Heidenauer Journal. Amtsblatt der Stadt Heidenau und Stadtzeitung Nr. 9/2010. Freitag, den 11. Juni 2010

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Heidenauer Journal. Amtsblatt der Stadt Heidenau und Stadtzeitung Nr. 9/2010. Freitag, den 11. Juni 2010"

Transkript

1 Heidenauer Journal Freitag, den 11. Juni 2010 Amtsblatt der Stadt Heidenau und Stadtzeitung Nr. 9/2010 Das erste Mal in Deutschland Frauen-Derny-Rennen auf der Radrennbahn am 20. Juni 2010 Auf zum 6. Derny-Championat! (Foto: SSV Heidenau) Anzeige WVH IN DIESEM AMTSBLATT

2 Seite 2 ANZEIGEN JOURNAL 09/2010, Säule

3 JOURNAL 09/2010, STADT AKTUELL Seite 3 SSV Heidenau e. V. Radrennbahn Heidenau Das erste Mal in Deutschland: Frauen-Derny-Rennen auf der Radrennbahn Auch wenn die Fußball-WM in den kommenden Wochen viele Fans begeistern wird, gibt es noch andere sportlichen Höhepunkte im Angebot. Die Wohnungsgenossenschaft Elbtal Heidenau und die Volksbank Pirna veranstalten gemeinsam mit dem SSV Heidenau das 6. Dernychampionat von Deutschland. Es findet am 20. Juni 2010 auf der Radrennbahn in Heidenau statt und beginnt um Uhr. Es gibt eine Radsportveranstaltung allererster Güte auf der Heidenauer Radrennbahn. Die Zuschauer erleben an diesem Tage Olympiateilnehmer, Weltund Europameister hautnah in einem einzigartigen Wettbewerb. Erstmals in Deutschland werden bei einem Dernyrennen auf der Bahn Frauen an den Start gehen. Die Teilnahme der Frauennationalmannschaft im Radsport mit Hanka Kupfernagel (Olympiateilnehmerin, 5 x Weltmeisterin, 3 x Europameisterin, ca. 30 x Deutsche Meisterin, 3 x Juniorenweltmeisterin) an der Spitze gibt der Veranstaltung eine besondere Brisanz. Das 6. Dernychampionat von Deutschland auf der Radrennbahn in Heidenau wird als Mannschaftswettkampf ausgetragen. 10 Mannschaften sind am Start. Zu einer Mannschaft gehören: Der Schrittmacher, eine Fahrerin und ein Fahrer. Die Schrittmacher haben dabei ein enormes Pensum zu absolvieren, denn sie fahren 2 Läufe mit der Fahrerin und 2 Läufe mit dem Fahrer. Bei den Fahrern sind mit Mario Vonhof (2. der Europameisterschaft, amtierender Deutscher Meister), Timo Scholz (Europameister 2007 und 2008, 2. der Deutschen Meisterschaft 2009) und Jan-Eric Schwarzer (4. der Europameisterschaft 2009, 3. der Deutschen Meisterschaft 2009) Deutschlands derzeit beste Steher am Start, die auch zur europäischen Spitze zählen. Der Heidenauer René Heinze nimmt wieder teil und wird mit Sicherheit das fachkundige heimische Publikum begeistern. Mit René Obst ist auch ein erfolgreicher Dresdner mit von der Partie. Gefahren werden bei den Frauen 10 km und 15 km, bei den Männern 15 km und 20 km. Die Platzierung jedes Laufes geht für die Mannschaft als Platzziffer in die Wertung ein. Die Mannschaft mit der geringsten Gesamtpunktzahl gewinnt. Bei Punktgleichheit entscheidet die Wertung des längsten Laufes. Parallel zum Radrennen findet das Familienfest der WG Elbtal statt. Bereits ab Uhr wartet die WG Elbtal mit Attraktionen für Jung und Alt auf. Die gewohnt gute Versorgung durch die WGE mit Speise und Trank wird für das nötige Wohlbefinden der Zuschauer und Gäste sorgen. Wie immer wird es auch ein Rahmenprogramm zwischen den Läufen geben. Die Zuschauer erwartet ein unterhaltsamer Nachmittag mit einem interessanten Radsportwettkampf. Sie sind herzlich eingeladen. Frank Müller SSV Heidenau e. V. Neubau des Radsportgebäudes in vollem Gang (RK) Schon bald wird Richtfest am Radsportgebäude im Sportforum Heidenau gefeiert. Am 18. Juni 2010 um 13:00 Uhr findet der schöne Brauch statt, mit dem der Bauherr seinen Dank an die Handwerker und alle am Bau Beteiligten ausdrückt. Foto: Stadt Heidenau Seit Beginn der Arbeiten im Oktober 2009 hat sich viel getan. Das komplette Erdgeschoss steht bereits und letzte Woche wurden die Maurerarbeiten im Obergeschoss beendet. Vorige Woche wurde die Decke des Gebäudes betoniert und dann lässt auch der Dachdecker nicht mehr lange auf sich warten. Im Anschluss findet der komplette Innenausbau des Erdgeschosses statt, von Putz- und Estricharbeiten bis hin zum Einbau der Fenster und Außentüren. Ab 21. Juni 2010 wird die Technik im Radsportgebäude installiert, sodass danach gleich die Außenanlagen fertig gestellt werden können. Das Projekt geht mit großen Schritten voran, der geplanten Fertigstellung des Gebäudes zum 1. Oktober 2010 steht bisher nichts im Wege. Denn bereits am 2. Oktober 2010 wird auf der Radrennbahn in Heidenau der Herbstpreis der Steher ausgetragen, wo das Radsportgebäude das erste Mal in neuem Glanz erstrahlen kann. J. Greßmann Haupt- und Personalamt IN DIESEM AMTSBLATT Amtliche Bekanntmachungen Seite 4 Veranstaltungen Seite 24 Kirchennachrichten Seite 26 - ANZEIGE - Sporthaus

4 Seite 4 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN JOURNAL 09/2010, Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau (Sondernutzungssatzung) beschlossen. Soweit die Gemeinde nicht Träger der Straßenbaulast ist, bedarf die Satzung nach 18 Abs. 1 Satz 5 Sächsisches Straßengesetz und 8 Abs. 1 Satz 5 Bundesfernstraßengesetz der Zustimmung der oberen allgemeinen Straßenbaubehörde bzw. der oberen Landesstraßenbaubehörde. Da die Sondernutzungssatzung der Stadt Heidenau für alle Gemeindestraßen sowie für die Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Heidenau ihre Gültigkeit hat, war die Zustimmung der Landesdirektion Dresden zur beschlossenen Änderungssatzung notwendig. Mit der Entscheidung der Landesdirektion Dresden vom wurde der 2. Änderungssatzung der Stadt Heidenau vom zur Sondernutzungssatzung vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom , Beschlussvorlage Nr. 020/2010 zugestimmt. Nach der Erteilung der Zustimmung und der Ausfertigung der 2. Änderungssatzung wird diese hiermit öffentlich bekannt gemacht. Nach Artikel 3 der 2. Änderungssatzung tritt diese damit am in Kraft. Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau (Sondernutzungssatzung) vom 25. März 2010 Inhaltsverzeichnis: Artikel 1 Änderung der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau (Sondernutzungssatzung) Artikel 2 Neubekanntmachung Artikel 3 Inkrafttreten Aufgrund von 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. I S. 2585) sowie der 18 und 21 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (GVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 138) und des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntgabe vom 18. März 2003 (GVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 323) hat der Stadtrat der Stadt Heidenau in seiner öffentlichen Sitzung am 25. März 2010 folgende Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau (Sondernutzungssatzung) beschlossen: Artikel 1 Änderung der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau Die Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau (Sondernutzungssatzung) vom 30. Oktober 2003, zuletzt geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau vom 23. Oktober 2008 wird wie folgt geändert: 1. 4 wird wie folgt geändert: Der Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: (2) Erlaubnisfreie Sondernutzungen können eingeschränkt oder untersagt werden, wenn Belange des Straßenbaus oder Belange der Sicherheit des Verkehrs dies erfordern. Die zur Wahlplakatwerbung im Sinne des Abs. 1 lit. c) verwendeten Plakate dürfen eine Größe von 0,5 m 2 nicht überschreiten. Sofern Plakate an Lichtmasten angebracht werden, ist eine Mindesthöhe von 2,50 m, gemessen zwischen Unterkante des Plakates und dem Straßenkörper, einzuhalten. Wahlplakatwerbung darf nicht angebracht oder aufgestellt werden: a) an oder neben Masten von Verkehrszeichen, von Lichtzeichenanlagen sowie an oder neben Verkehrseinrichtungen ( 43 Abs. 1 StVO); b) an Lichtmasten, die auf oder direkt neben Radwegen (z. B. August-Bebel-Straße, Güterbahnhofstraße) stehen; c) an Bäumen und in öffentlichen Grünanlagen. Die Wahlplakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen ( 33 Abs. 2 StVO). Wahlplakatwerbung mit rassistischem sowie volksverhetzendem Charakter ist unzulässig. 2. Das Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren als Anlage zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau (Sondernutzungssatzung) wird wie folgt geändert: Die Nr. 2.3 wird wie folgt neu gefasst: Nr. Gegenstand Gebühr in Euro 2.3 Hinweisschilder auf gewerbliche Betriebe je angefangene 0,5 m 2 Ansichtsfläche und je Stück monatlich 20,00 Artikel 2 Neubekanntmachung Der Bürgermeister kann den Wortlaut der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau (Sondernutzungssatzung) in der ab dem Inkrafttreten dieser Satzung geltenden Fassung im Heidenauer Journal bekannt machen. Artikel 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentliche Bekanntmachung, frühestens jedoch am in Kraft. Heidenau, den 10. Mai 2010 Jacobs Bürgermeister Hinweise nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

5 JOURNAL 09/2010, AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Seite 5 Das gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 Sächs- GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidenau, den 10. Mai 2010 Jacobs Bürgermeister Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau (Sondernutzungssatzung) beschlossen. Die Änderungssatzung enthält im Artikel 2 eine Ermächtigung, wonach der Bürgermeister den Wortlaut der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau (Sondernutzungssatzung) in der ab dem Inkrafttreten dieser Satzung geltenden Fassung im Heidenauer Journal bekannt machen kann. Von dieser Ermächtigung wird hiermit Gebrauch gemacht und der Wortlaut der ab dem geltenden Sondernutzungssatzung der Stadt Heidenau bekannt gemacht. Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau - Sondernutzungssatzung - vom 30. Oktober 2003 in der Fassung der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau - Sondernutzungssatzung - vom 23. Oktober 2008 und der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau - Sondernutzungssatzung - vom 25. März 2010 Inhaltsverzeichnis: 1 Sachlicher Geltungsbereich 2 Erlaubnisbedürftige Sondernutzungen 3 Straßenanliegergebrauch 4 Erlaubnisfreie Sondernutzungen 5 Erlaubnisantrag 6 Erlaubnis 7 Erlaubnisversagung, -widerruf 8 Gebühren 9 Gebührenschuldner 10 Entstehung der Gebührenpflicht und Fälligkeit 11 Gebührenerstattung 12 Ordnungswidrigkeiten 13 Inkrafttreten Anlage: Gebührenverzeichnis Neufassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau (Sondernutzungssatzung) vom 30. Oktober 2003 in der Fassung der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau (Sondernutzungssatzung) vom 23. Oktober 2008 und der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau (Sondernutzungssatzung) vom 25. März Sachlicher Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für alle Gemeindestraßen einschließlich öffentlicher Wege und Plätze sowie für die Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Heidenau. (2) Zu den öffentlichen Straßen im Sinne des Abs. 1 gehören der Straßenkörper, der Luftraum über dem Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen im Sinne des 2 Abs. 2 SächsStrG bzw. des 1 Abs. 4 FStrG. 2 Erlaubnisbedürftige Sondernutzungen (1) Vorbehaltlich der 3 und 4 dieser Satzung bedarf die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus als Sondernutzung der Erlaubnis der Stadt. Die Benutzung ist erst nach schriftlicher Erteilung der Sondernutzungserlaubnis und nur im festgelegten Umfang der Erlaubnis zulässig. Darüber hinaus darf die Sondernutzung erst nach Vorliegen anderer erforderlicher Genehmigungen, Erlaubnisse und/oder Bestimmungen ausgeübt werden. Die Sondernutzungserlaubnis ist nicht übertragbar. (2) Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung bestehender Sondernutzungen. 3 Straßenanliegergebrauch Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus bedarf innerhalb der geschlossenen Ortslage keiner Erlaubnis, soweit sie für Zwecke des Grundstücks erforderlich ist und den Gemeingebrauch nicht dauernd ausschließt oder erheblich beeinträchtigt oder in den Straßenkörper eingreift (Straßenanliegergebrauch). Als Straßenanliegergebrauch gilt insbesondere: a) das Aufstellen von Baugerüsten und Containern bis zu drei Tagen zwecks Instandhaltung der Gebäude, b) die Lagerung von Brenn- und Baumaterial bis zu 24 Stunden, c) die Lagerung von zur Abholung bereitgestellten Altkleidern und Altpapier bei Straßensammlungen sowie das Aufstellen von Müllbehältern und Sperrgut frühestens am Tag vor der angekündigten Abfuhr. 4 Erlaubnisfreie Sondernutzungen (1) Keiner Erlaubnis bedürfen a) die Ausschmückung von Straßen und Häuserfronten für Feiern, Feste, Umzüge und ähnliche Veranstaltungen zur Pflege des Brauchtums sowie für kirchliche Prozessionen,

6 Seite 6 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN JOURNAL 09/2010, b) Verkaufs- und Informationsstände für ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, sofern eine Gehwegbreite von mindestens 1,50 m verbleibt, c) Wahlplakatwerbung von politischen Parteien, politischen Organisationen oder Wählervereinigungen anlässlich von Wahlen während der letzten sechs Wochen vor und bis eine Woche nach dem Wahltag. (2) Erlaubnisfreie Sondernutzungen können eingeschränkt oder untersagt werden, wenn Belange des Straßenbaus oder Belange der Sicherheit des Verkehrs dies erfordern. Die zur Wahlplakatwerbung im Sinne des Abs. 1 lit. c) verwendeten Plakate dürfen eine Größe von 0,5 qm nicht überschreiten. Sofern Plakate an Lichtmasten angebracht werden, ist eine Mindesthöhe von 2,50 m, gemessen zwischen Unterkante des Plakates und dem Straßenkörper, einzuhalten. Wahlplakatwerbung darf nicht angebracht oder aufgestellt werden: a) an oder neben Masten von Verkehrszeichen, von Lichtzeichenanlagen sowie an oder neben Verkehrseinrichtungen ( 43 Abs. 1 StVO); b) an Lichtmasten, die auf oder direkt neben Radwegen (z. B. August-Bebel-Straße, Güterbahnhofstraße) stehen; c) an Bäumen und in öffentlichen Grünanlagen. Die Wahlplakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen ( 33 Abs. 2 StVO). Wahlplakatwerbung mit rassistischem sowie volksverhetzendem Charakter ist unzulässig. (3) Von der Erlaubnispflicht kann abgesehen werden, wenn die Sondernutzung überwiegend im öffentlichen Interesse liegt. 5 Erlaubnisantrag (1) Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt. Dieser ist in der Regel schriftlich innerhalb angemessener Frist vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Stadtverwaltung Heidenau zu stellen. Die Stadt kann Erläuterungen durch Zeichnungen, textliche Beschreibungen oder in sonst geeigneter Weise verlangen. (2) Ist mit der Sondernutzung eine Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs oder eine Beschädigung der Straße oder die Gefahr einer solchen Beschädigung verbunden, so muss der Antrag Angaben darüber enthalten, in welcher Weise den Erfordernissen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs sowie des Schutzes der Straße Rechnung getragen wird. 6 Erlaubnis Die Erlaubnis wird auf Zeit oder auf Widerruf erteilt. Sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn dies für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder zum Schutz der Straße erforderlich ist. 7 Erlaubnisversagung, -widerruf (1) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn den Interessen des Gemeingebrauchs, insbesondere der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs oder dem Schutz des öffentlichen Verkehrsgrundes oder anderen rechtlich geschützten Interessen, der Vorrang gegenüber der Sondernutzung gebührt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn 1. der mit der Sondernutzung verfolgte Zweck ebenso durch die Inanspruchnahme privater Grundstücke erreicht werden kann; 2. die Sondernutzung an anderer Stelle bei geringerer Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs erfolgen kann; 3. die Straße oder ihre Ausstattung durch die Art der Sondernutzung und/oder deren Folgen beschädigt werden kann und der Erlaubnisnehmer nicht hinreichend Gewähr dafür bietet, dass die Beschädigung auf seine Kosten unverzüglich wieder behoben wird. (2) Die Sondernutzungserlaubnis kann auch versagt werden, wenn derjenige, welcher eine Erlaubnis nach 6 beantragt, mit der Zahlung bereits fälliger Sondernutzungsgebühren im Rückstand ist. (3) Eine Erlaubnis kann insbesondere dann widerrufen werden, wenn der Erlaubnisnehmer dauernd oder gröblich die mit der Erlaubnis oder der Benutzung verbundenen Pflichten verletzt. 8 Gebühren (1) Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Gebühren nach Maßgabe des anliegenden Verzeichnisses der Sondernutzungsgebühren erhoben. Das Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren ist Bestandteil dieser Satzung. Sondernutzungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn die Sondernutzung ohne Sondernutzungserlaubnis tatsächlich ausgeübt wird. (2) Gebührenfrei sind 1. Sondernutzungen, die ausschließlich religiösen oder caritativen Zwecken dienen, 2. Sondernutzungen von politischen Parteien, politischen Organisationen oder Wählervereinigungen anlässlich von Wahlen während der letzten sechs Wochen vor und bis eine Woche nach dem Wahltag. 3. Sondernutzungen, die der Durchführung von Aufgaben und Veranstaltungen der Stadt Heidenau dienen. (3) Die nach Absatz 1 in Verbindung mit dem anliegenden Verzeichnis der Sondernnutzungsgebühren zu erhebenden Gebühren ermäßigen sich um 50 vom Hundert für Sondernutzungen, die ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen. (4) Das Recht der Stadt, nach 18 Abs. 4 SächsStrG bzw. 8 Abs. 2a FStrG, Kostenersatz bzw. Vorschüsse und Sicherheiten zu verlangen, wird durch die nach dieser Satzung bestehende Gebührenpflicht oder Gebührenfreiheit für Sondernutzungen nicht berührt. 9 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind: a) der Antragsteller, b) der Erlaubnisnehmer, c) wer die Sondernutzung ausübt oder in seinem Interesse ausüben lässt. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. 10 Entstehung der Gebührenpflicht und Fälligkeit (1) Die Gebührenpflicht entsteht a) mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis, b) bei unbefugter Sondernutzung mit dem Beginn der Nutzung. (2) Die Gebühren werden zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Gebührenbescheides an den Gebührenschuldner zur Zahlung fällig.

