Lösungswege der Tarifpolitik und ihre Grenzen bei der Gestaltung flexibler Rentenübergänge

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1 Christoph Ehlscheid, IG Metall Lösungswege der Tarifpolitik und ihre Grenzen bei der Gestaltung flexibler Rentenübergänge HBS-Fachtagung: Übergänge in die Rente flexibel und abgesichert? Hannover, 30. Januar 2014

2 Prekarisierung des Altersübergangs droht Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand werden traditionell durch ein Zusammenspiel betrieblicher, tariflicher und rentenrechtlicher Regelungen sozial abgesichert. Aber: Altersstrukturwandel lässt die Zahl der Betroffenen zukünftig stark steigen Unternehmen sind auf Wandel der Altersstruktur nicht vorbereitet: vorhandener arbeitspolitischer Problemdruck droht sich weiter zuzuspitzen Deflexibilisierung des Rentenrechts und höhere Regelaltersgrenzen gefährden abgesicherten Altersausstieg Sinkendes Rentenniveau gefährdet Lebensstandardsicherung und lässt Altersarmut bis in arbeitnehmerische Mitte hinein zur Bedrohung werden 2

3 Regelungsebenen und Regelungsgegenstände Arbeitspolitik und Demografie Altersübergang Altersversorgung Betrieb: Leistungsvereinbarungen im Rahmen des Leistungsentgeltes; Maßnahmen zur Umsetzung Arbeitsschutzgesetz MBR 87 (1) 7; Arbeitszeitgestaltung MBR 87 (1) 2; Beteiligungsrechte bei Arbeitsgestaltung und Qualifizierung ( 90ff.) ; Tarif: Entgeltgrundsätzen (ERA); Arbeitszeitbestimmungen MTV Qualifizierungstarifvertrag; u. Demografie-TV Stahl Gesetz: Arbeitsschutzgesetz plus Verordnungen Betrieb: Regelungen zur Altersteilzeit und zu Zeitkonten MBR 87 (2) Tarif: besondere Kündigungsschutz und Verdienstsicherung im Alter; Altersteilzeit Gesetz: Altersteilzeitgesetz (AltTZG); Flexi-II-Gesetz Betrieb: Versorgungsordnungen; MBR nach 87 (1) 8. u. 10. Tarif: AVWL, TV Entgeltumwandlung Gesetz: grv; Betriebsrentengesetz - BetrAVG (freiwillig Zusage, Entgeltumwandlung, Schutzvorschriften); Riester-Förderung (EStG) 3

4 Mehrheit schafft es wohl nicht bis zur Rente Können Sie Ihre Arbeit bei gleichbleibenden Anforderungen bis zum gesetzlichen Rentenalter von über 65 Jahren ausüben? Ja, wahrscheinlich Nein, wahrscheinlich nicht 31% 46% Kann ich nicht einschätzen 23% Quelle: Befragung der IG Metall,

5 Tarifliche Schutzrechte für Ältere sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichti g Südwestmetallchef will neue Tarifregelungen für Ältere: Für ältere Arbeitnehmer gibt es in den Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie besondere Regelungen. Der Arbeitgeberverband Südwestmetall stellt diese nun infrage zum Ärger der Gewerkschaft. Eine zusätzliche arbeitgeberfinanzierte Betriebliche Altersvorsorge. Der besondere Kündigungsschutz und die Verdienstsicherung im Alter. Die Möglichkeit, früher aus dem Erwerbsleben Auszuscheiden (z.b. durch Altersteilzeit) 60% 32% 6% 1% 74% 24% 2% 0% 60% 32% 7% 1% 5

6 Hohe Bedeutung der Altersteilzeit, aber. (1) Würden Sie nach heutigem Stand die bestehende Altersteilzeitregelung nutzen? 55% 55% Gesamt Industrie Handwerk 44% 10% 10% 10% 20% 19% 26% 15% 15% 21% Ja Nein, ich habe vor, bis zum Rentenalter voll zu arbeiten Nein, kann ich mir nicht leisten Die Regelung ist mir nicht bekannt Quelle: Befragung der IG Metall,

7 Hohe Bedeutung der Altersteilzeit, aber. (2) Angaben in % 7

8 Altersversorgung: betrieblich und tariflich Betriebliche Altersvorsorge: Stark selektiver Charakter Steigende Mitfinanzierung durch den Arbeitnehmer Umstellung von Leistungs- auf Beitragszusagen Mehrzahl der Unternehmen mehr als einen Durchführungsweg Unsicherheit über Ergiebigkeit kapitalgedeckter Systeme Tarifliche Regelungen: Entgeltumwandlung AVWL 8

9 Neue Tarife: Zur Debatte stehen Arbeitspolitik/ Demografie Verfahrensvorschriften Erweiterung MBR Tarifliche Normen für Ältere: AZV Reduzierte Leistung Weniger Schichtarbeit Vorhandene Schutzbestimmungen Altersübergang Müssen politisch und juristisch gesichert werden Altersteilzeitquote erhöhen/dynamisieren höhere Aufstockungsbeträge für niedrige Einkommen Kompensation von Abschlägen Altersversorgung AVWL: höher dotiert und obligatorische Zahlung des AG Entgeltumwandlung: eingesparte Beiträge fließen den Beschäftigten zu 9

10 Dreiklang der Regelungsebenen Rentenrecht Tarifliche Regelungen Betriebsvereinbarungen Wahlmöglichkeiten statt Rente 67 Stärkung des Rentenniveaus Maßnahmen zur Armutsvermeidung Verpflichtende bav mit Mindestbeteiligung der Arbeitgeber und Ausbau MBR Alter(n)sgerechte Arbeit Altersteilzeit Bessere Versorgung im Alter Arbeitsgestaltung Arbeitszeitgestaltung Umsetzung Altersteilzeit Leistungs- und Personalbemessung Demografiesensible Personal- und Qualifizierungspolitik Regelungen zur bav 10

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