Teilegutachten 10-TAAP-1284/AB

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1 D-Nr.: /0000 Teilegutachten 10-TAAP-1284/AB über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO Prüfgegenstand : Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen 8,5Jx19H2 und 10,0x19 GT20 für MERCEDES SL Typ: 230 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Geschäftsstelle: Deutschstraße Wien Telefon: +43 (0) Fax: DW 6555 automotive@tuv.at Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Christian ABEL DW 6470 ab@tuv.at TÜV Hersteller : Reifen Go Laubenhof Essen DEUTSCHLAND 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß Anlage XIX StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Auflagen und Hinweisen Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Prüfstelle, Überwachungsstelle, Technischer Dienst (KBA) Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Walter BUSSEK Mag. Christoph WENNINGER Sitz: Krugerstraße Wien/Österreich weitere Geschäftsstellen: Bludenz, Lauterach, Linz, Wien 23 und Filderstadt (D) Firmenbuchgericht/ -nummer: Wien / FN a Bankverbindungen: BA CA IBAN AT BIC BKAUATWW RZB IBAN AT BIC RZBAATWW UID ATU DVR Seite 1 von 4

2 I. Verwendungsbereich Siehe dazu Anlage VB zu G-Zl. 10-TAAP-1284/AB II. Prüfgegenstand / Änderungsumfang Beschreibung: Einteiliges Leichtmetallsonderrad mit asymmetrischen Tiefbett und Doppelhump. Das Sonderrad wird im Schwerkraftverfahren gegossen. Der Rohling wird auf gesteuerten Anlagen zerspanend bearbeitet. Es werden Einfach- und Doppellochkreise gefertigt. Mittels dreischichtiger Oberflächenversiegelung wird das Rad vor Korrosion geschützt. Ausführungen: Radtyp: : GT20 Radgrößen: : 8.5Jx19H2, 10.0Jx19H2 Einpresstiefen: : siehe Tabelle Befestigung: : Radschrauben Kugelbund R14 Anzugsmoment : nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers Zentrierart : Mittenzentrierung Lochkreis : 112 Lochzahl: : 5-Loch Radgröße ET Lochkreis Mittenloch Typ Radlast [kg] Abrollumfang [mm] 8,5Jx19H ,1 66,6 GT Jx19H ,1 66,6 GT Kennzeichnung: Radaußenseite Radinnenseite Japanisches Prüfwertzeichen : - : JWL Handelsbezeichnung /-marke : - : Royal GT Radtyp : - : GT20 Hersteller : - : - Herstellerzeichen : - : - Radgröße : - : 10Jx19H2 Lochkreis : - : - Einpresstiefe : - : 35 Herkunftsmerkmal : - : - Herstelldatum : - : Datumsuhr u. Fertigungszeichen III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen, wie Fahrwerkstieferlegung, Spoiler, Federn, Stoßdämpfer, Spur, Sturz, Motorleistung, Lenkrad ist eine neuerliche Begutachtung durchzuführen. Seite 2 von 4

3 IV. Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise für den Hersteller Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, darf dabei das Teilegutachten höchstens auf DIN A5-Format verkleinert werden. Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware. Hinweise und Auflagen für den Einbaubetrieb, Anbau, Änderungsabnahme und Fahrzeughalter Siehe Anlage VB zu 10-TAAP-1284/AB (Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise) V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Prüfgrundlage ist das VdTÜV-Merkblatt Nr. 751 "Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit" (Stand 08/2008). Das unter Punkt II beschriebene Rad wurde hinsichtlich der Festigkeit (Abrollprüfung, Biegeumlaufprüfung, Impacttest) und des Anbaus entsprechend den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Pkw und Krad" StVZO 30, Erläuterung 42, i.d.g.f. geprüft. Das Rad erfüllt die Anforderungen der Prüfgrundlage. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich angeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt. Aufgrund positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind folgende Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, Festigkeitskennwerte und Korrosionsverhalten sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Festigkeitsprüfungen 09-TAAP-1200, 09-TAAP-0433 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH liegen vor. VI. Anlagen Anlage VB zu 10-TAAP-1284/AB -Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise VII. Schlussbescheinigung Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise/Auflagen den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller Fa. Reifen GO hat den Nachweis (Zertifikats Nr , Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA Cert GmbH) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Seite 3 von 4

