Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen zur Jugend-Oberliga Relegation der weiblichen und männlichen Jugend A und B

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1 Inhaltsverzeichnis Seite Ziffer 1 Durchführung 2 Ziffer 2 Spielleitung 2 Ziffer 3 Teilnahmeberechtigung, Meldung 2/3 Ziffer 4 Spieltermine 3 Ziffer 5 Spieltechnisches 3/5 Ziffer 6 Spielwertung 5 Ziffer 7 Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär 5 Ziffer 8 Finanzielle Bestimmungen 5/6 Ziffer 9 Ergebnismeldung 6 Ziffer 10 Aufsicht 6 Ziffer 11 Rechtsbehelf 6 Ziffer 12 Sonstiges 7 1 von 7 Stand:

2 1. DURCHFÜHRUNG Für die Durchführung der Spiele gelten die Spiel- (SpO) und Rechtsordnung (RO) des Deutschen Handball- Bundes (DHB) mit den ergänzenden Bestimmungen des Handball-Verbandes Niedersachsen (HVN) und des Bremer Handballverband e.v. (BHV), sowie die Jugendordnung (JO) und die Richtlinien der Handball- Meisterschaftsspiele des HVN und BHV. Gespielt wird nach den Internationalen Hallenhandball-Regeln in der jeweils gültigen Fassung mit den ergänzenden Bestimmungen des HVN und BHV. Das Team-Time-Out wird angewendet. 2. SPIELLEITUNG Die Mannschaften unterstehen dem Spielausschuss (SpA) des HVN und BHV. Jeglicher Schriftverkehr im Zusammenhang mit den Relegationsspielen für die Oberligen Niedersachsen ist nach Erhalt der Unterlagen ausschließlich zu führen mit: Heinz-Georg Lahrmann Priggenhagener Str Bersenbrück Tel / h-g.lahrmann@t-online.de Für die Relegationsspiele zur Oberliga Nordsee ist der Schriftverkehr ausschließlich nach Erhalt der Unterlagen zu führen mit: Jens Schoof An der Burgstelle Bremen Tel / Handy: jens.schoof@gmx.de 3. TEILNAHMEBERECHTIGUNG; MELDUNG Es nehmen alle Mannschaften an der ersten Runde der Jugend-Oberligarelegation Niedersachsen teil, die termingerecht auf dem Meldebogen (siehe des HVN/BHV die Meldung zu den Relegationsspielen für die Jugend-Oberliga Niedersachsen der männlichen und weiblichen Jugend A und B abgegeben haben. Die meldenden Vereine sind grundsätzlich verpflichtet, wenn sie damit beauftragt werden, die Spiele der Relegation durchzuführen. Ferner hat der ausrichtende Verein dafür zu sorgen, dass zu den Relegationsspielen eine Halle zur Verfügung steht, die Turnierfähig (Tribüne, ausreichend Umkleideräume für bis zu 6 Mannschaften und genügend Raum zum Aufenthalt) ist. Es nehmen alle Mannschaften an der ersten Runde der Jugend-Oberligarelegation Nordsee teil, die termingerecht auf dem Meldebogen (siehe des HVN/BHV die Meldung zu den Relegationsspielen für die Jugend-Oberliga Nordsee, der männlichen und weiblichen Jugend A und B, abgegeben haben. Die meldenden Vereine sind grundsätzlich verpflichtet, wenn sie damit beauftragt werden, die Spiele der Relegation durchzuführen. Ferner hat der ausrichtende Verein dafür zu sorgen, dass zu den Relegationsspielen eine Halle zur Verfügung steht, die Turnierfähig (Tribüne, ausreichend Umkleideräume für bis zu 6 Mannschaften und genügend Raum zum Aufenthalt) ist. Die Mannschaften der Plätze fünf bis sieben der abgeschlossenen Punktrunde der Jugend-Oberligen Niedersachen und Nordsee weib- und männliche Jugend A und B nehmen ab der zweiten Runde an den entsprechenden Relegationsspielen teil. Die Meldung einer zweiten Mannschaft derselben Altersklasse hat jeweils auf einem gesonderten Meldebogen zu erfolgen, wenn diese berechtigt ist an den Relegationsspielen teilzunehmen. 2 von 7 Stand:

