Marksuhler Nachrichten

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1 1 Marksuhler Nachrichten Gemeinsames Amtsblatt der Gemeinden Marksuhl, Wolfsburg-Unkeroda und Ettenhausen an der Suhl 18. Jahrgang Donnerstag, 19. Juni 2008 Nummer 08 Amtlicher Teil Nächste Sitzung des Gemeinderates: Am Donnerstag, den 26. Juni 2008, findet die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Marksuhl um Uhr im Versammlungssaal der Gemeindeverwaltung in Marksuhl, statt. Gemäß 14 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Marksuhl vom wird zu Beginn der öffentlichen Sitzung die Fragestunde für Einwohner durchgeführt. Zu dieser Fragestunde soll der Gemeinderat anwesend sein. Der Eintritt in die Tagesordnung ist für Uhr vorgesehen. Tagesordnung: 1. Dorferneuerung Förtha, RAG LEADER Wartburgregion e.v. 2. Aufstellung des Bebauungsplanes Pfarrwald 3. Kommunales Förderprogramm im Rahmen der Städtebauförderung 4. Erste Änderung der Sondernutzungssatzung 5. Dritte Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung 6. Information und Verschiedenes Trostmann Bürgermeister Bekanntmachung gemäß 13 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) Gemäß 13 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2004 (GVBl. S. 889), und der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Marksuhl (SAB) vom wird Folgendes bekannt gemacht: In der Gemeinde Marksuhl werden im Ortsteil Burkhardtroda in der Ellerstraße sowie Grund mit der Errichtung der Straßenbeleuchtung beitragspflichtige Maßnahmen durchgeführt. Gemäß 7 Abs.1 Satz 1 ThürKAG werden einmalige Beiträge durch die Gemeinde Marksuhl von den Beitragspflichtigen erhoben. Die Beiträge werden auf Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Marksuhl vom berechnet. Beitragspflichtig sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke, Erbbauberechtigten oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Art des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Planungen zur Errichtung der Straßenbeleuchtung sowie die Straßenausbaubeitragssatzung können vom bis während der Dienstzeiten zu folgenden Zeiten in der Bauverwaltung der Gemeindeverwaltung Marksuhl, Bahnhofstraße 1, Obergeschoss über Zugang 2, Zimmer Nr. 2.8, eingesehen werden: Montag bis Freitag Montag, Mittwoch, Donnerstag Dienstag Marksuhl, gez. Trostmann Bürgermeister 8.00 bis Uhr bis Uhr bis Uhr Neubesetzung der Schiedsstellen ab Frühjahr 2009 Im Frühjahr 2009 endet die aktuelle Amtszeit der Schiedspersonen, die zuletzt 2004 vom Gemeinderat in ihrem Amt bestätigt worden sind. Schiedspersonen in Marksuhl sind Herr Rolf Köhler und Frau Irene Philipp, die beide bereits seit 1991 dieses Ehrenamt bekleiden. Ab Frühjahr 2009 ist die Schiedsstelle neu zu besetzen, zunächst für 5 Jahre. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamts entstehen (Weiterbildungen, Bürobedarf, Fachliteratur, Fahrtkosten), werden von der Gemeinde ersetzt. Sofern die Gemeinderäte von Marksuhl, Wolfsburg- Unkeroda und Ettenhausen a.d. Suhl ihre Zustimmung erteilen, soll eine gemeinsame Schiedsstelle für alle 3 Gemeinden gebildet werden.

2 Aufgaben der Schiedsstellen: Schiedspersonen sind Schlichter, keine Richter. Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, die Streitsache im Wege des Vergleichs beizulegen. Als Vorstufe zum Gerichtsverfahren haben Schiedspersonen kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten - Vermögensund strafrechtlicher Art zu schlichten und im Sühneverfahren einen Vergleich herbeizuführen. Die Aufgabenpalette des Schlichters ist vielfältig, wie beispielsweise Nachbarstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, aber auch leichtere Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung. Örtlich zuständig ist grundsätzlich die Schiedsperson, in deren Bereich die antragsgegnerische Person wohnt. Persönliche Voraussetzungen der Schiedspersonen: Eine Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Es dürfen keine Umstände in der Person liegen, die sie zur Führung dieses Amtes ungeeignet machen; die Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt. Sie soll zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und noch keine 70 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz im Bereich der Schiedsstelle (Gemeinde) haben. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind aber: Gesunde Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, viel Geduld, etwas Zeit, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen und die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Wahlverfahren Die Gemeinderäte entscheiden über die Besetzung der gemeinsamen Schiedsstelle. Dies wird dem Direktor des Amtsgerichts in Eisenach mitgeteilt, der nach Prüfung der persönlichen Voraussetzungen die Schiedspersonen bestellt. Die Schiedsstelle muss mit einem Vorsitzenden und mindestens einem Stellvertreter besetzt werden. Interessenten werden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung Marksuhl, Frau Ißleib (Tel /969-24), zu melden. Auch Herr Köhler (Tel ) und Frau Philipp (Tel ) beantworten Ihre Fragen gerne. Beide haben sich bereit erklärt, den neuen Schiedspersonen während einer Übergangszeit beratend zur Seite zu stehen, damit das Amt in der bewährten Qualität fortgeführt werden kann. Amtlicher Teil der Gemeinde Ettenhausen a. d. Suhl Nächste Sitzung des Gemeinderats: Am Dienstag, den , findet die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ettenhausen a.d. Suhl um Uhr im Versammlungsraum des Bürgerhauses statt. Gemäß 14 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Ettenhausen a.d. Suhl vom wird zu Beginn der öffentlichen Sitzung die Fragestunde für Einwohner durchgeführt. Zu dieser Fragestunde soll der Gemeinderat anwesend sein. Der Eintritt in die Tagesordnung ist für Uhr vorgesehen. Lämmerhirt Bürgermeisterin Sitzung des Gemeinderates am Zuschuss 150 Jahre Kirchenchor Ettenhausen a.d. Suhl Am 18. Mai 2008 fanden in Ettenhausen a.d. Suhl die Feierlichkeiten zum 150-jährigen Kirchenchorjubiläum statt. