TFV BESTIMMUNGEN ÜBER DEN KINDER- UND JUGENDFUSSBALL U /15
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- Catrin Becker
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1 TFV BESTIMMUNGEN ÜBER DEN KINDER- UND JUGENDFUSSBALL U /15 Der ÖFB verpflichtet seine Mitgliedsverbände, auf die Einhaltung der Spielfeldgrößen im Kinderfußball besonders zu achten. Jene Vereine, welche sich nicht nach den vorgegebenen Spielfeldgrößen richten, werden mit empfindlichen Geldstrafen wegen Nichtbeachtung einer Verbandsanordnung belegt. Richtet sich der Landesverband nicht nach den Vorgaben des ÖFB, wird auch dieser entsprechend bestraft. 1) In allen Spielklassen des Kinderfußballs sind Mädchen und Knaben gemeinsam in einer Mannschaft spielberechtigt. 2) Im Kinderfußball darf ein Spieler nur in seiner und in den beiden nächst höheren Spielklassen eingesetzt werden. 3) Im Kinderfußball sind die Spiele von Vereinsschiedsrichtern zu leiten (siehe 15, Punkte 6 und 7 der TFV-Durchführungsbestimmungen). Die Abwicklung des Spielbetriebes im Kinderfußball (U-09 bis U-12) erfolgt ausschließlich im Netzwerk Fußball-Online. Der veranstaltende Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Internetzugang zur Abwicklung des Online-Spielberichtes (OSB) bereit steht. Die Bearbeitung des Spieles durch den Heim- und Gastverein im OSB muss spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn abgeschlossen sein. Die Spielerpässe sind dem Schiedsrichter von den Vereinen unaufgefordert auszuhändigen. 4) Wird für einen Nachwuchsspieler der Spielerpass nicht beigebracht, dann kann dieser am Spiel teilnehmen, wenn er dem Vereinsschiedsrichter gegenüber seine Identität durch einen Lichtbildausweis (mit Geburtsdatum) nachweist. In diesem Fall wird der Vereinsschiedsrichter verpflichtet, den Namen des Spielers und den Verein im OSB unter Meldungen einzutragen. 5) Es wird empfohlen, die Linien zur Bezeichnung der Mittellinie (Abseitslinie), Seitenlinien und der Strafräume zu markieren. Wo dies nicht möglich ist, müssen weiche, flexible Hütchen, Kegel oder Stangen als Hilfsmittel verwendet werden. Stangen müssen mindestens 1m außerhalb des Spielfeldes gesteckt werden. Die Spielfeldmarkierung muss nicht in der normalen weißen Farbe, sondern kann in einer Fremdfarbe erfolgen. Die Spielfelder können auch mit Bändern markiert werden. 6) Tore: Für den gesamten Kinderfußball: 2 Meter hoch, 5 Meter breit. In den Spielklassen U8 und U7 sind Tore der Maße 1,60 Meter hoch und 3 Meter breit vorgeschrieben. 7) Schuhe: Es ist darauf zu achten, dass die Spieler Schuhe mit Stollen, die fester Bestandteil der Sohle und nicht auswechselbar sind, verwenden. Die Stollen müssen aus Gummi, Plastik oder aus ähnlichen weichen Materialien bestehen. 8) Zur Hebung der Disziplin ist der Schiedsrichter bzw. Spielleiter berechtigt, neben der Ermahnung Spieler mit zeitlich begrenztem Ausschluss (Blaue Karte) zu bestrafen. Der Zeitausschluss dauert im Kinderfußball 5 Minuten. Ein solcher Zeitausschluss kann jedoch in einem Wettspiel nur einmal gegenüber einem Spieler verhängt werden. Der Rückfall eines vorübergehend ausgeschlossenen Spielers in Disziplinlosigkeit ist mit
