Studienjahr 2017/ Stück

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1 1 Mitteilungsblatt Impressum: Eigentümer, Herausgeber u. Verleger: Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung. Linz. Für den Inhalt verantwortlich: Vizerektorin Dr.jur. Christine Windsteiger, Hauptplatz 8, 4010 Linz. Studienjahr 2017/ Stück Kunstuniversität Linz Ausschreibung der Stelle einer*s Sekretärs*in für den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen 943. Kunstuniversität Linz - Verordnung des Rektorats der Kunstuniversität Linz betreffend Studienberechtigungsprüfung für Architektur und Industrial Design 942. Kunstuniversität Linz Ausschreibung der Stelle einer*s Sekretärs*in für den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen An der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz gelangt die Stelle einer*s Sekretärs*in (Karenzvertretung von ) für den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (akg) bei einem Beschäftigungsausmaß von 10 Stunden pro Woche zur Ausschreibung. Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten, allg. Universitätspersonal, Verwendungsgruppe IIIa / Grundstufe des KV für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten, monatliches Mindestentgelt EUR 489,00 brutto, 14x jährlich. Einstellungsvoraussetzung: Matura oder kaufmännische Ausbildung Erforderlich sind: Organisationstalent, Problemlösungskompetenz und Kooperationsbereitschaft Soziale Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit Gute EDV-Kenntnisse (Office, InDesign, TYPO3) Diskretion und Verschwiegenheit Kompetenz in / Sensibilität für Gender und Diversity, Antidiskriminierung und Gleichstellungsdiskurse Erwünscht sind: Kenntnis des universitären Umfelds Erfahrung mit administrativen Aufgaben

2 Aufgaben: Administrative Unterstützung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen Zusammenarbeit mit dem akg-vorsitz Organisation und Protokollierung der akg-sitzungen Organisation von Workshops und Weiterbildungen Dokumentation der Personaleinstellungsverfahren (Fristenläufe) Betreuung der -Adresse und der internen Kommunikationsliste des akg (Verteilung und Weitergabe von Informationen) Betreuung der Website des akg Administrative Abwicklung von Lehrveranstaltungen (2 pro Semester) Erstellung des akg-jahresberichts Erste Ansprechperson für Diskriminierungsfragen-/anzeigen 2 Die Kunstuniversität Linz betreibt eine antidiskriminatorische Anstellungspolitik und legt Wert auf Chancengleichheit und Diversität. Sie strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und ersucht daher qualifizierte Frauen ausdrücklich um Bewerbung. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt aufgenommen. Bewerbungen von Menschen mit Migrationserfahrung und/oder -hintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Schriftliche Bewerbungen sind bis spätestens in digitaler Form an ufg.bewerbung343@ufg.at zu richten. Dr.iur. Christine Windsteiger Vizerektorin 943. Kunstuniversität Linz - Verordnung des Rektorats der Kunstuniversität Linz betreffend Studienberechtigungsprüfung für Architektur und Industrial Design Verordnung des Rektorats der Kunstuniversität Linz betreffend Studienberechtigungsprüfung für Architektur und Industrial Design Präambel An der Kunstuniversität Linz setzen die Studienrichtungen Architektur, Industrial Design und die angebotenen Lehramtsstudien den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife voraus. Laut 64 (1) UG können Personen ohne Reifeprüfung durch Ablegen der Studienberechtigungsprüfung die allgemeine Universitätsreife für Bachelor und Diplomstudien erlangen. Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung Zur Studienberechtigungsprüfung ist auf schriftlichen Antrag hin zuzulassen wer, keine Reifeprüfung besitzt, eine Zulassung zu einem Studium der Kunstuniversität anstrebt, das 20. Lebensjahr vollendet hat, eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium nachweist und die deutsche Sprache in jenem Ausmaß beherrscht, wie es für die Aufnahme als ordentlicher StudierendeR verlangt wird.