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den örtlichen Kirchenchor aus Anlass seines Jubiläums mit einer Zuwendung in Höhe von 300,- zu ehren. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung für die Gemeinde Ettenhausen a.d. Suhl In der öffentlichen Sitzung am wurden neue Sätze für die Hundesteuer beschlossen. Daher war der Erlass einer neuen Satzung erforderlich. Der Wortlaut lehnt wie am besprochen mit Ausnahme der Regeln für die Kampfhunde-Besteuerung an die Marksuhler Satzung an. Die vorliegende Hundesteuersatzung der Gemeinde Ettenhausen a.d. Suhl wurde einstimmig beschlossen und findet ab Anwendung. Der Satzungstext wird nachfolgend veröffentlicht. Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde Ettenhausen a.d. Suhl Der Gemeinderat Ettenhausen a.d. Suhl hat am eine neue Hundesteuersatzung beschlossen, die ab zur Anwendung kommen soll. Die Satzung wurde von der Kommunalaufsicht des Wartburgkreises am rechtsaufsichtlich genehmigt (AZ VII 024 G /08 (Kr)) und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht: Hundesteuersatzung Aufgrund von 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom , erlässt die Gemeinde Ettenhausen a.d. Suhl folgende, am beschlossene und von der Rechtsaufsichtsbehörde am unter Aktenzeichen VII 024 G /08 (Kr) genehmigte Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom

3 1 Steuertatbestand (1) Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr. (2) Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass der Hund älter als 4 Monate ist. 2 Steuerfreiheit (1) Steuerfrei ist das Halten von 1. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, 2. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter- Samariter-Bundes, des Malteser-Hilfs-dienstes, der Johanniter-Unfallhilfe, des Technischen Hilfswerks, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen, 3. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind, 4. Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind, 5. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zu Verfügung stehen, 6. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, 7. Hunden in Tierhandlungen. (2) Die Steuerbefreiung ist vom Hundehalter bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen und der Befreiungsgrund nachzuweisen. 3 Steuerschuldner; Haftung (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Alle in einen Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Steuervergünstigungen nach 6 Abs. 1 werden nur für jeweils einen der gemeinsam gehaltenen Hunde gewährt. (2) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Steuer. 4 Wegfall der Steuerpflicht; Anrechnung (1) Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten erfüllt werden. (2) Tritt an die Stelle eines verendeten oder getöteten Hundes, für den die Steuerpflicht besteht, bei demselben Halter ein anderer Hund, so entsteht für das laufende Steuerjahr keine neue Steuerpflicht. (3) Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres bereits in einer anderen Gemeinde Deutschlands besteuert, so ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser Satzung zu zahlen ist. Mehrbeträge werden nicht erstattet. 5 Steuermaßstab und Steuersatz (1) Die Steuer beträgt a) für den ersten Hund 25,00 Euro b) für den zweiten Hund 40,00 Euro c) für jeden weiteren Hund 60,00 Euro (2) Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde. 6 Steuerermäßigungen (1) Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für 1. Hunde, die in Einöden und Weilern (Abs. 2) gehalten werden. 2. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagdoder Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist; für Hunde die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die jagdrechtlich normierte Brauchbarkeitsprüfung oder gleichgestellte Prüfungen mit Erfolg abgelegt haben. (2) Als Einöde (Abs.1 Nr.1) gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 200 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. Als Weiler (Abs.1 Nr.1) gilt eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, die zusammen nicht mehr als 300 Einwohner zählen und deren Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. 7Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (Steuervergünstigung) (1) Maßgebend für die Steuervergünstigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Jahres. Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Jahres, so ist dieser Zeitpunkt entscheidend. (2) Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind.