7 JOURNAL 09/2010, AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Seite 7 11 Gebührenerstattung (1) Wird eine auf Zeit genehmigte Sondernutzung vorzeitig aufgegeben, so besteht kein Anspruch auf Erstattung entrichteter Gebühren. (2) Im Voraus entrichtete Gebühren werden anteilig erstattet, wenn die Stadt eine Sondernutzungserlaubnis aus Gründen widerruft, die nicht vom Gebührenschuldner zu vertreten sind. (3) Im Einzelfall können Gebühren gestundet, ermäßigt oder ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. (4) Das Festsetzungs- und Feststellungsverfahren, das Erhebungsverfahren, die Verjährung, die Verzinsung, die Säumniszuschläge und die Vollstreckung richten sich nach Maßgabe des 3 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes in der jeweils gültigen Fassung. 12 Ordnungswidrigkeiten (1) Verstöße gegen diese Satzung können, soweit sie Ordnungswidrigkeiten i. S. d. 52 Sächsisches Straßengesetz bzw. 23 Bundesfernstraßengesetz darstellen, nach diesen Vorschriften mit einer Geldbuße von bis zu fünfhundert Euro geahndet werden. - entfällt - 13 Inkrafttreten Die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau (Sondernutzungssatzung) vom ist am in Kraft getreten. Die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau (Sondernutzungssatzung) vom 23. Oktober 2008 ist am in Kraft getreten. Die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau (Sondernutzungssatzung) vom 25. März 2010 tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung, frühestens jedoch am in Kraft. Heidenau, den 10. Mai 2010 Jacobs Bürgermeister Anlage zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren Nr. Gegenstand Gebühr in Euro 1 Überspannungen, Überleitungen und Überbrückungen von öffentlichen Verkehrsflächen 1.1 Kabelleitung je lfd. m monatlich 2, Rohrleitung je lfd. m monatlich 5,00 Nr. Gegenstand Gebühr in Euro Gebührenfrei sind Leitungen der öffentlichen Versorgung für Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser sowie der öffentlichen Abwasserleitungen einschließlich der Hausanschlüsse 2 Werbeanlagen 2.1 Dreieckständer und Plakattafeln je angefangene 0,5 qm Ansichtsfläche und je Stück jährlich 75,00 monatlich 7,50 wöchentlich 2,50 täglich 0,50 Mindestgebühr 5, Reklame-Uhren, Leuchtbuchstaben und sonstige in den Luftraum der Straße ragende Anlagen und Einrichtungen je angefangener m 2 jährlich 75, Hinweisschilder auf gewerbliche Betriebe je angefangene 0,5 m 2 Ansichtsfläche und je Stück monatlich 20, Transparente je angefangenen lfd. m wöchentlich 5,00 täglich 1,00 3 Aufstellen von Kraftfahrzeugen, Werbefahrzeugen und -hängern je m 2 beanspruchter Verkehrsfläche täglich 5,00 4 Aufstellung von Tischen und Stühlen je m 2 beanspruchter Verkehrsfläche monatlich 1,00 täglich 0,25 Mindestgebühr 5,00 5 Automaten pro Stück monatlich 5,00 6 Schaukästen je angefangene 0,5 m 2 Ansichtsfläche monatlich 2,50 7 Informationsstände und -fahrzeuge, Verkaufsstände und -wagen, Auslage- Bretter je m 2 beanspruchter Verkehrsfläche täglich 1,00 wöchentlich 5,00 monatlich 10,00 Mindestgebühr 5,00 8 Gerüste, Bauwagen und -hütten, Arbeitswagen, Baumaschinen und Baugerüste einschließlich Hilfseinrichtungen, Baugrubenumschließungen, je angefangene 10 m 2 täglich 1,00 wöchentlich 5,00 monatlich 15,00 Mindestgebühr 10,00 9 Lagerung von Gegenständen aller Art (insbesondere Baumaterial) je m 2 beanspruchter Verkehrsfläche täglich 0,50 wöchentlich 2,50 monatlich 7,50 Mindestgebühr 5,00 Container (insbesondere Bauschuttcontainer) täglich 5,00 10 Umzüge einmalig 10,00 bis 50,00 11 Sonstige über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzungen der Straße täglich 5,00 bis 25,00 wöchentlich 12,50 bis 75,00 monatlich 30,00 bis 150,00 jährlich 50,00 bis 500,00

8 Seite 8 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN JOURNAL 09/2010, Bekanntmachung des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. (FH) Tilo Naumann über die öffentliche Ankündigung eines Grenztermins gemäß 14 Abs. 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungsgesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungsgesetz - DVOSächsVermG) vom 01. September 2003 (SächsGVBl. S. 342) In der Stadt Heidenau, Gemarkung Heidenau sollen die Grenzen der Flurstücke 326, 327, 330/4, 330/5, 342, 343, 344, 349, 350, 351, 352, 362, 363/3, 372/5, 373/1, 374, 375/3 durch eine Katastervermessung nach 16 des Sächsischen Vermessungs- und Geobasisinformationsgesetzes - siehe Auszug - bestimmt werden. Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Eigentümer, Erbbauberechtigten, Nutzungsberechtigten und Erwerber der o. g. Flurstücke sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird den Beteiligten der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten die Beteiligten im Rahmen des 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Geobasisinformationsgesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern. Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung an dem/den Flurstück/en 349. Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt werden. Der Grenztermin findet am Freitag, dem um 09:00 Uhr statt. Treffpunkt: Heidenau - Kreuzung Geschwister-Scholl- Straße/Rosa-Luxemburg-Straße Ich bitte Sie, zum Grenztermin ihren Personalausweis mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern unter der Telefonnummer oder der -Adresse info@vb-naumann.de zur Verfügung. Pirna, den Dipl.-Ing. (FH) Tilo Naumann Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Auszug aus dem Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster sowie die Bereitstellung von amtlichen Geobasisinformationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Geobasisinformationsgesetz - SächsVermGeoG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148) 16 Grenzbestimmung (1) Flurstücksgrenzen werden bestimmt durch Katastervermessungen zur erstmaligen Festlegung einer Flurstücksgrenze im Liegenschaftskataster (Grenzfeststellung) oder durch Katastervermessungen zur Übertragung einer im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit (Grenzwiederherstellung) oder durch Ergebnisse öffentlich-rechtlicher Bodenordnungsverfahren. (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Katastervermessungen auf Antrag vorgenommen. Antragsberechtigt sind Flurstückseigentümer sowie Behörden im Rahmen ihrer Aufgaben. (3) Zur Anhörung der Beteiligten bei einer Grenzbestimmung ist ein Grenztermin durchzuführen. Den Beteiligten sind Zeitpunkt und Ort rechtzeitig anzukündigen und die für die Grenzbestimmung maßgebenden Tatsachen mitzuteilen. Dabei sind sie darauf hinzuweisen, dass auch ohne ihre Anwesenheit Grenzen bestimmt werden können. Über den Grenztermin ist eine Niederschrift zu fertigen. Beteiligter ist auch derjenige, dessen Flurstück vom Ergebnis der Grenzbestimmung berührt ist. Bei einer Sonderung ist kein Grenztermin erforderlich. (4) Lässt sich eine Flurstücksgrenze nach dem Liegenschaftskataster nicht wiederherstellen, erfolgt die Grenzbestimmung auf der Grundlage einer Vereinbarung der beteiligten Grundstückseigentümer aufgrund einer Grenzverhandlung. Die Verhandlung über den Grenzverlauf ist von dem die Katastervermessung durchführenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu führen, im Übrigen vom Leiter der zuständigen Vermessungsbehörde oder von einem von diesem beauftragten Mitarbeiter der Behörde. (5) Erfolgt im Fall des Absatzes 4 keine Einigung über den Grenzverlauf mit den beteiligten Grundstückseigentümern, ist die Grenze im Liegenschaftskataster besonders zu kennzeichnen. (6) Für das Flurstück, für das eine Katastervermessung und Abmarkung beantragt wurde, sind von Amts wegen alle im Liegenschaftskataster zu führenden Daten zu erfassen. 7 bleibt unberührt. Dipl.-Ing. (FH) Tilo Naumann Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Bekanntmachung der Beschlüsse der 12. Sitzung des Stadtrates vom Beschluss Nr.: 054/2010 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2010 Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 gem. Anlage. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt Michael Jacobs Bürgermeister Die o. g. Anlage liegt für Interessierte vom 14. Juni bis 2. Juli 2010 während der Dienststunden in der Stadtverwaltung Heidenau, Zimmer 12, Dresdner Straße 47, zur Einsichtnahme aus. Beschluss Nr.: 050/2010 Haushaltsstrukturkonzept - Aufstellungsbeschluss Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes gem. 26 KomHVO-Doppik bis zur Beschlussfassung des Haushaltsplans Der Bürgermeister wird aufgefordert, über den Stand der Aufstellung den Stadtrat monatlich in den Ausschüssen bzw. Stadtratssitzungen zu informieren. Neben der Ertragsseite soll schwerpunktmäßig die Aufwendungsseite untersucht werden. Darüber hinaus soll eine Kostendeckung bei Leistungen der Stadtverwaltung angestrebt werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Michael Jacobs Bürgermeister

9 JOURNAL 09/2010, AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Seite 9 Beschluss Nr.: 047/2010 Vorentwurf des Lärmaktionsplans - Beschluss zur Bestätigung und Beteiligung Der Stadtrat bestätigt den Vorentwurf des Lärmaktionsplans gemäß der Anlagen 047/ bis 047/ als generelle Grundlage künftiger Lärmschutzaktivitäten in der Stadt Heidenau und beauftragt den Bürgermeister mit der angemessenen Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen zum Vorentwurf des Lärmaktionsplans. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Michael Jacobs Bürgermeister Die o. g. Anlage liegt für Interessierte vom 14. Juni bis 2. Juli 2010 während der Dienststunden in der Stadtverwaltung Heidenau, Zimmer 12, Dresdner Straße 47, zur Einsichtnahme aus. Beschluss Nr.: 041/2010 Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwasserabgabenabwälzungssatzung) Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwasserabgabenabwälzungssatzung - AbAAbwälzS) gemäß Anlage 041/ Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Michael Jacobs Bürgermeister Anlage 041/ Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwasserabgabenabwälzungssatzung - AbwAAbwälzS) der Stadt Heidenau vom Inhaltsverzeichnis: 1 Gegenstand der Abgabe 2 Abgabenmaßstab und Abgabensatz 3 Abgabenschuldner 4 Beginn und Ende der Abgabenpflicht 5 Entstehung und Fälligkeit 6 Auskunfts- und Nachweispflicht 7 Ordnungswidrigkeiten 8 Inkrafttreten, Schlussbestimmungen Hinweise gem. 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) Aufgrund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 323), der 8, 9 Abs. 2, 4 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 114) und des 7, 8 des Sächsisches Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (Sächs- AbwAG) vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148, 160), geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 387), des 47 Abs. 2 i. V. m. 6 Abs. 1, 5 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993, rechtsbereinigt am 11. Juli 2009 und des 2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418, ber S. 306), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. November 2007 (SächsGVBl. S. 478), hat der Stadtrat der Stadt Heidenau am folgende Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen der Stadt Heidenau (AbwAAbwälzS) beschlossen: 1 Gegenstand der Abgabe (1) Die Stadt Heidenau erhebt eine Abgabe zur Deckung ihrer Aufwendungen aus der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen nach 8 Abs. 1 SächsAbwAG. Die Abgabe wird für Grundstücke erhoben, auf denen Abwasser anfällt und für dessen Einleitung die Stadt Heidenau nach 8 Abs. 1 SächsAbwAG anstelle des Einleiters abgabepflichtig ist. Dies sind Einleitungen von im Jahresdurchschnitt weniger als acht cbm/tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem Schmutzwasser in ein Gewässer nach 1 Abs. 1 WHG. (2) Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser bleibt abgabefrei, wenn a. der Bau der Abwasserbehandlungsanlage mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und b. der Schlamm einer dafür geeigneten Abwasserbehandlungsanlage zugeführt oder nach Abfallrecht entsorgt wird. (3) Wird Schmutzwasser rechtmäßig auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden aufgebracht, stellt dies keine Einleitung im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 dar. 2 Abgabenmaßstab und Abgabensatz (1) Die Abgabe wird für Grundstücke, von denen Schmutzwasser aus Haushaltungen im Sinne des 1 Abs. 1 eingeleitet wird, nach der Zahl der auf dem Grundstück wohnenden Einwohner berechnet. Maßgebend für die Zahl der Einwohner ist der des Kalenderjahres, für das die Abgabe zu entrichten ist. Für Grundstücke, von denen ähnliche Schmutzwassereinleitungen im Sinne von 1 Abs. 1 vorgenommen werden, weil das Grundstück nicht oder nicht nur zu Wohnzwecken dient, wird die Abgabe nach der im Kalenderjahr eingeleiteten Schmutzwassermenge berechnet. Zur Abgabe nach Satz 1 und 3 gehört auch der durch die Erhebung der Abgabe entstehende Verwaltungsaufwand; hierzu gehört weiterhin für die Erhebung ab dem Kalenderjahr 2010 der bei der Erfüllung der Abgabenpflicht entstehende Verwaltungsaufwand. (2) Die Abgabe nach 2 Abs. 1 Satz 1 wird nach folgender Formel berechnet: Anzahl der Einwohner des Grundstückes x 50 % x Abgabensatz für eine Schadeinheit zzgl. Verwaltungsaufwand je Grundstück (3) Die Abgabe nach 2 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt berechnet: Mengen des jährlich eingeleiteten Abwassers geteilt durch 40 multipliziert mit 50 v. H. des Abgabensatzes für eine Schadeinheit zzgl. Verwaltungsaufwand je Grundstück (4) Der Verwaltungsaufwand je abgabepflichtiges Grundstück ab dem Kalenderjahr 2010 beträgt 4,14 EUR. Der Abgabensatz für eine Schadeinheit beträgt 35,79 EUR. 3 Abgabenschuldner (1) Abgabenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld Grundstückseigentümer ist. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Abgabenschuldner. (2) Mehrere Abgabenschuldner für dasselbe Grundstück haften als Gesamtschuldner.

10 Seite 10 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN JOURNAL 09/2010, Beginn und Ende der Abgabenpflicht (1) Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Die Abgabenpflicht entsteht jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres. (3) Die Abgabenpflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, für das gegenüber der Stadt Heidenau die Abwasserabgabe für Kleineinleitungen festgesetzt wurde. (4) Abweichend von Abs. 3 endet die Abgabenpflicht mit Ablauf des Monats, 1. in dem die Einleitung vom Grundstück entfällt und dies der Stadt Heidenau schriftlich angezeigt wurde; 2. in dem das Grundstück an das zentrale Abwassernetz angeschlossen wurde; 3. in dem die Voraussetzungen für die Abgabenpflicht (Einleitung von Schmutzwasser aus Haushaltungen oder ähnlichem Schmutzwasser) entfallen. 5 Entstehung und Fälligkeit (1) Die Abgabenschuld entsteht jeweils zum Ende eines Kalenderjahres. (2) Die Abgabe ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen. (3) Die Abgabe wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. 6 Auskunfts- und Nachweispflicht (1) Der Abgabenschuldner hat für die Prüfung und Berechnung der Abgabenansprüche die erforderlichen Auskünfte zu geben und den Zutritt zum Grundstück zu gewährleisten. (2) Zur Feststellung der Abgabenfreiheit nach 1 Abs. 2 sind geeignete Nachweise vorzulegen. 7 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer die erforderlichen Auskünfte nach 6 nicht oder nicht rechtzeitig erteilt oder den nötigen Zutritt zum Grundstück nicht oder nicht rechtzeitig gewährt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu EUR geahndet werden. 8 Inkrafttreten, Schlussbestimmungen Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Heidenau, den Jacobs Bürgermeister Hinweise gem. 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidenau, den Jacobs Bürgermeister IMPRESSUM Heidenauer Journal Amtsblatt der Stadt Heidenau und Stadtzeitung - HERAUSGEBER, REDAKTION: Stadt Heidenau, Dresdner Straße 47, Heidenau Telefon ( ) 57 10, Telefax ( ) oeffentlichkeitsarbeit@heidenau.de Verantwortlich: Herr Michael Jacobs, Bürgermeister Redaktion: Frau Katrin Reichelt - VERLAG, SATZ, ANZEIGEN, DRUCK: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10 Telefon: ( ) , Telefax: ( ) vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller - ANZEIGEN/BEILAGEN: Herr Lemke, Telefon (03 51) , Fax: (03 51) oder VERTRIEB: Haushaltswerbung Walter Dresden Für die sachliche und rechtliche Richtigkeit der Angaben in eingereichten Beiträgen übernimmt die Stadtverwaltung Heidenau keine Gewähr. Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE Fragen zur Werbung? Ihr Anzeigenfachberater Gisbert Lemke berät Sie gern. Telefon: 03 51/ Telefax: 03 51/ Funk: 01 72/ lemkedresden@web.de

