Durchführungsbestimmungen
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- Marta Winter
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1 Durchführungsbestimmungen des Handballverband Niederrhein e.v. Jugendqualifikation 2019 Jugend-Bundesliga & Regionalliga Nordrhein A-, B- und C-Jugend Stand: 20. März 2019 V2.0
2 Inhaltsverzeichnis: 1. Mannschaftsmeldungen Staffelstärke in der Saison 2019/ Spieltechnische Bestimmungen Qualifikationsturniere... 2 a) Ausrichter... 2 b) Spieltermine... 2 c) Spielmodus... 2 d) Spielzeiten... 3 e) Zeitstrafen... 3 f) Turnierleitung... 3 g) Spielbericht... 3 h) Wertung... 3 i) Spielleitende Stellen... 3 j) Sonstiges... 3 k) Haftmittel... 3 l) Kostenregelung Schiedsrichtereinsatz: Rückzug von Mannschaften Rechtliche Bestimmungen Ordnungswidrigkeiten Ergänzungsklausel... 4 Durchführungsbestimmungen Jugendqualifikation NRL und JHBL 2019, V1.1 Seite 1
3 1. Mannschaftsmeldungen Die Meldungen der Mannschaften für die Turniere erfolgt ausschließlich über die Jugendwarte der Kreise. Es kann maximal eine Mannschaft eines Vereins an der Qualifikation der A-Jugend Bundesliga und jeweils eine Mannschaft eines Vereins an der A-, B- und C- Jugend Regionalliga Nordrhein teilnehmen. 2. Staffelstärke in der Saison 2019/2020 Die Gruppen der jeweiligen Regionalliga Nordrhein werden wie folgt besetzt: A-Jugend B-Jugend C-Jugend A-Jugend B-Jugend 12 Mannschafteteteteten 0 Mannschaften gem. Saison gem. Saison gem. Saison gem. Saison gem. Saison 2018/ / / / /2019 C-Jugend 10 Mannschaften 0 Mannschaften gem. Saison 2018/ (3+1) Mannschaften des HVM 6 Mannschaften 6 Mannschaften Sollte der Handballverband Mittelrhein die Meldemöglichkeiten zur Regionalliga Niederrhein nicht ausschöpfen, so kann der Handballverband Niederrhein diese mit Nachrückern auffüllen. Hierzu sind evtl. zusätzliche Qualifikationsspiele notwendig. 3. Spieltechnische Bestimmungen Es gelten die Ordnungen und Spielregeln des DHB/WHV in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des WHV sowie diese Durchführungsbestimmungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der in diesen Durchführungsbestimmungen behandelten Qualifikation inkl. der Bundesliga- und Regionalliga-Nordrhein-Qualifikation um eine Spielserie handelt und dass 55 SpO DHB (Festspielparagraph) sowie 54 SpO Abs. 4 auf die Spiele bzw. Turnierspiele in der Qualifikation der Jugend Anwendung findet. 4. Qualifikationsturniere a) Ausrichter Im Vorfeld melden die Mannschaften ihre Bereitschaft zur Turnierausführung beim Jungenwart/Staffelleiter an. Der Jungenwart/Staffelleiter vergibt die Hallen zur Turnierausführung. b) Spieltermine Die Turniere finden an folgenden Terminen statt: JHBL-Qualifikation Mai 2019 Turniere Qualifikation Regionalliga Nordrhein Mai 2019 Entscheidungsspiele Regionalliga Nordrhein Mai 2019 c) Spielmodus Gespielt wird in Turnierform Jeder gegen Jeden um die offenen Plätze zur JHBL-Qualifikation und zur Regionalliga-Nordrhein. Wenn eine Mannschaft die bundesweite Qualifikation zur Jugend-Bundesligaqualifikation erreicht und sich nicht für die Jugendbundesliga qualifiziert wird diese automatisch der Regionalliga Nordrhein zugeteilt. Sonderregelung für die Qualifikation zur Jugend-Bundesliga: Melden sich nur zwei Mannschaften zur Qualifikation, so entscheidet ein Spiel über 2 x 30 Minuten auf neutralem Boden über die Rangfolge der Meldung. Durchführungsbestimmungen Jugendqualifikation NRL und JHBL 2019, V1.1 Seite 2
