Ausbildung Motorschirm-Trike über 120 kg Leermasse
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- Theresa Zimmermann
- vor 6 Jahren
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1 Ausbildung Motorschirm-Trike über 120 kg Leermasse! 20 Unterrichtseinheiten im Modul I und 10 Unterrichtseinheiten im Modul II. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten Luftrecht, Flugfunk, Meteorologie Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Navigation (jeweils speziell für Motorschirm) Flugausbildung auf motorlosen Gleitsegeln (mindestens DHV-L-Schein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand-; zusätzlich 30 von einem Fluglehrer bestätigte Flüge über eine Höhendifferenz von mehr als 100 m. Diese Flüge können am Berg oder an der Winde durchgeführt worden sein. oder eine praktische Grundausbildung auf doppelsitzigen, vom DULV als schulungstauglich eingestuften Motorschirm-Trikes Nachweis über motorlose Grundausbildung GS Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde) Kopie des Personalausweises oder Passes
2 Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung Ausbildung von Piloten mit DHV-A Schein oder Österreichischem SoPi oder Schweizer Brevet (beides für Gleitsegel; beides ohne Überlandberechtigung) 14 Unterrichtseinheiten im Modul I und 6 Unterrichtseinheiten im Modul II. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten Luftrecht, Flugfunk, Meteorologie Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Navigation (jeweils speziell für Motorschirm) Klasse 2 Kopie DHV A-Schein / SoPi Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung (praxis-prüfprotokoll)
3 Hinweis: Bei entsprechender Lizenz für Hängegleiter gelten in der Theorieausbildung dieselben Erleichterungen; Praxis wie "Fußgänger" Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein oder Österreichischem SoPi oder Schweizer Brevet (beides für Gleitsegel; beides mit Überland-Berechtigung) 8 Unterrichtseinheiten im Modul I und 6 Unterrichtseinheiten im Modul II. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten Die Ausbildung und Prüfung in den Fächern Meteorologie und Navigation entfällt. Luftrecht, Flugfunk Technik, Verhalten in besonderen Fällen (jeweils speziell für Motorschirm) Klasse 2 Kopie DHV B-Schein / SoPi mit Überland- Berechtigung Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
4 ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis! Hinweis: Bei entsprechender Lizenz für Hängegleiter gelten in der Theorieausbildung dieselben Erleichterungen; Praxis wie "Fußgänger" Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirm Theoretische Einweisung in einer Flugschule, die zur Ausbildung auf Motorschirm-Trikes über 120 kg Leermasse berechtigt ist. Praktische Einweisung in einer Flugschule, die zur Ausbildung auf Motorschirm-Trikes über 120 kg Leermasse berechtigt ist. Kopie des gültigen SPL für Motorschirm Einweisungsbestätigung einer registrierten Ausbildungseinrichtung! Ausbildung von Piloten mit gültigem PPL (A/ B/ C/ D/ H, PPL-N und FCL) oder gültiger Lizenz für fußstartfähige UL, Trike, Dreiachser oder Tragschrauber Modul I (allgemeine Fächer): entfällt
5 Modul II (spezielle Fächer): Motorschirm Technik, Verhalten in besonderen Fällen für Motorschirm Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden. Flugausbildung auf motorlosen Gleitsegeln (mindestens DHV-L-Schein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand-; zusätzlich 30 von einem Fluglehrer bestätigte Flüge über eine Höhendifferenz von mehr als 100 m. Diese Flüge können am Berg oder an der Winde durchgeführt worden sein. oder eine praktische Grundausbildung auf doppelsitzigen, vom DULV als schulungstauglich eingestuften Motorschirm-Trikes Ein Überlandflug von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke (Zwei Ü-Flüge werden erlassen) Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen. Kopie des gültigen PPL oder SPL Nachweis über motorlose Grundausbildung GS Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
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