11 JOURNAL 09/2010, DIE STADTVERWALTUNG INFORMIERT Seite 11 Das Ordnungsamt informiert Müllsündern drohen hohe Strafen! In den zurückliegenden Wochen muss leider wieder vermehrt festgestellt werden, dass einige Unverbesserliche jede noch so abwegige Gelegenheit nutzen, um sich auf illegale Art und Weise ihres Mülls zu entledigen. An den Containerstandplätzen wird Sperrmüll und anderer Müll, der dort nicht hingehört, abgelagert, Sperrmüll wird lange vor dem angekündigten Abholtermin am Straßenrand abgestellt und vermehrt sich relativ schnell, angekündigte Sperrmüllabfuhren werden als Abstellplatz für Farben oder Autoreifen genutzt oder aber es werden abgeschiedene Orte genutzt, um Müll jeglicher Art einfach fallen zu lassen. Dies stellt nicht nur eine negative Beeinträchtigung des Stadtbildes dar, sondern ist nach den einschlägigen abfallrechtlichen Bestimmungen und den maßgeblichen Regelungen der Polizeiverordnung und der Sondernutzungssatzung der Stadt Heidenau auch verboten. Foto: Stadt Heidenau Dass das Abladen von Müll jeglicher Art an Stellen, die dafür nicht ausdrücklich vorgesehen sind, untersagt ist, ergibt sich bereits aus der Natur der Sache und soll an dieser Stelle nicht näher vertieft werden. Private Sperrmüllabholungen oder die Entsorgung von Elektroaltgeräten sind beim zuständigen Entsorgungsträger mit der im jeweils aktuellen Abfallkalender enthaltenen Bestellkarte anzumelden. Der Abholtermin liegt dann ca. vier Wochen nach Eingang der Bestellkarte beim Entsorger. Dieser teilt den Abfuhrtermin mindestens eine Woche vorher schriftlich mit. Am angekündigten Abfuhrtag sind die angemeldeten Abfälle gut sichtbar bis 6.00 Uhr, frühestens jedoch am Vorabend bereitzustellen. Sperrmüll wird nur in haushaltsüblichen Mengen abgeholt. Von der Abfuhr ausgeschlossen sind Autowracks- und -teile, Motorräder, Mopeds, Fahrräder, Reifen, Schritt, Hausmüll, schadstoffhaltige Abfälle, Gartenabfälle, Haushaltsauflösungen sowie Abfälle aus Bau-, Umbau- und Reparaturarbeiten. Nach der Polizeiverordnung der Stadt Heidenau ist es außerdem untersagt, Abfälle, Wertstoffe, Gelbe Säcke oder andere Gegenstände auf oder neben Wertstoffcontainer zu legen oder zu stellen. Dies gilt auch bei der gelegentlich festzustellenden Überfüllung der Wertstoffcontainer. Ein Verstoß gegen die geltenden Regelungen zur Abfallentsorgung stellt eine Ordnungswidrigkeit oder in Einzelfällen sogar eine Straftat dar und kann als solche geahndet werden. Das Ordnungsamt hat in den zurückliegenden Wochen verstärkt entsprechende Kontrollen an den Containerstellplätzen durchgeführt und dabei festgestellte Müllsünder müssen jetzt mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Da eine kontinuierliche und flächendeckende Überwachung jedoch nicht möglich ist, sind die zuständigen Behörden auch auf die aktive Mitwirkung der aufmerksamen Öffentlichkeit angewiesen. Wer aussagekräftige Angaben zu Verursachern von illegalen Müllablagerungen machen kann, kann sich jederzeit an das Ordnungsamt der Stadt Heidenau wenden und dies dort zur Anzeige bringen. In einem unlängst vor dem Amtsgericht Pirna entschiedenen Bußgeldverfahren wurde bestätigt, dass auch Anzeigen von privaten Dritten durchaus geeignet sein können, um bei nachweisbaren Verstößen Geldbußen in nicht unerheblicher Höhe festzusetzen. Solange sich einige Unverbesserliche nicht an die geltenden Regeln zur Abfallentsorgung halten wollen, müssen Müllablagerungen mit einem hohen finanziellen Aufwand, der letztlich dem Abfallgebührenschuldner oder dem Steuerzahler zur Last fällt, beseitigt werden. Die Stadt Heidenau ist fast tagtäglich damit befasst, illegalen Müll einzusammeln oder aber in Zusammenarbeit mit der zuständigen Abfallbehörde, dem Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal und den zuständigen Entsorgungsunternehmen eine zeitnahe Abholung von Müllablagerungen zu veranlassen. Ein unnötiger Aufwand, der sich durch ein verantwortungsbewusstes Verhalten des Einzelnen durchaus vermeiden lässt. Torsten Walther, Rechts- und Ordnungsamt Sitzungstermin des Stadtrates der Stadt Heidenau Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Heidenau findet am Donnerstag, dem 24. Juni 2010 um 18:30 Uhr im Ratssaal der Stadtverwaltung Heidenau, Dresdner Straße 47, statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zur Einwohnerfragestunde eingeladen. Für die Stadtratssitzung sind unter anderem folgende Themen geplant: - Jahresabschluss der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbh zum 31. Dezember Verwendung des Ergebnisses der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbh für das Geschäftsjahr Entlastung der Geschäftsführung der WVH Wohnungsbauund Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbh für das Geschäftsjahr Entlastung Aufsichtsrates der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbh für das Geschäftsjahr Bestellung des Abschlussprüfers der WVH Wohnungsbauund Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbh für das Geschäftsjahr Variantenuntersuchung zur zukünftigen Abwasserentsorgung im Teilgebiet Wölkau - Beschluss der Vorzugsvariante - Variantenuntersuchung zur zukünftigen Abwasserentsorgung im Teilgebiet Kirchweg/Am Frühlingstor - Beschluss der Vorzugsvariante - Variantenuntersuchung zur zukünftigen Abwasserentsorgung in verschiedenen Teilgebieten der Stadt Heidenau - Beschluss der Vorzugsvariante - Einzelhandelskonzept - Bestätigung Die öffentliche Bekanntmachung der Tagesordnung dieser Sitzung hängt vom 16. Juni bis zum 24. Juni 2010 im Bekanntmachungskasten der Stadt Heidenau, Dresdner Straße 47 im Erdgeschoss zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus finden Sie ab dem 18. Juni 2010 die vollständige Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates der Stadt Heidenau auch im Internet unter in der Rubrik Verwaltung & Politik im Bürgerinformationssystem. Jens Neugebauer Haupt- und Personalamt

12 Seite 12 DIE STADTVERWALTUNG INFORMIERT JOURNAL 09/2010, Verkehrseinschränkungen am Platz der Freiheit Im Zuge der Neugestaltung des Platz der Freiheit begann am 25. Mai 2010 der Ausbau des nördlich gelegenen Kreisverkehrs. Aus diesem Grund muss die Bahnhofstraße bis zum voll gesperrt werden. Die Umleitung ist ausgeschildert und erfolgt über die Siegfried- Rädel-Straße/Dresdner Straße. Eine halbseitige Sperrung im Bereich der August-Bebel-Straße macht den Einsatz einer 3-Seiten-Ampelanlage im Bereich Güterbahnhofstraße - August-Bebel- Straße - Bahnunterführung notwendig. Es muss mit erheblichen Wartezeiten gerechnet werden. Die Busendhaltestellen der Linien befinden bis zum Abschluss der Baumaßnahme am Güterbahnhof/Güterbahnhofstraße (hinter P+R Parkplatz) bzw. auf der Siegfried-Rädel-Straße. Die Einschränkungen dauern voraussichtlich bis Wir bitten um Beachtung und Verständnis. Katrin Reichelt Öffentlichkeitsarbeit Vorentwurf zum Lärmaktionsplan Schalten Sie sich ein! Verkehrslärm - damit hat fast jeder in irgendeiner Weise zu tun. Sei es als Lärmbetroffener oder Lärmerzeuger; oft auch als beides zugleich. Dabei trägt ein geräuscharmes Umfeld nicht nur maßgeblich zu höherer Lebensqualität bei, sondern hilft - gerade in den hoch verdichteten Ballungsräumen - auch spürbar, die Anzahl der Personen mit geräuschbezogenen Gesundheitsbelastungen zu verringern. Um der Verlärmung durch den Verkehr zumindest in den wesentlichen Belastungsgebieten mit den beschränkten kommunalen Mitteln begegnen zu können, bedarf es fachlicher Untersuchungen zu den konkreten Möglichkeiten der Lärmminderung. Dies kann nur dann funktionieren, wenn die zu erstellenden Konzepte auf fundierten Lärmerhebungen beruhen. Insbesondere aufgrund europäischer und bundesrechtlicher Vorgaben hat die Stadtverwaltung daher auf Grundlage von Stadtratsbeschlüssen sowohl die notwendigen Lärmkartierungen zuarbeiten lassen, als auch eine Lärmaktionsplanung in Angriff genommen. Im Mittelpunkt stehen dabei die beiden wichtigsten, aber auch lautesten Verkehrsadern in der Stadt: Die Bundesstraße B 172 und die Eisenbahnstrecke Dresden - Staatsgrenze. Die Stadt Heidenau hat dazu in Zusammenarbeit mit der Stadt Pirna die renommierte SPIEKERMANN GmbH - Beratende Ingenieure (Niederlassung Dresden) mit der Erstellung des Lärmaktionsplans beauftragt. Diese legte nun einen Vorentwurf vor, den der Stadtrat am bestätigte und zur grundsätzlich geforderten öffentlichen Beteiligung freigab. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit - daneben werden auch alle betroffenen Fachbehörden und -verbände sowie Nachbarkommunen beteiligt - sieht wie folgt aus: 1. Auslegung des Vorentwurfs zum Lärmaktionsplan mit der Möglichkeit zur Erörterung und Stellungnahme über einen Monat vom bis in Zimmer 29 des Rathauses sowie 2. Bürgerveranstaltung zum Vorentwurf des Lärmaktionsplans mit Präsentation und Möglichkeit zur Erörterung bzw. Stellungnahme am Dienstag, dem , um Uhr im Ratssaal. Die Stadt Heidenau lädt alle Interessierten sehr herzlich dazu ein, die angebotenen Beteiligungsarten rege zu nutzen, sich den Planvorentwurf ausführlich darstellen zu lassen und sich mit Anregungen, Bedenken oder Hinweisen intensiv an der Planentwicklung zu beteiligen. Nach Auswertung der Ergebnisse zur Vorentwurfsbeteiligung wird der Stadtrat über mögliche Änderungen bzw. Ergänzungen, die in den nachfolgenden Entwurf des Lärmaktionsplans einfließen sollen, entscheiden. Anschließend wird sich wiederum eine Beteiligungsphase, um schließlich eine Endfassung des Lärmaktionsplans zu erhalten, die auch von der Bürgerschaft nachdrücklich mitgetragen wird. Olaf Holthaus Bauamt Stellenausschreibung Für den Schulhort der Astrid-Lindgren-Grundschule mit ca. 160 Kindern sucht die Stadt Heidenau zum 01. August 2010 eine/n Erzieher/in für eine Hortgruppe (30 Std./Woche) Wir wünschen uns: Freude an der pädagogischen Arbeit mit Schulkindern Einfühlungsvermögen für die Bedürfnisse der Schulkinder und Eltern Teamfähigkeit und Kooperationsfähigkeit Bereitschaft zu geteilten Diensten Wir bieten eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit, Vergütung nach TVöD in der Entgeltgruppe S 6 und Weiterbildungsmöglichkeiten. Ihre aussagefähige schriftliche Bewerbung senden Sie bitte per Post bis zum 25. Juni 2010 an die Stadt Heidenau Haupt- und Personalamt Dresdner Straße Heidenau. Rückfragen unter Telefon / Weitere Informationen zur Stadt Heidenau finden Sie unter Jacobs Bürgermeister Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidenau, als ich vor fast drei Jahren meine Stelle als neuer Schulleiter der Mittelschule J. W. v. Goethe antrat, hatte ich keine Vorstellung davon, wie sich unser Schulgelände und das schulische Umfeld in den nächsten Jahren verändern sollten. Der erste große Schritt war die Errichtung der neuen Turnhalle. Dadurch ergaben sich reale Möglichkeiten, über eine Neugestaltung unseres Schulgeländes nachzudenken. Viele Ideen wurden diskutiert, wieder verworfen und neu durchdacht. Im ersten Abschnitt entstanden kleine Sitzgelegenheiten auf dem Schulhof. Schnell nahmen die Schülerinnen und Schüler sie in Besitz und nutzen sie heute fast selbstverständlich in den Hofpausen oder auch für den Unterricht. Eine zweite, viel größere Idee brauchte fast 2 Jahre bis zur Fertigstellung. Hinter der neuen Turnhalle sollte ein Klassenzimmer im Freien entstehen, das für Biologie, aber auch Kunst oder andere Fächer eine neue Lernumgebung bieten kann.

13 JOURNAL 09/2010, DIE STADTVERWALTUNG INFORMIERT/JUGEND AKTUELL Seite 13 Schüler, Eltern, Lehrer, freie Träger wie AWO und CJD, die Stadt Heidenau, der Förderverein der Schule und auch Sponsoren gingen gemeinsam an die Planung. Manch Fördertopf wurde angezapft und langsam entwickelte sich ein einheitliches Gesamtbild. Ein kleiner Teich mit Wasserpflanzen, eine Sumpfwiese, Hochbeete und eine Sandsteinkräuterschnecke wurden geplant, im Modell gebaut und dann unter Mitwirkung vieler Schülerinnen und Schüler mit eigener Muskelkraft und tatkräftigen Anleitung und Unterstützung durch helfende Hände errichtet. Nun sollte am 25. Mai die Außenanlage durch die zugehörigen Holzmöbel vervollständigt werden. Leider gibt es in unserer Stadt nicht nur Unterstützer und wohlwollende Helfer für solche Projekte. Mehrmals mussten wir schon erleben, dass im Dunkel der Nacht oder an den Wochenende Menschen mit sinnloser Zerstörungswut an den ersten Ansätzen unserer Arbeit tätig waren. Da wurden schwere Sandsteine mit viel Kraftaufwand im Gelände breit gestreut, Erdbeerpflanzen und Kräuter aus den Beeten gerissen, ein 1000-Liter-Wassertank in den Teich geworfen und die Steuerung der Solartechnik mit roher Gewalt zerstört. Ob nun Langeweile, Dummheit, Kraftmeierei oder gezielte Absicht zur Beschädigung oder Zerstörung dahinter stecken, ist nicht zu sagen. Warum machen Menschen so was? Das fragen sich auch die Kinder und Jugendlichen, die ihre Ideen, ihre Arbeitskraft und Freizeit in diese Vorhaben gesteckt haben. Die Enttäuschung und der Ärger über solche Formen sinnloser Zerstörung sind groß! Als Schulleiter dieser Schule bitte ich Sie als Bürger unserer Stadt deshalb um Mithilfe. Achten auch Sie auf unser Schulgelände, informieren Sie die Polizei, die Stadtverwaltung oder die Schulleitung, wenn Sie Personen dabei beobachten, die unser Schulgelände beschädigen oder zerstören. Unterstützen Sie uns im Interesse unserer Kinder. Herzlichen Dank! Th. König - Schulleiter - 10 Jahre Tanzmäuse in der VdK Kita Flohkiste Heidenau In Gedanken sah ich die Feierstunde so: blauer Himmel, Sonnenschein und viele Tanzsportfreunde an gemütlichen Kaffeetischen im Garten unserer Kita. Schon Wochen vorher wurde geplant, das Heidenauer Fernsehen und die Sächsische Zeitung hatten unsere Einladung veröffentlicht, denn es lag mir am Herzen dieses Jubiläum würdig zu begehen. Die Schlechtwettervariante schoben wir ganz weit weg. Und so fing alles vor 10 Jahren an: Da gab es die Idee, inspiriert durch die eigenen Kinder, die schon jahrelang aktive Mitglieder beim TSC Excelsior Dresden sind, den in der Kita interessierten Kindern das Kindertanzen anzubieten. Unterstützung fand ich bei meiner Kita-Leitung und beim TSC. Das war im Jahr Die Kinder hatten von Anfang an großen Spaß am Tanzen und so konnten schon nach kurzer Zeit Auftritte geplant werden. Da war das Bibliotheksfest in Heidenau, die Rahmenprogrammgestaltung bei den Deutschen Meisterschaften der Jugend, Wohngebiets- und Stadtfeste, Seniorenweihnachten und Kita-Feste sowie der traditionelle Tag der offenen Tür im Tanzsportclub. Der TSC stellte uns die Übungsleiter und die Kita den Raum und so wurde jede Woche fleißig geübt und 2008 konnte uns der TSC aus personellen Gründen nicht mehr unterstützen, was ich sehr schade fand, denn es gab immer noch viele Kinder die gerne dieses Freizeitangebot annehmen wollten. So übten mein Sohn Mario und ich mit den Kindern weiter und bemühten uns um professionelle Hilfe. Diese erhielten wir dann von der Tanzschule Lax, die in Heidenau Tanzen für Erwachsene anbot. Foto: Kita Flohkiste Im September 2009 konnte uns der TSC Excelsior wieder übernehmen und seither trainieren jeden Mittwoch ca. 20 Kinder mit Franziska und Phil Kindertänze. Sie werden aber auch ganz bewusst an Standard und Lateinamerikanische Tänze herangeführt. Mittwoch, der rückte näher, die Spannung und Aufregung stieg und bei uns in der Kita die Sorgenfalten, denn Petrus scheint in diesem Frühling leider nichts für Veranstaltungen im Freien übrig zu haben. So räumten wir, und an dieser Stelle danke ich meiner Kita-Leitung, dem TSC Excelsior, meinen Kollegen und meiner Familie für die tatkräftige Unterstützung, kurzerhand unseren Turnraum um, richteten ein Mini-Café ein und konnten so dem Wetter zum Trotz ca. 50 Gäste begrüßen. Unsere Tanzmäuse zeigten unter der Leitung ihrer Trainer was und wie sie jedem Mittwoch ab Uhr üben. Die Zuschauerkinder wurden bei einigen Tänzen zum Mitmachen eingeladen und es bereitete allen Anwesenden sichtlichen Spaß. Frau Rupp, Vorsitzende des TSC Excelsior Dresden, hatte Kinderpaare mitgebracht, die den Tanzmäusen, Eltern und Gästen zeigten, was mit viel Fleiß und Ausdauer beim Tanzsport erreichbar ist. Mit sehr viel Beifall bedankten sich die Zuschauer und so ging ein schöner Nachmittag zu Ende. Stolz können wir auch sein, denn aus unserer Kita kommt Charlotte Lanz, die jetzt schon in der höchsten Startklasse ihrer Altersgruppe tanzt. Wer Lust hat, bei uns eine Tanzmaus zu werden, der meldet sich in der Kita Flohkiste Heidenau. Ute-Dagmar Illinger Erzieherin in der Kita Flohkiste Reise der Jugendlichen des CJD Heidenau nach Leipzig zum ASISI-Panometer Am 11. Mai war es endlich so weit, 39 Jugendliche, Ausbilder und Lehrer konnten gemeinsam zu einer Exkursion nach Leipzig starten. Dort wollten wir uns im ASISI-Panometer das Panoramabild AMAZO- NIEN von Yadegar Asisi ansehen. Diese Ausstellung hatte Yadegar Asisi zu Ehren des 150. Todestages von Wilhelm Humboldt gestaltet. Das Busunternehmen Junior Reisen aus Dohna ermöglichte uns die Fahrt mit einem komfortablen Reisebus. WGE - Anzeige -

