Kreisjugendausschuss Wetzlar

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1 Kreisjugendausschuss Wetzlar Durchführungsbestimmungen zur Saison 2017/18 1. Allgemeines: 1.1. Die Durchführung der Jugendspiele erfolgt nach Satzung und Ordnung des HFV, sowie den allgemeinen Richtlinien zum Spielgeschehen. In diesen sind die Stichtage, die Spielfeldund Ballgrößen geregelt. Vereine und die zuständigen Mitarbeiter sind gehalten, sich über die Regelungen sachkundig zu machen und diese zu beachten Der Meister der A-Junioren steigt direkt in die Gruppenliga auf Die jeweiligen Meister der B- bis D-Jugend Kreisligen steigen nicht direkt auf. Nach Abschluss der Saison 2017/2018 wird der Kreismeister in 2 Aufstiegsspielen (Hin- und Rückspiel) den Aufsteiger in die Gruppenliga Gießen/Marburg ermitteln. Der erstgenannte Kreis hat im ersten Spiel Heimrecht. B-Junioren C-Junioren D-Junioren Kreis Dillenburg Kreis Wetzlar Kreis Wetzlar - Kreis Frankenberg Kreis Alsfeld Kreis Wetzlar 1.4. Bei F- und G- Jugend werden alle Spiele und Turniere in der Form Fairplay-Liga gespielt Im Kreispokal spielen alle gemeldeten Mannschaften von Gruppenliga bis zur Kreisklasse in ihrer jeweiligen Altersklasse mit. Die Hessen- und Verbandsligamannschaften im Bereich A- und B-Jugend beginnen mit dem Pokal erst ab dem Regionalpokal. 2. Spielgeschehen in den einzelnen Altersklassen 2.1. Für alle Spielklassen gilt: Sind am letzten Spieltag einer Spielklasse mehrere Mannschaften um einen entscheidenden Tabellenplatz punktgleich, so ist eine Entscheidung nach 16 JO herbeizuführen. Kann oder will ein Kreismeister die ihm zustehende Teilnahme an Aufstiegsspielen zur Gruppenliga nicht wahrnehmen, so steht dies in der Reihenfolge dem der Kreisliga zu A-Junioren: Die 7 auf Kreisebene gemeldeten Mannschaften spielen mit 3 Vereinen aus dem Kreis Gießen in einer Kreisliga in Hin- und Rückrunde den Kreismeister aus. Der Kreismeister steigt direkt in die Gruppenliga auf B-Junioren: Die 11 gemeldeten Mannschaften spielen in einer Kreisliga in Hin- und Rückrunde den Kreismeister aus. Aufstiegsspiele zur Gruppenliga analog des Punktes 1.3. Die Aufstiegsspiele zur Gruppenliga finden im Juni 2018 statt C-Junioren: Die 19 auf Kreisebene gemeldeten Mannschaften spielen in einer Kreisliga, in einer C11er und einer C9er Kreisklasse jeweils in einer Hin-, Rück-, Hinrunde ihre Meisterschaftsspiele aus. Der Sieger der Kreisliga ist Kreismeister und spielt seine Aufstiegsspiele zur Gruppenliga analog des Punktes 1.3. Die Erstplatzierten der Kreislassen werden Kreissieger D-Junioren: Die 28 auf Kreisebene gemeldeten Mannschaften spielen auf einem verkleinerten Spielfeld (gemäß den allgemeinen Bestimmungen des HFV) in einer Kreisliga (D9), in einer Kreisliga (D7) und in einer Kreisklasse (D9) in Hin- und Rückrunde ihre Meisterschaftsspiele aus.

