entwicklung des Vergleichsindex mit der Anteilwertentwicklung in der Abrechnungsperiode unter der Maßgabe, dass die dem Fonds belasteten Kosten vor dem Vergleich nicht von der Entwicklung des Vergleichsindex abgezogen werden dürfen, ermittelt. Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung gemäß Satz 1 wird daher die Wertentwicklung auf Anteilsebene seit Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres ermittelt, indem Ausschüttungen und zu Lasten des Sondervermögens geleistete Steuerzahlungen dem Anteilwert rechnerisch wieder zugeschlagen werden. Entsprechend dem Ergebnis eines täglichen Vergleichs wird eine angefallene erfolgsabhängige Vergütung im Sondervermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während der Abrechnungsperiode unter der des Vergleichsindex, so wird eine in der jeweiligen Abrechnungsperiode bisher zurückgestellte, erfolgsabhängige Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende der Abrechnungsperiode bestehende, zurückgestellte erfolgsabhängige Vergütung kann entnommen werden. e) Anleger werden darauf hingewiesen, dass auch im Fall einer negativen Anteilpreisentwicklung eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden kann, falls die Entwicklung des Anteilwerts des Fonds die Entwicklung des Vergleichsindexes übersteigt. 4. Die Verwaltungsgesellschaft hat mit Zustimmung der Depotbank des Weiteren beschlossen, mit Wirkung zum 1. Juli 2014 die Anlageziele beziehungsweise Anlagegrundsätze der nachfolgend aufgeführten Fonds zu adaptieren: a) Allianz Corporate Bond Europa HiYield Anlagegrundsätze ( ) g) Die durchschnittliche, barwertgewichtete Restlaufzeit (Duration) des in verzinslichen Wertpapieren inklusive Zerobonds im Sinne des Satzes 1 des Buchstabens a) sowie Einlagen und Geldmarktinstrumenten im Sinne des Buchstabens e) angelegten Teils des Fondsvermögens, einschließlich der mit den genannten Vermögensgegenständen verbundenen Zinsansprüche, soll zwischen drei einem und neun Jahren liegen. Bei der Berechnung werden Derivate auf verzinsliche Wertpapiere, Zins- und Rentenindices sowie Zinssätze unabhängig von der Währung der zugrundeliegenden Vermögensgegenstände berücksichtigt. ( ) b) Allianz Global Bond High Grade Anlagegrundsätze ( ) c) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) müssen über 2/3 50 % des Gesamtfondsvermögens im Sinne der Buchstaben a) Satz 1 und Geldmarktinstrumente im Sinne des Buchstabens g) einem High Grade Rating einer anerkannten Rating-Agentur entsprechen, wobei Vermögensgegenstände, hinsichtlich derer überhaupt kein Rating 7

8 existiert, auf Basis einer Ratingeinschätzung des Fondsmanagements berücksichtigt werden. Bei Geldmarktinstrumenten entspricht ein High Grade Rating dabei bei den Rating-Agenturen Standard & Poor s bzw. Moody s einem A1 bzw. P1 oder jeweils höherem Rating, bei anderen Vermögensgegenständen einem AA bzw. Aa oder jeweils höherem Rating. ( ) c) Allianz Strategic Absolute Return Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, eine durchschnittliche jährliche Rendite in EUR von 3 2 Prozentpunkten über dem 3- Monats-Euribor, also der Geldmarkt-Verzinsung, zu erzielen. ( ) Anteilinhaber, die mit den unter Punkt 4 genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile gebührenfrei bis zum 30. Juni 2014 zurückgeben. Die auf den 1. Juli 2014 datierten Verkaufsprospekte der Fonds sind ab dem Datum des Inkrafttretens am Sitz der Verwaltungsgesellschaft in Frankfurt / Main, der Zweigniederlassung der Verwaltungsgesellschaft in Luxemburg und bei den Informationsstellen in Luxemburg (State Street Bank Luxembourg S.A.) und in den Ländern, in denen der entsprechende Fonds zum öffentlichen Vertrieb zugelassen ist, einsehbar bzw. kostenfrei erhältlich. Senningerberg, Mai 2014 Luxemburg, Mai 2014 Die Verwaltungsgesellschaft Die Depotbank Als steuerlicher Vertreter und Zahlstelle der nachfolgend angeführten Fonds in Österreich weist die Allianz Investmentbank AG darauf hin, dass von den in der vorstehenden Mitteilung genannten Fonds ausschließlich die hier aufgelisteten Fonds der Allianz Global Investors Luxembourg S.A. öffentlich in Österreich vertrieben werden dürfen. Die Verkaufsprospekte und die Wesentlichen Anlegerinformationen zu den angeführten Fonds stehen bei der Allianz Investmentbank AG, Hietzinger Kai , 1130 Wien, sowie bei Allianz Global Investors Europe GmbH, Bockenheimer Landstraße 42-44, Frankfurt am Main, kostenlos in deutscher Sprache zur Verfügung und sind unter elektronisch abrufbar: Allianz Bondspezial Allianz BRIC Stars Allianz Corporate Bond Europa Allianz Corporate Bond Europa HiYield Allianz Euro Bond Fund Allianz Euro Protect Dynamic Plus Allianz Global Bond High Grade Allianz Multi Asia Active Allianz Pfandbrieffonds Allianz TAARA Stiftungsfonds CB Geldmarkt Deutschland I Garant Dynamic PremiumMandat Balance PremiumMandat Defensiv PremiumMandat Dynamik PremiumMandat Dynamik Plus 8

9 Allianz Global Investors Fund III Allianz Deluxe Allianz Emerging Europe 9

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