4 (3) In den Fällen des 6 Abs. 1 kann jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden. 8Entstehen der Steuerpflicht Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird. 9 Fälligkeit der Steuer Die Steuerschuld wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheides fällig. 10 Anzeigepflichten (1) Wer einen über vier Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Dabei muss mindestens angegeben werden, wie alt der Hund ist, wann und von wem er angeschafft wurde und welcher Rasse der Hund angehört. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des vierten Monats nach der Geburt als angeschafft. (2) Der steuerpflichtige Hundehalter ( 3) soll den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist. Mit der Abmeldung ist das Hundezeichen an die Gemeinde zurückzugeben. (3) Entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Gemeindeverwaltung innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. (4) Wird ein Hund an eine andere Person abgegeben, so sind bei der Abmeldung nach Abs. 2 der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. 11 Hundesteuermarken (1) Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeindeverwaltung eine Hundesteuermarke aus, die im Eigentum der Gemeinde bleibt. (2) Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen. (3) Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige gemäß 10 Abs. 2 an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben. (4) Bei Verlust einer Hundesteuermarke ist dem Halter gegen eine Gebühr von 5,00 eine Ersatzmarke auszuhändigen. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Marke; die unbrauchbar gewordene Marke ist zurückzugeben. Wird eine in Verlust geratene Marke wieder aufgefunden, ist sie unverzüglich an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben. 12 Steueraufsicht und Prüfungsvorschriften Hundehalter sind verpflichtet, dem Beauftragten der Gemeinde auf Nachfrage über die auf dem Grundstück oder im Haushalt gehaltenen Hunde, deren Alter und deren Rasse wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. 13 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Hundehalter a) entgegen 10 Abs. 3 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt, b) entgegen 10 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, c) entgegen 11 Abs. 2 einen Hund ohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufen lässt, die Steuermarke auf Verlangen des Beauftragten der Gemeinde nicht vorzeigt oder dem Hund andere Gegenstände anlegt, die der Steuermarke ähnlich sehen, oder d) entgegen 12 nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt. (2) Zuwiderhandlungen nach Absatz 1 können mit einer Geldbuße bis 500,00 geahndet werden. 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung der Gemeinde Ettenhausen a.d. Suhl vom außer Kraft. Ettenhausen a.d. Suhl, gez. Lämmerhirt - Siegel - Bürgermeisterin Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Aufgrund von 21 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung wird in Bezug auf den Erlass dieser Satzung auf folgendes hingewiesen: Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend

5 machen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Ettenhausen a. d. Suhl, den gez. Lämmerhirt Bürgermeisterin Nichtamtlicher Teil Mitteilung der Finanzverwaltung Am 15. Mai 2008 war der Fälligkeitstermin für Grundsteuern, Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sowie Wasser- und Abwassergebühren für das 2. Quartal Dieser Termin wurde von vielen Zahlungspflichtigen versäumt, so dass wir an dieser Stelle nochmals um umgehende Einzahlung der Beträge bitten möchten. Es ist natürlich jederzeit möglich, der Gemeindeverwaltung eine Einzugsermächtigung zu erteilen, um am Abbuchungsverfahren teilzunehmen. Der Einzug der Gebühren und Steuern erfolgt dann jeweils zu den Terminen und in der Höhe, wie sie auf den zum Jahresanfang zugestellten Bescheiden ausgedruckt ist. Die Bürger, die noch nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, möchten wir nochmals animieren, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Eine Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist rationell für uns und vorteilhaft für Sie, denn es bedeutet für Sie: - geringere Bankgebühren - kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen - kein Überwachen von Zahlungsterminen - kein lästiger Mahnbrief - keine Säumniszuschläge Sollten Sie Interesse haben, am Abbuchungsverfahren teilzunehmen, können Sie den am Ende des Amtsblattes befindlichen Abschnitt für Ihre Einzugsermächtigung verwenden