Einführung EU Lizenzen Segelflug. Fluglehrerfortbildung Februar 2012 Rabenberg Referent: K.-H. Dannhauer LAL Sachsen

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1 Einführung EU Lizenzen Segelflug Fluglehrerfortbildung Februar 2012 Rabenberg Referent: K.-H. Dannhauer LAL Sachsen

2 EU-Lizenzen Ist: JAR-FCL Lizenzen (A) und (H) Neue Lizenzen der EASA (Part-FCL): Segelflugzeuge (sailplanes) Ballone (balloons) Luftschiffe (airships) Senkrechtstarter (powered-lift aircraft) LAPL Nicht geregelt UL, Luftsportgeräte SPL : Sailplane Pilot Licence

3 EU-Lizenzen Eingeschränkte PPL auf EU-Ebene: Light aircraft pilot licence LAPL LAPL(A) Motorflug / Motorsegler LAPL(S) Segelflug LAPL(B) Ballon LAPL(H) Hubschrauber

4 Für den Segelflug wird also nach Part-FCL eine LAPL(S) und eine SPL ausgestellt. Eine Berufspilotenlizenz für den Segelflug gibt es nicht. LAPL (S) Mindestalter: 16 Jahre Ein LAPL(S)-Pilot darf keine Vergütung erhalten und nur im nichtgewerblichen Bereich auf Segelflugzeugen und TMG tätig sein. Inhaber einer LAPL(S) dürfen Fluggäste nur befördern, wenn sie nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit oder 30 Starts als PIC auf Segelflugzeugen oder TMG absolviert haben.

5 LAPL (S) Theorie: Allgemeine Sachgebiete: - Luftrecht - menschliches Leistungsvermögen - Meteorologie und - Kommunikation Besondere Sachgebiete Segelflug: - Grundlagen des Fliegens - betriebliche Verfahren - Flugleistung und Flugplanung - allgemeine Luftfahrzeugkunde und - Navigation

6 LAPL (S) Theorieprüfung Abschluss aller Theoriefächer innerhalb von 18 Monaten - Wiederholungen maximal 4-mal pro Fach insgesamt maximal 6 Anläufe. Gültigkeit der Theorieprüfung: - 24 Monate für PPL und LAPL, - 36 Monate für CPL und IR, - ATPL Theorie bleibt 7 Jahre gültig.

7 Flugausbildung: LAPL (S) Mindestens 15 Stunden Flugunterricht in Segelflugzeugen oder TMG. Von den 15 erforderlichen Stunden dürfen höchstens 7 Stunden mit einem TMG absolviert werden. Inhalt: (1) 10 Stunden Flugunterricht mit Fluglehrer (2) 2 Stunden überwachter Alleinflug (3) 45 Starts und Landungen (4) 1 Allein-Überlandflug von mindestens 50 km (27 NM) oder 1 Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 100 km (55 NM).

8 Anrechnung: LAPL (S) Bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen, kann eine Anrechnung auf den Flugunterricht erfolgen. Der Umfang der Anrechnung wird von der ATO, bei der der Pilot die Ausbildung durchführt, auf Grundlage eines Vorab-Überprüfungsfluges festgelegt. Angerechnet werden darf jedoch höchstens: (1) die gesamte bisherige Flugzeit als PIC (2) 50 % der geforderten 15 Stunden. Dabei müssen die Nummern 2 bis 4 (s.o.) jedenfalls erfüllt werden. (2) 2 Stunden überwachter Alleinflug (3) 45 Starts und Landungen (4) 1 Allein-Überlandflug von mindestens 50 km (27 NM) oder 1 Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 100 km (55 NM).

9 Anrechnung: LAPL (S) Bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen, kann eine Anrechnung auf den Flugunterricht erfolgen. Der Umfang der Anrechnung wird von der ATO, bei der der Pilot die Ausbildung durchführt, auf Grundlage eines Vorab-Überprüfungsfluges festgelegt. Angerechnet werden darf jedoch höchstens: (1) die gesamte bisherige Flugzeit als PIC (2) 50 % der geforderten 15 Stunden. Dabei müssen die Nummern 2 bis 4 (s.o.) jedenfalls erfüllt werden. Nach Abschluss der Ausbildung (und nach erfolgreicher Theorieprüfung) muss eine praktische Prüfung absolviert werden.

10 Startarten: LAPL (S) Der LAPL(S) beinhaltet zunächst nur die Startart, in der auch die praktische Prüfung abgelegt wurde. Eine Erweiterung erfordert: - für Windenstart und Fahrzeugstart mindestens 10 Starts im Flugunterricht mit Fluglehrer und 5 Alleinstarts unter Aufsicht - für F-Schlepp oder Selbststart mindestens 5 Starts im Flugunterricht mit Fluglehrer und 5 Alleinstarts unter Aufsicht. Im Falle eines Selbststarts kann der Flugunterricht mit Fluglehrer in einem TMG absolviert werden - für Gummiseilstart 3 Starts im Flugunterricht mit Fluglehrer oder alleine unter Aufsicht.

11 TMG-Erweiterung: LAPL (S) Voraussetzungen: 6 Stunden Flugunterricht auf TMG bei einer ATO. Inhalt: - 4 Stunden Flugunterricht mit Fluglehrer - 1 Allein-Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM), mit Landung auf einem anderen Platz - praktische Prüfung, innerhalb derer auch ein angemessener Stand der theoretischen Kenntnisse bzgl. TMG nachgewiesen wird für: - Grundlagen des Fliegens - betriebliche Verfahren - Flugleistung und Flugpianung - allgemeine Flugzeugkunde - Navigation.

