Hessischer Fußball-Verband / Fussballjugend Hochtaunus

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1 Hessischer Fußball-Verband / Fussballjugend Hochtaunus Durchführungsbestimmungen für die A- bis G-Junioren der Kreisligen und -klassen im Spieljahr 2006/2007 Gespielt wird nach den Regeln des DFB und nach den Ordnungen der vom HFV herausgegebenen Satzung. In allen Zweifelsfragen ist der Klassenleiter bzw. Kreisjugendwart zu befragen. Alle Vereine und Mitarbeiter sind gehalten sich über die Regelungen sachkundig zu machen! Verbandsrunde: Beginn der Runde: 30.August 2006 Ansprechpartner Verein Klassenleiter Jugendwart Ansprechpartner der Klassenleiter (z.b. bei Absetzungen von Meisterschaftsspielen) ist immer der Vereinsjugendleiter (ersatzweise dessen Stellvertreter) und nicht der Betreuer oder Trainer der jeweiligen Mannschaft. Betreuer und Trainer können Spielverlegung beantragen, die Bestätigung der Verlegung geht immer an den Jugendleiter. Spielgemeinschaften Spielgemeinschaften können nur Notgemeinschaften darstellen. Der Jugendausschuss ist gehalten strenge Maßstäbe bei der Beurteilung anzulegen. Spielverlegungen Spielverlegungen sind ausnahmslos genehmigungspflichtig. Anträge hierzu - mit Einverständniserklärung des Gegners (auch telefonisch mit Vermerk des Gesprächspartner usw.) - sind dem Klassenleiter 10 Tage vor dem neuen Spieltermin schriftlich auf Vordruck bzw. über die Homepage einzureichen (möglich per Fax, Post oder ). Der neue Spieltermin muss vor dem im Spielplan ausgewiesenen Termin liegen. Vereine, die ohne Zustimmung des Klassenleiters Spiele verlegen, werden nach 59 StO) mit Nichtantreten bestraft. Spielabsetzung Eine kurzfristige Spielabsetzung durch den Klassenleiter kann erfolgen, bei mindestens 5 erkrankten Spielern in 11er Mannschaften, mindestens vier erkrankten Spielern in 9er Mannschaften und mindestens drei erkrankten Spielern in 7er Mannschaften, die in den letzten beiden Pflichtspielen der Mannschaft eingesetzt wurden. Dabei müssen bis vier Tage nach dem Spieltag (beginnend mit dem Spieltag) entsprechende Atteste dem Klassenleiter vorgelegt werden. Bestätigungen der Eltern werden anerkannt. Atteste bzw. Bescheinigungen, die nachdem Spieltermin ausgestellt wurden, werden nicht anerkannt. Der neue Spieltermin muss innerhalb 4 Tagen nach Absetzung des Spieles dem Klassenleiter in Abstimmung mit dem Gegner benannt werden. Ansonsten wird der Klassenleiter einen Termin festlegen. Bei einer Anzahl von mindestens 5 abwesenden Spielern einer Mannschaft kann auf Antrag (dieser muss spätestens 3 Tage davor beim KL eingegangen sein) der Spieltermin durch den Klassenleiter kurzfristig abgesetzt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Verein keine weitere Mannschaft in dieser Altersklasse unterhält. Der neue Spieltermin muss innerhalb 4 Tagen nach Antragsstellung dem Klassenleiter in Abstimmung mit dem Gegner benannt werden. Ansonsten wird der Klassenleiter einen Termin festlegen Dateiname:C:\Dokumente und Einstellungen\patrick\Desktop\KJA \Vordrucke-Saison \Feld\F01- DurchfuehrungsbestimmungenFeld06-07.doc

2 - Seite 2 - Spielberechtigung: A-Junioren: B-Junioren: C-Junioren: D-Junioren: E-Junioren: F-Junioren: G-Junioren: Der aufgeführte Stichtag bedeutet immer... und jünger! Der Einsatz von Spielern einer jüngeren Altersklasse in der nächst älteren Altersklasse ist möglich. C-Junioren, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können in den A-Juniorenmannschaften eingesetzt werden. Der Einsatz von älteren Spielern in einer jüngeren Altersklasse ist nicht möglich, d.h. das Spielenlassen von Jugendlichen in einer jüngeren Altersklasse (auch in Mannschaften, die außer Konkurrenz spielen) ist gemäß Beschluß des Verbandsjugendausschusses nicht zulässig ( 11 JO und 33 StO) Die Spielberechtigung ist durch den Original-Spielerpass nachzuweisen ( 122 SpO). Die Vorlage von Passkopien o.