und ihn an die Gemeindeverwaltung Marksuhl, Bahnhofstraße 1 in Marksuhl, senden. Für Fragen zur Grund- oder Gewerbesteuer, zu Wasser- und Abwassergebühren oder auch zum Abbuchungsverfahren stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Finanzverwaltung unter den Telefonnummern und gerne zur Verfügung. Heike Reißig Gemeindebibliothek Yamaha Musikschule A. Blume, Kindergarten Marksuhl und Bibliothek Marksuhl laden herzlich ein zu einem Kunterbunten Nachmittag mit Kindermusical, Basteln, Kinderschminken, Lesung für Kinder am Samstag, den 05. Juli 2008, um Uhr im Schloß Marksuhl (Wagenremise und Bibliothek) Uhr Pling und Plong auf Reisen ein Musical für Kinder Mitwirkende: die Kinder des Musikkindergartens Marksuhl, die am Unterricht Wunderland Musik teilnehmen (Aufführung in der Wagenremise) anschl. in der Bibliothek: Kaffee und Kuchen, Getränke Kinderschminken Basteln Gelegenheit zum Stöbern und zur Ausleihe Uhr Buchlesung für Kinder: Regenbogenfisch, komm hilf mir Seniorenkreis Förtha Herzliche Einladung an alle! Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Der Seniorenkreis Förtha gibt bekannt: Der Seniorenkreis trifft sich am Sonntag, den 20. Juli 2008, um Uhr, im Hof Zum Löwen zum Landfrauencafé. Fundsachen Am wurde an der Straße zwischen Förtha und Eisenach eine Digitalkamera (mit Kameratasche) gefunden und in der Gemeindeverwaltung abgegeben. Wer eine solche vermisst, wendet sich bitte an die Gemeindeverwaltung Marksuhl, Frau Simon, Bahnhofstraße 1 in Marksuhl, Tel / Ortsbürgermeistersprechstunde - Eckardtshausen Die nächste Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin findet am Dienstag, den 24. Juni 2008 in der Zeit von bis Uhr im Kulturhaus statt. Herzlichen Dank dem Kirmesverein Eckardtshausen für die Pflege des Kriegerdenkmals! Vereinsnachrichten Landfrauenortsverein Förtha Unsere nächsten Veranstaltungen: Samstag, , Uhr Beteiligung am Parkfest der Feuerwehr mit Spielen für Kinder Samstag, , Kutschfahrt von Eisenach zum Altenberger See u. zurück

6 Sonntag, , Uhr Landfrauencafé Marksuhler Sportverein (MSV) Vorankündigung: Der Marksuhler Sportverein veranstaltet vom sein diesjähriges Sportfest. Neben dem zum 2. mal ausgetragenen Raiffeisen- Cup wird es weitere Höhepunkte geben. Der genaue Veranstaltungsplan wird in der nächsten Ausgabe der Marksuhler Nachrichten sowie demnächst in unserem Schaukasten bekannt gegeben. Besondere Geburtstage Der Marksuhler Sportverein gratuliert folgenden Vereinsmitgliedern ganz herzlich: Elke Mäurer zum 60. Geburtstag am ! Steve Börner zum 30. Geburtstag am ! Anke Müller ebenfalls zum 30. Geburtstag am ! Wir wünschen Gesundheit und Wohlergehen! Förtha Förtha Schützenverein Eltetal-Förtha e. V. Wir informieren über die nächsten Veranstaltungstermine: Freitag, , Uhr Versammlung im Café Möller, Unkeroda Sonntag, , bis Trainingsschießen auf dem Uhr Schießstand in Ruhla Veranstaltungen des TSV: Landesmeisterschaft Mehrdistanzschießen in Worbis Gesangverein 1845 Marksuhl e. V. Feuerwehrverein Förtha Die Freiwillige Feuerwehr Förtha lädt ein! Vom 27. bis 29. Juni 2008 findet unser Veranstaltungsort: Tag der offenen Tür mit Parkfest statt. Feuerwehrgerätehaus u. Park Freitag, den 27. Juni: ab Uhr 1 uro Disco Eintritt frei Samstag, den 28. Juni: ab Uhr Aufführung des Kindergartens Kaffee u. Kuchen ab Uhr Technikschau Kutschfahrten C-Schlauchtauziehen ab Uhr gemütliches Beisammensein Sonntag, den 29. Juni: ab Uhr Frühschoppen Auf zahlreiche Gäste freuen sich: Feuerwehrverein u. Wehrleitung Freiw. Feuerwehr Förtha Förtha Die Freiwillige Feuerwehr Förtha lädt ein: Am Sonntag, den 06. Juli 2008, findet in Förtha die Teilkreismeisterschaft der Feuerwehren statt. 21 Mannschaften aus dem Altkreis Eisenach und der Stadt Eisenach haben sich für diesen Wettkampf qualifiziert. Austragungsort: Förtha, Löwenwiese Uhrzeit: ab Uhr Feuerwehrverein Für Speisen und Getränke ist gesorgt! Wehrleitung Freiwillige Feuerwehr Thüringer Wanderverein Marksuhl-Frauensee Sonntag, 29. Juni 2008: Deutscher Wandertag in Fulda mit Rundwanderung auf der Wasserkuppe Busfahrt mit THT Abfahrt ab Marksuhl: 8.25 Uhr Wanderfreudige Interessenten sind herzlich willkommen, Anmeldung und weitere Informationen unter Tel Sonntag, 06. Juli 2008: 25 Jahre Wandern in Hohenroda /Rhön (Rundwanderungen 4 km 8 km 12 km) Beginn: Uhr Markt Marksuhl