14 Seite 14 JUGEND AKTUELL JOURNAL 09/2010, Nach einer etwas erschwerten Hinreise kamen wir gegen Mittag in Leipzig an. In einem ehemaligen Gasometer war das Panoramabild des brasilianischen Urwaldes zu erleben. Zuerst wurden wir in einer Begleitausstellung mit der vielfältigen Flora und Fauna des Amazonasgebietes bekannt gemacht. Anhand von Bildern, Filmen und Schautafeln wurde das vielfältige Leben in dieser tropischen Region der Erde veranschaulicht. Wir Jugendliche konnten einen Eindruck gewinnen, welche enorme Größe ein Urwaldbaum erreichen kann, weil eine 25 m hohe Simulation uns die Vorstellung der wirklichen Größe verschaffte. Noch nie hatten wir eine Stechmücke so genau betrachten können, weil sie einfach zu klein ist. Aber an einem Modell 60:1 konnte man dieses Tier genau untersuchen. In einem Film wurde die Entstehung des Panoramabildes gezeigt und auch die vielen Probleme bis zur Fertigstellung erläutert. Hochinteressant war es natürlich zu sehen, wie die Zusammenarbeit zwischen Künstler und Wissenschaftlern dieses gewaltige Bild ermöglichte. Im Halbdunklen tauchten wir sofort in die Welt am Amazonas ein. Wir standen in dem runden Raum mit dem Panoramabild und sofort hatte man die Illusion, tatsächlich im Urwald zu sein. Auf 100 m Länge und 30 m Höhe war der Urwald naturgetreu zu erleben. Mit seinen verschiedenen Geräuschen und Belichtungen sowie bei wunderbarer Musik erlebt man Tag und Nacht in einer für uns unbekannten und faszinierenden Welt. Auf einer Lichtung konnte man eine 6 m hohe Plattform ersteigen, um die Aussicht rundherum weit in und über den Regenwald streifen zu lassen. Wir konnten uns mit Hilfe von auszuleihenden Ferngläsern die Details noch viel genauer betrachten und immer wieder neue entdecken. Für die angehenden Gärtner unter uns war es besonders interessant, da sie viele Pflanzen aus ihrer Arbeit im Gewächshaus kannten. Nach ca. 3 Stunden traten wir die Heimreise an. Wir hatten ein wunderbares, einmaliges Erlebnis hinter uns und uns war bewusst geworden, dass die Menschen diese einmalige Natur erhalten und schützen müssen. Wir möchten uns nochmals ganz herzlich bei der Firma Junior Reisen bedanken, die uns diese Reise durch das Sponsoring des Busses ermöglichte. Die Jugendlichen und Mitarbeiter des CJD Heidenau i. V. Johannes Geißler, Maik Hartig, Stephan Böhme CJD Heidenau im Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands e. V. - Anzeige - 6. Großsedlitzer Crosslauf WGE Ach, hatten wir ein Glück! Nein, Glück im Mehrfachpack - drei Glück... Ein Glück war, dass wir wieder im Barockgarten laufen durften. Das zweite Glück war das trockene, warme Wetter. Obwohl wir unseren Wettergutschein schon für das Schulfest am vergangenen Samstag eingesetzt hatten, zwitscherten uns morgens die Vögel zu: Ja, baut die Technik auf und lasst alle Kinder zum Zuschauen kommen! Okay - also ging am Morgen des 12. Mai 2010 alles wie geplant mit unserem 6. Großsedlitzer Crosslauf los. Unter der Leitung von Thomas Fischer und Jörg Liske, zwei engagierten Vatis unserer gastgebenden Heinrich-Heine- Grundschule, war wieder alles bestens vorbereitet. Sie begrüßten die laufstarken Teams der Heidenauer Grundschulen, der Stötzner-Schule und der Grundschule Dohna. Letztgenannte war mit dem Wanderpokal im Gepäck angereist und noch nie ohne ihn abgereist. Vor dem Start durften sich alle Läufer noch ein Stückchen Glück vom Fell unseres Barockgartenhasens abzupfen. Dann fiel die Klappe und der Kampf begann... Die kleinen Beine sausten den Hang des Naturtheaters hinauf - und nur die Zuschauer hatten danach etwas Zeit, die wunderschöne Kulisse des Barockgartens wahrzunehmen. Die Läufer verschwanden hinter den hohen Hecken in Richtung Steinernes Meer, die Großen liefen bis zu Herkules, bevor sie etwa in Höhe der Statuen Amor und Psyche wieder zum Vorschein kamen und von allen Augen und kräftigen Anfeuerungsrufen erwartet wurden. Der lautstarke Fanblock der Heine-GS spornte besonders an und gab Power für den Zielspurt. Foto: Heinrich-Heine-Grundschule Alle 84 Sportler hatten auf der Strecke ihr Bestes gegeben, sodass jeder von ihnen die Siegerehrung erwartete und auf eine Medaille hoffte. Die Heinis waren besonders quirlig, hatten sie doch die zahlreichen vorderen Zieleinläufe für ihre Schule freudig verfolgt - würden die Punkte für die Schulwertung diesmal reichen? Die Siegerehrung nahmen Herr Opitz als Vertreter der Stadt Heidenau und Frau Adler als Schulleiterin der einladenden Grundschule vor. Unter großem Applaus erhielten die Siegermedaillen: Mädchen Jungen Klasse 1 1. Annalena Groß Heine Jonas Weintritt Heine 2. Luisa Strecker Dohna Jonas Löbel Heine 3. Elly Schmidt Dohna Moritz Brade Dohna Klasse 2 1. Cara Trautmann Lindgren Jonas Keil Lindgren 2. Lucy Seifert Heine Nils Krüger Lindgren 3. Vanessa Fako Heine Janek Schneider Lindgren Klasse 3 1. Sonja Fischer Heine Tom Härtel Dohna 2. Lilly-S. Rentzsch Heine Justin Leimer Lindgren 3. Bettina Börner Dohna Tim Müller Dohna Klasse 4 1. Alexa Hohlfeld Heine Tom Keil Gleißberg 2. Lucienne Bartsch Dohna Lucas Schumann Dohna 3. Antonia Scholz Heine Tim Kadner Gleißberg

15 JOURNAL 09/2010, JUGEND AKTUELL Seite 15 Für ihre Anstrengung und die bewältigte Crossstrecke wurden auch alle anderen Läufer mit einer Erinnerungsmedaille an den 6. Großsedlitzer Crosslauf geehrt. Blieb nun die spannende Frage nach den Schulplatzierungen... Dritter wurde die Astrid-Lindgren-GS. Den Heinis klopfte das Herz ein bisschen schneller... und plötzlich jubelten sie los und freuten sich über den 2. Platz. Für Dohna. Denn jetzt wussten sie: der Pokal geht erstmals an die Heinrich-Heine-GS! Damit hatten sie ihrer Sportlehrerin die beiden Fragen beantwortet: Wann, wenn nicht dieses Jahr? Wer, wenn nicht ihr? Stolz, vor allem aber erleichtert und glücklich feierten die Heinis ihren Sieg. Glück drei gesellte sich dazu. Es war für alle Anwesenden ein stimmungsvoller und in schöner Erinnerung bleibender sportlicher Vormittag. Dafür danken wir - unseren zahlreichen freiwilligen Helfern: den mehr als 20 Eltern und Großeltern, die sich für uns Zeit nahmen dem Hausmeister mit seinem Team und den Jugendlichen vom CJD Carsten Reuer von der Johanniter Unfallhilfe - den Sponsoren und Förderern des Großsedlitzer Crosslaufes, die uns auf unterschiedliche Weise unterstützten: Stadtverwaltung Heidenau; Tourismusverein Heidenau; Volksbank Pirna; Sanitätshaus Fischer; Technische Dienste Heidenau; Sporthaus Rütthardt; Bäckerei Kunze; Wohnungsgenossenschaft WGE; Bäckerei Baumert; real; Barockgarten Großsedlitz; Familie Dr. Uwe Wittig S. Bandelow Heinrich-Heine-Grundschule Heidenau Aufbau des grünen Klassenzimmers Am 25. Mai 2010 begannen die Schülerinnen und Schüler des Neigungskurses Holz mit den abschließenden Arbeiten zum grünen Klassenzimmer. Mit Unterstützung der Mitarbeiter der AWO Heidenau wurden die gefertigten Tische und Bänke von der Werkstatt der AWO zum Schulgelände transportiert. Foto: Mittelschule J. W. v. Goethe Nun begann der körperlich schwere Teil der Arbeit. Abladen vom Lkw, Tragen auf den Grünbereich, Aufstellen und Ausrichten - dabei kamen alle richtig ins Schwitzen. Nach etwa 2 Stunden war der größte Teil erledigt. Was nun noch bleibt, ist die Feinausrichtung der Holzmöbel und der Aufbau des Lehrerpultes. Das muss allerdings erst noch gefertigt werden und hat dann die Form eines Stehpultes. Alle beteiligten Schüler, Lehrausbilder und Lehrer hoffen, dass dieser Bereich unseres Schulgeländes nun auch lange in gutem Zustand bleibt und von vielen Klassen genutzt wird. Nochmals einen herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten der AWO Heidenau. Th. König Projektbetreuer Jugendarbeit belebt öffentliche Plätze Das Ziel des gemeinsamen Projektes zwischen den beiden Heidenauer Jugendhäusern ist es, die Jugendlichen aus Heidenau an ihren Treffpunkten aufzusuchen und kennen zu lernen. Wir wollen mit ihnen ins Gespräch kommen, ihre Probleme und Wünsche erfragen aber auch Verständnis und Toleranz für ihre Umwelt und ihre Mitmenschen wecken. Wir laden deshalb alle Interessierten - also Jung und Alt - zu unserem zweiten gemeinsamen Aktionstag Urlaubsvisionen im Liegestuhl herzlich ein! Datum: Mittwoch, den 23. Juni 2010 von bis Uhr Ort: auf der Fläche ehemalige Skaterbahn am Heidenauer Sportforum in Heidenau/Süd Was erwartet alle, die jetzt neugierig geworden sind? Interessante Begegnungen und Gespräche über Urlaubsvisionen gemütliches Beisammensein und Verkosten von alkoholfreien Cocktails Sport- und Spielaktionen für Jung und Alt u. v. m. Für Fragen oder Informationen: / (KJH Mügeln) oder / (KJH Faktotum) Veranstalter des Aktionstages: Kinder- und Jugendhaus Mügeln des CJD Heidenau e. V./Kinderund Jugendhaus Faktotum des DRK Pirna e. V. Caritas Claus Projektkoordinatorin/Sozialpädagogin Kinder- und Jugendhaus Mügeln Unser 20. Schulfest Am 8. Mai 2010 in der Heinrich-Heine-GS war das 20. Schulfest. Die Grundschule und der Kindergarten hatten dazu eingeladen. Es durften die Kinder, ehemalige Schüler und Familien kommen. 14:30 Uhr - 15:30 Uhr war unser Musical Drei Wünsche frei. Nach dem Musical fing es an mit Spiel, Spaß und Leckereien. Es gab: Quadfahren, Schminken, eine Hüpfburg, eine Tombola mit tollen Gewinnen und Vieles mehr. Neben den ganzen Sachen gab es noch einen Aufruf zur Spende für Nepal. 19:30 Uhr war ein sehr schöner Fackelumzug mit der Schalmeienkapelle. Es hat allen sehr viel Spaß gemacht! Sophia Linke, Klasse 4 Foto: Heinrich-Heine-GS

16 Seite 16 JUGEND AKTUELL JOURNAL 09/2010, Liebe Leser und Leserinnen, sehr geehrte Gäste dieses Schulfestes, an dieser Stelle möchte ich nochmals vielen Dank aussprechen für die geleistete Hilfe und Unterstützung an diesem unvergesslichen Tag. Die große Spendenbereitschaft für Nepal ließ uns das Verschwinden unserer Spendenbox leichter verkraften. Insgesamt sammelten wir mit Unterstützung der Sparkasse Dresden und des Barockgartens 1028,05 Euro. Vielen, vielen Dank! Im Namen aller Kinder und Mitarbeiter der Heinrich-Heine-GS Simone Adler Sieg für unsere Schwimmkinder! Foto: A.-Lindgren-GS Im 2. Schuljahr trainierten alle Kinder im Schwimmunterricht fleißig das Schwimmen. Unsere besten Schwimmer durften nun, neben 13 weiteren Schulmannschaften, zum Kreisfinale Sächsische Schweiz am 22. April 10 ihre Schnelligkeit unter Beweis stellen. In vier Wettkämpfen konnten wir unser Können in verschiedenen Schwimmarten zeigen. Es war immer sehr spannend und wir lagen immer mit vorn. Nun fieberten wir gemeinsam der Siegerehrung entgegen. Wir konnten es kaum glauben und freuten uns sehr: Sieg für die Astrid-Lindgren-Grundschule Heidenau! Damit konnten wir uns für das Regionalfinale am 20. Mai 10 qualifizieren und werden wieder unser Bestes geben. Am Schluss ließen wir uns ein leckeres Eis schmecken. Ein toller Wettkampf ging zu Ende. Herzlichen Glückwunsch unserer Schulmannschaft! Cara Trautmann, 2b Nils Krüger, 2b Klara Heiderich, 2b Lukas Kliemank, 2b Sandy Sauer, 2b Jan Jeschke, 2b Astrid-Lindgren-Grundschule Heidenau Frau Bresch/Frau Sauer Eine abenteuerliche Busfahrt Alle 4. Klassen der Bruno-Gleißberg-Grundschule fuhren am nach Bahratal zur Klassenfahrt. Als wir auf den Bus warteten, unterhielten wir uns laut. Mittlerweile kam er. Wir waren erstaunt. Dass es ein Doppelstockbus sein sollte, wussten wir. Aber dieser Bus war ein Rundfahrtbus! Als das Gepäck verstaut war, konnten wir einsteigen. Zuerst erzählte der Fahrer etwas über den Bus und gab Hinweise zur Fahrt. Dann ging es endlich los. Während der Fahrt schaukelte der Bus so sehr, dass manche Kinder sich festhalten mussten. Das fanden wir anfangs noch lustig. Doch nun kam das Schreckliche: Der Fahrer hatte sich verfahren! Also mussten wir umdrehen. Dabei spürte man oben ganz besonders, wie doll es schaukelte. Manche von uns bekamen dabei Angst. Dann endlich waren wir da und konnten aussteigen. Als wir zurück fuhren war es nicht so lustig, denn es war ein ganz normaler Reisebus. Er ist viel schneller als der andere Bus gefahren und es hat kaum geschaukelt. Julia Buß 4b AG Journalistik, Grundschule Bruno Gleißberg Fleißige Altstoffsammler in der Astrid-Lindgren-Grundschule Am 28. Mai 2010 standen auf unserem Hof zwei Container, angesagt war eine große Papiersammlung. Das Sammelziel dieser Sammlung ist die Neugestaltung bzw. Erweiterung unserer Außenanlage mit einem Spielgerät. Und es wimmelte von fleißigen Sammlern, ihren Eltern, Freunden und Bekannten Kilogramm Altpapier füllten die Container und mussten zusätzlich noch abgefahren werden, ein tolles Sammelergebnis!!!!!! Auch das Schülerkaffee unserer 4. Klassen wurde sehr gut besucht, so dass bereits Uhr die Kasse voll und die Kuchenteller leer waren. Wir bedanken uns bei allen fleißigen Helfern und auch den zusätzlichen Spendern. Ein großes Dankeschön auch an die Firma von Herrn Melchior und dessen tolle Unterstützung! K. Dorn, Astrid-Lindgren-Grundschule Neues von der Baustelle Wie schon berichtet, ist die Grundschule Bruno Gleißberg eine Baustelle. Zurzeit wird die Außenfassade gedämmt. Die Bauarbeiter kleben Dämmplatten vom Keller bis unter das Dach. Das ist gut, damit wir nicht frieren und nicht so viel Wärme verloren geht. Linda 4b Seit einiger Zeit ist die Benutzung unserer Sporthalle für die Schüler wieder möglich. Wir Kinder der Grundschule freuen uns, weil wir da nicht mehr in das Pestalozzi-Gymnasium laufen müssen. Aber wir bedanken uns beim Gymnasium, dass wir dort die Sporthalle benutzen durften. Es hat uns Spaß gemacht, mit den Sportgeräten zu turnen. Alle finden unsere Sporthalle wieder schön. Die Wände der Umkleidekabinen wurden geweißt und die ganze Decke neu gemacht. Alles sieht ganz anders aus. Ich hoffe, dass es lange so bleibt! Ich freue mich, dass bei uns an der Schule auf einmal fast alles neu gemacht wird. Michelle 4b An unserer Schule ist die mittlere hintere Treppe fertig. Sie ist der Ein- und Ausgang des Gymnasiums. Der linke Hinterausgang wird jetzt gebaut. Die Haupttreppe ist immer noch im Bau. An der Stelle steht jetzt eine Holztreppe für die Bauarbeiter. Bald wird auch der Hortein- und -ausgang gebaut. Lucas 4a, Marie Louis 4b Unsere Treppe am Haupteingang ist leider noch nicht fertig. Das ist doof, weil wir, wenn wir Sport haben, immer einen Umweg laufen müssen! Aber ein Vorteil ist, das wir bald eine stabilere Treppe bekommen. Manchmal frage ich mich, wann die endlich mal fertig ist! Laut Plan soll es in den Sommerferien sein. Aber das dauert auch noch eine Weile! Nach den Sommerferien gehe ich ins Gymnasium. Aber zum Glück ist das nur nebenan! Lena 4c AG Journalistik Bruno-Gleißberg-Grundschule

17 JOURNAL 09/2010, JUGEND AKTUELL/LOKALES Seite 17 Wanderpokal wieder in gleicher Hände Unsere Bruno-Gleißberg-Grundschule führte am 19. und wieder ihre Altpapiersammlung durch. Alle Schüler hatten fleißig gesammelt, so dass die Helfer beim Wiegen und Aufladen an beiden Tagen kräftig zufassen mussten. Fast pausenlos fuhren Fahrzeuge über den Schulhof und brachten ihre Ladung. Klassenweise wurden die Ergebnisse aufgelistet. So konnten die Resultate ausgewertet und die Siegerklasse bestimmt werden. Am war es dann endlich so weit. Frau Adler, unsere Direktorin, übernahm die Prämierung. 1. Platz: Klasse 3a (310 kg Altpapier pro Schüler der Klasse) 2. Platz: Klasse 3b (300 kg) 3. Platz: Klasse 2b (213 kg) 4. Platz: Klasse 1b (206 kg) 5. Platz: Klasse 2a (171 kg) 6. Platz: Klasse 4a (158 kg) 7. Platz: Klasse 4c (143 kg) 8. Platz: Klasse 4b (133 kg) 9. Platz: Klasse 1a (110 kg) Der begehrte Wanderpokal ging somit wieder an die 3a. Herzlichen Glückwunsch! Freuen konnten sich aber alle Kinder, denn der Erlös der Sammelaktion ging fast vollständig in die Klassenkassen. Dadurch ist so manche Abschlussfeier gerettet. Die Schüler und Pädagogen bedanken sich auf diesem Wege bei den zahlreichen Helfern beim Sammeln, Abwiegen und Aufladen. S. Streller Grundschule Bruno Gleißberg WGE Dübler - Anzeigen - ZEIT SPAREN private Kleinanzeigen ONLINE BUCHEN: LOKALES Bereitschaftsdienst der Kassenärzte Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Mittwoch, Freitag 14:00 Uhr bis 07:00 Uhr an Wochenenden Samstag, 07:00 Uhr bis Montag, 07:00 Uhr an Feiertagen 07:00 Uhr bis 07:00 Uhr Eine kinderärztliche Sprechstunde findet samstags und sonntags jeweils von 9:00 bis 11:00 Uhr und 17:00 bis 18:00 Uhr statt. Die jeweils Dienst habenden Ärzte sind über Telefon / zu erfragen. Bereitschaftsdienst der Zahnärzte / Dr. Ehrhard, Am Kellerstück 5, Borthen, Tel.: 03 51/ / FZÄ Formella, Karl-Liebknecht-Platz 1, Tel / Dr. Göpel, S.-Rädel-Straße 6, Tel Apothekennotdienst Der Notdienst der Apotheke beginnt jeweils 8.00 Uhr der angegebenen Tage und endet 8.00 Uhr am entsprechenden Folgetag Schwanen-Apotheke Pirna, Schillerstr. 28a, Tel / Hirsch-Apotheke, Ernst-Thälmann-Str. 1, Tel / Apotheke im Real, Heidenau, Hauptstr. 3, Tel Goethe-Apotheke Heidenau, Siegfried- Rädel-Str. 6, Tel Plus-Punkt-Apotheke Pirna, Schössergasse 6, Tel / Taugnitz Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 25. Juni 2010 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Montag, der 14. Juni 2010, Uhr