3 Das Ansuchen auf Zulassung ist schriftlich im Studienrektorat einzureichen und beinhaltet folgende Punkte: Name, Geburtsdatum, Adresse und falls vorhanden Matrikelnummer Nachweis der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes das angestrebte Studium den Nachweis der Vorbildung die Wahlfächer die Erklärung über die Anzahl der erfolglosen Versuche, die Studienberechtigungsprüfung zu absolvieren. 3 Studienberechtigungsgruppe Die Studienrichtungen Architektur und Industrial Design sind der Studienrichtungsgruppe Ingenieurwissenschaftliche Studien gemäß 64a Abs. 2 Z 2 UG zuzuordnen. Für diese Studienrichtungsgruppe legt das Rektorat fest: 1. eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema (Aufsatz). Diese Prüfung ist an der Johannes Kepler Universität bzw. an einer im 64 a Abs. 9 des Universitätsgesetzes angeführten Einrichtung abzulegen. 2. zwei Prüfungen, die im Hinblick auf die Vorkenntnisse für die angestrebte Studienrichtungsgruppe erforderlich sind (Pflichtfächer: Darstellende Geometrie und Mathematik). Diese Prüfungen sind an der Johannes Kepler Universität bzw. an einer im 64 a Abs. 8 des Universitätsgesetzes angeführten Einrichtung abzulegen. 3. zwei Prüfungen im Wahlfach, welche an der Kunstuniversität Linz geprüft werden soweit nicht der 64a Abs. 10 UG anzuwenden ist. Für alle nicht an der Kunstuniversität bzw. Johannes Kepler Universität Linz abgelegten Prüfungen gilt, dass der Vizerektor / die Vizerektorin für Lehre an der Kunstuniversität zunächst die Gleichwertigkeit dieser Prüfungen gemäß 64 a Abs. 9 des Universitätsgesetzes festzustellen hat, bevor sie angerechnet werden. Prüfungsanforderungen und methoden, Prüfungen / Anerkennungen Die Prüfungsanforderungen in den Pflichtfächern orientieren sich am Lehrstoff der 12. bzw. 13. Schulstufe und umfassen a) im Fach Mathematik 2: Zahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; elementare Funktionen; lineare Algebra (insbesondere Vektoren) und Geometrie; Trigonometrie und Winkelfunktionen; Folgen und Reihen; Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung schriftlich und mündlich

4 4 b) im Fach Darstellende Geometrie: Lösen der Grundaufgaben in zugeordneten Normalrissen; perspektivische Darstellung; Seitenrissprinzip; Darstellung ebenflächig begrenzter Körper und einfacher technischer Objekte; ebene Schnitte und Netze von Prismen und Pyramiden; perspektivische Affinität und Kollineation; Normalriss eines Kreises; Ellipse als affines Bild eines Kreises; Drehzylinder und Drehkegel; Darstellung der Kugel und ihrer ebenen Schnitte; ebene Schnitte von Drehzylindern und Drehkegeln; Abwicklung von Drehzylindern und Drehkegeln - schriftlich c) einen Aufsatz über ein allgemeines Thema: Mit dem Aufsatz über ein allgemeines Thema hat der Kandidat nachzuweisen, dass er sich zu einem vorgegebenen Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und klarem Gedankengang schriftlich zu äußern vermag. Es sind drei Themen zur Wahl zu stellen; den Kandidatinnen und Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, ihre Vertrautheit mit den Grundzügen der Geschichte der Republik Österreich, mit den gegenwärtigen Strukturen Österreichs und seiner Stellung in der Welt nachzuweisen. Die Arbeitszeit beträgt 4 Stunden. Das Wahlfach ist in einer mündlichen Prüfung zu absolvieren. PrüfungskandidatInnen, die eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfung gem. Gewerbeordnung BGB1. Nr. 194/ 1994 oder dem Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz BGB1. Nr. 298/1998 erfolgreich abgelegt haben, sind von der Ablegung der Studienberechtigungsprüfung im Wahlfach auf Ansuchen zu befreien. Positiv beurteilte Prüfungen, die eine KandidatIn an einer anerkannten Bildungseinrichtung abgelegt hat, sind auf Antrag vom Vizerektor / von der Vizerektorin für Lehre anzuerkennen, soweit sie in Inhalt und Umfang gleichwertig sind. Mindestens eine Prüfung ist an der Universität abzulegen. Jede Fachprüfung ist vom/von der PrüferIn mit bestanden oder nicht bestanden zu beurteilen. Das Prüfungsergebnis ist der /dem KandidatIn mitzuteilen und, wenn es negativ ist zu erläutern. Die Prüfungskandidatinnen oder die Prüfungskandidaten sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen zweimal zu wiederholen. Die letzte zulässige Wiederholung ist in kommissioneller Form durchzuführen. Nach negativer Beurteilung der letzten zulässigen Wiederholung ist man von der Ablegung der Studienberechtigungsprüfung für diese Studienrichtung an der betreffenden Universität ausgeschlossen. 59 Abs. 1 Z 12 des Universitätsgesetzes gilt sinngemäß. Die Prüferin oder der Prüfer hat für Pflicht- und Wahlfächer ein Prüfungsprotokoll zu führen, das die gestellten Fragen, die erteilten Beurteilungen sowie die Gründe für die negative Beurteilung zu enthalten hat.

5 5 Über die Ablegung jeder Prüfung ist ein Zeugnis auszustellen. Der Vizerektor / die Vizerektorin für Lehre hat nach Vorliegen aller Prüfungszeugnisse ein Studienberechtigungszeugnis für die jeweilige Studienrichtungsgruppe auszustellen. Dieses Studienberechtigungszeugnis gilt für jede Universität, an der ein Studium der jeweiligen Studienrichtungsgruppe eingerichtet ist. Mit positiver Ablegung der Studienberechtigungsprüfung gilt der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife als erfüllt. Der Nachweis der besonderen Eignung für das angestrebte Studium an der Kunstuniversität Linz (Zulassungsprüfung) muss zusätzlich erbracht werden.

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