7 09.30 Uhr Parkplatz am Schloß Hohenroda Sonntag, 20. Juli 2008 Wanderung im Thüringer Wald von Georgenthal zur Wechmarer Hütte km / Kurzwanderung 6 km Beginn: Einkehr: Uhr Markt Marksuhl Mittag in der Wechmarer Hütte Gäste sind herzlich willkommen, Anmeldung erwünscht unter Tel Für die zahlreichen Glückwünsche, Geschenke und Geldzuwendungen anlässlich meiner Jugendweihe möchte ich mich bei allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten recht herzlich bedanken. Besonderer Dank gilt den fleißigen Kuchenbäckerinnen Andrea, Anette, Ina und Ingrid sowie Familie Kröcher, für das köstliche Buffett. Zu vermieten: 3-Raum-Wohnung in Marksuhl mit kleiner Küche, Duschbad, Nebengelass u. Autostellplätzen Miete: NK; Telefon / Stellenangebot: Wir suchen Arbeitskräfte als Nebenerwerb auf 400 Basis. Die Tätigkeiten sind weitgehend Reinigungs- und Pflegearbeiten und werden größtenteils samstags ausgeführt. Bewerbungen bitte schriftlich an: Raumausstattung Jürgen Michel Im Riete, Marksuhl Jana Hildebrandt Dreifach ist der Schritt der Zeit: Zögernd kommt die Zukunft hergezogen, pfeilschnell ist das Jetzt entflogen, ewig still steht die Vergangenheit. Friedrich Schiller Ich sage DANKE allen Verwandten, Freunden, Bekannten und Nachbarn für die tollen Geschenke und herzlichen Wünsche anlässlich meiner Jugendweihe einem für mich sehr wichtigen Schritt. Christin Meyer Marksuhl im Mai 2008 Schwanengasse Berka / Werra Tel/Fax / Anlässlich der Neueröffnung meiner Praxis am bedanke ich mich recht herzlich für die vielen Glückwünsche und Geschenke. Stefan Hinz Das Nagelstudio in Ihrer Nähe! Manuela Döring Berkaer Straße Marksuhl Termine nach Vereinbarung Tel / Buchenbrennholz aus Windwurf günstig aufgearbeitet oder für Selbstwerber Nähe Hütschhof / Clausberg, Nähe Hundeplatz. Telefon

8 Ein herzliches Dankeschön möchten wir allen sagen, die am Tag unserer Silbernen Hochzeit mit Glückwünschen, Blumen, Geschenken und Geldzuwendungen an uns gedacht haben. Ein besonderes Dankeschön gilt unseren Kindern, Eltern, Geschwistern und Paten sowie allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten die zum Gelingen unserer Feier beigetragen haben. Danke dem SV Förtha- Unkeroda, MSV Marksuhl Alte Herren, der FFW Förtha und Marksuhl, den Heinzelmännchen für den schönen Hausschmuck, Angela mit Familie für die Tischdekoration, Christian für s fahren und Fanki s Musikbox. Für die ausgezeichnete Bewirtung danken wird den fleißigen Helfern Ina, Kerstin, Gerald, Nils und der Gaststätte Kröcher für das hervorragende Buffet. Kirchliche Nachrichten Marksuhl Andreas und Ute Knapp Förtha, Juni 2008 Sonntag, Uhr Gottesdienst Montag, , ab Uhr Krabbelkreis im Haus der Begegnung (HdB) Sonntag, Uhr Gottesdienst Montag, , ab Uhr Krabbelkreis im HdB Dienstag, Uhr Gemeindekirchenratssitzung Donnerst Uhr Gemeindenachmittag Sonntag, Uhr Godi mit Taufe im Stadtpark Montag, , ab Uhr Krabbelkreis im HdB Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl Montag, , ab Uhr Krabbelkreis im HdB Donnerst Uhr Gemeindenachmittag Sonntag, Uhr Gottesdienst Montag, , ab Uhr Krabbelkreis im HdB Mittwoch, Uhr Chorkonzert - Es singt u. musiziert die Frankfurter Kinder- und Jugendkantorei Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Taufe Burkhardtroda Sonntag, Sonntag, Sonntag, Eckardtshausen Uhr Gottesdienst Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst Freitag, Uhr Gemeindekirchenratssitzung Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl Dienstag, Uhr Gesprächskreis Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst Samstag, Uhr Dank-Gottesdienst zur Goldenen Hochzeit Helmut und Brunhilde Bonewitz Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl Kirchenchor: Christenlehre: Donnerstags Uhr (außer Ferien) Dienstags Uhr (außer Ferien) Jesus Christus spricht: Ich lebe, und ihr sollt auch leben (Joh.14,19) Wir wünschen Ihnen Leben, Lebensfreude und Lebenszuversicht von Jesus Christus. Er segne und behüte Sie.

9 Herzlichst Ihr Pfarrer Erhard Schrötke u. Frau (Tel. Pfarramt: /61649) Förtha Gottesdienste: Uhr Taufgottesdienst von Justus u. Kurt Patz kein Gottesdienst Uhr Taufgottesdienst von Finn Kallenbach bis Sommerpause Junge Gemeinde: Am , Uhr, Treffen der Jungen Gemeinde im Pfarrhaus / Bungalow in Oberellen. Eingeladen sind nicht nur die im Mai Konfirmierten, sondern alle jungen Leute, die Gemeinschaft suchen und auch ein bisschen Interesse an religösen Fragen haben. Christenlehre: jeden Freitag Uhr Christenlehre I für die Kleineren Uhr Christenlehre II für die Größeren Außer am und ! An diesen beiden Tagen fällt der Unterricht aus. Der Abschluss der Christenlehre vor der Sommerpause ist am 4. Juli für beide Gruppen mit einem gemeinsamen Spielenachmittag. Krabbelgruppe für die Kleinsten: Jeden Freitag 14:30 16:00 Uhr