ä. ist nicht statthaft. Bei fehlenden Pässen ist innerhalb von 4 Tagen (Spieltag eingerechnet) unaufgefordert eine Kopie ggf. auf Anforderung im Original dem Klassenleiter vorzulegen (Fax- oder Mailübermittlung ist statthaft). Namentliche Spielermeldung: Nicht auf der namentlichen Spielermeldung (zu Saisonbeginn ausgefertigt) benannte Spieler sind vor dem ersten Einsatz durch Übersendung einer Kopie des Passes ( inklusive Unterschrift ab C-Junioren sowie Passbild mit Stempel ) per Fax, Post oder an den Klassenleiter unaufgefordert anzuzeigen. Platzbelegung: Bei Spielen haftet der Heimverein für die ordnungsgemäße Durchführung. Im Falle einer Doppelbelegung des Platzes o.ä. wird das nicht durchgeführte Spiel kampflos für die reisende Mannschaft gewertet. Eine nachträgliche Neuansetzung ist nur mit Einverständnis des Gegners und des Klassenleiters möglich. Die Ergebnisdurchsage entfällt hierdurch nicht! Die Vereine sind verpflichtet die Platzbelegung rechtzeitig zu prüfen und in Absprache mit dem jeweiligen Gegner den Spieltermin neu abzustimmen und beim Klassenleiter zu beantragen. Nichtbespielbarkeit des Sportgeländes: Bei Platzsperre durch die Gemeinde/Stadt ist umgehend der Klassenleiter anzurufen. Nach dessen Zustimmung zur Absetzung ist dem Klassenleiter innerhalb von 3 Tagen eine schriftliche Bestätigung der Gemeinde/Stadt vorzulegen. Eine Absetzung kann nur der Klassenleiter vornehmen. Junioren-Spielgemeinschaften sind grundsätzlich verpflichtet, bei schlechter Witterung oder Terminüberschneidungen auf einen Platz der JSG - bildenden Vereine auszuweichen. Geschieht dies nicht, so wird das Spiel als Nichtantreten gewertet. Schiedsrichter: Die Ansetzung der Schiedsrichter für Halle, Pokal, Kreisligen und Kreisklassen erfolgt durch den Kreisschiedsrichterobmann oder einen Beauftragten der Kreisschiedsrichtervereinigung. Schiedsrichterassistenten: Die Platzmannschaft und die Gastmannschaft stellen jeweils einen Schiedsrichterassisitenten ab. Dieser ist auf dem Spielberichtsbogen auf der Rückseite einzutragen. Ausbleiben des Schiedsrichters: Erscheint der angesetzte Schiedsrichter zur Anstoßzeit nicht, müssen sich die Vereine ernsthaft bemühen einen anderen unbeteiligten Schiedsrichter zu finden, wobei vorrangig eventuell anwesende Schiedsrichter und Absolventen der Regelunterweisungen einzusetzen sind. Bleibt dieses Bemühen

3 - Seite 3 - ohne Erfolg, muß das Spiel von einem Betreuer geleitet werden, den der Platzverein zu stellen hat. Das Spiel wird auch in diesem Fall als Pflichtspiel gewertet (vgl. 20 JO). Schiedsrichterspesen: ( 28 SRO) A- und B-Junioren Bezirk und Kreis 10,-- SR - Assistenten im Gespann 8,-- C-, D-, E- und F-Junioren 8,-- Mädchenspiele 8,-- Reist ein Schiedsrichter zu einem Spiel an und stellt fest, dass nicht gespielt werden kann, erhält er nur die Hälfte des jeweiligen Spesensatzes. Fahrtkosten ( 30 SRO) Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Kilometerpauschale bei anderer Anreise Gemeinsame Anreise zuzüglich tatsächliche Kosten auf Nachweis 0,30 /km 0,02 /km In der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. März sind die Schiedsrichter verpflichtet beim jeweiligen Klassenleiter sich zu versichern inwieweit das angesetzte Feldspiel durchgeführt wird. Unterlässt der Schiedsrichter diese Maßnahme, dann verliert er seinen Anspruch auf Vergütung der Auslagen. Spieltechnische Bestimmungen: Zur Meldung einer Mannschaft in den Altersklasse A- bis D- Junioren sind