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1 SPORT UND TURNIERORDNUNG (STO) - BESONDERER TEIL - - KARAMBOL

2 1. Allgemeine Bestimmungen Richtlinien für den Spielbetrieb Spielmaterial Termine Spielberechtigung Altersklassen/Klasseneinteilung Allgemeine Regelungen Altersklassen Klasseneinteilung Auf- und Abstieg Vereinswechsel Einzelmeisterschaften Teilnehmerfeld: Mannschaftsregelungen Allgemeine Regelungen Einteilung Ligen Mannschaftsbegegnungen Schiedsrichter Regelung von Streitsachen Zuständigkeit Einsprüche/Proteste/Widersprüche Durchführungsbestimmungen Schlussbestimmungen...7 BVB 49/76 e.v. STO BT Karambol Stand 1. Januar 2010 Seite 2 von 7

3 1. Allgemeine Bestimmungen Das Präsidium des BVB und der Landessportwart Karambol entscheiden nach Erörterungen auf einer Sportwartesitzung alljährlich vor der neuen Saison über den durchzuführenden Spielbetrieb, sofern dieser nicht verbindlich in dieser STO geregelt ist. Die Vereinssportwarte haben richtungweisende Beschlüsse des Präsidiums zu beachten und an ihre Mitglieder zu übermitteln. Dieser Besondere Teil der STO gilt für alle Mitglieder des Bereiches Karambol. Für alle Turniere des BVB ist die STO AT (Allgemeiner Teil) in Verbindung mit diesem Besonderen Teil und den Anhängen bindend. Überregionale Turniere werden nach den Bestimmungen der DBU gespielt. Zuwiderhandlungen von Spielern oder Ausrichtern werden entsprechend der STO bzw. der Satzung des BVB geahndet. 2. Richtlinien für den Spielbetrieb 2.1 Spielmaterial Das Spielmaterial hat den Anforderungen des Normenkataloges der DBU zu entsprechen. Es müssen mindestens zwei kleine oder zwei große Billardtische zur Verfügung stehen. Vereine mit weniger als 2 Tischen erhalten kein Heimrecht. Ausnahmegenehmigungen können durch den BVB erteilt werden. 2.2 Termine Die vom Landessportwart (Laspo) Karambol des BVB aufgestellten Termine sind verbindlich, eine Änderung ist nur auf rechtzeitigen, begründeten Antrag möglich Der BVB erfüllt sein Meisterschaftsprogramm nach den gegebenen örtlichen Verhältnissen unter Berücksichtigung der Spieltermine der DBU Die vom Laspo Karambol vorgegebenen Meldetermine sind unbedingt einzuhalten. Später eingehende Meldungen können nur berücksichtigt werden, wenn triftige Gründe dafür vorliegen, dass eine rechtzeitige Meldung nicht möglich war, sowie wenn der Turnierablauf dadurch nicht ungünstig beeinflusst wird. Die Entscheidung darüber obliegt dem Laspo Karambol Turnierergebnisse von Einzelmeisterschaften sind nach Beendigung des Turniers innerhalb von drei Tagen dem Laspo Karambol per Datei als oder per Post zuzusenden. Mannschaftsergebnisse sind bis spätestens 5 Tage nach dem Spieltag bis Uhr im Billardmanager einzugeben. BVB 49/76 e.v. STO BT Karambol Stand 1. Januar 2010 Seite 3 von 7

4 2.3 Spielberechtigung Spielberechtigt ist grundsätzlich jeder Spieler, sofern er die Leistungsanforderungen der gemeldeten Klasse erreicht Die Meldung zu den Meisterschaften sind vom Verein (Sportwart) spätestens zu dem im Meldebogen genannten Meldeschluss an die Geschäftsstelle und den Laspo Karambol zu senden (per Datei, oder Post) Ein Vereinsmitglied darf nur für den Verein spielen, von welchem er als Hauptmitglied geführt wird. Ausnahmen: siehe Mannschaftsregelungen 3. Altersklassen/Klasseneinteilung 3.1 Allgemeine Regelungen Für alle Disziplinen gilt: Jede Mannschaft und jeder Einzelsportler ist berechtigt, in ihrer/seiner Klasse bis zur Qualifikation für die Regional- und Bundesliga bzw. der Deutschen Meisterschaft durchzuspielen. Voraussetzung ist, dass in diesen Klassen diese Disziplinen gespielt werden, der Sportler oder die Mannschaft sich qualifiziert hat und durch den BVB nominiert wird. 3.2 Altersklassen - Jugend (Stichtag und Regelungen gelten analog der gültigen aktuellen Ausschreibung der DBU) - Damen - Herren - Senioren (Stichtag: analog zur gültigen aktuellen Ausschreibung der DBU) 3.3 Klasseneinteilung Siehe Anhänge zur STO BT Karambol 3.4. Auf- und Abstieg Absteigen muss bzw. nicht mehr spielberechtigt ist, wer den erforderlichen Mindest- GD der Klasse nicht erreicht hat. Die Nicht-Spielberechtigung gilt für die darauf folgende Saison. Der Abstieg kann nur in die nächste tiefere Klasse erfolgen Der Aufstieg für die nächste Saison ist unter Anhang zur STO, BT Karambol näher beschrieben. BVB 49/76 e.v. STO BT Karambol Stand 1. Januar 2010 Seite 4 von 7