sind alle Muttis, auch Vatis, mit den kleinen Krabbelkindern in unseren Gemeinderaum zur Begegnung und zum Erfahrungsaustausch eingeladen. STERNENWEG: 5. Juli, Uhr Anlässlich des 5-jährigen Jubiläums des Ökumenischen Pilgerweges, der an unseren Orten entlang führt und Santiago de Compostela in Nordspanien zum ziel hat, wird es am 5. Juli 2008 um 22 Uhr ein Zeichen der besonderen Verbundenheit all derer geben, die am Pilgerweg und an der Via Regia in unterschiedlicher Weise wirken. In dieser Nacht werden entlang der gesamten Wegstrecke mindestens 500 Feuerballons gleichzeitig in den Himmel steigen. Alle 3 Gemeinden des Obereller Kirchspiels werden sich beteiligen und die alte Via Regia wird über 3 Bundesländer hinweg sichtbar erstrahlen. Aufstiegsort ist der gepflasterte Platz vor unserer Wehrkirche. Bei Wind oder Regen wird das Ereignis auf den nächsten Abend auf dieselbe Uhrzeit verschoben. Danksagung: An dieser Stelle möchte der Förthaer Gemeindekirchenrat allen fleißigen Helfern und auch den Vereinen ganz herzlich und ausdrücklich danken, die durch ihr tolles Engagement zum Gelingen unseres wunderschönen Gemeindefestes beigetragen haben. Aus unserem Gemeindeleben: Im Monat Mai wurden getauft: am 04. Mai Klara Göpel am 31. Mai Iris Kallenbach, geb. Lappann konfirmiert: am 11. Mai Rebecca Fischer, Melissa Kranz, Isabel Morgenweck und Marcel Weißenborn getraut: am 31. Mai Peter Kallenbach u. Iris, geb. Lappann kirchlich bestattet: am 24. Mai Marianne Trautvetter, geb. Patz am 28. Mai Pauline Rommert, geb. Rutsch Gemeindekirchenrat: Langfristig möchte ich darauf hinweisen, dass der nächste gemeinsame Gemeindekirchenrat aller drei Orte des Kirchspiels für den 3. September um 19 Uhr im Gemeindehaus Oberellen geplant ist. Urlaub: Ich bin vom 9. Juli bis 3. August im Sommerurlaub. Die Kasualvertretung hat Pfarrer Denner: Evang.-Luth. Pfarramt Pfarrgasse 4, Marksuhl Tel / Es grüßt Sie herzlich Ihr Pfarrer Ernst Gottfried Phieler, Telefonisch erreichbar unter u / (mit T-Net-Box). Dringende Besuchswünsche bitte an Herrn Brandau weitergeben. Wolfsburg-Unkeroda Donnerst Uhr Gemeindekirchenratssitzung Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl Donnerst Uhr Gesprächskreis Sonntag, Uhr Gottesdienst Samstag, Uhr Gottesdienst mit Hl. Taufen Lara und Jonas Müller Sonntag, Uhr Gottesdienst Christenlehre: Donnerstags Uhr( I ) Uhr ( II ) Jesus Christus spricht: Ich lebe, und ihr sollt auch leben (Joh.14,19) Wir wünschen Ihnen Leben, Lebensfreude und Lebenszuversicht von Jesus Christus. Er segne und behüte Sie. Herzlichst Ihr Pfarrer Erhard Schrötke u. Frau (Tel. Pfarramt: /61649) Ettenhausen a.d. Suhl Sonntag, Uhr Jubelkonfirmation Mittwoch, Uhr Rentnernachmittag Sonntag, Uhr Gottesdienst Wir wünschen Euch, dass Ihr den Segen des mütterlichen und väterlichen Gottes in den lauten und leisen, in den frohen und traurigen Stunden Eures Lebens erfahren mögt. Euer Pfarrer Neumann und Frau Unsere Jubilare Wir gratulieren allen Jubilaren herzlich zu Ihrem Festtag und wünschen alles Gute!

10 In Marksuhl am: 19. Juni Frau Heidelinde Denner, Vachaer Str Juni Frau Edith Meyer, Goethestr Juni Frau Hannelore Hartung, Berkaer Str Juni Frau Helga Breitbart, Lindigshof, Mühlgasse Juni Frau Heidrun Ortmann, Bohngartental Juni Frau Ruth Stiebling, Vachaer Str Juni Frau Maria Wiedemann, Goethestr Juni Frau Margot Platzdasch, Weiher Juni Frau Angelika Jüttemann, Bahnhofstr Juni Frau Sigrid Platzdasch, Lindigshof, Hauptstr Juni Herrn Emanuel Schug, Im Weihersfelde Juni Frau Marga Wolf, Goethestr Juni Herrn Edgar Bachmann, Kupfersuhler Weg Juni Herrn Oskar Werner, Bahnhofstr Juni Frau Brigitta Volkert, Bohngartental Juli Frau Heidrun Hesse, Mölmeshof Juli Frau Gerda Scheuch, Vachaer Str Juli Frau Heidemarie Wohlfarth, Kupfersuhler Weg Juli Herrn Eckhard Anacker, Kröchergasse Juli Herrn Ortwin Cramer, Neue Strasse Juli Herrn Manfred Krause, Kröchergasse Juli Frau Rosemarie Gibitz, Mölmeshöfer Str Juli Herrn Wolfgang Meyer, Neue Stasse Juli Herrn Kurt Bachmann, Berkaer Str Juli Herrn Rudi Kehr, Eichgrund Juli Herrn Helmut Klemm, Goethestr Juli Frau Elfriede Michel, Meileshof Juli Frau Elfriede Bräuning, Kupfersuhler Weg Juli Frau Ingrid Mandler, Bohngartental Juli Herrn Rudi Wolf, Goethestr Juli Frau Lisa Schleichert, Hirtgasse Juli Frau Lisa Grüssing, Kupfersuhler Weg 14 Besonders herzlich gratulieren wir Herrn Georg Martin, Eisenacher Str. 23, zu seinem 80. Geburtstag am 07. Juli In Burkhardtroda am: 01. Juli Frau Helga Förtsch, Grund Juli Herrn Rolf Langlotz, Ellerstr Juli Frau Elke Mäurer, Ellerstr Juli Herrn Alfred Niebergall, Ellerstr Juli Frau Gerda Kempka, Ellerstr Juli Frau Renate Stein, Friedhofstr Juli Herrn Hans Gürtler, Friedhofstr. 