3 Hinweis: Mannschaften die aus der Jugend-Oberligarelegation ausscheiden sind nicht automatisch für die Landesliga der Regionen/Gliederungen spielberechtigt, sondern müssen an den Relegationsspielen zur Landesliga der entsprechenden Region/Gliederung teilnehmen. Meldetermin: 01. März 2011 Nach dem Meldetermin werden keine Meldungen berücksichtigt! In den Staffeln der Jugend-Oberliga Niedersachsen und Nordsee darf nur eine Mannschaft eines Vereins spielen. 4. SPIELTERMINE Die Spiele werden an folgenden Terminen durchgeführt: Oberliga Niedersachsen und Nordsee Rd. Releg. Oberliga Männliche und Weibliche Jugend B Rd. Releg. Oberliga Männliche und Weibliche Jugend A Rd. Releg. Oberliga Männliche und Weibliche Jugend B Rd. Releg. Oberliga Männliche und Weibliche Jugend A Rd. Releg. Oberliga Männliche und Weibliche Jugend B Rd. Releg. Oberliga Männliche und Weibliche Jugend A Bei den Terminen der 3. Runde der Oberligarelegation der weiblichen Jugend A und B kann es durch die Norddeutschen Meisterschaften zu Terminänderungen kommen. Der Jugend- und Spielausschuss des HVN/BHV kann kurzfristig Terminänderungen vornehmen, wenn diese notwendig werden. 5. SPIELTECHNISCHES Die Spielpläne der Jugend-Relegationsspiele Niedersachsen und Nordsee stehen im SIS und sind für alle Mannschaften bindend. Der Spielbeginn für die männliche und weibliche Jugend ist Samstag und Sonntag nicht vor 10:00 Uhr, das Ende des Turniers sollte nicht nach Uhr sein. Eine Stunde vor Beginn der Spiele ist die Halle zu öffnen. Die ausrichtenden Vereine haben darauf zu achten, dass, wenn ein Spiel unentschieden ausgeht, sofort im Anschluss des Spiels ein 7-m-Werfen entsprechend den Bestimmungen des DHB nach Regel 14 durchzuführen ist. Die spielleitende Stelle entscheidet, ob dies in die Wertung geht. Die Relegationsspiele zur Jugend-Oberliga Niedersachsen und Nordsee werden in bis zu 3 Runden durchgeführt. Die gemeldeten Mannschaften werden in Gruppen bis zu sechs Mannschaften eingeteilt. Alle teilnehmenden Vereine sollen nach Möglichkeit für jede Mannschaft für die erste Relegationsrunde eine Halle zur Verfügung stellen. Zur ersten Runde der Jugend-Oberligarelegation Niedersachsen werden die Gruppen aus allen gemeldeten Mannschaften, aus verschiedenen Töpfen die nach Oberliga, Landesliga und Regionen/Gliederungen eingeteilt sind, zusammengelost. Für die Auslosung wird der Termin frühzeitig bekannt gegeben. Der Ausrichter der ersten Runde wird nach der zentralen geographischen Lage bestimmt. Zur ersten Runde der Jugend-Oberligarelegation Nordsee werden die Gruppen aus allen gemeldeten Mannschaften, aus verschiedenen Töpfen die nach Oberliga, Landesliga und Regionen/Gliederungen eingeteilt 3 von 7 Stand:

4 sind, zusammengelost. Für die Auslosung wird der Termin frühzeitig bekannt gegeben. Der Ausrichter der ersten Runde wird nach der zentralen geographischen Lage bestimmt. Die Mannschaften der Plätze fünf bis sieben der abgeschlossenen Punktrunde der Jugend-Oberliga Niedersachsen und Nordsee werden bei der Auslosung der ersten Runde, schon den Gruppen der zweiten Relegationsrunde zugelost. Die Tabellenersten der Gruppen 1 und 2 aus der ersten Relegationsrunde, sind für die Ausrichtung der zweiten Runde gesetzt. Sollte in der zweiten