Finanzordnung (gültig ab )
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- Elisabeth Schmitz
- vor 5 Jahren
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1 Finanzordnung (gültig ab ) Diese Finanzordnung regelt die Zahlungsverpflichtungen in folgenden Bereichen: Mitgliedsbeiträge Arbeitsstunden Liegeplatzgebühren Einmalzahlungen (Bausteine) Sonstige Nutzungsentgelte 1. Mitgliedsbeiträge Mitgliedergruppen (MGG) Jahresbeitrag Min.-Arbeitsstd. Gebäude/Gelände Veranstaltungen Einsatz lt. jährl. Einsatzplan 1. Erwachsener 190,00 10,00 Std. (ab 70. Lebensjahr freiwillig) 2-3 (ab 70. Lebensjahr freiwillig) 2. Jugendliche J. u. Junge Erwachsene in der Ausbildung 50,00 10,00 Std Kinder bis 14 Jahre 50,00 freiwillig freiwillig 4. Familienmitgliedschaft Ehegatte oder Lebensgefährte/in 5. Familienmitgliedschaft Jugendliche J. u. Junge Erwachsene in der Ausbildung 6. Familienmitgliedschaft Kinder bis 14 Jahre kostenfrei freiwillig, geleistete Std. werden dem Partner (MGG 1) angerechnet freiwillig, geleistete Einsätze werden dem Partner (MGG 1) angerechnet kostenfrei 10,00 Std. 2-3 kostenfrei freiwillig freiwillig * Bei Eintritt nach dem 31.Juli sind 50% vom Jahresbeitrag zu zahlen. Die Arbeitsstunden und Einsätze zu Veranstaltungen halbieren sich ebenfalls.
2 2. Arbeitsstunden * Für nicht geleistete Arbeitsstunden werden bei der MGG 1 10,00 /Std. berechnet, diese sind bis 31. März im Folgejahr zu bezahlen. 3. Liegeplatzgebühren Bootsliegeplätze: Segelboot Sommerliegeplatz Winterliegeplatz Vereinsmitglied mit Baustein Vereinsmitglied ohne Baustein Jugend in der Ausbildung kostenfrei 100,00 kostenfrei 50,00 50,00 kostenfrei 2. Boot Sommerl. 50,00 50,00 50,00 2. Boot Winterl. 30,00 30,00 50,00 Gastlieger Genehmigung 1. Vors. erforderl. Ruder-, Paddelboot Kanu, Surfbrett, etc. Sommerliegeplatz Winterliegeplatz 2. Boot Sommerl. unabhängig vom Bootstyp des 1. Bootes 2. Boot Winterl. unabhängig vom Bootstyp des 1. Bootes kostenfrei 50,00 kostenfrei 25,00 25,00 kostenfrei 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 lt. Preisliste für Gäste Ein genereller Anspruch auf einen Winterliegeplatz in der Halle besteht aus Kapazitätsgründen jedoch nicht! *Der Sommerliegeplatz ist mit dem Jahresbeitrag 31. März der Winterliegeplatz bis 31.Oktober der jeweiligen Saison zu bezahlen.
3 4. Einmalzahlungen (Bausteine) Vor dem Hintergrund der bis geltenden Satzung und den am getroffenen Neuregelungen gilt hinsichtlich bereits erfolgter und künftiger Einmalzahlungen an den Verein (Baustein) gilt folgendes Mitglieder, die vor dem einen Baustein in Höhe von in den Verein eingebracht haben, haben das Recht über die gesamte Vereinsmitgliedschaft unentgeltlich jeweils einen Liegeplatz (Sommer) zu nutzen, sofern sie sie schriftlich gegenüber dem Verein erklären, auf eine Rückforderung von Bausteinen abschließend zu verzichten. Erklären sie den Verzicht nicht, gelten erstmalig für das Jahr 2018 die allgemeinen Liegeplatzgebühren. Sie haben allerdings das Recht, ihren Baustein zurückzuverlangen, sofern sich eine Einzahlung eines anderen Vereinsmitgliedes nach dem ergibt. Bei mehreren Anpruchsberechtigten genießt das Vereinsmitglied mit höherem Geburtsjahr den Vorzug. Mitglieder, die noch keinen Baustein in der neuen Regelhöhe von geleistet haben, erhalten das Recht, einen Baustein an den Verein zu leisten, um im Gegenzug von den oben genannten Liegeplatzgebühren entsprechend befreit zu sein. Vor dem ausgetretene Mitglieder behalten den Anspruch gemäß alter Satzungsregelung. Dies bedeutet, dass eine Auszahlung nur nach vorheriger Antragstellung an das jeweilige ehemalige Mitglied unter Beachtung der finanziellen Möglichkeiten des Vereins ohne Gefährdung des Vereinszweckes in Betracht kommt. Für alle Mitglieder mit Einmalzahlung nach dem entfällt künftig ein Anspruch auf Rückzahlung bei Austritt. Der Vorstand führt eine Liste der Einmalzahlungen und wird die verbindliche Entscheidung des Mitglieds gemäß obiger Regelung schriftlich festhalten.
4 5. Sonstige Nutzungsentgelte Gebäude-/Geländenutzung zu privaten Zwecken: * Die Nutzung ist mindestens 8 Tage vorher beim 1.Vorsitzenden od. beim Hausmeister zu beantragen. Die Genehmigung liegt in deren Entscheidung. Maßgebend ist die Nutzungsart und der damit verbundenen Nutzungsaufwand durch den Verein. * Die Nutzung obliegt einer Nutzungsvereinbarung. Nutzung von Vereinsbooten: Kinder u. Jugend bis 18 J. u. junge Erw. in der Ausbildung Erwachsener je Mitgliedschaft pro Jahr Boots-Charter pro Tag nur an nutzungsfreien Tagen von Vereinsmitgliedern 420er kostenfrei 120,00 39,00 Ixylon entfällt 150,00 49,00 Kaution: 150,00
5 Tagespreise Parken PKW/Trailer inklusive selbstständiges Slippen von Booten (Preis bei Einsatz von Kran-Technik, nach Absprache) PREISLISTE FÜR GÄSTE Länge Schlauchboot, Ruderboot, Kanu, Kajak, Segelboot bis 5,00 m 15,00 Schlauchboot, Ruderboot, Kanu, Kajak, Segelboot über 5,00 m 20,00 Preis Surfbrett 5,00 Mehrtagespreise selbstständiges Slippen inclusive Liegeplatzmiete Boot je Tag Länge Preis Schlauchboot, Ruderboot, Kanu, Kajak, Segelboot bis 5,00 m 8,00 Schlauchboot, Ruderboot, Kanu, Kajak, Segelboot über 5,00 m 10,00 Stellplatzgebühr Fahrzeuge/Trailer je Tag PKW 3,00 Wohnwagen / Wohnmobil 10,00 Trailer 2,00 Pfandgebühr für Schlüssel 30,00 Das Slippen von Booten sowie das Abstellen von Trailern und Fahrzeugen ist nur nach vorheriger Absprache erlaubt! Ansprechpartner sind nachstehende Vereinsmitglieder: 1. Vorsitzender: Heiko Wimmer Tel Sportwart: Rolf Stahl Tel Pension Seeblick: Ina Schneider Tel Elke Heubach Tel
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