- 1 - Mi und Fr Uhr. Nr Januar 2013 INHALT:
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- Margarete Böhler
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1 - 1 - AMTSBLATT DES LANDKREISES ROTH Landratsamt Roth Öffnungszeiten: Druck: Roth Mo - Fr Uhr und Hausdruckerei Telefon: 09171/81-0 Do Uhr Landratsamt Telefax: 09171/ info@landratsamt-roth.de Internet: Verkehrsbehörde: Mo und Di Uhr, Do Uhr Mi und Fr Uhr Nr Januar 2013 INHALT: Neujahrsgruß von Landrat Herbert Eckstein Änderung der Fleischbeschau in verschiedenen Ortsteilen im Landkreis Roth Sechste Satzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Mörsdorfer Gruppe zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) vom Mitteilung über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2012 und der Gebührensatzung für die Behandlung von Sperrmüll zur Entsorgung des Zweckverbandes MVA Ingolstadt
2 - 2 - Neujahrsgruß 2013 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wenn man Gesprächen zuhört oder die Medien verfolgt, kann man gar nicht glauben, dass die wirtschaftliche Situation und die Steuereinnahmen in Deutschland so gut wie schon lange nicht mehr sind. Aber offenkundig ist auch, dass die Vermögensverteilung immer ungerechter wird. Die Armut nimmt zu. Immer mehr Menschen können von dem, was sie verdienen, nicht mehr leben die Vermögenden werden immer reicher. Diese spüren selbst auch immer mehr, dass die Mittelschicht nicht weiter Stück für Stück erodieren darf, um die Zukunft unseres Landes nicht zu gefährden. Viele Wissenschaftler beklagen eine zunehmende Wurstigkeit in der Mitte der Gesellschaft, die solche Ungerechtigkeiten einfach so hinnimmt. Gerechtigkeitslücke Solange die Herkunft über die Zukunft der Kinder entscheidet, haben wir eine große Gerechtigkeitslücke. Dabei ist es wichtig, dass Kinder Zusammenhänge erfahren ( Leben lernen ) und das soziale Lernen in Vereinen und Gruppen endlich wieder gestärkt und ermöglicht wird. Der Facebook-Knopfdruck ersetzt keine soziale Kompetenz und vernetztes Denken. Der Satz: Man kann ja sowieso nichts ändern, ist mir zu einfach. Eine Wertediskussion ist meist eine Reaktion. Aber Werte muss man auch leben. Ich registriere z. B. sehr genau, in welchen Gemeinden, Menschen, die Asyl suchen (darunter 25 Kinder), aufgenommen werden. Wenn es konkret wird, kann man Nächstenliebe vorleben. Griechenland Viele Menschen kommen bei den täglichen Meldungen über die Euro-Rettungs-schirme nicht mehr mit. Milliarden werden hin und her jongliert als wären es 10 Euro! Es ist aber offenkundig, dass bei der griechischen Bevölkerung nichts ankommt im Gegenteil. Erst werden die Kredite der Banken bedient, die lange Zeit sehr viel Geld an Griechenland verdient haben. Wahltermine dürfen notwendige Entscheidungen nicht verhindern. Bundespräsident Gauck hat zu Recht von der Bundespolitik eingefordert, diese Situation besser zu erklären. Er hat dem Amt des Bundespräsidenten seine Würde zurückgegeben. Das kostspielige Intermezzo mit seinem Vorgänger Wulff war hoffentlich eine Lehre für die Verantwortlichen Landkreis umsetzungsstark Wir haben in diesem Jahr viele langgehegte Projekte verwirklicht - ob bei Schulen (z. B. Gymnasium Wendelstein, Wirtschaftsschule Greding) oder bei Straßen und Radwegen - ob mit dem seniorenpolitischen Gesamtkonzept, der Einrichtung eines Pflegestützpunktes der Ehrenamtskarte oder der noch besseren Unterstützung der Jugendarbeit. Wir sind ein umsetzungsstarker Landkreis, weil wir klare Ziele und schubladenfertige (Vor-) Planungen haben. Wenn ich die Aufgeregtheit der großen Politik betrachte, die von Wende zu Wende wackelt, ist es uns dank guter Vorbereitung und nachhaltiger Politik gelungen, unsere wichtigen Projekte ohne großes Aufheben durchzuziehen Es hat sich ausgezahlt, dass eine Mehrheit im Kreistag vor über 10 Jahren mit der Gründung der Energieagentur und viel Intelligenz gegen große Widerstände die Energiewende für die Landkreisliegenschaften begonnen hat. Wir haben heute einen Stand erreicht, um den uns Viele beneiden. In den Städten und Gemeinden läuft diese Entwicklung sehr unterschiedlich. Ehrenamt leben Wir haben versucht, in vielfältiger Weise Menschen zu unterstützen. Der Kitt in der Gesellschaft sind und bleiben die Ehrenamtlichen in vielfältigsten Funktionen. Es tut immer wieder gut, zu erfahren, wie viele Menschen z. B. Nachbarschaftshilfe leisten, Besuchsdienste im Krankenhaus oder Pflegeeinrichtungen übernehmen oder sich jetzt 20 Personen spontan melden, um Kinder, Frauen und Männer, die Asyl suchen, in ihrem neuen, fremden Lebensumfeld zu unterstützen. Wie sagt der Philosoph Richard David Precht: Wenn Sie Maria, Willi oder Ahmed helfen, geht es nicht nur Ahmed, Willi oder Maria besser, sondern auch Ihnen! Sie leisten Herzensbildung. Ich möchte mich bei Ihnen allen herzlich bedanken. Ich wünsche Ihnen allen viel Gesundheit und Gottes Segen im Neuen Jahr! Herzlichst - Herbert Eckstein
