Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Fußballkreis München

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1 Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Fußballkreis München Auf den nachfolgenden Seiten sind folgende Regelungen zum Auf- und Abstieg festgelegt: 1) Regelung zum Auf- und Abstieg der D-Junioren (Altersklasse) 2) Richtlinie zur U12-Jahrgangsliga und Regelung des Auf- und Abstiegs 3) Ermittlung des Aufsteigers zur U13 (D-Jun.) Bezirksoberliga Oberbayern 4) Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Kreis München der A-, B- & C-Junioren 5) Richtlinie zur Qualifikationsrunde im Kreis München der A-, B- & C-Junioren 6) Durchführung von Entscheidungs- & Relegationsspielen 7) Rechtsbehelf Aufgrund der Einführung der U12-Junioren-Jahrgangsliga in der Altersklasse der D-Junioren gelten im Spieljahr 2016/2017 besondere Regelungen.

2 1) Regelung zum Auf- und Abstiegsreglung der D-Junioren Mit Beginn der Saison 2016/2017 wird neben der bisherigen Altersklasse der D-Junioren eine U12-Jahrgangsliga eingeführt. Der Auf- und Abstieg der D-Junioren richtet sich nach 10, 49 JO Grundsätzlich hat nur der bestplatzierte aufstiegsberechtigte Verein das Aufstiegsrecht. Macht dieser davon keinen Gebrauch, kann an seine Stelle nur der nächstplatzierte aufstiegsberechtigte Verein seiner Spielgruppe treten, höchstens jedoch der viertplatzierte Verein. Die Einteilung aller Spielklassen und -gruppen erfolgt nach geographischen Gesichtspunkten. a.) Saison: D-Junioren-Kreisligen Der bestplatzierte aufstiegsberechtigte Verein erhält das Recht, an der Relegation um den Aufstieg in die Bezirksoberliga Oberbayern teilzunehmen. ( Ermittlung des Aufsteigers zur U13 (D-Jun.) Bezirksoberliga Oberbayern) Aus den Kreisligen steigen mindestens eine und maximal vier Mannschaften ab. Sollzahl: 12 Mannschaften b.) Saison: D-Junioren-Kreisklassen Es steigt der bestplatzierte aufstiegsberechtigte Verein aus jeder Kreisklassen-Gruppe in die Kreisliga auf. Zum Saisonende werden die Kreisklassen vollständig aufgelöst und nicht mehr fortgeführt. c.) Normalgruppen: In den Normalgruppen der D-Junioren im Kreis München wird im Herbst eine einfache Hinrunde als Findungsrunde gespielt. Die jeweils 5 bestplatzierten Mannschaften werden in der Rückrunde unter Berücksichtigung von geografischen Gesichtspunkten in die Spielgruppen stark eingeteilt. Alle weiteren Teams werden in stärkengerechte Gruppen eingeteilt. Der Aufstieg wird im Spieljahr 2016/2017 aufgrund der Auflösung der Kreisklassen ausgesetzt. Bei einem Spielausfall wird das Spiel gemäß 59 SpO unmittelbar durch den Spielleiter angesetzt. Es werden nur Spiele gewertet, die bis zum letzten Spieltag ausgetragen worden sind. Soweit ein Spiel, egal aus welchen Gründen, am letzten Spieltag ausfällt, wird dies unmittelbar vom Spielleiter neu angesetzt werden. Die Regelungen der Jugendordnung behalten ihre Gültigkeit.

