Finanzordnung des DCB
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- Clara Frank
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1 Drachenfliegerclub Berlin e.v. Finanzordnung des DCB Gültig ab 27. Mai Mitgliedsbeiträge (1) Mitgliedsbeitrag DCB, einschließlich Windenschlepp Der Mitgliedsbeitrag für den DCB beträgt pro Jahr 180,00 EURO. Neue Mitglieder können zum Beginn oder während eines Quartals in den DCB eintreten. Sie entrichten im ersten Jahr einen anteiligen Jahresbeitrag wie folgt: Eintritt zum bzw. im 1. Quartal eines Jahres: 180,00 Eintritt zum bzw. im 2. Quartal eines Jahres 135,00 Eintritt zum bzw. im 3. Quartal eines Jahres 90,00 Eintritt zum bzw. im 4. Quartal eines Jahres 45,00 Für Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr beträgt der Jahresbeitrag 80,00. Die Quartalsaufteilung erfolgt entsprechend anteilig dem Vollbeitrag. Jedes aktive Mitglied im DCB kann seinen Jahresbeitrag durch vom Vorstand organisierte bzw. autorisierte Arbeitseinsätze auf dem Flugplatz, die der Instandhaltung der Schleppstrecken, UL- Pisten und Gebäude dienen, mit einem mindestens 10 Stunden umfassenden Arbeitseinsatz pro Jahr um 40,00 mindern. Die Einzelheiten hierzu bestimmt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Fliegerbeirat. Der Ruhebeitrag (passive Mitgliedschaft) beträgt pro Jahr 30,00 (2) Mitgliedsbeitrag DCB, Modellflieger Der Mitgliedsbeitrag für Modellflieger beträgt pro Jahr 40,00. (3) Mitgliedsbeitrag DCB, Interessengemeinschaft F-Schlepp Der Mitgliedsbeitrag der IG F-Schlepp beträgt pro Jahr 195,00. Neue Mitglieder können zu Beginn oder während eines Quartals in den DCB/IG F-Schlepp eintreten. Sie entrichten im ersten Jahr einen anteiligen Jahresbeitrag wie folgt: Eintritt zum bzw. im 1. Quartal eines Jahres: 195,00 Eintritt zum bzw. im 2. Quartal eines Jahres: 146,25 Eintritt zum bzw. im 3. Quartal eines Jahres: 97,50 Eintritt zum bzw. im 4. Quartal eines Jahres: 48,75 Der Ruhebeitrag (passive Mitgliedschaft) für die IG F-Schlepp beträgt pro Jahr 50,00.
2 IG F-Mitglieder, die uneingeschränkt auch an der Winde fliegen wollen, zahlen einen zusätzlichen Mitgliedsbeitrag pro Jahr von 55,00. Ansonsten zahlen IG F-Mitglieder pro Windenschlepp die Gastgebühr. (4) Mitgliedsbeitrag im DGF (Vereinsmitgliedschaft im DHV) Der Mitgliedsbeitrag für den DGF (Drachen- und Gleitschirm-Fliegerfreunde Berlin Altes Lager e.v. im DCB) beträgt pro Jahr 45,00. Jugendliche bis zum 22. Lebensjahr zahlen die Hälfte. (5) Mitgliedsbeitrag Vereinsmitgliedschaft im DULV Der Mitgliedsbeitrag im DULV beträgt jährlich 51,00. (Stand 2009) 2 Aufnahmegebühr Bei Eintritt in den DCB ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 100,00 an den Verein zu zahlen. Modellflieger zahlen 25,00. Die Aufnahmegebühr wird mit dem ersten Mitgliedsbeitrag fällig. Jugendliche bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres zahlen keine Aufnahmegebühr. (1) Drachenlager 3 Drachenlager und Spinde Der DCB hat auf dem Fluggelände Altes Lager für seine Mitglieder ein Drachenlager eingerichtet. Ein Lagerplatz jeweils für einen Hängegleiter kostet im Jahr 30,00. Ein Lagerplatz ist jeweils für ein Kalenderjahr zu bezahlen. Eine zeitlich beschränkte Nutzung ist nur in begründeten Ausnahmen in Absprache mit dem Kassenwart möglich. Die Prämie für die Drachenversicherung wird nach dem Wert der eingelagerten Geräte umgelegt. Bei verfügbaren freien Plätzen können Drachen von Nichtmitgliedern gegen 5,00 pro Monat gelagert werden. (2) Spinde Die Spinde im Windenshelter können kostenlos genutzt werden. Noch freie Spinde werden von Interessenten mit Vorhängeschloss gesichert und auf einem Aufkleber wird der Name angegeben. Ein Mitglied darf nur einen Spind nutzen. Finanzordnung 2010 Blatt 2 von 6