2 Der Sieger der Kreisliga (D9) ist Kreismeister und spielt seine Aufstiegsspiele zur Gruppenliga analog des Punktes 1.3. Der Sieger der Kreisliga (D7) ist Kreismeister und hat kein Aufstiegsrecht. Die Runde wird im Modus Hin-, Rück-, Hinrunde gespielt, da hier nur 6 Mannschaften gemeldet haben. Der Erstplatzierte der Kreislasse (D9) wird Kreissieger E-Junioren: Die 42 gemeldeten Mannschaften spielen das gleiche System wie im vergangenen Jahr in 2 Kreisligen und 3 Kreisklassen. Die 2 Sieger der Kreisligen spielen in einem Endspiel auf einem neutralen Platz um den Kreismeistertitel. Der Kreismeister ist für die E-Junioren Regionalmeisterschaft, die im Anschluss an die Saison stattfindet, qualifiziert. Die 3 Tabellenersten der Kreisklasse sind jeweils Gruppensieger. Es wird eine Endrunde / Endscheidungsrunde zur Ermittlung eines Kreissiegers am Ende der Runde gespielt F-Junioren: Die 30 gemeldeten Mannschaften bestreiten in der Herbstrunde in vier verschiedene Gruppen, als Sichtungsrunden unter Zugrundelegung der verschiedenen Leistungsstärken, ihre Spiele in der Fairplay-Liga. Für die Frühjahrsrunde werden die Gruppen dann gemäß der Leistungsstärke neu zusammen gesetzt. Näheres wird in der Rundenbesprechung bekannt gegeben G-Junioren: Die 18 gemeldeten Mannschaften, plus die G-Jugend des TSF Heuchelheim, bestreiten in vier verschiedene Gruppen ihre Turniere, als Sichtungsrunden unter Zugrundelegung der verschiedenen Leistungsstärken, ihre Spiele in der Fairplay-Liga. Für die Frühjahrsrunde werden die Gruppen dann gemäß der Leistungsstärke neu zusammen gesetzt. Näheres wird in der Rundenbesprechung bekannt gegeben. 3. Spielpläne, An- und Absetzen von Spielen: 3.1. Die Erstellung der Spielpläne, sowie die An- und Absetzung von Spielen erfolgt ausschließlich durch die jeweiligen Klassenleiter, oder deren Vertreter, des Kreisjugendausschusses Regelspieltag für die A-Junioren ist grundsätzlich Freitag. Bei den B-Junioren gilt der Sonntag als Regelspieltag. Bei den C- bis F-Junioren gilt der Samstag als Regelspieltag. Die G-Junioren tragen ihre Turnier in der Regel Sonntagsvormittags aus. Sofern erforderlich, können Spiele auch an Wochen- und Feiertagen angesetzt werden Der letzte Spieltag der Kreisligen/-klassen muss an dem angesetzten Termin zeitgleich ausgetragen werden. Spiele die keinen Einfluss auf die Meisterschaften mehr haben, können zeitlich verlegt werden Die Anfangszeiten und Spielorte werden im Spielplan (DFB-Net) angegeben Anträge der Vereine auf Spielverlegungen können nach Verabschiedung des Spielplanes nur dann berücksichtigt werden, wenn diese bis spätestens 5 Tage vor dem Spieltermin mit entsprechendem Antrag über dfb-net und in Absprache mit dem/den beteiligten Verein/en beim Klassenleiter beantragt wurde/n. Dies gilt auch für die zeitliche Verlegung von Spielen. Die Spielverlegung wird nur akzeptiert, wenn diese über den offiziellen Weg des dfb-net gestellt wird. Die Verlegung des Spiels gilt erst nach Zustimmung des Klassenleiters als genehmigt Spielverlegungen wegen Krankheit, schulische und kirchlichen Veranstaltungen werden nur dann genehmigt, wenn mindestens 5 Spieler (Kleinfeld 3 Spieler) ausfallen, die am