3 2) Richtlinien zur U12-Jahrgangsliga und Regelung des Auf- und Abstiegs a) U12-Junioren einer Spielzeit sind Spieler, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 11. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben. b) Mannschaftseinteilung a. Alle U 12-Junioren-Mannschaften spielen in der Vorrunde in der Spielklasse Gruppe. c) Auf- und Abstieg a. Nach Abschluss der Vorrunde qualifizieren sich 40 Teams für die Kreisliga (reine Rückrunden-Spielklasse; vier Gruppen). Alle weiteren Teams spielen in der Spielklasse Gruppe. b. Nach Abschluss der Rückrunde wird aus den vier erstplatzierten Kreisligisten der U12-Junioren der Kreismeister im K.O.-System ermittelt. c. Die Plätze 1 bis 3 je U12-Kreisliga sind für die U13-Kreisliga qualifiziert d. Die Plätze 4 bis 6 Je U12-Kreisliga sind für die U13-Kreisklasse qualifiziert e. Die Plätze 7 bis 10 je U12-Kreisliga spielen in der U13-Normalgruppe f. Die U12-Gruppenmeister steigen in die U13-Kreisklasse auf. d) Spielausfall a. Bei einem Spielausfall wird das Spiel gemäß 59 SpO unmittelbar durch den Spielleiter angesetzt. b. Es werden nur Spiele gewertet, die bis zum letzten Spieltag ausgetragen worden sind. c. Soweit ein Spiel, egal aus welchen Gründen, am letzten Spieltag ausfällt, wird dies unmittelbar vom Spielleiter neu angesetzt. Anwendung der Jugendordnung a. Der 17 (Einsatz in verschiedenen Mannschaften) wird sinngemäß auf den Einsatz in Jahrgangsligen angewandt. Ein Einsatz in einem anderen Jahrgang der gleichen Altersklasse ist gestattet. b. Diese Regelung gilt in der Saison 2016/2017 nur für die U12-Junioren. c. Hat ein Verein zwei Mannschaften bei den D-Junioren (U13-Junioren) gemeldet, gilt der 17 JO unverändert für diese Mannschaften. d. Hat ein Verein eine Mannschaft bei den D-Junioren und eine Mannschaft bei den U12-Junioren gemeldet, darf ein Spieler (Jahrgang 2005 und jünger) ohne Einschränkung in beiden Teams mitspielen. 3) Ermittlung des Aufsteigers zur U13-Junioren Bezirksoberliga Oberbayern Der D-Junioren-Kreismeister sowie der U12-Junioren-Kreismeister (Best of 4) spielen um die Qualifikation zur U13-Bezirksoberliga

4 4) Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Kreis München (A-, B- & C- Junioren) Der Auf- und Abstieg richtet sich nach 10, 49 JO Grundsätzlich hat nur der bestplatzierte aufstiegsberechtigte Verein das Aufstiegsrecht. Macht dieser davon keinen Gebrauch, kann an seine Stelle nur der nächstplatzierte aufstiegsberechtigte Verein seiner Spielgruppe treten, höchstens jedoch der viertplatzierte Verein. Die Einteilung aller Spielklassen und -gruppen erfolgt nach geographischen Gesichtspunkten. a.) Junioren-Kreisligen Der bestplatzierte aufstiegsberechtigte Verein erhält das Recht den Aufstieg wahr- bzw. an einer ggf. notwendigen Relegationsrunde teilzunehmen. Aus den Kreisligen steigen die ein bis vier Letztplatzierten ab. Sollzahl: 12 Mannschaften b.) Junioren-Kreisklassen Es steigt der bestplatzierte aufstiegsberechtigte Verein aus jeder Kreisklassen-Gruppe in die Kreisliga auf. Aus den Kreisklassen steigen die ein bis vier Letztplatzierten ab. Maßgeblich ist die Sollzahl der gesamten Kreisklasse (Sollzahl: 36 Teams in 3 Gruppen) b.) Normalgruppen U19 (A-Jun.), U17 (B-Jun.), U15 (C-Jun.)-Junioren Es gelten die Richtlinien zur Qualifikationsrunde im Kreis München ( Nr. 5) Wird zum Spieljahr 2017/2018 eine Änderung des Spielmodells vorgenommen, wird die Auf- und Abstiegsregelung sinngemäß angewandt.