18 Seite 18 LOKALES JOURNAL 09/2010, Herzlichen Glückwunsch unseren Ältesten, die im Monat Juni Geburtstag haben zum 80. Geburtstag Frau Christine Sander Frau Brunhilde Böhme Frau Erika Heerklotz Frau Gertrud Andre Frau Helga König Herrn Heinz Schmidt Herrn Helga Ruschke Herrn Werner Ruschke zum 85. Geburtstag Frau Gertraud Thieme Frau Elfriede Teich Frau Maria Kinzel Frau Margarete Weise Frau Lotte Linke Frau Waldtraut Scholz zum 90. Geburtstag Frau Liese Frank Frau Käthe Schiekel Frau Margarete Küchler zum 91. Geburtstag Herrn Horst Dietze zum 92. Geburtstag Frau Charlotte Kießlich zum 94. Geburtstag Frau Ella Salewsky zum 98. Geburtstag Frau Hildegard Thomsch zum 101. Geburtstag Frau Käthe Mickwausch Gemeinsam Leselust wecken Zu diesem Zweck besuchten im Mai mehrere Schulklassen der Schule zur Lernförderung Ernst-Heinrich Stötzner die Stadtbibliothek. Innerhalb des umfangreichen Projektes Leselust statt Lesefrust - verrückt nach Lesen beschäftigten sich die Schüler in der Schule mit unterschiedlichen Kinderbüchern. Bei ihrem Besuch in der Bibliothek erfuhren die Kinder mehr über die Autoren und ihre Bücher, über Hörbücher und Filme zum jeweiligen Thema, teilweise wurde gebastelt und der Inhalt des Buches mit Spielen vertieft. Bibliothekseinführungen für die Kleineren und Suchaufgaben mit Hilfe des Computers im Bibliothekskatalog für die Größeren gehörten ebenso zu den Veranstaltungen wie Reimen und Spielen mit Paul Maars Tier-ABC, die Kleine Raupe Nimmersatt, Polar, der Titanic-Bär, Vorlesen und Basteln des Regenbogenfischs, Alfons Zitterbacke & andere Pechvögel, Das doppelte Lottchen von Erich Kästner und Astrid Lindgrens Pippi Langstrumpf. Besonders schön war das Lesefest: Dazu waren die Schüler noch einmal in die Stadtbibliothek gekommen, um vor ihren Klassenkameraden und der Jury zu lesen und aufzuführen, was sie im Rahmen des Projektes erarbeitet hatten. Da alle mit viel Engagement und Freude ihre Wettbewerbsbeiträge präsentierten, hatten die Lehrerinnen und Bibliotheksmitarbeiterinnen in der Jury keine leichte Aufgabe bei der Ermittlung der Besten. Nach dem Märchenprojekt im vergangenen Schuljahr und der Mitwirkung der Bibliothek an Leselust statt Lesefrust in diesem Schuljahr freuen wir uns schon auf weitere gemeinsame Aktionen mit den Schülern der Schule zur Lernförderung. Petra Weise Mitarbeiterin der Stadtbibliothek Hilfeleistung für ALG II-Empfänger Ab sofort wird im CJD, Außenstelle Heidenau, Rudolf-Breitscheid-Straße (Telefon-Nummer / ) wieder Hilfestellung für ALG II-Empfänger geleistet. Ansprechpartner unter obiger Telefonnummer sind Frau Reuter, Frau Sisolefsky und Frau Vogel. Unsere Öffnungszeiten sind: Montag, Dienstag, Donnerstag 8:00 bis 12:00 und 12:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch 8:00 bis 12:00 und 12:30 bis 17:30 Uhr Reuter CJD Chemnitz Außenstelle Heidenau Sprechstunde der Friedensrichterin Die Sprechstunde der Friedensrichterin der Stadt Heidenau, Frau Katrin Purtak, findet am Donnerstag, dem 24. Juni 2010 von 16:45 bis 17:45 Uhr im Rathaus, Dresdner Straße 47 (Nebengebäude, Erdgeschoss, Zimmer 10) statt. Während dieser Zeit ist die Friedensrichterin auch telefonisch unter der Rufnummer zu erreichen. Das Verfahren vor der Friedensrichterin dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. Der Friedensrichter kann in den im Gesetz aufgezeichneten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten schlichtend tätig werden. Geschlichtet werden kann: - in vermögensrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Schadensersatz, Kaufpreiszahlung, Werklohnvergütung), - bei Herausgabeansprüchen, - bei Nachbarrechts- und Mietstreitigkeiten (z. B. Überwuchs von Baumwurzeln und Überhang von Ästen und Sträuchern auf das Nachbargrundstück, Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter) - bei Verletzung der persönlichen Ehre durch Beleidigung oder unwahre Behauptungen, - bei strafrechtlichen Delikten wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Körperverletzung. Der Friedensrichter darf bei Vorliegen von schwereren Straftaten und in Angelegenheiten, die den Familiengerichten und Arbeitsgerichten vorbehalten sind nicht tätig werden. Zuständig für die Entgegennahme und Bearbeitung des Antrages ist der/die Friedenrichter/in, in deren Ort der Antragsgegner (nicht der Antragsteller) wohnt. Bei der Antragstellung ist eine Gebühr zu entrichten. Torsten Walther Rechts- und Ordnungsamt Sonnenwende in der tschechischen Partnerstadt Benesˇov n. Pl. Am 19. Juni ist es wieder so weit. Heidenauer Bürger (nicht nur Senioren) sind herzlich von der Stadtverwaltung Benesǒv zur Teilnahme an der Sonnenwende eingeladen. Zur Sonnenwende wird in Benesˇovdas Stadtfest gefeiert. Viele Darbietungen, auch von Heidenauer Künstlern, bieten viele Möglichkeiten des Besuches. Das vor einigen Jahren sanierte Schloss kann besichtigt werden und vieles anderes. Wer Interesse hat soll sich bei Frau R. Wolf, Beethovenstraße 44 oder telefonisch in Heidenau melden. Letzter Termin ist der 15. Juni Der Teilnehmerpreis mit Mittagessen und Kaffeetrinken beträgt zwischen 15,00 und 20,00 Euro. Die Fahrt wird im Rahmen des Städtepartnerschaftsvereins durch den Seniorenklub organisiert. Rosemarie Wolf

19 JOURNAL 09/2010, LOKALES Seite 19 Ohne Moos nix los so lautete das Motto des diesjährigen Heidenauer Stadtfestes. Diese Behauptung galt es mittels vieler freiwilliger Helfer und wohlgesinnter Sponsoren durch die Stadtfest- Organisatoren des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e. V. zu widerlegen. So konnte man an allen Straßen und Plätzen ausgelassene Stimmung und feiernde Heidenauer mit ihren Gästen sehen. Denn trotz aller Sparzwänge blieben die lieb gewonnenen Rituale ja erhalten. Wie z. B. die Eröffnung des Stadtfestes mit einem Fass Freibier - angezapft durch Bürgermeister Michael Jacobs - das bunte Markttreiben mit vielen Ständen oder die zahlreichen Überraschungen für Kinder. Selbst der anlässlich des Stadtfestes ungewohnte Regen verdarb niemandem die Freude, schien ja pünktlich zum Festumzug am Sonntag wieder die Sonne. Der allseits beliebte Umzug beanspruchte zwar nur die Hälfte seiner üblichen Zeit, wartete aber wie jedes Jahr mit schön geschmückten Wagen sowie kleinen Präsenten und Süßigkeiten für die Zuschauer auf. Fazit: Alles in allem ein etwas kleiner gehaltenes Stadtfest, zwar ohne Feuerwerk, aber trotzdem mit vielen Angeboten für Groß und Klein. Also: ohne Moos doch was los - zumindest in der Stadt Heidenau. Katrin Reichelt Öffentlichkeitsarbeit Neuer Wegweiser für Senioren und Behinderte der Stadt Heidenau Am 11. Mai 2010 konnte Bürgermeister Michael Jacobs das erste Exemplar des soeben fertig gestellten Wegweisers für Senioren und Behinderte der Stadt Heidenau in Empfang nehmen. Foto: Stadt Heidenau Bildunterschrift: Foto: Stadt Heidenau Ein besonderes Highlight waren die Hubschrauberrundflüge mit dem McDonnell Douglas. Auch auf der Jugendbühne ging bei der Local DJ Night sowie bei der Jubiläums-Mega-Party die Post ab. Jede Menge Spiel und Spaß bot ebenfalls das Kinderland am Spielplatz Ringstraße. Überreicht und erarbeitet wurde die Broschüre durch die Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW ggmbh). Im Auftrag der Stadtverwaltung Heidenau und mit Unterstützung der ARGE Sächsische Schweiz-Osterzgebirge stellten 10 Mitarbeiter der FAW ggmbh mit viel Fleiß die notwendigen Daten zusammen, aus denen der neue Wegweiser entstand. Als Orientierungshilfe soll dieser Wegweiser älteren Menschen und solchen mit einer Mobilitätseinschränkung helfen, ihren Alltag selbst zu bewältigen bzw. sich möglichst selbst bestimmt durch Heidenau bewegen zu können.

20 Seite 20 LOKALES JOURNAL 09/2010, Die Initiative zu diesem Projekt kam vom ehemaligen Heidenauer Stadtrat Lutz Grahl. Er stellte fest, dass in Heidenau eine solche Orientierungshilfe für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen fehlt. Derzeit leben ca schwer behinderte Menschen in der Stadt Heidenau. Gleichzeitig gibt es in Heidenau auch eine Vielzahl ansässiger Seniorinnen und Senioren, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die Integration dieser Personengruppe ist ein wichtiges Anliegen der Stadt Heidenau. Die Broschüre ist in zehn Bereiche untergliedert: Ämter, Bildung, Gesundheitswesen, Kultur und Freizeit, Kirchen und Friedhöfe, soziale Hilfsangebote wie die Kleiderkammer, Verkehr und Bahnhof, Gastronomie, Tourismus sowie Sehenswürdigkeiten. Der Wegweiser erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Teilnahme war freiwillig und in einigen Fällen mussten die FAW-Mitarbeiter eine Absage akzeptieren. Für weitere Anregungen bzw. Ergänzungen oder Änderungen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Heidenau unter Tel / bzw. per an hauptamt@heidenau.de gern zur Verfügung. Der Wegweiser für Senioren und Behinderte der Stadt Heidenau wird zunächst zur Ansicht im Rathaus, in der Touristinformation im Stadthaus sowie in der Stadtbibliothek ausgelegt. Dort können sich Interessenten listen lassen und ihr Exemplar gegen eine Schutzgebühr erhalten. Katrin Reichelt, Öffentlichkeitsarbeit Vandalismus im Stadtgebiet Heidenau Zerstörte Scheibe an der Kita Am Stadtpark (Foto: Stadt Heidenau) Unbewachte öffentliche Einrichtungen im Stadtgebiet Heidenau sind nunmehr seit einigen Wochen das Ziel von Vandalen geworden, deren Hauptaugenmerk in der Zerstörung öffentlicher Plätze liegt. Die Rede ist hier von Einrichtungen, die eigentlich die Lebensqualität der Heidenauer steigern sollen und für Freizeitaktivitäten kostenfrei zur Verfügung stehen. Leider sehen das einige Zeitgenossen anders. So musste beispielsweise die Skateranlage im März 2010 demontiert werden, weil die sichere Benutzung der Halfpipe für die Öffentlichkeit aufgrund der wiederholten Vandalismusschäden nicht mehr gewährleistet werden konnte (siehe Beitrag im Heidenauer Journal Nr. 07/2010). Hier ist es der Stadt Heidenau nicht mehr möglich gewesen, die Vandalismusschäden finanziell zu tragen. In der Kita Am Stadtpark wurden von noch unbekannten Tätern mithilfe von Wurfgeschossen mehrere Scheiben zerstört. Die Reparatur der 4 Scheiben kostet die Stadt Euro. Auch in der Mittelschule J. W. v. Goethe wurden zum wiederholten Male Scheiben der neu errichteten Sport-halle beschädigt. Hier schlug die Reparatur mit Euro zu Buche. Beschädigungen an der Sporthalle der Mittelschule J. W. v. Goethe (Foto: Stadt Heidenau) Der beliebte (und in der Region einzige!) MärchenLebensPfad der Stadt Heidenau blieb ebenfalls nicht verschont. Bereits 3 Stationen wurden in Mitleidenschaft gezogen und durch Vandalismus beschädigt. An der Märchenstation am Wasserturm wurde Rapunzel das lange Haar abgeschnitten. Das Holzohr an der Märchenstation neben der Kita Kunterbunt wurde ebenfalls von Randalierern heimgesucht und zerstört. Auch Die Perle, die bei Nacht strahlt hat ihren Glanz verloren - selbst die Panzerglasscheibe im Rathausbrunnen konnte die Vandalen nicht stoppen. Panzerglas ist übrigens ein spezielles Verbund-Sicherheitsglas (VSG), das Schlag-, Beschuss- und Sprengauswirkungen standhalten kann - unserer Märchenstation hat es leider nichts genützt. Rapunzel mit abgeschnittenen Haaren an der Märchenstation am Wasserturm (Foto: Stadt Heidenau) Selbst vor der eigens für unseren Märchenpfad von einem Künstler geschaffenen Glassäule im Wert von Euro an der Station Wasser des Lebens am Marktplatz wurde nicht Halt gemacht. Diese Station des MärchenLebensPfades, gesponsert von der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, musste aufgrund ihrer Zerstörung gesperrt und anschließend komplett abgebaut werden. Die Stadt Heidenau steht diesen zahlreichen Zerstörungen fassungslos und mit Unverständnis gegenüber. Die Instandsetzung und Erneuerung aller Objekte ist aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Stadt Heidenau ein enormer finanzieller Aufwand. Die geringen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel müssen wegen dieser sinnlosen Zerstörungswut investiert werden, obwohl sie an anderer Stelle dringender gebraucht werden. Glücklicherweise gibt es Institutionen in Heidenau, die sofort bereit waren zu helfen. So hat z. B. die Wohnungsgenossenschaft Elbtal Heidenau (WGE) im Rahmen der Aufwertung des Wohngebietes die Erneuerung des Holzohrs auf ihre Kosten in Auftrag gegeben. Die WGE stellte freundlicherweise auch die Blumenkästen am Rathaus und einigen Schulen zur Verfügung. Jugendliche des Christlichen Jugenddorfwerkes Deutschland (CJD) helfen ebenfalls bei der Verschönerung von Heidenau mit und fertigen einen neuen Haarschopf für das entstellte Rapunzel an. Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwerwiegende Straftat. Durch Vandalismus entstehen enorme Schäden. Liebe Heidenauerinnen und Heidenauer, helfen auch Sie mit, dass Heidenau schön bleibt. Bitte informieren Sie uns, gern auch anonym, sobald Sie Menschen beobachten, die unser Eigentum zerstören! Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass der Vandalismus eingedämmt wird und Heidenau l(i)ebenswert bleibt. Katrin Reichelt Öffentlichkeitsarbeit