mindestens 16 Spieler notwendig. Regelspielzeiten: Festtermine 1er Teams Ausweichtermine A Junioren Freitag h Samstag h B - Junioren Sonntag h Freitag 19:30 h C - Junioren Samstag h Freitag h D - Junioren Samstag h Sonntag h E - Junioren Samstag h Freitag h F Junioren Samstag h Sonntag h G Junioren Samstag h Sonntag h Andere von den Vereinen gewünschte Spieltermine (Tag und/oder Uhrzeit) sind Grundsätzlich genehmigungspflichtig. (schriftlicher formloser und begründeter Antrag an Kreisjugendwart) Spielberichtsbogen: Spielberichte sind vom Heimverein vorzubereiten, und für alle Spielklassen (A- bis G-Junioren) einfach, in allen Teilen ausgefüllt, mit Geburtsdaten versehen und mit einem Freiumschlag mit Anschrift des Klassenleiters vor dem Spiel dem Schiedsrichter auszuhändigen ( 71 SpO). Bei Nichterscheinen eines offiziellen Schiedsrichters ist der vollständig ausgefüllte Zusatzbogen dem Spielbericht beizufügen. Es dürfen nur die Originalspielberichtsbögen des Hessischen Fußball Verbandes benutzt werden. Bei Spielen, die nicht von offiziell angesetzten Schiedsrichtern geleitet werden, ist der Platzverein verpflichtet den Spielbericht innerhalb von 48 Stunden an den Klassenleiter zu senden. Das muss auch erfolgen, wenn: a< das Spiel witterungsbedingt nicht ausgetragen werden kann, obwohl beide Mannschaften anwesend sind b< eine Mannschaft nicht antritt. Auf dem Spielbericht dürfen bei - 11er Mannschaften maximal 15 Spieler (inkl. 2. Torwart) - 9er Mannschaften maximal 13 Spieler (inkl. 2. Torwart) - 7er Mannschaften maximal 11 Spieler (inkl. 2. Torwart)

4 - Seite 4 - mit Vor- und Zuname sowie mit Geburtsdatum eingetragen bzw. gestrichen werden. Verfehlungen werden entsprechend 16 Strafordnung mit Ordnungsstrafen geahndet. Alle im Spielbericht aufgeführten Spieler gelten als eingesetzt. Auswechselspieler: Während eines Spieles dürfen bis zu vier Spieler (inkl. Torwart) in einer Spielruhe in Höhe der Mittellinie aus- und wieder eingewechselt werden. Alle Spieler sind bis unmittelbar nach Spielende auf dem Spielbericht aufzuführen.. Sonderbestimmungen D- bis G-Junioren ( 11 JO bis 13 JO): a) Die Knabenspielordnung umfasst die Altersklassen der D-, E-, F- und G- Junioren. D11-Junioren spielen nur auf Großfeld. Spielfeld bei E11-er und D9er-Teams ist die Fläche zwischen den beiden Strafräumen bei gesamter Spielfeldbreite (Kurzfeld). Größe des Strafraumes = 12/4m Torraum. Die Eckbälle sind kurz auszuführen, d.h. vom Schnittpunkt Außenlinie / Strafraumgrenze. E7-, F- und G-Junioren spielen nur auf Kleinfeld. b) Die Maße des verkürzten Spielfeldes sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. c) Bei 11er Mannschaften müssen bei Spielbeginn mindestens 7, bei 9er Mannschaften mindestens 6 und bei 7er Mannschaften mindestens 5 Spieler anwesend sein. Bei weniger als 7 bzw. 6 bzw. 5 Spielern kann eine Mannschaft verlangen das Spiel abzubrechen. d) Bei den E- bis G-Junioren ist die Abseits- und Rückpassregel aufgehoben. Es wird ausnahmslos auf 5x2m Tore gespielt. e) Bei D9 Junioren gelten die Abseits- und Rückpassregeln. Die Torgröße beträgt 5x2m. Es werden keine reinen E-Junioren Mannschaften als D9-er Mannschaft zugelassen. Für die Meldung einer D9 Mannschaften müssen mindestens 7 D- Junioren Spieler auf der namentlichen Spielermeldung verzeichnet sein. f) In den Altersklassen F- und G-Junioren werden ausschließlich organisierte Freundschaftsspiele mit Pflichtspielcharakter ausgetragen. Bei unbegründeten Absagen eines Spiels tritt 48 Strafordnung ein. Untere Mannschaften ( 8 JO): Nehmen in einer Altersklasse mehrere Mannschaften eines Vereins am Spielbetrieb teil, gelten ab 2er-Teams diese als untere Mannschaften. (Untere