4 Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1-4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur in vollem Wortlaut vervielfältigt und wiedergegeben werden. Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte ab Produktionsdatum 01/2008. W i e n TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland KBA-P Der Sachverständige Der Prüfer (Dipl.-Ing. ABEL) ( ) Seite 4 von 4

5 Anlage VB Porsche - Rad Typ GT20 8.5x18 und GT x18 5x130 Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise Raddaten ROYAL TURBO GT20 8.5x19 und GT x19 5/130 Radgröße nach Norm : Kombinationen s. unten Einpresstiefe (mm) : Siehe Tabelle unten Lochkreis (mm)/lochzahl : 112 / 5 Zentrierart : Mittenzentrierung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch ET zul. zul. gültig ab Rad- Abroll Kennzeichnung last umf. Fertig Rad Z Ring (mm) (mm) (kg) (mm) datum 8,5x GT20 8,5x19 73,1-66,6 66, / ,0x GT20 10x19 73,1-66,6 66, /2008 Hersteller MERCEDES Spurverbreiterung innerhalb 2% Prüfgegenstand : VA: PKW Sonderrad GT20 8,5x : HA: PKW Sonderrad GT20 10,0x Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kw- Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise SL-Klasse /35R E; 572; 10B; 11G; 11H; 11K; /30R19 94W 22B; 24M; 57F; 572; 12A; 51A; 530; 71K; e1*98/14*0169*.. 723; 73C; 74A; S01 Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Radbolzen M14x1,5 60 Kegel Auflagen und Hinweise 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO Anlage VB - Seite 1 von 3

6 Anlage VB Porsche - Rad Typ GT20 8.5x18 und GT x18 5x130 unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch- Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. S01) Zur Befestigung der Sonderräder sind die Befestigungsmittel Nr. S01 zu verwenden. Anlage VB - Seite 2 von 3

7 Anlage VB Porsche - Rad Typ GT20 8.5x18 und GT x18 5x130 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr , 24C, 24D, 24J, 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 241 bzw. 245 Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 242 bzw. 246 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 243 bzw. 247 Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 244 bzw. 248 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 243,244,247,248,24D,24M Anlage VB - Seite 3 von 3

8 Teilegutachten WIRD-TG ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: GT20 10x19 Hersteller: REIFEN GO! OHG Stand: Fahrzeughersteller Raddaten: : AUDI Radgröße nach Norm : 10 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Seite: 1 von 3 Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten loch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 10x GT20 10x19 PCD112 Ø73.1 Ø ,6 Kunststoff / x GT20 10x19 PCD112 Ø73.1 Ø ,6 Kunststoff / x GT20 10x19 PCD112 Ø73.1 Ø ,6 Kunststoff /08 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Anzugsmoment der Befestigungsteile : AUDI : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kw Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430* /35R B; 22F; 24D; 51J; 56G AUDI A4; Limousine; 255/35R B; 22F; 24D; 54F Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76B B8 e1*2001/116*0430* /35R B; 22F; 24D; 51J; 56G AUDI A4; Nicht A4 B81 e13*2007/46*1084*.. 255/35R B; 22F; 24D; 54F Allroad Quattro; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 573; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76B B8 e1*2001/116*0430* /35R B; 22F; 24D; 51J; 56G AUDI A4; Kombi; B81 e13*2007/46*1084*.. 255/35R B; 22F; 24D; 54F Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76B B8 e1*2001/116*0430* /35R B; 22F; 24D; 51J; 56G AUDI A4; Limousine; 255/35R B; 22F; 24D; 54F Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 573; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76B Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

9 Teilegutachten WIRD-TG ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: GT20 10x19 Hersteller: REIFEN GO! OHG Stand: Auflagen Seite: 2 von 3 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

10 Teilegutachten WIRD-TG ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: GT20 10x19 Hersteller: REIFEN GO! OHG Stand: Seite: 3 von 3 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

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