21 JOURNAL 09/2010, LOKALES Seite 21 Kleiner Vogel revolutioniert die Kinderbetreuung Software Little Bird ermöglicht erstmals das Suchen, Reservieren und Verwalten von Kinderbetreuungsangeboten - Deutschlandweit einzigartige Lösung Die Suche nach einem geeigneten Kindergartenplatz wird in der heutigen Zeit schnell zu einer Odyssee. Dies wird sich nun ändern: Unter dem Namen Little Bird startete am Internationalen Kindertag, 1. Juni, eine deutschlandweit einzigartige Lösung, die eine online-basierte Verwaltung und Vermittlung von Kinderbetreuungsangeboten ermöglicht. Neben der Recherche nach den begehrten Plätzen kann unter anderem der gesamte Antragsprozess komplett online abgewickelt werden. Wir haben erstmals ein onlinefähiges Lösungspaket entwickelt, das Eltern bei der Suche unterstützt und kostenlos perfekten Service bei Auswahl, Anmeldung und Platzvergabe bietet, betonte Anke Odrig, Geschäftsführerin der Berliner Little Bird GmbH, anlässlich der Präsentation im sächsischen Heidenau. Bürgermeister Michael Jacobs erläuterte, warum sich seine Stadt für dieses Online-Konzept entschied: Es galt, die sinnlose Kindergarten-Rallye der Eltern zu stoppen und gleichzeitig eine Lösung zu finden, die das gesamte Spektrum der Verwaltung von Kinderbetreuungsangeboten abbildet - von der Unterstützung bei der Suche, über die Platzvergabe bis zur Verwaltung von Verträgen und Bescheiden. Eine derart leistungsfähige Software war jedoch nirgends auf dem Markt zu finden. Deshalb entschloss sich unsere Stadt, zusammen mit dem Lokalen Bündnis für Familie nach einer neuen Lösung zu suchen. Engagierte Mutter gründete Little Bird Schnell stießen die Verantwortlichen auf Anke Odrig, ehemalige Projektmanagerin eines großen Softwarehauses. Sie ist selbst Mutter und hatte in Berlin größte Probleme, einen Betreuungsplatz für ihren Sohn zu ergattern. Gemeinsam mit den Heidenauern und der Dresdner Kommunikationsagentur Wildstyle Network ging sie das Problem an: Innerhalb von zwei Jahren wurde ein onlinefähiges Lösungspaket entwickelt, das größtmöglichen Service bei Auswahl, Anmeldung und Platzvergabe bietet. Alle städtischen und die in freier Trägerschaft befindlichen Einrichtungen aus Heidenau wirkten bei der Erstellung des Anforderungsprofils mit. Ziel war es, eine sichere und komfortable Verwaltung von Kinderbetreuungsangeboten zu realisieren, die sich einfach in jede Verwaltungsstruktur integrieren lässt und umfangreiche Features für Steuerung und Prüfung bietet. Von unseren gemeinsamen Ideen und der langen Entwicklungsarbeit sollen jetzt Eltern in ganz Deutschland profitieren, betonte Sylvia Röder, Amtsleiterin Amt für Schule und Familie in Heidenau und Mitglied im Lokalen Bündnis für Familie. Knopfdruck revolutioniert die Verwaltung Mit einem Kinderfest auf dem Heidenauer Marktplatz und der Präsentation des Lösungspakets in der Kita Am Stadtpark vor mehr als 40 Gästen, darunter Bürgermeister und Amtsleiter aus Sachsen und den angrenzenden Bundesländern, lernte der kleine Vogel am Dienstag das Fliegen. Mit diesem Knopfdruck revolutionieren wir die gesamte Verwaltung der Kinderbetreuung in Deutschland, sagte Bürgermeister Jacobs, als er Little Bird symbolisch startete. Dr. Jan Schröder, Leiter des Servicebüros Lokale Bündnisse für Familie, ist überzeugt: Dieses intelligente Konzept wird schon bald in vielen Städten und Gemeinden zum Wohle von Eltern und Verwaltungen eingeführt werden. Wir sind stolz darauf, dass diese familienfreundliche Idee in einem Lokalen Bündnis gereift ist. Dominik Schilling Schilling PR Stadtteilbüro Mügeln informiert Fehlerteufel - es tut mir leid und trotzdem danke! Am war es wieder so weit. Der 2. Minispielfeldcup mit den Heidenauer Grundschulen und der Dohnaer Grundschule fand auf unserer Freizeitsportanlage in Heidenau-Mügeln statt. Wie voriges Jahr war der Heidenauer Sportverein (HSV) Veranstalter. Der Cup fand im Rahmen des bundesweiten Minispielfeld-Aktionstages Starke Kinder-wahre Champions statt. Leider hat sich bei dem Artikel der Sächsischen Zeitung am der Fehlerteufel eingeschlichen. Deshalb nun hier noch mal die Teilnehmer und Sieger im Überblick. Teilnehmer waren aus Heidenau die Heinrich-Heine-Grundschule, die Grundschule Bruno-Gleißberg, die Astrid-Lindgren-Grundschule und die Marie-Curie-Grundschule aus Dohna. Den Pokal der 2. Klasse erhielt die Astrid-Lindgren-Grundschule und den der 3. Klasse die Grundschule Bruno-Gleißberg. Soviel zum Spiel, doch da gibt es noch mehr zu berichten. Foto: Infokanal Heidenau Der Verein Gemeinsam in Heidenau e. V. hat wieder ganz viele leckere Waffeln gebacken, welche den Kindern einfach nur gut geschmeckt haben. Die Getränke gab es ebenfalls gratis dazu, gespendet von Oppacher Mineralquellen. Die WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbh und Herr Schürer von der Sächsischen Schokoladenmanufaktur machten es durch ihre finanzielle Unterstützung möglich, die Nummern für die Spieler anzufertigen und eine Torwand vom Kreissportbund auszuleihen. Ohne diese Unterstützung hätte ebenfalls das Material für die leckeren Waffeln gefehlt. Somit war zu dem Rahmenprogramm der Aerobicgruppe es noch möglich, einen Torkönig zu küren. Gern versuchten sich die Kinder als Basketballwerfer oder Torwandschießer. Außerdem gilt der Dank der Wohnungsgenossenschaft Elbtal Heidenau eg, welche uns Zelte und Biertischgarnituren zur Verfügung stellte, dem Hausmeister Herrn Pillack, der uns half wo er nur konnte und natürlich dem HSV. Deshalb an alle auf diesem Wege ein großes Danke, dass Sie es ermöglichten, diesen Minispielfeldcup durchzuführen. Für die Kinder war es ein Nachmittag mit viel Bewegung, Spiel, Spannung und was zum Naschen. Und wir hoffen, es hat ihnen Spaß gemacht. Denn darum ging es ja! Stadtteilbüro Mügeln, Bahnhofstraße Heidenau Tel.: , Handy: stadtteilbuero.muegeln@cjd-heidenau.de Sprechzeiten: Carola Lesky Stadtteilmanagerin Di.: Uhr Do.: Uhr

22 Seite 22 VEREINE UND VERBÄNDE JOURNAL 09/2010, Vereins- und Tauschabend am Dienstag, dem 22. Juni 2010, 19:00 Uhr in der Drogenmühle Heidenau! Getauscht wird alles, aber insbesondere: Briefmarken aus Osteuropa, Motive Schiffe und Bergbau sowie Überraschungseierfiguren und Ansichtskarten Heidenauer Briefmarke Post Modern 49 Cent Motiv: Auflage: Herausgeber: Verkaufspreis: Logo Familienfreundliche Gemeinde 500 Stück Heidenauer Philatelisten- und Sammlerverein 1926 e. V. 49 Cent pro Marke Verkauf im Stadthaus Heidenau, Bahnhofstraße 8 und bei Geschenke May, Dresdner Str. 77 in Heidenau. Die Briefmarke und Ansichtskarte ist der Beitrag des Heidenauer Philatelisten- und Sammlerverein 1926 e. V. anlässlich zum Heidenauer Stadtfest Weitere Marken und Ansichtskarten werden aufgelegt, also es lohnt sich diese Sammlerstücke zu sammeln. Hofmann Vorsitzender Achtung - Neu bei uns im Club! Planen Sie eine Geburtstags- oder Betriebsfeier? Unsere Räume im Club der Elterninitiative Kinderland e. V. in der Rudolf-Breitscheid-Straße 2, können Sie für alle Familienfeiern und sonstige Anlässe gern nutzen. Melden Sie sich einfach bei Frau Edith Böttcher unter Tel.: / Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Edith Böttcher Seniorenclub Elterninitiative Kinderland e. V. Wer feiert gern außer Haus? Für Familienfeiern und andere Anlässe stellen wir Ihnen gern die Räumlichkeiten des Treffs der Volksolidarität Sächsische Schweiz e. V., Fritz-Gumpert-Platz 4, Heidenau zur Verfügung. Wir bieten Platz für ca Personen. Auflage: Herausgeber: Gestaltet: Verkaufspreis: Heidenauer Ansichtskarte mit Motiven der Stadt Heidenau 500 Stück Heidenauer Philatelisten- und Sammlerverein 1926 e. V. Andreas Meschke, STUDIO WIR DRESDEN 50-Cent-Stück Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Monika Sobczinski, Tel.: / Monika Sobczinski Volksolidarität Sächsische Schweiz e. V. SSV Heidenau e. V., Abteilung Leichtathletik Platz 2 für SSV-Nachwuchs Unsere Nachwuchs-Athleten belegten bei den Ranglistenläufen 2009 einen ausgezeichneten 2. Platz im Regierungsbezirk Dresden. Von den 15 Läufen wurden die 7 besten Läufe gewertet. Blütenfestlauf in Borthen Beim alljährlichen Festlauf in Borthen siegte in der AK 40 Stefan Lamm im 13,4-km-Lauf in 55:56 min. Jana Lamm lief auf Platz 2 in der AK 35/40 über 6,5 km in 30:53 min. 33 Medaillen für SSV LA bei den Meisterschaften des Kreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - 17 x Gold, 13 x Silber und 3 x Bronze Diese Meisterschaften fanden am 23. April und 7. Mai 2010 im Freitaler Stadion des Friedens statt.

23 JOURNAL 09/2010, Seite 23 VEREINE UND VERBÄNDE Ergebnisse vom 23. April: Tina Querengäser Schi. C 1. Platz 50 m 8,4 1. Platz 2000 m 8:38,2 min Sonja Fischer Schi. C 11. Platz 50 m 9,5 5. Platz 800 m 3:21,4 min Tobias Noack Sch. C 5. Platz 50 m 8,4 1. Platz 2000 m 7:58,0 min Angelina Haupt Schi. B 8. Platz 75 m 13,1 3. Platz 800 m 3:20,1 min Friedericke Keidel Schi. B 5. Platz 75 m 12,0 3. Platz 2000 m 7:58,4 min Eva Lamm Schi. B 2. Platz 75 m 11,3 1. Platz 2000 m 7:52,8 min Florian Bock Sch. B 6. Platz 75 m 12,8 4. Platz 2000 m 8:31,3 min Lukas Nachtigall Sch. B 2. Platz 75 m 11,4 2. Platz 2000 m 7:53,4 min Laura Stenzel w. Jgd. A 1. Platz 100 m 15,3 1. Platz 400 m 73,2 Britt Keidel AK Platz 3000 m 14:24,0 min Matthias Noack AK Platz 200 m 29,9 1. Platz 3000 m 11:29,1 min Gunter Quaißer AK Platz 3000 m 11:08,3 min Ergebnisse vom 7. Mai: Tina Querengäser Schi. C 1. Platz 50 m 8,26 2. Platz 800 m 3:04,30 min Tobias Noack Sch. C 1. Platz 50 m 8,39 1. Platz 1000 m 3:48,42 min Friedericke Keidel Schi. B 5. Platz 75 m 11,67 3. Platz 800 m 2:49,69 min Carolin Lemm Schi. B 2. Platz 75 m 10,88 2. Platz Weitspr. 4,07 m Angelina Haupt Schi. B 6. Platz 75 m 11,49 4. Platz Weitspr. 3,41 m Christin Riedel Schi. B 4. Platz 75 m 11,37 4. Platz 800 m 2:51,55 min Lukas Nachtigall Sch. B 2. Platz 75 m 11,52 1. Platz 1000 m 3:39,25 min Max Roick Sch. A 2. Platz 100 m 14,67 2. Platz 1000 m 3:29,60 min Michael Höhnisch m. Jgd. A 1. Platz 100 m 12,64 1. Platz 400 m 57:47 Matthias Noack AK Platz 100 m 13,51 4. Platz 800 m 2:21,44 min Alexander Kästner Männer 2. Platz 5000 m 18:11,15 min Britt Keidel AK Platz 3000 m 14:06,23 min Regina Baldauf AK Platz 100 m 15,94 1. Platz Weitspr. 3,08 m 1. Platz Kugel 7,78 m Gunter Quaißer AK Platz 5000 m 18:35,60 min Landesmeisterschaften Mehrkampf der Senioren Kälte und anhaltender Regen begleiteten die Athleten während ihrer Meisterschaften im Pirnaer Leichtathletik-Stadion. AK 50 Regina Baldauf: Punkte - 2. Platz 100 m 16,54 Weit 3,38 m Kugel 7,95 m AK 60 Dr. Kristina Hanke: Punkte - 1. Platz 100 m 16,50 Weit 3,98 m Kugel 8,42 m Die Einzelmeisterschaften der Senioren finden am 12./13. Juni 2010 in Regis-Breitingen statt. Dazu wünschen wir unseren Startern viel Erfolg. Hans-J. Koch/Katrin Lau Sächsische DLRG-Landesjugend war zu Gast in Heidenau Das Pfingstwochenende stand ganz im Zeichen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. Vom bis trafen sich 10 sächsische Ortsgruppen mit insgesamt 100 Kindern und Jugendlichen im Albert-Schwarz-Bad Heidenau. Der Veranstalter, die DLRG Landesjugend Sachsen, möchte mit dieser Veranstaltung die Jugendarbeit und die Zusammenarbeit auf landesweiter Ebene fördern. Sportliche Wettkämpfe und der Spaß standen dabei im Mittelpunkt. Beim Beachvolleyball und Beachsoccer konnte die Heidenauer DLRG die begehrten Pokale gewinnen. Außerdem fanden noch Wettkämpfe im Turmspringen, Frisbee werfen, Twister und Beachflags statt. Beachflags ist eine Sportart im Sand, bei dem es auf Reaktionsvermögen und Schnelligkeit ankommt. Dabei stecken weniger Stäbe (die Flags) im Sand, als Spieler antreten. Vor dem Start liegen die Konkurrenten auf dem Bauch. Nach dem Startkommando ist schnelles Aufstehen und ein Sprint zum Flag gefragt. Wer zu langsam ist und keinen Stab abbekommt scheidet aus. Um den Gästen aus dem ganzen Freistaat Heidenau etwas näher zu bringen, wurde mit den jüngeren Teilnehmern der Märchenlebenspfad erkundet. Die Geschichten der Märchenerzählerin stießen auf großen Zuspruch. Am Abend klangen die Tage gemütlich am Lagerfeuer aus. Das Resümee war eindeutig. Alle Gäste waren begeistert von der attraktiven und vielfältig nutzbaren Badanlage. Besonders die neue Multi-Beachanlage war ein beliebter Treffpunkt für Aktivitäten. Wolfgang Hansel Geschäftsführer TDH GmbH Fußball-WM live im Sportforum Anlässlich der Fußballweltmeisterschaft in Südafrika organisiert der Heidenauer Sportverein die WM-Übertragung im Sportforum Heidenau. Auf einer Großbildleinwand können alle Fußballbegeisterten unter einem schützenden Zeltdach die WM-Spiele live erleben. Für das leibliche Wohl ist gesorgt und es muss kein Gast Eintritt entrichten. Uwe Kuhl Vereinsmanager

24 Seite 24 VERANSTALTUNGEN JOURNAL 09/2010, Veranstaltungen in der Stadt Heidenau im Freitag, :00 UhrStadthaus Bahnhofstraße 8 Allgemeine Soziale Beratung durch die Diakonie Pirna (2. Etage, bis 12:00 Uhr) 14:00 Uhr Kinder- und Jugendhaus Faktotum Am Sportforum 1 Gartenmöbel, aufgemöbelt 14:00 Uhr Kinder- und Jugendhaus Mügeln Siegfried-Rädel-Straße 5 Offener Kindertreff und Sport- und Spieleangebot für alle 19:30 Uhr Kleinkunstbühne Q24 e. V. Niedere Burgstraße 5a, Pirna Die Irische Nacht mit Whiskey-Verkostung VVK 15 Euro / mit Verkostung 23 Euro AK 17 Euro / mit Verkostung 25 Euro Samstag, Sonntag, :00 Uhr Putjatinhaus Meußlitzer Str. 83, Dresden Tanzwettbewerb HipHop-Contest Eintritt: 3 Euro/2 Euro Montag, :00 Uhr Seniorenclub der Elterninitiative Kinderland e. V. Rudolf-Breitscheid-Straße 2 Skat am Vormittag 13:00 Uhr Kinder- und Jugendhaus Faktotum Am Sportforum 1 Lockert die Knochen an und auf unseren Sportgeräten und organisiert euer Turnier. 14:00 Uhr Kinder- und Jugendhaus Mügeln Siegfried-Rädel-Straße 5 Offener Kindertreff 17:30 Uhr dfb Anti-Rost Stadthaus, Bahnhofstraße 8 Orientalischer Tanz-Bauchtanz Dienstag, :30 Uhr dfb Anti-Rost Stadthaus, Bahnhofstraße 8 Yoga Gruppe 13:30 Uhr dfb Anti-Rost Stadthaus, Bahnhofstraße 8 Seniorentanz Gr. 1 14:00 Uhr Seniorenclub der Elterninitiative Kinderland e. V. Rudolf-Breitscheid-Straße 2 Konzert mit den Künstlern der Staatsoperette Dresden unter Leitung von Herrn Knieps 14:00 Uhr Kinder- und Jugendhaus Faktotum Am Sportforum 1 Kochduell: Fingerfood 14:00 Uhr Kinder- und Jugendhaus Mügeln Siegfried-Rädel-Straße 5 Offener Kindertreff, ab 15 Uhr Kindercafé Mittwoch, :00 Uhr Seniorenclub der Elterninitiative Kinderland e. V. Rudolf-Breitscheid-Straße 2 Spiele, die allen Spaß und Freude bereiten. 14:00 Uhr Treff der Volkssolidarität, Fritz-Gumpert-Platz 4 Ein geselliger italienischer Plaudernachmittag 16:00 Uhr Kinder- und Jugendhaus Faktotum Am Sportforum 1 Einsatz im Garten, Treff am Rasenmäher und am Abend am Grill auf eine Bratwurst. 19:00 Uhr BOOT Schlottwitz Müglitztalstraße 31 A, Glashütte Hospizgruppe, Frau Crämer-Nann (Tel / ) Donnerstag, :30 Uhr Treff der Volkssolidarität Fritz-Gumpert-Platz 4 Skattreff 14:00 Uhr Kinder- und Jugendhaus Mügeln Siegfried-Rädel-Straße 5 Offener Kindertreff und Kreativwerkstatt für alle 15:00 Uhr BOOT Schlottwitz Müglitztalstraße 31 A, Glashütte Singe-Café mit Frau Puttrich - Wir singen Lieder zum Wandern und Fröhlichsein. Kosten 3,00 Euro bis Kunstverein PECHHÜTTE e. V. Foto-Pleinair: Akt- und Porträtfotografie in Mittelsachsen, ein interessantes Wochenende für interessierte Amateur- und Profifotografen Bitte rechtzeitig anmelden. Weitere Infos: / Kosten: 250,00 Euro/200 Euro für Mitglieder KV 16:00 Uhr Pestalozzi-Gymnasium Hauptstraße 37 Blutspende 16:00 Uhr Kinder- und Jugendhaus Faktotum Am Sportforum 1 Volleyball-Turnier 19:00 Uhr Sachseneck Zirkeltreffen des Magischen Zirkels von Heidenau. Auskunft unter Tel / :30 Uhr Putjatinhaus Meußlitzer Str. 83, Dresden Vortrag Von Südafrika nach Malawi Eintritt: 3 Euro/2 Euro Freitag, :00 Uhr Kinder- und Jugendhaus Faktotum Am Sportforum 1 Relaxen 13:00 Uhr Radrennbahn im Sportforum Heidenau Richtfest des neuen Radsportgebäudes 14:00 Uhr Kinder- und Jugendhaus Mügeln Siegfried-Rädel-Straße 5 Offener Kindertreff und Sport- und Spieleangebot für alle Samstag, Sonnenwende in Benesov 10:00 Uhr Naumannstraße Heidenauer Offroad Festival Zum 4. Mal treffen sich Motorsportfreunde in Heidenau, um vom Kinderquad bis zum schweren Kettenfahrzeug, alte und neue Technik zu bestaunen.