5 4. Vereinswechsel Bei Vereinswechsel entfällt die Sperrfrist. Ausnahme: Der Spieler darf nicht in einer Mannschaftsdisziplin spielen, welche er in derselben Saison in dem vorherigen Verein gespielt hat. Sonst gelten die Bestimmungen STO AT Einzelmeisterschaften 5.1 Teilnehmerfeld: Meisterschaften werden nur mit mindestens 4 Teilnehmern ausgespielt Weitere Einzelheiten regeln die Anhänge zur STO BT Karambol. 6. Mannschaftsregelungen 6.1 Allgemeine Regelungen Für jede Mannschaft sind zum Meldeschluss namentlich 4 Stammspieler zu benennen Hat ein Verein mehrere Mannschaften gemeldet, wird immer die letzte Mannschaft zurückgezogen, wenn eine Abmeldung nötig wird. Meldet ein Verein im laufenden Wettbewerb eine Mannschaft ab, wird diese mit allen Ergebnissen aus dem Spielplan gestrichen und es wird gem. STO AT 6.6 verfahren Dies gilt für alle Mannschaftswettbewerbe. 6.2 Einteilung Ligen Die Mannschaftsmeisterschaften werden nach Ligen gestaffelt auf großen und kleinen Tischen ausgetragen Die Kontrolle der Mannschaftsaufstellung, der Spielberechtigungen, sowie die Ausschreibung von eventuell notwendigen Ausscheidungsspielen und die Tabellenführung obliegen dem Laspo Karambol. 6.3 Mannschaftsbegegnungen In der Oberliga Dreiband kleines und großes Billard muss nach GD aufgestellt werden. In den restlichen Mannschaftswettbewerben kann die Reihenfolge der Spieler frei gewählt werden. BVB 49/76 e.v. STO BT Karambol Stand 1. Januar 2010 Seite 5 von 7

6 6.3.2 Mannschaftstermine können in folgenden begründeten Ausnahmefällen verschoben werden: a) die Verlegung muss vom Laspo Karambol genehmigt sein, b) der Nachholtermin muss vor Beendigung der Meisterschaft liegen. c) es darf höchstens ein Spieltag Rückstand entstehen. 7. Schiedsrichter Siehe Anhang 1 zur STO BT Karambol, Pkt Regelung von Streitsachen 8.1 Zuständigkeit Für Entscheidungen in Streitfällen sportlicher Art ist der Laspo Karambol in I. Instanz, das Präsidium in II. Instanz, in III. Instanz das Sportgericht (gem. Sportgerichtsordnung) zuständig. Über Streitfälle außerhalb des sportlichen Bereichs entscheidet das Präsidium im Vorfeld, ob es zuständig ist oder die Angelegenheit privatrechtlich zu klären ist Gegen Entscheidungen des Präsidiums kann innerhalb von 2 Wochen Widerspruch beim Sportgericht eingelegt werden. Es gelten die Bestimmungen der Sportgerichtsordnung (neueste Fassung). 8.2 Einsprüche/Proteste/Widersprüche Einsprüche und Proteste müssen schriftlich abgefasst und mit der Unterschrift des Einsprucherhebenden versehen sein Einsprüche gegen die Teilnahme eines Spielers am Turnier oder in einer Mannschaft müssen vor Spielbeginn bei der Turnierleitung bzw. dem gegnerischen Mannschaftsführer erhoben werden Die Turnierleitung bzw. der Mannschaftsführer haben den betreffenden Spieler und den Laspo Karambol unverzüglich von dem Einspruch zu unterrichten. Im Interesse eines korrekten Turnier- bzw. Spielablaufs sollte eine sofortige Entscheidung angestrebt werden. Ist das nicht möglich, ist der Einspruch in Form eines Protestes über den Laspo Karambol beim Präsidium zu erheben Proteste gegen nicht ordnungsgemäß durchgeführte Turniere sind innerhalb von 8 Tagen an den Laspo Karambol einzureichen. BVB 49/76 e.v. STO BT Karambol Stand 1. Januar 2010 Seite 6 von 7

7 9. Durchführungsbestimmungen Einzelheiten regeln die Anhänge zur STO BT Karambol 10. Schlussbestimmungen Dieser Besondere Teil Karambol tritt zusammen mit dem Anhang 1 Karambol, dem Allgemeinen Teil, dem Besonderen Teil Snooker und dem Besonderen Teil Pool durch Beschluss des Präsidiums vom 21. Dezember 2009 am 1. Januar 2010 in Kraft. Alle in diesem Besonderen Teil Karambol nicht aufgeführten Regelungen werden durch die Ausschreibungen, dem Anhang 1 Karambol, dem Allgemeinen Teil des BVB bzw. die STO der DBU einschließlich der STO Jugend der DBU geregelt. BVB 49/76 e.v. STO BT Karambol Stand 1. Januar 2010 Seite 7 von 7

Anhang 1 zur SPORT UND TURNIERORDNUNG (STO) - BESONDERER TEIL - - KARAMBOL

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