3 4 Zahlungsweise für Mitgliedsbeiträge und Lagergebühren Vereinsbeiträge und Drachenlagergebühren werden jeweils im Dezember für das kommende Jahr vom Kassenwart eingezogen bzw. auf das Vereinskonto eingezahlt. Neuaufnahmen werden nur mit Einzugsermächtigung akzeptiert. Tritt jemand im Laufe des Jahres in den DCB ein, werden die Aufnahmegebühr und der nach 1 fällig werden Beitrag unverzüglich nach seinem Eintritt vom Kassenwart eingezogen. 5 Säumnisgebühr Wer seine Vereinsbeiträge und die Kosten für das Drachenlager nicht bis zum 1. Februar des laufenden Jahres auf das Vereinskonto des DCB überwiesen hat bzw. der Einzug nicht erfolgreich war, zahlt an den DCB eine Säumnisgebühr in Höhe von 5,00 pro Monat. Wer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem DCB trotz zwei Mahnungen durch den Kassenwart nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass diese Beträge anwaltlich eingetrieben werden. Verläuft ein Bankeinzug des Beitrages ohne Erfolg, hat das Mitglied die entstehenden Kosten zu tragen und innerhalb einer Woche dafür zu sorgen, dass der Beitrag ohne Probleme eingezogen werden kann. 6 Schleppgebühren im Winden- und UL-Schleppbetrieb, Trikecharter sowie Landegebühren Für Gastpiloten beträgt die Schleppgebühr an der Winde 10,00 pro Schlepp. Die Schleppgebühren sind jeweils nach Beendigung des Schleppbetriebes bzw. vor Verlassen des Fluggeländes an einen Vertreter des DCB unverzüglich zu bezahlen oder in den Briefkasten im Flachbau in einem Briefumschlag mit entsprechender Beschriftung einzuwerfen. Gastpiloten, die am UL-Schlepp teilnehmen, GS- und HG-Piloten als Wettbewerbsgäste sowie Schüler von Flugschulen, die mit vereinsfremder Winde auf dem SLP Altes Lager geschult werden, zahlen an den DCB eine Platzbenutzungsgebühr von 5,00 pro Tag. Diese Gebühr ist vor Beginn der Aufnahme des Flugbetriebes an den DCB zu bezahlen. Eine Gebühr für die Nutzung von Einrichtungen des DCB für andere Veranstaltungen (z.b. Feiern, Seminare ) wird individuell zwischen dem Veranstalter und dem Vorstand des DCB vereinbart. Vereinsmitglieder, die gegen Entgelt Fluggäste befördern zahlen je Flug an den DCB eine Gebühr von 5,00. Diese Festlegung gilt für GS, HG und UL. Finanzordnung 2010 Blatt 3 von 6
4 Die Chartergebühr für das vereinseigenen Trike beträgt pro Stunde 56,00. Diese Gebühr kann jährlich neu festgelegt werden. Nichtmitglieder zahlen pro Landung mit einem motorisierten Luftsportgerät eine Gebühr von 3,00 an den DCB. Aktive Mitglieder des DCB, die ihre Fluggeräte auf anderen Flugplätzen abgestellt haben, zahlen keine Landegebühr. 7 Sheltergebühren Die Gebühr für einen Trike-Abstellplatz in einem Shelter beträgt einschließlich der Landegebühr: 77,00 monatlich für Nichtmitglieder 41,00 monatlich für Mitglieder 10,50 von Freitag bis Sonntag für Nichtmitglieder 5,50 von Freitag bis Sonntag für Mitglieder Sofern in den Sheltern Abstellflächen vorhanden sind bzw. nicht von Trikes besetzt sind, können für eine Monatsgebühr von 7,50 aufgebaute Drachen 10,00 aufgebaute Starrflügler 10,00 Doppelsitzerdrachen mit Fahrwerk 12,50 Minimum von DCB lern 25,00 Minimum von Nichtmitgliedern in den Sheltern abgestellt werden. Dabei haben Doppelsitzerdrachen mit Fahrwerk der auf dem Sonderlandeplatz Altes Lager befindlichen Drachenflugschule Vorrang. Die monatlichen Gebühren werden zum ersten eines Monats ein halbes Jahr im Voraus fällig und sind auf das Vereinskonto des DCB zu zahlen bzw. werden vom Kassenwart eingezogen. Die Wochenendgebühren sind entsprechend der in 6 definierten Regelung für Schleppgebühren an den DCB zu zahlen. Finanzordnung 2010 Blatt 4 von 6
5 8 Nutzungsentgelte für den Flachbau (1) Übernachtungen Für Übernachtungen im Flachbau einschließlich Küchen- und Toilettenbenutzung betragen die Entgelte für Gäste des DCB pro Übernachtung: im Gästezimmer: eine Person 10,00 zwei Personen 18,00 drei Personen 22,00 im Gemeinschaftsschlafraum: 7,00 (für Mitglieder kostenfrei) für Mitglieder im Gästeraum: eine Person 5,00 zwei Personen 9,00 drei Personen 11,50 (2) Duschen Für Gäste und Mitglieder kostet einmal Duschen jeweils 1,00, der vor dem Duschen in die an den Eingangstüren befindlichen Briefkästen einzuwerfen ist. Die Duschgebühren sind zusätzlich zu Übernachtungs- oder Campinggebühren fällig. 9 Camping- und Zeltgebühren Für die Benutzung des Geländes im Bereich der Shelter und des Flachbaus durch Gäste einschließlich Küchen- und Toilettenbenutzung werden pro Tag folgende Entgelte erhoben: Wohnwagen/Wohnmobil Zelt 7,50 pro Person 5,00 pro Person 1 Tag Strom für Camper pauschal 3,00 (soweit eine extra Stromversorgung erfolgt) Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre zahlen keine Gebühren. Finanzordnung 2010 Blatt 5 von 6
6 10 Inkrafttreten Die Finanzordnung tritt mit Wirkung der Veröffentlichung auf den Internetseiten des DCB in Kraft. Der Vorstand des DCB Finanzordnung 2010 Blatt 6 von 6
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