25 JOURNAL 09/2010, Seite 25 VERANSTALTUNGEN Zeitraum vom 11. Juni bis 25. Juni 2010 Sonntag, :00 Uhr Wandern mit Natura sanat e. V zu den Hinterhermsdorfer Schleusen Treff: 09:30 Uhr Hinterhermsdorf, Erbgericht 10:00 Uhr Ev.-Luth. Kirchgemeinde Heidenau Hauptstraße 32 Ökumenischer Gemeindentag Damit Ihr Hoffnung habt. Visionen in einer bedrohten Welt. 10:30 Uhr Ev.-Luth. Kirchgemeinde Heidenau Christuskirche, Rathausstr. 6 Kinderkonzert mit Siegfried Fietz ab 14:15 Uhr Konzert für Jung und Alt mit Siegfried Fietz 14:00 Uhr Radrennbahn Heidenau 6. Derny-Championat Montag, :00 Uhr Seniorenclub der Elterninitiative Kinderland e. V. Rudolf-Breitscheid-Straße 2 Skat am Vormittag 13:00 Uhr Seniorenclub der Elterninitiative Kinderland e. V. Rudolf-Breitscheid-Straße 2 Literarischer Vortrag mit Hilde 14:00 Uhr Kinder- und Jugendhaus Mügeln Siegfried-Rädel-Straße 5 Offener Kindertreff 16:00 Uhr Kinder- und Jugendhaus Faktotum Am Sportforum 1 Budenschwung 17:30 Uhr dfb Anti-Rost Stadthaus, Bahnhofstraße 8 Orientalischer Tanz - Bauchtanz Dienstag, :30 Uhr dfb Anti-Rost Stadthaus, Bahnhofstraße 8 Yoga Gruppe 12:00 Uhr dfb Anti-Rost Stadthaus, Bahnhofstraße 8 Seniorentanz Gr. 3 13:45 Uhr dfb Anti-Rost Stadthaus, Bahnhofstraße 8 Seniorentanz Gr. 2 14:00 Uhr Seniorenclub der Elterninitiative Kinderland e. V. Rudolf-Breitscheid-Straße 2 Musikalischer Nachmittag mit Herrn Hahn aus Dresden. 14:00 Uhr Kinder- und Jugendhaus Mügeln Siegfried-Rädel-Straße 5 Offener Kindertreff, ab 15 Uhr Kochstudio für alle 17:00 Uhr Kinder- und Jugendhaus Faktotum Am Sportforum 1 Wir schauen deinen Lieblingsfilm. 0,60 EUR für Eis und Popcorn mitbringen. 18:30 Uhr Ratssaal der Stadtverwaltung Heidenau Bürgerveranstaltung zum Vorentwurf des Lärmaktionsplans Mittwoch, :00 Uhr Seniorenclub der Elterninitiative Kinderland e. V. Rudolf-Breitscheid-Straße 2 Wir besuchen heute gemeinsam unsere Kinder im Kindergarten, um Spiele zu spielen. Treff: 09:30 Uhr Bahnhof Nord 14:00 Uhr Treff der Volkssolidarität Fritz-Gumpert-Platz 4 Plaudernachmittag mit hausgemachtem Kuchen 15:00 Uhr BOOT Schlottwitz Müglitztalstraße 31A, Glashütte BOOTs-Küche: Kaiserschmarren mit Erdbeeren 15:00 Uhr Kinder- und Jugendhaus Faktotum Am Sportforum 1 Jugendarbeit belebt öffentliche Plätze. Wir treffen uns auf der Skaterfläche. Donnerstag, :00 Uhr Seniorenclub der Elterninitiative Kinderland e. V. Rudolf-Breitscheid-Straße 2 Spiele, die allen Spaß und Freude bereiten. 13:30 Uhr Treff der Volkssolidarität Fritz-Gumpert-Platz 4 Skattreff 14:00 Uhr Kinder- und Jugendhaus Mügeln Siegfried-Rädel-Straße 5 Offener Kindertreff und Kreativwerkstatt für alle 19:30 Uhr Putjatinhaus Meußlitzer Str. 83, Dresden Volkssolidarität-Vortrag Thailand, Kambodscha, Vietnam / Eintritt: 4 Euro 16:00 Uhr Kinder- und Jugendhaus Faktotum Am Sportforum 1 Tischtennis, Darts, Billard und mehr 16:45 Uhr Nebengebäude des Rathauses Dresdner Straße 47 Sprechstunde der Friedensrichterin (Zimmer 10) 19:30 Uhr BOOT Schlottwitz Müglitztalstraße 31A, Glashütte Frauenabend - Sommernachtsabend Freitag, :00 Uhr Stadthaus Bahnhofstraße 8 Allgemeine Soziale Beratung durch die Diakonie Pirna (2. Etage, bis 12:00 Uhr) 14:00 Uhr Kinder- und Jugendhaus Mügeln Siegfried-Rädel-Straße 5 Offener Kindertreff und Sport- und Spieleangebot für alle 17:00 Uhr Kinder- und Jugendhaus Faktotum Am Sportforum 1 Stammtisch zum Ferienauftakt am Grill. Bringt ein kleines Taschengeld fürs leckere Angebot mit. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Veranstaltungen finden Sie unter

26 Seite 26 KIRCHENNACHRICHTEN JOURNAL 09/2010, Römisch-Katholische Kirche St. Georg Fröbelstraße Heidenau Tel.: / Fax: / st.georg@canaletto.net Kirchen im Pfarrgebiet: GEI Geising GH Glashütte HD Heidenau ZW Zinnwald Gruppen und Kreise Montag Uhr Arbeitskreis für Textile Handarbeiten (außer Sommerferien) Dienstag Katholischer Religionsunterricht in der Grundschule Bruno Gleißberg, Mittwoch Ernst-Schneller-Str. 12 (siehe Plan) Dienstag Pfarrjugendtreff Mittwoch Uhr Uhr Sprechzeit Pfarrer Opitz Donnerstag Uhr Ministrantenstunde (vierzehntägig) Bitte beachten: Freitag, Hochfest des Heiligsten Herzens Jesu 8.00 Uhr HD Hl. Messe 9.00 Uhr GEI Hl. Messe Samstag, Unbeflecktes Herz Mariä Uhr Uhr GH Info-Nachmittag für Firmbewerber Uhr GH Eucharistiefeier Sonntag, Sonntag im Jahreskreis Kollekte: Für die Caritas 9.45 Uhr ZW Eucharistiefeier Uhr HD Eucharistiefeier Montag, Uhr Arbeitskreis für textile Handarbeiten Dienstag, Hl. Veit 8.00 Uhr Hl. Messe 9.00 Uhr Krankenkommunionen im Johanniter- Stift Uhr Reli (ab Kl. 5) Uhr Pfarrjugendtreff Mittwoch, Hochfest des Hl. Benno Uhr GH ökumenisches Friedensgebet Uhr Reli Kl. 3/ Uhr Reli Kl. 1/ Uhr HD Rosenkranzgebet Uhr HD Abendmesse Uhr Lichtbilder-Vortrag von der Pilgerfahrt nach Lourdes Donnerstag, Uhr HD Hl. Messe 9.00 Uhr ZW Hl. Messe Uhr Ministrantenstunde Freitag, Uhr HD Hl. Messe 9.00 Uhr GEI Hl. Messe Uhr Männertreff bei Familie Pantel Samstag, Uhr HD Diakonentreff Uhr ZW Eucharistiefeier Sonntag, Sonntag im Jahreskreis 9.00 Uhr HD Eucharistiefeier 9.45 Uhr GH Eucharistiefeier Uhr HD-Nord Ökumenischer Gemeindentag in der evgl. Christuskirche Montag, Hl. Aloisius Gonzaga Uhr HD Arbeitskreis für textile Handarbeiten Dienstag, Hl. Thomas Morus 8.00 Uhr Hl. Messe Uhr Reli (ab 5. Kl.) Uhr HD Pfarrjugend Uhr PGR-Sitzung Mittwoch, Uhr HD Hl. Messe! Uhr GH Ökumenisches Friedensgebet keine Sprechzeit in HD Donnerstag, Hochfest der Geburt Johannes des Täufers keine Hl. Messe in HD 9.00 Uhr ZW Hl. Messe Uhr HD Männertreff - Johannes-Feuer bei Familie Lutz Pantel Freitag, Uhr GEI Hl. Messe Uhr HD Abendmesse anl. des Johannestages; anschl. Sommerfest der Gemeinde Ev.-Luth. Kirchgemeinde Heidenau Hauptstraße Heidenau Tel.: / Fax: / ev-luth-kirche-heidenau@t-online.de Internet: Sonntag, 13. Juni Christuskirche 9.30 Uhr Abendmahlgottesdienst Ökumenischer Gemeindentag am 20. Juni 2010 in der Christuskirche, Rathausstr. 6 Damit Ihr Hoffnung habt. Visionen in einer bedrohten Welt. Ablauf des Gemeindentages: Uhr Musik-Einstieg ins Thema als Andacht Uhr Uhr Thematische Gruppenarbeit parallel dazu Kinderkonzert mit Siegfried Fietz Uhr Uhr Mittagessen (Essenmarke 2 EUR) Uhr Statements aus den Arbeitsgruppen Uhr Konzert mit Siegfried Fietz für Jung und Alt Anschl. Kaffeetrinken Donnerstag, 24. Juni Johanniterstift Dohna Uhr Johannisandacht Sonntag, 27. Juni Christuskirche 9.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst Krabbelmäuse Jeden Mittwoch Gemeindehaus Hauptstr Uhr bis Uhr

27 JOURNAL 09/2010, KIRCHENNACHRICHTEN Seite 27 Fahrdienst 01 62/ Zu den Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen steht ein Fahrdienst bereit. Nutzen Sie diesen und rufen Sie bitte 30 bis 90 Minuten vorher an! Besuchen Sie uns doch einmal im Internet, wir freuen uns auf Ihre Meinung in unserm Gästebuch! Öffnungszeiten des Pfarramtes, Hauptstraße 32 (Tel.: / Fax: / ) Pfarrerin Lüttich: / Mo., Di., Do., und Fr., bis Uhr; zusätzl. Di., bis Uhr; Mi. geschl. Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Heidenau (Baptisten) Waldstraße Heidenau kontakt@baptisten-heidenau.de Internet: Datum Veranstaltung 11. (Fr.) 19:00 Uhr Jugend-Treff 13. (So.) 10:00 Uhr Gottesdienst in der FeG Dohna Predigt: Schlag 14. (Mo.) 19:30 Uhr Chorübstunde 17. (Do.) 16:00 Uhr Spielkreis Thema: Unsere Kinderbibel 18. (Fr.) 19:00 Uhr Jugend-Treff 20. (So.) 10:00 Uhr Ök. Gemeindentag in der Christuskirche Hdn 21. (Mo.) 19:30 Uhr Chorübstunde 22. (Di.) 18:45 Uhr Zeit zum Gespräch mit Gott 19:30 Uhr Bibelgespräch 23. (Mi.) 18:30 Uhr Sportgruppe 25. (Fr.) 19:00 Uhr Jugend-Treff 27. (So.) 09:30 Uhr Familiengottesdienst Predigt: H.-J. Schlag Ev.-Luth. Kirchgemeinde St. Marien zu Dohna Pfarrstr Dohna Tel.: / Fax: / kg.dohna@evlks.de 12. Juni, Samstag Uhr Andacht zum Wochenschluss mit Gästen aus Südafrika in Burkhardswalde 13. Juni, 2. Sonntag nach Trinitatis Uhr regionaler Posaunengottesdienst zur Jahreslosung in der St. Marienkirche Dohna mit Gästen aus Südafrika mit Kindergottesdienst 20. Juni, 3. Sonntag nach Trinitatis Uhr Ökumenischer Gemeindentag in der Christuskirche Heidenau-Nord 24. Juni, Johannistag Uhr Johannisfeier auf dem Friedhof mit Pfr. i. R. Tóth Uhr Johannisfeier im Johanniterstift 27. Juni, 4. Sonntag nach Trinitatis Uhr Gottesdienst mit Abendmahl

Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau (Sondernutzungssatzung) vom 30. Oktober in der Fassung der

Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau (Sondernutzungssatzung) vom 30. Oktober in der Fassung der Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2010 die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen der

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Bad Camberg - Sondernutzungssatzung -

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Bad Camberg - Sondernutzungssatzung - Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Bad Camberg - Sondernutzungssatzung - Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. vom 07.03.2005 (GVBl.

Mehr

Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwälzungssatzung AbwäS) des Abwasserzweckverbandes Heidelbach

Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwälzungssatzung AbwäS) des Abwasserzweckverbandes Heidelbach Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwälzungssatzung AbwäS) des Abwasserzweckverbandes Heidelbach I n h a l t s v e r z e i c h n i s Präambel 1 Grundsatz der Abgabenerhebung

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Eitorf - Sondernutzungssatzung vom

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Eitorf - Sondernutzungssatzung vom Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Eitorf - Sondernutzungssatzung vom 16.05.1988 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für alle Gemeindestraßen

Mehr

Sondernutzungssatzung. 1 Sachlicher Geltungsbereich

Sondernutzungssatzung. 1 Sachlicher Geltungsbereich - 54 - Satzung vom 08.02.1994 über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Gemeinde Leezen Sondernutzungssatzung Aufgrund der 22, 24 und 28 des Straßen- und Wegegesetzes

Mehr

über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Gemeinde Gneven Sondernutzungssatzung

über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Gemeinde Gneven Sondernutzungssatzung -35- Satzung vom 28.01.1994 über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Gemeinde Gneven Sondernutzungssatzung Aufgrund der 22. 24 und 28 des Straßen- und egegesetzes des

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom Sondernutzungssatzung -

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom Sondernutzungssatzung - Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 28.11.2016 - Sondernutzungssatzung - Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung Stadt Lübtheen Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

Mehr

Sondernutzungssatzung

Sondernutzungssatzung Sondernutzungssatzung Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 22.02.96 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 24. Juni 2010 Aufgrund der 18, 19 und 19

Mehr

Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld- Wolfen

Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld- Wolfen Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld- Wolfen Aufgrund der 6 Abs. 1 und 44 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBl. LSA

Mehr

Gemeinde Ilsfeld Landkreis Heilbronn

Gemeinde Ilsfeld Landkreis Heilbronn Gemeinde Ilsfeld Landkreis Heilbronn Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung) Aufgrund der 16 bis 19 des Straßengesetzes für

Mehr

SATZUNG. über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen für die Stadt Remagen

SATZUNG. über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen für die Stadt Remagen SATZUNG über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen für die Stadt Remagen vom 25. Juni 2007 Aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit 41,42 und 47 des Landesstraßengesetzes

Mehr

S A T Z U N G. über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Siegburg

S A T Z U N G. über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Siegburg S A T Z U N G über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Siegburg I. Änderung vom 02.08.1974 II. Änderung vom 21.12.1977 III. Änderung vom 18.12.1981 IV. Änderung

Mehr

Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung der Kleineinleiterabgabe - Kleineinleiterabgabesatzung -

Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung der Kleineinleiterabgabe - Kleineinleiterabgabesatzung - Stadt 66.410 Chemnitz Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung der Kleineinleiterabgabe - Kleineinleiterabgabesatzung - Inhalt 1 Erhebungsgrundsatz 2 Begriffsbestimmungen 3 Abgabenschuldner 4 Abgabemaßstab

Mehr

C IV 2 3 Gebührenschuldner 4 Entstehung, Fälligkeit und Beitreibung der Gebühr

C IV 2 3 Gebührenschuldner 4 Entstehung, Fälligkeit und Beitreibung der Gebühr Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Schöningen (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 22.06.1978 in der Fassung der Änderung vom 14.06.2001

Mehr

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN S A T Z U N G über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen Aufgrund 16 Abs. 1 sowie 19 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden- Württemberg

Mehr

S a t z u n g. 1 Sondernutzungsgebühr

S a t z u n g. 1 Sondernutzungsgebühr S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Cloppenburg vom 14.06.2010 (Sondernutzungsgebührensatzung) Aufgrund der 6, 8, 40 Abs.

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzungen. an Straßen in der Stadt Wolfenbüttel. (Sondernutzungsgebührensatzung)

S A T Z U N G. über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzungen. an Straßen in der Stadt Wolfenbüttel. (Sondernutzungsgebührensatzung) S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzungen an Straßen in der Stadt Wolfenbüttel (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 17.12.2008 (Ratsbeschluß 17.12.2008/ Veröff. Amtsblatt 18.12.2008)

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Villingen-Schwenningen (Sondernutzungsgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Villingen-Schwenningen (Sondernutzungsgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Villingen-Schwenningen (Sondernutzungsgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

1 Erhebung von Gebühren

1 Erhebung von Gebühren Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 15.08.2016 Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

Mehr

SATZUNG. der Gemeinde Dossenheim über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom , und

SATZUNG. der Gemeinde Dossenheim über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom , und - 1-6.1 SATZUNG der Gemeinde Dossenheim über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 23.01.2001, 23.10.2001 und 16.07.2002 Aufgrund des 8 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes

Mehr

Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Uelzen

Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Uelzen 1 Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Uelzen Aufgrund der 10, 58 Abs.1 Nr. 5 und 7 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 zuletzt geändert

Mehr

S A T Z U N G ÜBER ERLAUBNISSE UND GEBÜHREN FÜR SONDERNUTZUNGEN AN ÖFFENTLICHEN STRASSEN

S A T Z U N G ÜBER ERLAUBNISSE UND GEBÜHREN FÜR SONDERNUTZUNGEN AN ÖFFENTLICHEN STRASSEN S A T Z U N G ÜBER ERLAUBNISSE UND GEBÜHREN FÜR SONDERNUTZUNGEN AN ÖFFENTLICHEN STRASSEN Aufgrund von 19 Abs. 2 des Straßengesetzes (StrG) für Baden-Württemberg vom 11. Mai 1992 (GBl. S.330), 2 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten sowie Wegen und Plätzen in der Stadt Finsterwalde

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten sowie Wegen und Plätzen in der Stadt Finsterwalde Sängerstadt Finsterwalde Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten sowie Wegen und Plätzen in der Stadt Finsterwalde (Sondernutzungsgebührensatzung)

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Präambel

Inhaltsverzeichnis. Präambel Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisfeld einschließlich der Ortsteile Harras, Waffenrod/Hinterrod und Hirschendorf (Sondernutzungsgebührensatzung)

Mehr

Satzung. über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen. an öffentlichen Straßen und Plätzen. der Gemeinde Kürten. vom

Satzung. über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen. an öffentlichen Straßen und Plätzen. der Gemeinde Kürten. vom Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen der Gemeinde Kürten vom 16.10.2003 020.060.49 Stand: 10/2005 1 Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen

Mehr

Plakatierungssatzung

Plakatierungssatzung Plakatierungssatzung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mittenaar hat in Ihrer Sitzung am 13.07.2015 diese Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Plakatierungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der

Mehr

S A T Z U N G. über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Wachtberg vom

S A T Z U N G. über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Wachtberg vom S A T Z U N G über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Wachtberg vom 31.05.1995 - S o n d e r n u t z u n g s s a t z u n g - Aufgrund der 18, 19 und 19a

Mehr

1 Sachlicher Geltungsbereich

1 Sachlicher Geltungsbereich 6.4 vom 20.12.1991 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.06.2010 - Sondernutzungssatzung - Aufgrund der 18, 19 und 19 a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein- Westfalen (StrWG NRW)

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Mühltal (Sondernutzungssatzung)

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Mühltal (Sondernutzungssatzung) Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Mühltal (Sondernutzungssatzung) Stand: 2010 1 Sachlicher Geltungsbereich 2 2 Erlaubnispflichtige

Mehr

Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- Satzung. über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen. vom

Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- Satzung. über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen. vom 3.5 Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 25.09.2001 In Kraft seit: 01.01.2002 AZ: 3272-6 1 Neufassung

Mehr

Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bad Gandersheim

Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bad Gandersheim 7.06 Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bad Gandersheim Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22.06.1982 (Nds. GVBl. S. 229) der 1, 2 und 5 des Niedersächsischen