Relegationsrunde weitere Gruppen benötigt werden gilt die weitere Reihenfolge der Gruppenersten. (Sollte eine dritte Runde gespielt werden müssen, dürfen diese nur durch Vereine ausgerichtet werden, die vorher noch keine Runde ausgerichtet haben. Sollten alle beteiligten Mannschaften/Vereine schon eine Runde ausgerichtet haben, entscheidet die geographische Lage über die Ausrichtung). Eine endgültige Einteilung der Gruppen und der Aufstiegs- und Abstiegsregelung wird gesondert erscheinen, wenn fest steht, wie viele Mannschaften an der Jugend-Oberligarelegation Niedersachsen und Nordsee teilnehmen und die Meldung der Plätze eins bis vier vorliegen. Die Spielzeit für die männliche und weibliche A Jugend beträgt: a) bei Gruppen mit drei Mannschaften 2 x 30 Minuten mit 10 Minuten Pause b) bei Gruppen mit vier Mannschaften 2 x 20 Minuten mit 10 Minuten Pause c) bei Gruppen mit fünf Mannschaften 2 x 15 Minuten mit 5 Minuten Pause d) bei Gruppen mit sechs Mannschaften 2 x 12 Minuten mit 5 Minuten Pause Die Spielzeit für die männliche und weibliche B Jugend beträgt: a) bei Gruppen mit drei Mannschaften 2 x 25 Minuten mit 10 Minuten Pause b) bei Gruppen mit vier Mannschaften 2 x 16 Minuten mit 10 Minuten Pause c) bei Gruppen mit fünf Mannschaften 2 x 12 Minuten mit 5 Minuten Pause d) bei Gruppen mit sechs Mannschaften 2 x 10 Minuten mit 5 Minuten Pause Sollte eine Mannschaft zweimal nacheinander spielen, beträgt die Pause bei Spielen von 2 x 16 Minuten, zwischen den Spielen 15 Minuten. Bei Spielen von mehr als 2 x 20 Minuten beträgt die Pause zwischen den Spielen 30 Minuten. Die beiden gegeneinander spielenden Mannschaften können sich auf eine kürzere Pause verständigen. Es können vom Spielausschuss des HVN und BHV, kurzfristig Änderungen und anders geartete Bestimmungen greifen, wenn die Anzahl der gemeldeten Mannschaften dies notwendig macht. Spielberechtigt sind Spieler und Spielerinnen, die eine Spielberechtigung für die entsprechende Altersklasse besitzen. Die Spielausweise sind vor dem ersten Spiel des Turniers vorzulegen und von den Schiedsrichtern zu kontrollieren. Die Spiele sind mit den nachstehend aufgeführten Jahrgängen durchzuführen (s. 37 Ziffer 3 und 9 Ziffer 2 SpO). A-Jugend Jahrgang 1993/94 B-Jugend Jahrgang 1995/96 Zu jedem Spiel ist ein ordnungsgemäßes HVN Spielformular (zweifach) bzw. BHV - Spielformular(vierfach) auszufüllen, das der erstgenannte Verein zu stellen hat, und mit den Spielausweisen beider Mannschaften spätestens 15 Minuten vor dem Spiel den Schiedsrichtern zu übergeben ist. Jedes Turnierspiel ist ein für sich unabhängiges Spiel (Sperren, etc.). Wird ein/e Spieler/in mit Bericht Regel 8:6 und 8:10 disqualifiziert, ist er/sie für das nächste Spiel automatisch gesperrt (außer Regel 16:6 d und Disqualifikation wegen 3. Zeitstrafe). 4 von 7 Stand:

5 Das tragen von Brust- und Rückennummern ist Pflicht. Jede Mannschaft hat ein Ersatztrikot mitzuführen. Die zweitgenannte Mannschaft hat bei Bedarf die Trikots zu wechseln. Jede Mannschaft stellt einen regelgerechten spielfähigen Ball. Die Spielberichte sind vom Ausrichter noch am Spieltag an die spielleitenden Stellen der Oberliga Niedersachsen und Oberliga Nordsee (s. Seite 2) zu senden. Hinweis: Laut 9 Ziffer 2 und 42 Ziffer 1 letzter Satz SpO DHB vom gehören Relegations/Qualifikationsspiele im Jugendbereich zum