12 Ausübungsvoraussetzungen: LAPL (S) Inhaber einer LAPL(S) dürfen die mit der Lizenz verbundenen Rechte auf Segelflugzeugen oder TMG nur ausüben, wenn in den letzten 24 Monaten folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Für Segelflug: 5 Stunden Flugzeit als PIC auf Segelflugzeugenoder Segelflugzeugen mit Klapptriebwerk (nicht TMG) einschließlich 15 Starts sowie dazu 2 Schulungsflüge mit einem Lehrberechtigten. Bisher 25 Starts in 24 Monaten! Für Reisemotorsegler (TMG): Als Voraussetzungen sind auf TMG oder Flugzeugen zu erfüllen: - mindestens 12 Flugstunden als PIC - 12 Starts und Landungen - Auffrischungsschulung min. 1 Stunde mit einem Lehrberechtigten. Wenn die aufgeführten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muss eine Befähigungsüberprüfung mit Prüfer abgelegt werden oder es müssen die fehlenden Flugzeiten mit Fluglehrer oder unter Aufsicht eines Fluglehrers durchgeführt werden. Zur Aufrechterhaltung der Rechte in jeder Startart müssen jeweils mindestens 5 Starts während der letzten 24 Monate ausgeführt worden sein (Ausnahme: Gummiseilstart 2 Starts pro 24 Monate).

13 SPL Unterschiede zwischen LAPL(S) und SPL! LAPL (S) / SPL - nach Erfüllung weiterer Voraussetzungen auch Fluggäste gegen Entgelt mitzunehmen - die Erfordernis des Medical Klasse 2 für den SPL - ein weiterer Unterschied ist die leicht differenzierte Anrechnungsmöglichkeit zwischen LAPL(S) und SPL, wenn andere Fluglizenzen vorhanden sind (weil LAPL auf Europa beschränkt) - im Gegensatz dazu soll der SPL auch ICAO-konform sein, und er enthält daher teils weitergehende Regelungen. Ansonsten sind Ausbildung, Prüfungen, Ausübungsvoraussetzungen, Anforderungen an Anzahl der Starts etc. gleich.

14 SPL Beförderung von Fluggästen gegen Entgelt Voraussetzungen: - Alter: 18 Jahre - 75 Stunden Flugzeit oder 200 Starts als PIC auf Segelflugzeugen oder TMG nach der Erteilung der Lizenz - Befähigungsüberprüfung durch einen Prüfer

15 FI (S) : SPL Mindestalter: 18 Jahre Alle Fluglehrer - und damit auch Segelfluglehrer - müssen eine Ausbildung für folgende Bereiche erhalten: - Vorbereitung von Unterrichtsmaterialien - Erzeugung eines Klimas, das das Lernen fördert, - Unterricht; Präsentation von Wissen - Integration von Bedrohungs- und Fehlermanagement (TEM) und effektives Arbeiten als Besatzung (CRM) - Zeiteinteilung für das Erreichen der Ausbildungsziele - Erleichterungen des Lernens (Einsatz von Lernhilfen) - Bewertung der Teilnehmerleistung - Überwachung und Überprüfung der Fortschritte - Auswertung von Ausbildungssitzungen - Bericht über die Ergebnisse.

16 FI(S)Voraussetzungen: SPL Ein Bewerber um ein FI(S)-Zeugnis muss 100 Flugstunden und 200 Starts als PIC auf Segelflugzeugen absolviert haben. Weiterhin muss der Bewerber, wenn er Flugunterricht auf TMGs erteilen möchte: - mindestens 30 Flugstunden als PIC auf TMGs und eine weitere Kompetenzbeurteilung (Flug mit FE) muss absolviert werden. X

17 SPL FI(S)-Ausbildung: Der Fl-Ausbildungslehrgang bei einer ATO umfasst: - 25 Stunden Lehren und Lernen - mindestens 30 Stunden Theorie einschließlich Fortschrittsüberprüfungen (anrechenbar sind bis zu 18 Stunden, wenn bereits Fl-Berechtigung in anderer Luftfahrzeugklasse vorhanden ist) - mindestens 6 Stunden oder 20 Starts im Rahmen eines Flugunterrichts - für die Ausbildung auf TMGs mindestens 6 Stunden Flugunterricht mit Fluglehrer auf TMGs.

18 SPL Flugunterricht unter Aufsicht: - Bis zum Erreichen von 15 Stunden Flugunterricht oder 50 Schulstarts, wobei der vollständige Lehrplan für die Erteilung eines SPL enthalten ist, unterliegt der FI(S ) - Anwärter folgenden Beschränkungen: - Erteilung von Flugunterricht unter der Aufsicht eines Fl - kein Flugauftrag zum 1. Soloflug.

19 FI(S)-Verlängerung: SPL Verlängerung bei Erfüllen von 2 der 3 folgenden Anforderungen: 1. mindestens 30 Stunden oder 60 Starts Ausbildungs- oder Prüfungstätigkeit auf Segelflugzeugen 2. Auffrischungsseminar 3. Kompetenzbeurteilung, d.h. ein Flug mit FE. Für mindestens jede dritte anschließende Verlängerung muss jeweils eine Kompetenzbeurteilung durchgeführt werden.

20 SPL FI(S)-Erneuerung: Wenn das Fl-Zeugnis abgelaufen ist, muss innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vor der Erneuerung ein Auffrischungsseminar und eine Kompetenzbeurteilung (Flug mit FE) absolviert werden.

21 ACRO Segel-Kunstflugberechtigung Voraussetzungen: -120 Starts als PIC nach Erteilung der Lizenz - Ausbildungslehrgang bei einer ATO mit theoretischem Unterricht - mindestens 5 Stunden oder 20 Flügen Kunstflugunterricht.

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