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Am Ohmberg (Sondernutzungsgebührensatzung)

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Am Ohmberg (Sondernutzungsgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Am Ohmberg (Sondernutzungsgebührensatzung) Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung

Mehr

1 Sachlicher Geltungsbereich

1 Sachlicher Geltungsbereich S A T Z U N G über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Inanspruchnahme öffentlicher Straßen in der Stadt Kirchheimbolanden (Sondernutzungsgebührensatzung)

Mehr

Satzung. über die Rückzahlung erhobener Straßenbaubeiträge. (Rückzahlungssatzung Straßenbaubeiträge) vom

Satzung. über die Rückzahlung erhobener Straßenbaubeiträge. (Rückzahlungssatzung Straßenbaubeiträge) vom Große Kreisstadt Dippoldiswalde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Satzung über die Rückzahlung erhobener Straßenbaubeiträge (Rückzahlungssatzung Straßenbaubeiträge) vom 06.10.2011 Auf der Grundlage

Mehr

Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen des Landkreises Saalekreis

Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen des Landkreises Saalekreis Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen des Landkreises Saalekreis Auf Grund des 50 Abs. 2 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S.334),

Mehr

zuletzt geändert durch Satzungsänderung vom 12. Dezember 2017 (Amtsblatt Nr. 22/2017, vom )

zuletzt geändert durch Satzungsänderung vom 12. Dezember 2017 (Amtsblatt Nr. 22/2017, vom ) Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck Sondernutzungssatzung vom 16. Dezember 1993 (Amtsblatt Nr. 29/1993, vom 29.12.1993) zuletzt

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen. an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Heilbad Heiligenstadt und ihren Ortsteilen

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen. an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Heilbad Heiligenstadt und ihren Ortsteilen Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Heilbad Heiligenstadt und ihren Ortsteilen - Sondernutzungsgebührensatzung - Die Stadt Heilbad Heiligenstadt

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung

Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung "RENNSTEIGWASSER" vom 11.09.2007 Auf Grund des 8 Abs. 1 des

Mehr

Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen ( 42 Abs. 2 LStrG) der Stadt Mülheim-Kärlich vom

Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen ( 42 Abs. 2 LStrG) der Stadt Mülheim-Kärlich vom Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen ( 42 Abs. 2 LStrG) der Stadt Mülheim-Kärlich vom 18.10.2012 Aufgrund des 42 Abs. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz und des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen ( 42 Abs. 2 LStrG) der Ortsgemeinde Bassenheim vom

Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen ( 42 Abs. 2 LStrG) der Ortsgemeinde Bassenheim vom Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen ( 42 Abs. 2 LStrG) der Ortsgemeinde Bassenheim vom 28.06.2012 Aufgrund des 42 Abs. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz und des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Lesefassung der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen

Lesefassung der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Eutin einschl. des 1. Nachtrages vom 12.12.2001 des 2. Nachtrages vom 14.12.2004 des 3. Nachtrages vom 01.07.2010 des 4. Nachtrages

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Wülfrath vom in der Fassung vom

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Wülfrath vom in der Fassung vom Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Wülfrath vom 07.05.1985 in der Fassung vom 01.01.2015 Aufgrund der 18, 19 und 19a des Straßen- und Wegegesetzes des

Mehr

Gemeinde Bodenrode-Westhausen. S a t z u n g

Gemeinde Bodenrode-Westhausen. S a t z u n g Gemeinde Bodenrode-Westhausen S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Bodenrode-Westhausen (Sondernutzungsgebührensatzung) (SoNuGebüSatz)

Mehr

Gebührensatzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Güstrow

Gebührensatzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Güstrow Gebührensatzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Güstrow Auf der Grundlage des 24 Abs. 1 Satz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Grünanlagen im Gebiet der Stadt Saalfeld/Saale (Grünanlagengebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Grünanlagen im Gebiet der Stadt Saalfeld/Saale (Grünanlagengebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Grünanlagen im Gebiet der Stadt Saalfeld/Saale (Grünanlagengebührensatzung) Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Grevesmühlen über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen Vom 24. Juni 1999

Gebührensatzung der Stadt Grevesmühlen über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen Vom 24. Juni 1999 Gebührensatzung der Stadt Grevesmühlen über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen Vom 24. Juni 1999 Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung

Mehr

Sachlicher Geltungsbereich

Sachlicher Geltungsbereich Satzung der Stadt Altena (Westf.) über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - vom 19.12.2001 zuletzt geändert durch Satzung vom 29. Juli 2009 Aufgrund

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Porta Westfalica Sondernutzungssatzung

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Porta Westfalica Sondernutzungssatzung Änderungshistorie: Datum der Satzung bzw. Änderung Änderungen Tag des Inkrafttretens 30.12.2015 Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Porta

Mehr

Satzung der Stadt Chemnitz über Gebühren für die Nutzung kommunaler öffentlicher Grünanlagen (Grünanlagengebührensatzung)

Satzung der Stadt Chemnitz über Gebühren für die Nutzung kommunaler öffentlicher Grünanlagen (Grünanlagengebührensatzung) Stadt 67.240 Chemnitz über Gebühren für die Nutzung kommunaler öffentlicher n (ngebührensatzung) Inhalt 1 Erhebung von Gebühren/Gebührenbefreiung 2 Entstehung und Ende der Gebührenschuld 3 Gebührenschuldner

Mehr

Vom Inhalt. 1 Beitragspflicht 2 Beitragsschuldner 3 Beitragshöhe 4 Beitragsänderungen 5 Fälligkeiten 6 Inkrafttreten

Vom Inhalt. 1 Beitragspflicht 2 Beitragsschuldner 3 Beitragshöhe 4 Beitragsänderungen 5 Fälligkeiten 6 Inkrafttreten Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege der Stadt Mittweida 1 Beitragspflicht 2 Beitragsschuldner

Mehr

Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Kitzingen. (Sondernutzungssatzung) vom

Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Kitzingen. (Sondernutzungssatzung) vom 1 STADT KITZINGEN Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Kitzingen (Sondernutzungssatzung) vom 15.01.1986 Inkrafttreten: 01.01.1986 Änderungen: 1. Satzung

Mehr

S a t z u n g. über die Abwälzung der Abwasserabgabe

S a t z u n g. über die Abwälzung der Abwasserabgabe S a t z u n g über die Abwälzung der Abwasserabgabe vom 29.10.1981 geändert am 22.11.1983 03.12.1998 09.12.2010 13.12.1985 02.12.1999 08.12.2011 10.12.1987 07.12.2000 13.12.2012 20.12.1989 20.12.2001 11.12.2013

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Begriffsbestimmung

1 Geltungsbereich. 2 Begriffsbestimmung 1 Die Stadt Waldkirchen erläßt aufgrund der Art. 18 Abs. 2a, 22a, 56 des BayStrWG in der jeweils gültigen Fassung und der Art. 23, 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils gültigen

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Rheinstetten. (Sondernutzungssatzung)

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Rheinstetten. (Sondernutzungssatzung) Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Rheinstetten (Sondernutzungssatzung) vom 19. März 2013 Aufgrund 16, 17 und 19 Straßengesetz für Baden-Württemberg, 2

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen in der Stadt Melsungen (Sondernutzungsgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen in der Stadt Melsungen (Sondernutzungsgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen in der Stadt Melsungen (Sondernutzungsgebührensatzung) Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. der

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Ortsstraßen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Ortsstraßen STADT IPHOFEN Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Ortsstraßen Inkrafttreten: 11.03.1975 Änderungen: 1. Änderung Inkrafttreten: 01.01.2002 Die Stadt Iphofen, Landkreis Kitzingen,

Mehr

SATZUNG. über die Abwälzung der Abwasserabgabe. des Trink- und Abwasserzweckverbandes Vorharz

SATZUNG. über die Abwälzung der Abwasserabgabe. des Trink- und Abwasserzweckverbandes Vorharz SATZUNG über die Abwälzung der Abwasserabgabe des Trink- und Abwasserzweckverbandes Vorharz Aufgrund der 8, 9, 11, 45 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)

Nichtamtliche Lesefassung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) Große Kreisstadt Ehingen (Donau) 650.330 Alb-Donau-Kreis Seite 1 Nichtamtliche Lesefassung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) Aufgrund von 8 Abs. 1 und 3 des

Mehr

vom Beschl.-Nr :10

vom Beschl.-Nr :10 Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Schloßvippach und Dielsdorf (Sondernutzungsgebührensatzung) Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer

Mehr

2. Änderungssatzung als Neufassung zur Satzung des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau über die Abwälzung der Abwasserabgabe

2. Änderungssatzung als Neufassung zur Satzung des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau über die Abwälzung der Abwasserabgabe 2. Änderungssatzung als Neufassung zur Satzung des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau über die Abwälzung der Abwasserabgabe Aufgrund der 6 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte

1 Geltungsbereich. 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Stadt Großröhrsdorf ( Elternbeitragssatzung) Aufgrund

Mehr

Ortsrecht Markt Oberstaufen

Ortsrecht Markt Oberstaufen Ortsrecht Markt Oberstaufen Bekanntmachung der Neufassung der Satzung über Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Verkehrsflächen) im Markt Oberstaufen (Sondernutzungssatzung

Mehr

Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Bad Segeberg

Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Bad Segeberg Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Bad Segeberg Seite 1 von 7 in der Fassung vom 12.09.1995 Die Neufassung berücksichtigt: 1. die Erste Satzung zur Änderung der öffentlichen

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Dachau für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

S a t z u n g. der Stadt Dachau für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen S a t z u n g der Stadt Dachau für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 06.02.2003 Bekanntmachung: 11.02.2003 (Süddeutsche Zeitung) Die Stadt Dachau erläßt aufgrund von Art. 22a, 23, 24 Absatz 1

Mehr

Sondernutzungsgebührensatzung der Welterbestadt Quedlinburg vom

Sondernutzungsgebührensatzung der Welterbestadt Quedlinburg vom Bezeichnung Beschlussfassung im Stadtrat Ausfertigung Bekanntmachung (Ort / Datum) In-Kraft- Treten Sondernutzungs- 02.03.1995 07.03.1995 MZ Harz-Bote / 15.03.1995 gebührensatzung 14.03.1995 Anpassung

Mehr

S a t z u n g. des Landkreises Mainz-Bingen. über die Erhebung von Gebühren für die. Sondernutzung an Kreisstraßen. vom

S a t z u n g. des Landkreises Mainz-Bingen. über die Erhebung von Gebühren für die. Sondernutzung an Kreisstraßen. vom S a t z u n g des Landkreises Mainz-Bingen über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Kreisstraßen vom 22.12.2003 Der Kreistag hat aufgrund des 17 der Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz

Mehr

Satzung. über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Friedberg (Hessen) (Sondernutzungssatzung)

Satzung. über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Friedberg (Hessen) (Sondernutzungssatzung) Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Friedberg (Hessen) (Sondernutzungssatzung) mit eingearbeitetem: 1. Nachtrag vom 19.09.1994 Aufgrund der

Mehr

über Sondernutzungsgebühren

über Sondernutzungsgebühren ORL 1 über Sondernutzungsgebühren in der Fassung vom 29.11.2012 Inhalt Seite 1 Geltungsbereich...2 2 Gebührenpflicht...2 3 Gebührenbemessung...2 4 Gebührenschuldner...3 5 Entstehung und Fälligkeit der

Mehr

Stadt Chemnitz. Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Chemnitz (Straßenreinigungsgebührensatzung) Inhalt

Stadt Chemnitz. Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Chemnitz (Straßenreinigungsgebührensatzung) Inhalt Stadt 32.910 Chemnitz Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Chemnitz (Straßenreinigungsgebührensatzung) Inhalt 1 Benutzungsgebühren 2 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner

Mehr

Ortsrecht Bad Oldesloe 700.3

Ortsrecht Bad Oldesloe 700.3 S a t z u n g der Stadt Bad Oldesloe über die Abwälzung der Abwasserabgabe auf Kleineinleiter Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes des

Mehr

S A T Z U N G. über die Abwälzung der Abwasserabgabe

S A T Z U N G. über die Abwälzung der Abwasserabgabe Seite 1 von 4 S A T Z U N G über die Abwälzung der Abwasserabgabe in der Fassung vom (unbekannt), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. Juni 2001 Aufgrund der 6, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung

Mehr

Gemeinde Seeheim-Jugenheim. Satzung. über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an. öffentlichen Straßen in der Gemeinde Seeheim-Jugenheim

Gemeinde Seeheim-Jugenheim. Satzung. über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an. öffentlichen Straßen in der Gemeinde Seeheim-Jugenheim Gemeinde Seeheim-Jugenheim Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Seeheim-Jugenheim (Sondernutzungssatzung) Satzung vom: Betroffene : Veröffentlicht

Mehr

Gebührensatzung über die Sondernutzung. an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Lensahn vom 8. März

Gebührensatzung über die Sondernutzung. an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Lensahn vom 8. März Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Lensahn (SONDERNUTZUNGSGEBÜHRENSATZUNG) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der

Mehr

S A T Z U N G über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Verkehrsflächen) (Sondernutzungs-Satzung)

S A T Z U N G über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Verkehrsflächen) (Sondernutzungs-Satzung) S A T Z U N G über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Verkehrsflächen) (Sondernutzungs-Satzung) Aufgrund der Artikel 18 Abs. 2 a, 22 a und 56 Abs. 2 des Bayerischen

Mehr

Satzung der Stadt Laatzen über die Sondernutzung öffentlicher Straßen (Sondernutzungssatzung SoNuS)

Satzung der Stadt Laatzen über die Sondernutzung öffentlicher Straßen (Sondernutzungssatzung SoNuS) Satzung der Stadt Laatzen über die Sondernutzung öffentlicher Straßen (Sondernutzungssatzung SoNuS) Aufgrund 18 Abs. 1 Satz 4 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24. September

Mehr

vom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich

vom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Elternbeitragssatzung

Mehr

1 Erhebungsgrundsatz. 2 Kostenschuldner

1 Erhebungsgrundsatz. 2 Kostenschuldner Satzung des Zweckverbandes Kommunale Wasserver- und Abwasserentsorgung "Mittleres Erzgebirgsvorland" Hainichen über die Erhebung von Verwaltungskosten bei weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung

Mehr

Stand einschließlich der 1. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich

Stand einschließlich der 1. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen

Mehr

Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Sondernutzungsgebührensatzung 1 von 5 Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Auf der Grundlage des 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land

Mehr

Stand einschließlich der 2. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich

Stand einschließlich der 2. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen in der Stadt Melsungen (Sondernutzungsgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen in der Stadt Melsungen (Sondernutzungsgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen in der Stadt Melsungen (Sondernutzungsgebührensatzung) Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. der

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Ahaus (Sondernutzungssatzung) vom

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Ahaus (Sondernutzungssatzung) vom Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Ahaus (Sondernutzungssatzung) vom 29.08.2006 Ratsbeschluss und Verkündung der Satzung: Ratsbeschluss

Mehr

Gebührensatzung für die Sondernutzung an Kreisstraßen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Sondernutzungsgebührensatzung -

Gebührensatzung für die Sondernutzung an Kreisstraßen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Sondernutzungsgebührensatzung - Gebührensatzung für die Sondernutzung an Kreisstraßen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Sondernutzungsgebührensatzung - Auf der Grundlage der 2 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-

Mehr

Satzung über die Gebühren für die Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsgrund. Urschrift/

Satzung über die Gebühren für die Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsgrund. Urschrift/ STADT WUNSIEDEL GZ: 028 101 21.2. Satzung über die Gebühren für die Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsgrund in der Stadt Wunsiedel Urschrift/ Änderung ab Änderung ab Änderung ab Neufassung 21.06.1997

Mehr

Sachlicher Geltungsbereich

Sachlicher Geltungsbereich Satzung über Erlaubnisse und Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Radevormwald (Sondernutzungssatzung) vom 25.06.2002 Aufgrund des 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG)

Mehr

Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Niesky (Wasserversorgungssatzung)

Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Niesky (Wasserversorgungssatzung) Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Niesky (Wasserversorgungssatzung) Aufgrund der 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen

Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen Stadt Oberlungwitz Landkreis Zwickau AZ: 021.131-0./rai Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz hat

Mehr

S ATZUNG des DERAWA Zweckverband

S ATZUNG des DERAWA Zweckverband S ATZUNG des DERAWA Zweckverband für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserversorgungssatzung - WVS) Vom 4. Dezember 2003 Auf Grund von 57 Abs. 1, 2 und 3 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in

Mehr

A 119. Gebührenpflicht

A 119. Gebührenpflicht Leseausfertigung A 119 Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Kröpelin vom 02.12.1993 einschließlich Änderungen vom 04.03.1998,18.10.2001 Aufgrund

Mehr

1 Gebührenpflicht. (2) Für die Erteilung einer Erlaubnis kann eine angemessene Bescheidgebühr nach dem Bayer. Kostengesetz erhoben werden.

1 Gebührenpflicht. (2) Für die Erteilung einer Erlaubnis kann eine angemessene Bescheidgebühr nach dem Bayer. Kostengesetz erhoben werden. S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und der Fußgängerzone im Markt Murnau a. Staffelsee (Sondernutzungs-Gebührensatzung) Der Markt Murnau

Mehr

Satzung über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum (Sondernutzungssatzung - SNS) vom I. Allgemeine Vorschriften

Satzung über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum (Sondernutzungssatzung - SNS) vom I. Allgemeine Vorschriften Die Stadt Roding erlässt auf Grund des Art. 18 Abs. 2a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sowie des 8 Abs. 1 Satz 4 des Bundesfernstraßengesetzes folgende Satzung über die Erlaubnisse für Sondernutzungen

Mehr

Gebührensatzung. 2 Gebührenschuldner

Gebührensatzung. 2 Gebührenschuldner Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Wittenberge (Sondernutzungsgebührensatzung) Auf der Grundlage der 3 und 28 Abs. 2, Ziff. 9, der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Mehr

Satzung. 4 Gebührenhöhe. (1) Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei einem Wert. bis ,00 250,00

Satzung. 4 Gebührenhöhe. (1) Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei einem Wert. bis ,00 250,00 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss(Gutachterausschussgebührensatzung) vom 19.11.1992 geändert am 19.12.2001 in der Fassung vom 24.07.2012

Mehr

Gebührensatzung. über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Perleberg

Gebührensatzung. über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Perleberg Seite 1 Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Perleberg Aufgrund und der 1, 2, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg, in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Kündigung und Beendigung der Betreuung

1 Geltungsbereich. 2 Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Kündigung und Beendigung der Betreuung Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Stadt Rabenau (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen

Mehr

S A T Z U N G. Geltungsbereich

S A T Z U N G. Geltungsbereich S A T Z U N G über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid (Sondernutzungssatzung) vom 19.10.1995 zuletzt geändert durch die 3. Nachtragsssatzung

Mehr

Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Oldenburg in Holstein

Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Oldenburg in Holstein Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Oldenburg in Holstein Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. 02. 2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 57),

Mehr