Mannschaften können keinen Kreismeistertitel erspielen - Ausnahme Bezirksligisten) In unteren Mannschaften dürfen bei a< 11-er Mannschaften nicht mehr als 3 Spieler b< 9-er Mannschaften nicht mehr als 2 Spieler c< 7-er Mannschaften nicht mehr als 1 Spieler eingesetzt werden, die am vorangegangenen Pflichtspieltag in der nächsthöheren Mannschaft derselben Altersklasse eingesetzt wurden ( 12,2 JO) Spieldauer ( 12 JO) : A-Junioren B-Junioren C-Junioren D-Junioren E-Junioren F-Junioren G-Junioren 2 x 45 Minuten 2 x 40 Minuten 2 x 35 Minuten 2 x 30 Minuten 2 x 25 Minuten 2 x 20 Minuten 2 x 20 Minuten Verlängerung bei Pokal- und Entscheidungsspielen: A-Junioren 2 x 15 Minuten B-Junioren 2 x 10 Minuten C- bis E-Junioren 2 x 5 Minuten

5 - Seite 5 - Signalkarten für A- und B-Jugendliche: 40 Jugendordnung schreibt den Einsatz von Signalkarten bei Spielen der A- und B-Junioren vor. Abweichend vom Seniorenbereich kann hier Gelb/Rot nicht gezeigt werden, da die 5-Minuten-Zeitstrafe nach wie vor in Kraft ist. Spielorte: Sollte sich die festgelegte Sportanlage ändern, so ist der Platzverein verpflichtet, für die Änderung sich mindestens 3 Tage vor dem Spieltag beim Klassenleiter eine Genehmigung einzuholen. Einwechselfehler: Wer bei einem Spiel mit 12 Spielern ( Großfeld ), mit 10 Spielern bei verkürztem Feld und 8 Spielern bei Kleinfeld beginnt oder im Laufe des Spiels einen Spieler zu viel auf dem Spielfeld aufbietet, hat bei entsprechender Feststellung durch den Schiedsrichter das Spiel bereits verloren. Die Spielverlusterklärung durch den Klassenleiter ist dann zwingend vorgesehen. Platzverweis: Wird ein Spieler des Feldes verwiesen, kann sein Verein oder der Spieler innerhalb von vier Tagen schriftlich Stellung zum Vorfall nehmen, wobei der Tag des Spiels als erster Tag der Frist zählt. Wird innerhalb dieser Frist eine Stellungnahme nicht abgegeben, erfolgt die Bestrafung nach dem Bericht des Schiedsrichters ( 114 SpO) Ergebnisdurchsage: ( 24 JO) Die Ergebnismeldung für alle Spielklassen der A- bis E-Junioren erfolgt in das DFBnet. Spielergebnisse einschließlich Abbruch gelten als unverzüglich im Sinne des 39 Jugendordnung mitgeteilt, wenn sie bis Uhr des Tages, an dem das Spiel stattfindet, eingepflegt sind. Für Spiele, die nach Uhr beendet sind, gelten die Spielergebnisse als unverzüglich mitgeteilt, wenn sie bis spätestens eine Stunde nach Spielende in das System eingepflegt sind. Die Ergebnismeldung der F- bis G-Junioren erfolgt an den Klassenleiter Die jeweilig beteiligten Vereine sind verpflichtet die Spielergebnisse bis Uhr am Spieltag (Fon Fax - Homepage) zu melden. Bei Nichtmelden erfolgt Bestrafung nach 66 StO. Wartefristen: Sollte einer der beiden Mannschaften zu Spielbeginn nicht erscheinen, so ist die wartende Mannschaft verpflichtet, für die Dauer einer Halbzeit entsprechend ihrer Altersklasse auf den Gegner zu warten. Diese Regelung ist abweichend vom allgemein gültigen DFB- und HFV-Recht und findet demgemäss nur Anwendung in unserem Kreis ( Beschluss JL-Pflichtsitzung ) Höchstspieldauer:( 42, 1-3 JO) Eine Jugendmannschaft darf innerhalb eines Tages nicht mehr als ein Spiel austragen. Der Einsatz von Jugendlichen in mehr als einem Spiel innerhalb eines Tages ist nicht statthaft. Ausgenommen sind Jugendliche, die eine Spielberechtigung für eine Seniorenmannschaft erhalten haben, bei der Wahrnehmung dieses Spielrechts im Seniorenbereich. Der Verbandsjugendausschuss erlässt besondere Bestimmungen für Jugendfußballturniere sowie für Spiele und Turniere der Jugend in der Halle. Letzte Spieltage: Die Regelung, dass die letzten beiden Spieltag einheitlich zeitgleich ausgespielt werden müssen, bezieht sich in unserem Kreis nur auf den letzten Spieltag und auf die Kreisligen. In den Kreisklassen muss der letzte Spieltag an dem benannten Wochenende zwischen Freitag und Sonntag durchgeführt werden. Weitere Abweichungen sind nicht möglich. ( Beschluss JA 03/2003 )