neuen Spieljahr. Daher können Spieler aus einer ersten Mannschaften, die sich auf Grund ihrer Platzierung automatisch für die Jugend-Bundesliga qualifiziert hat, nur noch an Relegationsspielen von zweiten Mannschaften teilnehmen, wenn die betreffenden Spieler in den ersten beiden Spielen der Saison 11/12 nicht in der ersten Mannschaft eingesetzt werden 55 Ziffer 2 SpO DHB. Das gilt nur für Jugendspieler, die in verschiedenen Mannschaften derselben Altersklasse spielen. Gemäß 55 Abs. 8 DHB-Spielordnung bewirken Verstöße gegen die Bestimmungen 55 Abs. 2 DHB SpO Spielverlust und Geldstrafen für die Mannschaft, in der der Spieler fehlbar wurde. Der HVN und BHV behalten sich die Überprüfung auch in den Fällen vor, in denen die erste Mannschaft keine Relegation spielt. 6. SPIELWERTUNG Die Wertung der Spiele erfolgt nach dem direkten Vergleich. Das heißt: Nach Abschluss der Relegationsspiele entscheiden nach jeder Runde über das Weiterkommen oder Ausscheiden maßgeblich die Tabellenplätze. Die Wertung der männlichen und weiblichen Jugend A, und B erfolgt: a) nach Punkten, b) bei Punktgleichheit nach Punkten aus den Spielen der direkt beteiligten Mannschaften, c) bei Punktgleichheit der direkt beteiligten Mannschaften nach der Tordifferenz, 7. SCHIEDSRICHTER, ZEITNEHMER UND SEKRETÄR Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt für jedes Turnier durch den SR - Ausschuss des HVN bzw. BHV. Der Ausrichter hat zu allen Spielen unentgeltlich Zeitnehmer und Sekretär zu stellen. 8. FINANZIELLE BESTIMMUNGEN Alle teilnehmenden Mannschaften reisen auf eigene Kosten. Der Ausrichter trägt evtl. anfallende Kosten für Hallenmiete, Werbung, Sanitätsdienst sowie für Zeitnehmer und Sekretär. Außerdem hat er für Ordnungs- und Sanitätsdienst zu sorgen. Alle Einnahmen einschließlich Eintrittsgelder verbleiben beim ausrichtenden Verein. Dazu führt er den Kassen- Dienst in eigener Regie durch. Der Eintrittspreis darf für Erwachsene maximal 2,00 und für Jugendliche maximal 1,00 betragen. Der Ausrichter bezahlt die Kosten für Schiedsrichter und die Aufsicht und verrechnet diese noch am Spieltag anteilmäßig mit allen teilnehmenden Mannschaften. Den Schiedsrichtern und der Aufsicht werden folgende Kosten erstattet: 5 von 7 Stand:

6 Reisekosten Schiedsrichter pro km bei alleiniger Anreise 0,28 Reisekosten Schiedsrichter pro km bei gemeinsamer Anreise 0,30 Spielleitungsentschädigung erster Einsatz 15,00 Spielleitungsentschädigung für jedes weitere Spiel 5,00 Spielleitungsentschädigung für Turnierspiele über die volle Spielzeit 25,00 Reisekosten pro km der Aufsicht 0,28 Tagegeld der Aufsicht pro Tag 25,00 Die Schiedsrichter sollten gemeinsam anzureisen. Es ist auf jeden Fall die wirtschaftlichste Anreise zu wählen. Für jede gemeldete Mannschaft ist einmalig ein Betrag in Höhe von 20,00 zu entrichten. Der Betrag wird von der HVN Geschäftsstelle bzw. BHV Geschäftsstelle mittels Lastschrift eingezogen. Sollte sich eine Mannschaft nach Abgabe des Meldebogens aus der Relegation abmelden (auch ein Nichtantreten wird als Abmeldung gewertet), wird eine Geldbuße von 200,-- erhoben. 9. ERGEBNISMELDUNG Der Ausrichter ist verpflichtet, die Spielergebnisse 90 Minuten nach Abschluss der Spiele per Mail an die entsprechenden Spielleitung zu melden (s. Seite 2, Punkt 2). 