3 vorausgegangenen Pflichtspiel teilgenommen haben. Belege bzw. Krankmeldungen müssen bis spätestens 3 Tage nach dem Spieltermin vorgelegt werden. Atteste, die nach dem Spieltermin ausgestellt wurden, werden nicht anerkannt. Bei Teilnahme an Auswahlspielen muss die Einladung vorgelegt werden. Achtung: Diese Regelung bezieht sich nur auf Pflichtspiele von A- bis E-Junioren. 4. Spielfeld- und Ballgrößen siehe Allgemeine Richtlinien des HFV: 4.1. Die Vereine verfügen über die unterschiedlichsten Sportplätze (Naturrasen, Kunstrasen und Hartplatz). Die Vereine sind gehalten, sich auf diese unterschiedlichsten Platzbeschaffenheiten einzustellen. Außerdem sind die vom HFV vorgegebenen Spielfeldgrößen für die einzelnen Altersklassen unbedingt einzuhalten. Das gleiche gilt auch für die Ballgrößen Über die Bespielbarkeit eines Platzes entscheiden neutrale Vertreter des HFV in Verbindung mit Vertretern der Gemeinden/Vereinen. Die Platzvereine sind verpflichtet, bei anstehenden widrigen Wetter und/oder Platzverhältnissen die Klassenleiter telefonisch und bei Zustimmung auch den jeweiligen Gegner zu informieren und vorsorglich Kontaktmöglichkeiten am Spieltag sicherzustellen Spiele unter Flutlicht sind zugelassen. 5. Spielberechtigung und Spielbetrieb 5.1. Spielberechtigt sind alle Spieler, die eine Spielberechtigung durch einen gültigen Spielerpass nachweisen können. Die Vereine sind verpflichtet, einen Mannschaftsmeldebogen mit der Angabe von Geburtsdatum, Passnummer und Spielberechtigt ab, im Pass online zu melden Bei fehlenden Pässen bzw. Passbilder haben sich die Spieler durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu legitimieren. Bei jüngeren Spielern schickt hier die Unterschrift das Trainers/Betreuers als Bestätigung Das Spielen mit einer Passkopie ist nicht erlaubt In den Altersklassen A- bis E-Junioren können bis zu vier Spieler ausgetauscht werden. In den Altersklassen G- und F-Junioren können bis zu acht Spieler ausgetauscht werden. Diese können beliebig oft ein- und ausgewechselt werden. Die Ein- und Auswechslungen sind nur bei Spielunterbrechungen möglich. 6. Spielberichte: 6.1. Elektronisch (Bei A- bis F-Junioren) Die Spielberichte werden am Spieltag über einen PC des Heimvereins (können aber auch schon von Zuhause eingegeben werden) von den jeweiligen Vereinsvertretern ausgefüllt. Die Vereine sind angehalten, hierfür den Zugang zum Internet vor Ort zu gewährleisten. Auf dem Online-Spielbericht ist die Aufstellung der Mannschaften bis spätestens 60 Minuten vor Spielbeginn freizugeben und spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn dem Schiedsrichter in Papierform auszuhändigen. Änderungen und Ergänzungen können anschließend nur noch unter Kenntnisnahme beider Mannschaftsverantwortlicher, sowie des Schiedsrichters vorgenommen werden Die Eingabe der Änderungen kann hierbei auch im Anschluss an das Spiel durch den Schiedsrichter erfolgen. Spieler, die hierbei nicht erfasst wurden, dürfen dann in diesem Spiel nicht eingesetzt werden.