5 5) Richtlinie zur Qualifikationsrunde im Kreis München der A-, B- & C-Junioren In den Normalgruppen der Junioren im Kreis München wird im Herbst eine einfache Hinrunde als Qualifikationsrunde für die Aufstiegsgruppen gespielt. Die Aufstiegsrunde wird im Frühjahr ebenfalls in einer einfachen Runde ausgetragen. Bei einem Spielausfall wird das Spiel gemäß 59 SpO unmittelbar durch den Spielleiter angesetzt. Es werden nur Spiele gewertet, die bis zum letzten Spieltag ausgetragen worden sind. Soweit ein Spiel, egal aus welchen Gründen, am letzten Spieltag ausfällt, wird dies unmittelbar vom Spielleiter neu angesetzt werden. Zusammensetzung der Spielrunden Altersstufe U19 (A) Junioren U17 (B) Junioren U15 (C) Junioren Qualifikationsgruppen (Vorrunde) Qualifikanten für Aufstiegsrunde je Gruppe Anzahl Aufstiegsgruppen Anzahl Aufsteiger je Gruppe Stärke Aufstiegsgruppen (Rückrunde) /12er Gruppe: 6 10er Gruppe: x 11 2x 10 Die Aufstiegsgruppen (Rückrunde) werden nach geografischen Gesichtspunkten eingeteilt. Mannschaften aus Qualifikationsgruppen ohne Aufstiegsrecht können sich ebenfalls für die Aufstiegsrunde qualifizieren. Alle weiteren Mannschaften spielen in Normalgruppen ohne Aufstiegsrecht, die ebenfalls unter geografischen Gesichtspunkten eingeteilt werden. Nach dem letzten Spieltag der Aufstiegsrunde können die bestplatzierten aufstiegsberechtigten Mannschaften je nach Festlegung in der Auf- und Abstiegsregelung das Aufstiegsrecht in die jeweilige Kreisklasse wahrnehmen. Die restlichen Mannschaften werden für das neue Spieljahr wieder in die Qualifikationsrunde eingeteilt. Normalgruppen (Aufstiegsrunde) Es können nur Mannschaften aus den Gruppen der Aufstiegsrunden aufsteigen. Die Normalgruppen (Rückrunde) nehmen nicht am Aufstieg teil. Es steigen jeweils die zwei bestplatzierten aufstiegsberechtigten Mannschaften in die Kreisklasse auf. Höchstens jedoch der viertplatzierte Verein. Die Regelungen der Jugendordnung behalten ihre Gültigkeit.

6 6) Durchführung von Entscheidungs- & Relegationsspielen Entscheidungs- und Relegationsspiele werden in einem Spiel auf neutralem Platz durchgeführt. Mannschaften die an solchen Spielen teilnehmen, sind verpflichtet ihren Platz (Rasenplatz) zur Durchführung von Entscheidungs- und Relegationsspielen auch ohne eigene Beteiligung zu stellen. Der platzstellende Verein stellt den Zugang zum ESB sicher und trägt evtl. anfallende Platzkosten. Die spielenden Vereine tragen die Schiedsrichterkosten je zur Hälfte. Die Relegationsbesprechung/Auslosung findet am 2. Juli 2017 um 18 Uhr statt. Ort wird rechtzeitig bekannt gegeben. 7) Rechtsbehelf: Gegen diese Auf- und Abstiegsregelung kann gemäß 3 Abs. 3 Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) binnen einer Frist von einer Woche nach Bekanntgabe beim Kreisjugendausschuss Oberbayern (KJL Florian Weißmann, Moosäcker 18, Markt Schwaben) Beschwerde schriftlich eingelegt werden. Eine Einlegung der Beschwerde über das BFV-Postfach (Zimbra) ersetzt die Schriftform. Hilft der Kreisjugendausschuss der Beschwerde nicht ab, hat er die Beschwerde an das nächsthöhere Organ zur Entscheidung weiterzuleiten. 25 bis 27, 31 und 44 Abs. 3 Satz 2 der Rechts und Verfahrensordnung gelten entsprechend. München, den 1. September 2016 Florian Weißmann, Kreisjugendleiter für den Kreisjugendausschuss München

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