1 In Förtha am: 19. Juni Herrn Günter Riesner, Hauptstr Juni Frau Erika Weidemann, Alte Marksuhler Str Juni Frau Else Worschech, Hauptstr Juni Frau Helga Rommert, Obereller Str Juni Frau Hildegard Heiderich, Kapellenweg Juni Frau Irmgard Heiderich, Alte Eisenacher Str Juni Frau Marianne Ludwig, Mühlgase Juni Frau Gertraude Iffert, Alte Eisenacher Str Juni Herrn Konrad Emmerlich, Unterm Sperlingsberg Juni Frau Helga Börner, Frankfurter Str Juni Frau Frieda Möller, Frankfurter Str Juli Frau Gudrun Manß, Alte Marksuhler Str Juli Frau Anita Trautvetter, Dorfstr Juli Herrn Harry Dell, Mühlwiese Juli Herrn Roland Bornemann, Mühlwiese Juli Frau Brigitte Hill, Grenzweg Juli Frau Anita Enskat, Hauptstr Juli Frau Margit Riesner, Hauptstr Juli Frau Toni Stein, Grenzweg 5 Jeweils zum 80. Geburtstag möchten wir besonders herzlich gratulieren Herrn Robert Fischer, Alte Marksuhler Str. 7, am 13. Juli 2008 und Frau Dina Ortmann, Alte Marksuhler Str. 14, am 23. Juli In Eckardtshausen am: 26. Juni Herrn Günter Kunte, Marksuhler Str Juli Frau Ute Fox, Kupfersuhler Str Juli Herrn Lothar Kley, Quergasse 3A 06. Juli Frau Elisabeth Manß, Wilhelmsthaler Str Juli Frau Elfriede Schmidt, Schulzengasse Juli Herrn Fritz Wagner, Marksuhler Str Juli Frau Hildegard Stein, Marksuhler Str. 7 Besonders herzlich gratulieren wir auch Herrn Karl Denner, Förthaer Str. 4, zum 80. Geburtstag am 02. Juli In Ettenhausen a. d. Suhl am: 26. Juni Herrn Paul Schäfer, Am Mühlrain Juni Frau Irmgard Hübschmann, Am Kirchberg Juni Frau Ingrid Kurpjuweit, Hauptstr Juli Frau Margot Wenig, Hauptstr Juli Frau Liselotte Albrecht, Am Kirchberg Juli Frau Sigrun Wenig, Hauptstr Juli Frau Ingeborg Göllner, Weststrasse Juli Frau Ingeborg Lämmerhirt, Hauptstr Juli Herrn Joachim Baumbach, Am Mühlrain Juli Grau Irmgard Wenig, Weststrasse 6 Weiterhin gratulieren wir Herrn Werner Stauch, Hauptstraße 2, ganz herzlich zu seinem 80. Geburtstag am 08. Juli In Wolfsburg- Unkeroda am: 21. Juni Herrn Reinhard Kranz, Auf der Wolfsburg Juni Frau Irmgard Lorenz, Im Wiesengrund Juni Herrn Rolf Wohlfahrt, Am Schlossrain Juni Frau Ingeburg Kranz, Hauptstr Juni Frau Gerlinde Kämpf, In der Struth Juni Frau Gisela Wohlfahrt, An der Lieden Juli Herrn Alfred Krug, Am Heiligen Graben Juli Frau Elke Schirmeister, Alter Schulweg Juli Frau Ella Füllmar, Hauptstr Juli Frau Renate Weitz, In der Struth Juli Herrn Dieter Launitz, Im Wiesengrund 4A 12. Juli Frau Isolde Liebetrau, Bahnhofstr Juli Frau Elsbeth Schmidt, Unterm Elsterberg Juli Herrn Gerd Glöck, Weingasse Juli Frau Hilde Rether, Weingasse 3 Besonders herzlich gratulieren wir Herrn Herbert Bach, Bahnhofstr. 6, zu seinem 80. Geburtstag am 12. Juli 2008.

11 Apothekenbereitschaft Wochenendbereitschaft: Samstag, , und Sonntag, , Schwan-Apotheke Berka/Werra, Tel /2410 Samstag, , und Sonntag, , Glückauf-Apotheke Heringen, Tel /359 Samstag, , und Sonntag, , Apotheke Im Riete Marksuhl Frau Weidig, Tel Samstag, , und Sonntag, , Hessen-Apotheke Obersuhl, Tel /8011 Samstag, , und Sonntag, , Storchen-Apotheke, Gerstungen, Tel /2670 Samstag, , und Sonntag, , Brücken-Apotheke Heringen, Tel /7650 Wo befindet sich die Notfalldienstzentrale? Die Notfalldienstzentrale befindet sich in dafür ausgewiesenen Räumen in der Notaufnahme des St. Georg-Klinikums in der Mühlhäuser Straße in Eisenach. Wann erreichen Sie die Notfalldienstzentrale? Montags, Dienstags und Donnerstags: Uhr Mittwochs und Freitags: Uhr Samstag, Sonntags und Feiertags Uhr (sowie am u ) des Folgetages Die Rufnummer für den ärztlichen Notfalldienst in Eisenach: / Notfalldienstzentrale / Hausbesuchsdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst Vom bis , ist die Praxis von Herrn Dr. Büchner, Bahnhofstraße 14 in Marksuhl, wegen Urlaub geschlossen. Die nächste Sprechstunde findet am Donnerstag, den statt. Freitag, , Uhr bis Montag, , 7.00 Uhr, Frau Dipl.-Med. Schulz, Oberellen, Am Ehmesberg 31, Telefon Freitag, , Uhr bis Montag, , 7.00 Uhr, Herr Dr. Katzmann, Unkeroda, Hauptstraße 24, Telefon Sonnabend, , Sprechstunde von 8.30 bis Uhr, Herr Dr. Katzmann, Unkeroda, Hauptstr. 24, Telefon Am Montag, den , findet in der Praxis von Frau Dipl.- Med. Sander, Markt 5 in Marksuhl, keine Sprechstunde statt. Vom bis ist die Praxis von Herrn Dr. und Frau Dipl.-Med. Katzmann, Hauptstr. 