4 Die Schiedsrichter geben die Spielereignisse online ein Auch wenn der elektronische Spielbericht genutzt wird ist die Heimmannschaft für die Ergebnismeldung verantwortlich Sollte zu einem Spiel kein Schiedsrichter erscheinen bzw. nicht angesetzt sein (letzteres bei E-Junioren KK und F-Junioren), so ist der Heimverein ebenso für alle Eingaben im elektronischen Spielbericht verantwortlich Bei Ausfall des Computersystems muss wie bisher ein handgeschriebener Spielbericht von beiden Mannschaften ausgefüllt werden. Der Ausfall ist schriftlich zu vermerken Papierform Bei den G-Jugend muss der Turnierspielbericht ausgefüllt werden und dem Klassenleiter spätesten 2 Tage später zugesendet werden Wichtiger Hinweis zum Papierspielbericht: Nach 12 der Jugendordnung gilt folgende Regelung: Auf dem Spielbericht können bis kurz nach Spielende bei bei 11 er Mannschaften maximal 15 Spieler/innen bei 9 er Mannschaften maximal 13 Spieler/innen bei 7 er Mannschaften maximal 11 Spieler/innen bei F- und G-Junioren maximal 15 Spieler oder Spielerinnen mit Vor- und Zunamen, sowie mit Geburtsdatum eingetragen bzw. gestrichen werden. Ab den E-Junioren bis zur G-Jugend gelten alle im Spielbericht eingetragenen Spieler/innen als eingesetzt, sofern keine Einwechslungen im Spielbericht vermerkt sind. 7. Schiedsrichter 7.1. Für die Ansetzung der Schiedsrichter ist der Kreisschiedsrichterausschuss zuständig. Welche Altersklassen besetzt werden, wird in den Jugendleiterpflichtsitzungen bekannt gegeben. 8. Sportrechtssprechung 8.1. Für Vergehen im Zusammenhang mit den Spielen ist die Rechts- und Verfahrensordnung des HFV maßgebend Zuständiges Rechtsorgan ist das Kreissportgericht. Der Klassenleiter ist nur noch für Verwaltungsstrafe zuständig. 9. Freundschaftsspiele 9.1. Freundschaftsspiele sind spätestens 3 Tage vor dem eigentlichen Termin beim zuständigen Klassenleiter und bei dem für Freundschaftsspiele zuständigen Schiedsrichteransetzer anzumelden und müssen den Richtlinien der Jugendordnung entsprechen Die Spielberichte ist analog Punkt 6 zu bearbeiten. 10. Turniere

5 10.1. Alle Turniere sind genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig und müssen mit den dafür vorgesehenen Formularen des HFV beim Kreisjuniorenwart angemeldet werden Turnieranträge von A - C-Jugend sind kostenpflichtig Die Einteilung offizielle Schiedsrichter bei genehmigten Turnieren erfolgt ausschließlich über den Kreisschiedsrichterausschuss und sind durch die Vereine selbstständig zu beantragen. 11. Meldung der Ergebnisse ins DFB-Net Die Vereine sind verpflichtet, das Spielergebnis und Spielausfälle an das DFB-Net zu melden. Spielergebnisse einschließlich Abbruch gelten als unverzüglich im Sinne des 39 Jugendordnung mitgeteilt, wenn sie bis Uhr des Tages, an dem das Spiel stattfindet, ein gepflegt sind. Für Spiele, die nach Uhr beendet sind, gelten die Spielergebnisse als unverzüglich mitgeteilt, wenn sie bis spätestens eine Stunde nach Spielende in das System ein gepflegt sind Wichtiger Hinweis bei Nichtantreten und Spielbabbrüchen Mannschaften die während der Punktrunde 3mal nicht antreten, bzw. den Abbruch eines Spieles aufgrund zu geringer Spielerzahl verursachen, werden aus der laufenden Runde ausgeschlossen. 12. Schriftverkehr/Anschriftenverzeichnis Die Vereine sind verpflichtet, die Angaben in der DFBnet Datei Vereinsmeldebogen stets auf dem aktuellen Stand zu halten und bei Änderungen den Kreisjugendwart und den Klassenleiter zu informieren Sämtliche Informationen, die den Spieltrieb betreffen, erfolgen grundsätzlich nur über das elektronische Postfach des Vereins (bei JSG = federführender Verein). Gleiches gilt für Bestrafungen der Sportgerichte sowie des Klassenleiters (Verw.-strafen nach 21 RuVO). 13. Schlussbestimmungen Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen werden gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des HFV geahndet. Der Kreisjugendausschuß Wetzlar wünscht allen Vereinen und ihren Mannschaften im Spieljahr 2016/17 schöne, spannende und faire Spiele, sowie viel Spaß und den gewünschten Erfolg bei den Jugendspielen. Für den Kreisjugendausschuss Holger Speier Holger Speier Kreisjuniorenwart

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