3 - 3 - Teil Landratsamt Abt. 8 Pü Az.: Änderung der Fleischbeschau in verschiedenen Ortsteilen im Landkreis Roth Ab wird die Fleischbeschau in verschiedenen Ortsteilen geändert und durch folgende Beschauer oder Vertreter durchgeführt: Gesamte Beschau (Hausschlachtungen und gewerbliche Schlachtungen) in den Ortsteilen: Beschauer: Vertreter: Egelmühle, Enderndorf, Engelhof, Fünfbronn, Großweingarten, Güsseldorf, Hagsbronn, Heiligenblut, Höfstetten, Hohenrad, Hügelmühle, Kaltenbrunn, Keilberg, Massendorf, Mosbach, Nagelhof, Ottmannsberg, Sägmühle, Schnittling, Spalt, Steinfurt, Stiegelmühle, Stockheim, Straßenhaus, Theilenberg, Trautenfurt, Untererlbach, Wasserzell und Wernfels der Stadt Spalt Mühlstetten, Niedermauk, Oberbreitenlohe, Röttenbach, Unterbreitenlohe der Gemeinde Röttenbach Am Südhang Rednitzhembach Tel.: 0175/ Saarleite Rohr-Leuzdorf Tel.: 0151/ Hauslach der Gemeinde Georgensgmünd Albersreuth, Barthelmesaurach, Günzersreuth, Haag, Haubenhof, Kammerstein, Mildach, Neppersreuth, Oberreichenbach, Poppenreuth, Putzenreuth, Rudelsdorf, Schattenhof, Volkersgau, Waikersreuth der Gemeinde Kammerstein Christenmühle, Dechendorf, Gaulnhofen, Göckenhof, Gustenfelden, Hengdorf, Kottensdorf, Leitelshof, Leuzdorf, Nemsdorf, Prünst, Regelsbach, Rohr, Weiler, Wildenbergen, Zwieselhof der Gemeinde Rohr Abenberg, Bechhofen, Ebersbach, Kapsdorf, Kleinabenberg der Stadt Abenberg Beerbach, Obersteinbach o.g., Pflugsmühle der Stadt Abenberg Dürrenmungenau, Fischhaus, Pippenhof, Wassermungenau, Weihersmühle der Stadt Abenberg Herr Dr. Ulrich Pfeiffer Münchener Str Roth Tel.: 09171/2502 Herr Dr. Stefan Götz Denkmalstr. 13, Windsbach Tel.: 09871/385 TA Wolfgang Laumer/ Dr. Friedemann Schaefer Rupprechtstr Schwabach Tel.: 09122/2294 TA Wolfgang Laumer/ Dr. Friedemann Schaefer Roth, Landratsamt Roth Dr. Hurka Veterinärdirektor
4 - 4 - Sonstige amtliche Bekanntmachungen 20-P Sechste Satzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Mörsdorfer Gruppe zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) vom Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Mörsdorfer Gruppe folgende Satzung: Art. 1 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasser-versorgung der Mörsdorfer Gruppe (BGS/WAS) vom 15. März 2000 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Roth Nr. 6/2000), zuletzt geändert am 09.November 2011 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Roth Nr. 17/2011), wird wie folgt geändert: 1.) 5 Abs. 3 wird geändert und erhält folgende neue Fassung: Bei Grundstücken, für die eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, wird als Geschossfläche ein Drittel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht; das gleiche gilt, wenn auf einem Grundstück die zulässige Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat. 2.) 5 Abs. 4 wird geändert und erhält folgende neue Fassung: Bei sonstigen unbebauten Grundstücken ist die anzusetzende Geschossfläche nach der in der näheren Umgebung vorhandenen Bebauung zu ermitteln; anzusetzen ist das durchschnittliche Maß der tatsächlichen baulichen Ausnutzung der Grundstücke in der näheren Umgebung. Fehlt es an einer heranziehbaren Bebauung, so ist ein Drittel der Grundstücksfläche als Geschossfläche anzusetzen. Art. 2 1.) 9a Abs. 2 wird geändert und erhält folgende neue Fassung: Die Grundgebühr beträgt bei Wasserzählern mit Nenndurchfluss: bis 2,50 m³/h bis 6,00 m³/h über 6,00 m³/h 11,00 Euro/Monat 13,50 Euro /Monat 17,00 Euro/ Monat 2.) 10 Abs. 3, 4 und 5 wird geändert und erhalten folgende neue Fassung: Abs. 3 Die Verbrauchsgebühr pro m³ entnommenen Wassers beträgt Abs. 4 Bei Entnahme von Wasser über einen Bauzähler oder sonstiger beweglicher Zähler beträgt die Verbrauchsgebühr pro m³ entnommenen Wassers 1,36 Euro 3,20 Euro 3.) Abs. 5 Die Bauwasserpauschale für 1 Jahr beträgt je angefangene 600 m² Geschossfläche 94,00 Euro Für jeden weiteren angefangenen Monat beträgt die Pauschale je angefangene 600 m² Geschossfläche 12,00 Euro Art. 3 Diese Änderungssatzung tritt zum in Kraft Allersberg, den Zweckverband zur Wasserversorgung der Mörsdorfer Gruppe Böckeler 1. Verbandsvorsitzender
5 Lx Mitteilung über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2012 und der Gebührensatzung für die Behandlung von Sperrmüll zur Entsorgung des Zweckverbandes MVA Ingolstadt Die Haushaltssatzung 2012 und die Gebührensatzung für die Behandlung von Sperrmüll zur Entsorgung (gültig ab ) des Zweckverbandes MVA Ingolstadt K. d. ö. R. wurden im Oberbayerischen Amtsblatt Nr. 25 vom (Seite 268/269) veröffentlicht.
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