24 in Unkeroda wegen Urlaub geschlossen. Wie geht es weiter mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst ab Juli 2008? Ab dem gibt es einschneidende Veränderungen in der ärztlichen Notfallversorgung während der sprechstundenfreien Zeiten (z. B. nachts oder an Wochenenden und Feiertagen) im Wartburgkreis. Am St. Georg-Klinikum in Eisenach wurde eine Notfalldienstzentrale eingerichtet, die den allgemeinen ambulanten ärztlichen Notfalldienst absichern soll. Wann sollten Sie den ärztlichen Notfalldienst verständigen? Nur dann, wenn Gefahr für Leib und Seele besteht. Das heißt, wenn eine plötzliche, akute Krankheit vorliegt, die eine möglichst zeitnahe medizinische Versorgung unabdingbar macht oder wenn sich ein bereits bestehendes Krankheitsbild erheblich verschlechtert hat. Bei Erkrankungen, die schon längere Zeit bestehen und keinen Akutfall darstellen, sollten Sie den Notfalldienst nicht verständigen, sondern Ihren Haus- oder Facharzt zu den regulären Sprechzeiten aufsuchen. Muss der Arzt im Notfall zum Hausbesuch kommen? Der diensthabende Arzt kann vom Patienten verlangen, dass er die Notfalldienstzentrale aufsucht. Ein Hausbesuch kann nur erfolgen, wenn Sie aus ausschließlich gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Arzt aufzusuchen. Ein Zeitlimit, in welchem Rahmen der Hausbesuch durchgeführt werden muss, gibt es nicht. Im Extremfall müssen Sie mit längeren Wartezeiten rechen, dies hängt von der Anzahl der Notfallpatienten ab. Wann sollten Sie nicht den ärztlichen Notfalldienst, sondern den Rettungsdienst rufen? bei lebensbedrohlichen Notfällen über die einheitliche Notrufnummer 112 z. B. bei Bewusstlosigkeit oder erheblicher Bewusstseinsstrübung schwerer Störung des Atmungssystems starken Herzbeschwerden akuten Blutungen

12 Unfallgeschehen mit Verdacht auf erheblichen Verletzungen Vergiftungen Bränden mit Personenbeteiligung Ertrinkungsunfällen ; Stromunfällen Suizidversuchen aller Art akuten anhaltenden Erregungszuständen plötzlicher Geburt oder Komplikationen in der Schwangerschaft akut anhaltenden schweren Schmerzzuständen Spezielle ärztliche Notfalldienste existieren in den Fachgruppen Augenheilkunde, HNO-Heilkunde und Kinderheilkunde. Informationen, wo diese Dienste eingerichtet sind, erhalten Sie aus der lokalen Presse, über die Rufnummern der Rettungsleitstelle (03691/7220) und des St. Georg-Klinikums (03691/6980). Samstagsprechstunden im Juli 2008: Sonnabend, , Sprechstunde von 9.00 bis Uhr, Herr Dr. Büchner, Praxis Bahnhofstraße 14 in Marksuhl, Telefon 60327, Mobiltelefon 0171/ Sonnabend, , Sprechstunde von 9.00 bis Uhr Frau Dipl.-Med. Sander, Praxis Markt 5 in Marksuhl, Telefon Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Fachtierarzt Frank Brechling, Hauptstr. 1, Oberellen, Telefon 61761, Kleintiersprechstunden: Mittwoch bis Uhr Tierarztpraxis Börner, Gerstungen, Am Bach 86a, Tel / Wichtige Rufnummern Erdgas Gemeinde Marksuhl mit OT Burkhardtroda E.ON Mitte Energie AG, Gasversorgung Kundenservice Entstörungsdienst Gas Ortsteile Förtha und Eckardtshausen der Gemeinde Marksuhl sowie Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda OHRA-Hörselgas GmbH Entstörungsdienst / 6216 Wasserversorgung Gemeinden Marksuhl und Ettenhausen an der Suhl: Gemeindeverwaltung Marksuhl Telefon / oder Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda: Zweckverband Wasserversorgung u. Abwasserbehandlung Horschlitter Mulde Berka/W., Telefon / 2420 Nächster Redaktionsschluss: Dienstag, Nächster Erscheinungstermin: Donnerstag, Herausgeber sind die Gemeinden Marksuhl, Bahnhofstraße 1 in Marksuhl (Tel /9690), Wolfsburg- Unkeroda, In der Struth 2 in Wolfsburg-Unkeroda und Ettenhausen a.d. Suhl, Roter Graben 4 in Ettenhausen a.d. Suhl. Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich am vorletzten Donnerstag. Der jährliche Bezugspreis beträgt 6,00. Einzelexemplare können in der Gemeindeverwaltung Marksuhl, Bahnhofstraße 1, im Fremdenverkehrsamt Wolfsburg-Unkeroda, In der Struth 2, und in der Gemeindeverwaltung Ettenhausen a.d. Suhl, Roter Graben 4, zum Preis von 0,50 bezogen werden. Teilnehmer am Einzugsverfahren: Einzugsermächtigung Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ Ort Hiermit ermächtige ich die Gemeindeverwaltung Marksuhl, nachstehende Forderungen (Zutreffendes bitte ankreuzen) Grundsteuer A Hundesteuer Miete / Pacht Grundsteuer B Wasser-/Abwassergebühr Abonnement Marksuhler Nachrichten

13 von meinem (unserem) Konto BLZ Bank Konto-Nummer mittels Lastschrift einzuziehen. Mir ist bekannt, dass ich diese Ermächtigung jederzeit schriftlich widerrufen kann. Sie gilt bis zum Widerruf. Datum Unterschrift

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