6 - Seite 6 - Spielsystem A- bis E-Junioren: Bei Meldung von bis zu 16 Mannschaften wird in einer Kreisliga gespielt. Bei Meldung von mehr als 16 Mannschaften wird eine Qualifikationsrunde durchgeführt. Die höchste Klasse ist die Kreisliga, danach folgend die Kreisklassen. Eine Klasse besteht mindestens aus 8 Mannschaften. Ausnahmen sind nur aus spieltechnischen Gründen möglich. F- und G-Junioren Die gemeldeten Mannschaften des Kreises werden in regionale Gruppen eingeteilt. Jede Gruppe spielt für sich in einer Spielrunde. Es können während der Spielrunde gruppenübergreifende Änderungen vorgenommen werden Qualifikation Die Qualifikationsspiele werden nach den Bestimmungen des HFV ( 16 JO) ausgetragen. Die Qualifikation wird im Einrundensystem durchgeführt. Bei Punktgleichheit entscheidet das Torverhältnis. Der letzte Qualifikationsspieltag ist der Bis zu diesem Termin müssen alle Spiele stattgefunden haben. Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel nicht an, so scheidet diese Mannschaft satzungsgemäß aus der Qualifikation aus. Ein Weiterspielen in der Qualifikation und in der Meisterschaftsrunde ist nur außer Konkurrenz möglich. Die Einteilung in die Spielklasse obliegt dem KJA Hochtaunus. Untere Mannschaften, deren erste Mannschaft auf Kreisebene spielt, sind nicht berechtigt in der Kreisliga zu spielen. Die detaillierte Einteilung der jeweiligen Altersklassen in den Kreisklassen obliegt dem Kreisjugendausschuss. Meisterschaftsrunde: A-Junioren Kreisliga: B-Junioren Kreisliga: B-Junioren Kreisklassen C-Junioren Kreisliga: C-Junioren Kreisklassen: D-Junioren Kreisliga: D-Junioren Kreisklassen: E-Junioren Kreisliga: E-Junioren Kreisklassen Teilnehmer an den Aufstiegsspielen zur Bezirksliga Teilnehmer an den Aufstiegsspielen zur Bezirksliga Der Tabellenerste ist Klassensieger Teilnehmer an den Aufstiegsspielen zur Bezirksliga. Die jeweiligen Tabellenersten sind Klassensieger. Teilnehmer an den Aufstiegsspielen zur Bezirksliga Die jeweiligen Tabellenersten sind Klassensieger. Die jeweiligen Tabellenerste sind Klassensieger. F- und G-Junioren tragen Freundschaftsrunden mit Pflichtspielcharakter aus. Eine Meisterschaft o.ä. findet nicht statt.

7 - Seite 7 - Aufstiegsregelung für die Bezirksligen A- bis D-Junioren: Der Kreismeister der A-, B-, C- und D-Junioren erwirbt durch den Titelgewinn ein Recht auf Teilnahme an den Aufstiegsspielen zur Bezirksliga in der Altersklasse, in der die Meisterschaft errungen wurde. Bei Verzicht des Meisters zur Teilnahme an der Bezirksqualifikation, kann eine der nächstplatzierten Mannschaften der Kreisligen vom Kreisjugendausschuss benannt werden. Der Kreis stellt pro Altersklasse einen Teilnehmer für das Aufstiegsturnier. Die schriftliche Meldung zur Bereitschaft einer Teilnahme an den Aufstiegsspielen zu den Bezirksligen muss dem Jugendwart von dem jeweiligen Kreismeister oder den nächstplatzierten aufstiegswilligen Vereinen bis spätestens zum 01. Mai 2007 angezeigt werden. Eine nachträgliche Meldung wird nicht anerkannt. Bei Abstieg einer Mannschaft aus der Bezirksliga ist eine sofortige Teilnahme an den Aufstiegsspielen (auch in der nächsthöheren Altersklasse) grundsätzlich nicht möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann der Kreisjugendwart auf schriftlichen Antrag einer Teilnahme zustimmen. beschlossen + genehmigt am 18.März 2006 Jugendausschuss Hochtaunus

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