4 d) Spielzeiten Die Spielzeiten der Turnierspiele zur JHBL sind zweimal 20 Minuten. Die Turniere zur Regionalliga Nordrhein werden mit einmal 20 Minuten gespielt. Die Halbzeitpause beträgt fünf Minuten. Die Qualifikationsturniere finden ohne Team-Time-Out statt. e) Zeitstrafen Eine Zeitstrafe ist auch bei den Qualifikationsturnieren zwei Minuten lang. f) Turnierleitung Die Turnierleitung bei den Turnieren zur Jugend-Bundesliga obliegt der Spielleitenden Stelle. Die Turnierleitung bei den Turnieren zur Regionalliga Nordrhein-Qualifikation obliegt dem Handballkreis, in dessen Gebiet das jeweilige Qualifikationsturnier stattfindet. g) Spielbericht Alle Turniere werden mit dem elektronischen Spielbericht durchgeführt. Die Mannschaften erstellen dazu Kaderlisten unter SIS-Online (Begrenzung auf 20 Spieler beachten). Die Freischaltung des ESB erfolgt für den Ausrichter. h) Wertung Die Wertung erfolgt nach Abschluss der Turnierspiele in folgender Reihenfolge: 1. nach Punkten 2. nach Punkten der gegeneinander ausgetragenen Spiele der punktgleichen Mannschaften 3. nach der besseren Tordifferenz der gegeneinander ausgetragenen Spiele der punktgleichen Mannschaften 4. nach der besseren Tordifferenz der gesamten Turnierspiele Sollten alle vier Wertungsparameter gleich ausfallen, erfolgt ein 7m-Werfen nach Kommentar der Regel 2.2. i) Spielleitende Stellen Die Spielleitende Stelle ist der Jungenwart sowie der Mädchenwart. j) Sonstiges Zu jedem Spiel stellt jede der beteiligten Mannschaften einen Zeitnehmer/Sekretär mit gültigem Z/Sund ESB-Ausweis sowie die erstgenannte Mannschaft den Spielball. k) Haftmittel Für die Benutzung von Haftmitteln wird auf die Ziffer 2 der WHV- Zusatzbestimmungen zu 25 RO verwiesen. Für die Qualifikationsturniere zur JHBL müssen Hallen mit Haftmittelfreigabe genutzt werden. l) Kostenregelung Die teilnehmenden Vereine tragen die Kosten ihrer An- und Abreise. Die Kosten der Schiedsrichter sowie der Turnierleitung werden den beteiligten Vereinen zu gleichen Teilen per Rechnungslegung belastet. Dazu hat jede teilnehmende Mannschaft im Vorfeld des Turniers 100,00 an die Turnierleitung in bar zu entrichten. Die Turnierleitung übernimmt die Abwicklung der Abrechnung. Sollte eine Mannschaft unentschuldigt beim Turnier fehlen oder weniger als 24 Stunden vorher absagen, so muss die Mannschaft sich ebenfalls anteilig an den Kosten der Schiedsrichter und Turnierleitung beteiligen. Hier wird der ausrichtende Verein die Kosten vorstrecken und dem fehlbaren Verein belasten. Die Kosten gem. Punkt 6 gelten unabhängig von vorgenannter Kostenregelung. 5. Schiedsrichtereinsatz: Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den HVN Schiedsrichterwart. Die Vergütung für Schiedsrichter beträgt 45,00 pro Schiedsrichter plus Fahrkosten. Pro Turnier sind maximal 2 Gespanne einzusetzen. Die Schiedsrichter haben vor Turnierbeginn vor Ort zu sein. 6. Rückzug von Mannschaften Sollte eine Mannschaft zurückgezogen werden, so wird eine Gebühr von 150,00 gem. 25 (14) RO. Das Absagen des Qualifikationsturniers oder unentschuldigtes Fehlen sind dem Rückzug gleichzusetzen. Diese Gebühr wird ab dem Termin des Meldeschlusses erhoben. Wird bis zum :00 Uhr eine qualifizierte Mannschaft zurückgezogen, gibt es einen Nachrücker. Durchführungsbestimmungen Jugendqualifikation NRL und JHBL 2019, V1.1 Seite 3
5 7. Rechtliche Bestimmungen Für Streitfragen, die sich aus den Turnierspielen ergeben, ist als erste Instanz Turnierleiter zuständig. Er entscheidet spieltechnische Fragen vor Ort endgültig. Die Möglichkeit, andere Strafen zu verhängen, bleibt unberührt. Bei Einsprüchen gegen die Wertung eines Spieles sind abweichend von den der RO die Rechtsbehelfsgebühren in Höhe von 125,00 und eine schriftliche Begründung des Einspruches bis 15 Minuten nach dem Ende des betreffenden Spieles beim Turnierleiter einzureichen. Darüber hinaus gelten die Formvorschriften der RO unverändert. 8. Ordnungswidrigkeiten Verstöße gegen Satzungen und Ordnungen sowie gegen die Durchführungsbestimmungen werden als Ordnungswidrigkeit gemäß 3, 17, 19, 25 RO geahndet. 9. Ergänzungsklausel Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können jederzeit durch den Jugendausschuss in Verbindung mit der Technischen Kommission unter Berücksichtigung von sportlichen Gesichtspunkten beschlossen werden. Handballverband Niederrhein e. V. Michaela Hufschmidt Florian Fenzel Peter Bruckwilder Michael Girbes JA - Vorsitzende Jungenspielwart Mädchenspielwart TK-Vorsitzender Durchführungsbestimmungen Jugendqualifikation NRL und JHBL 2019, V1.1 Seite 4
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