10. AUFSICHT Die ausrichtenden Vereine haben 7 Tage vor den Relegationsturnieren den Spielleitern der Jugend- Oberligarelegation Niedersachsen und Nordsee die Aufsichten vorzuschlagen. Die Spielleitungen der Jugend- Relegation bestätigen die Aufsichten. Der Trainer des ausrichtenden Vereins darf nicht als Spielaufsicht tätig sein. 11. RECHTSBEHELF Für Streitfragen, die sich aus den Turnierspielen ergeben, ist als erste Instanz der vom HVN/BHV ernannte Turnierleiter / Aufsicht als Spielleitende Stelle zuständig. Er entscheidet spieltechnische Fragen vor Ort endgültig. Die Möglichkeit andere Strafen zu verhängen bleibt unberührt (s. auch 4 RO). Wenn ein Verein gegen die Wertung eines Spieles Einspruch einlegen will, hat er diese Absicht unmittelbar nach dem Spiel dem ersten Schiedsrichter anzukündigen. Diese Ankündigung ist zusammen mit den Einspruchsgebühren im Spielberichtsformular zu vermerken. Einsprüche zum laufenden Spielgeschehen sind unmittelbar nach dem entsprechenden Einzelspiel bei der Turnieraufsicht einzulegen, gleichzeitig ist die Einspruchsgebühr von 50,00 bei der Turnieraufsicht einzuzahlen und später an den HVN abzuführen. Rechtsentscheide, die für die Abwicklung des Turniers nötig sind, haben Rechtskraft. Das Sportgericht besteht aus dem Turnieraufsicht als Vorsitzenden und zwei neutralen Sportkameraden, die vom Vorsitzenden in das Sportgericht berufen werden. Vor Beginn der Jugend-Relegationsturniere hat jede der teilnehmenden Mannschaften einen Sportkameraden für das Sportgericht zu benennen und der Turnierleitung am Spielort zu melden. Über die Sportgerichtsverhandlung ist ein Protokoll zu führen, das dem Einspruchführer und den übrigen Beteiligten auszuhändigen ist und das den Urteiltenor beinhalten muss. Ordnet das Sportgericht eine Spielwiederholung an, so ist diese unmittelbar im Anschluss an das beabsichtigte Turnierende durchzuführen und erst danach endet das Turnier. 6 von 7 Stand:

7 12. SONSTIGES Die vorstehenden Durchführungsbestimmungen sind genau zu beachten. Bei Nichtbeachtung wird entsprechend der Richtlinien des HVN, BHV verfahren. Vereine, die nicht im Besitz dieser Richtlinien sind, erhalten sie auf Anforderung bei der Spielleitung, oder können per durch Download auf der HVN-Seite unter und auf der BHV Seite unter im Internet die Unterlagen ausdrucken. Es wird mit Nachdruck auf die Einhaltung der Hallenbenutzungsordnung hingewiesen. Der Veranstalter bzw. örtliche Ausrichter kann/wird von seinem Hausrecht Gebrauch machen, wenn die Hallennutzungsordnung nicht eingehalten wird. Dies kann ggf. Abbruch der Veranstaltung bedeuten. Aufgrund der unterschiedlichen Mannschaftsmeldungen ist der Spielausschuss des HVN/BHV berechtigt, kurzfristig Änderungen insbesondere zu den Ziffern 3 und 5 dieser Durchführungsbestimmungen vorzunehmen. Der ausrichtende Verein hat Erste Hilfe Personal zu stellen, zumindest im Bedarfsfall die beschleunigte Benachrichtigung zu gewährleisten. Mit sportlichen Grüßen Handball-Verband-Niedersachsen e.v./bremer-handballverband e.v. Spielausschuss gez. Wolfgang Ullrich gez. Hans-Georg Taschka gez. Heinz Georg Lahrmann Präsident HVN stellv. Vors. Spieltechnik HVN (komm.) Jugendspielwart HVN gez. Monika Wöhler gez. Jens Schoof gez. Jens Schoof Präsidentin BHV stellv. Vors. Spieltechnik BHV (komm.) Jugendspielwart BHV 7 von 7 Stand:

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