2 dauerndem Ausschluss zu ahnden. Auf Zeit oder zur Gänze ausgeschlossene Spieler dürfen durch einen anderen Spieler ersetzt werden. Bestimmungen für U13-, U12- und U11-Bewerbe 1) Der Spielbetrieb in den Spielklassen U13-, U12- und U11 wird in Form eines Meisterschaftssystems durchgeführt. Um mit Kindern kein ergebnisorientiertes, sondern ein ausbildungsorientiertes Spielen und Üben durchführen zu können, wird in den Spielklassen U12 und U11 auf Tabellen und Ergebnisse im Datenservice verzichtet. 2) Mannschaften der Spielklassen U13-, U12- und U11 bestehen aus höchstens sechzehn Spielern, wobei acht Feldspieler und ein Tormann das Spiel bestreiten. Innerhalb der sechzehn genannten Spieler kann beliebig oft getauscht werden. Rücktausch ist gestattet. Sinkt die Anzahl der Spieler einer Mannschaft unter sieben, hat der Schiedsrichter das Spiel abzubrechen. 3) Abseits: In den Spielklassen U13-, U12- und U11 wird nach der offiziellen Abseitsregel gespielt. einem indirekten Freistoß von der Mittellinie aus gegen die fehlbare Mannschaft Die Rückpassregel gelangt zur Anwendung. Freistoß von der Mittellinie aus gegen die fehlbare Mannschaft geahndet. Der Torhüter 6) Strafstoß: U13-, U12- und U11: 8m vor dem Tor 9) Bälle: Ballgröße 4 10) Ersatzspielertausch: Innerhalb von 16 genannten Spielern kann beliebig oft getauscht; ein Rücktausch ist gestattet. Alle Spieler sind vor dem Spiel im OSB einzutragen, für alle eingewechselten Spieler ist im OSB der erste Eintausch zwingend zu vermerken. 11) Spielfeld: a) Die Meisterschaftsspiele werden auf verkleinertem Großfeld von Strafraum zu Strafraum ausgetragen. b) Der Strafraum ist 12 Meter im Rechteck um das Tor zu kennzeichnen. c) Ist der Abstand vom Strafraum der Großspielfeldes bis zur Outlinie mehr als 5 Meter, muss für die Outlinie des verkleinerten Großfeldes eine Hilfsmarkierung erfolgen. d) Der Strafstoßpunkt ist 8 Meter von der Torlinie im Strafraum zu kennzeichnen.
3 Bestimmungen für U10- und U9-Bewerbe 1) Der Spielbetrieb in den Spielklassen U10 und U9 wird in Form eines Meisterschaftssystems durchgeführt. Um mit Kindern kein ergebnisorientiertes, sondern ein ausbildungsorientiertes Spielen und Üben durchführen zu können, wird auf Tabellen und Ergebnisse im Datenservice verzichtet. 2) Mannschaften der Spielklassen U10, U9 bestehen aus höchstens sechzehn Spielern, wobei sechs Feldspieler und ein Tormann das Spiel bestreiten. Innerhalb der sechzehn genannten Spieler kann beliebig oft getauscht werden. -Rücktausch ist gestattet. Sinkt die Anzahl der Spieler einer Mannschaft unter fünf, hat der Schiedsrichter das Spiel abzubrechen. 3) Abseits: In den Spielklassen U10, U9 gibt es auf dem ganzen Spielfeld kein Abseits. einem indirekten Freistoss von der Mittellinie aus gegen die fehlbare Mannschaft Die Rückpassregel gelangt nicht zur Anwendung. Freistoss von der Mittellinie aus gegen die fehlbare Mannschaft geahndet. Der Torhüter 6) Strafstoß: U10, U9: 8m vor dem Tor 9) Bälle: Ballgröße 4 10) Ersatzspielertausch: Innerhalb von 16 genannten Spielern kann beliebig oft getauscht werden; ein Rücktausch ist gestattet. Alle Spieler sind vor dem Spiel im OSB einzutragen, für alle eingewechselten Spieler ist im OSB der erste Eintausch zwingend zu vermerken. 11) Spielfeld
4 Variante 1: Variante 2: Bestimmungen für U8- und U7-Bewerbe 1) Der Spielbetrieb erfolgt in den Spielklassen U8 und U7 in Form von Turnieren und Spielnachmittagen. Die Gesamtspieldauer pro Mannschaft darf 60 Minuten an einem Spieltag nicht überschreiten. Um mit Kindern kein ergebnisorientiertes, sondern ein ausbildungsorientiertes Spielen und Üben durchführen zu können, wird auf Tabellen und Ergebnisse im Datenservice verzichtet. 2) Mannschaften der Spielklassen U8, U7 bestehen aus höchstens zehn Spielern, wobei vier Feldspieler und ein Tormann das Spiel bestreiten. Innerhalb der zehn genannten Spieler kann beliebig oft getauscht werden. Rücktausch ist gestattet. Sinkt die Anzahl der Spieler einer Mannschaft unter drei, hat der Schiedsrichter das Spiel abzubrechen. 3) Abseits: In den Spielklassen U8, U7 gibt es auf dem ganzen Spielfeld kein Abseits. einem indirekten Freistoss von der Mittellinie aus gegen die fehlbare Mannschaft Die Rückpassregel gilt nicht. Freistoss von der Mittellinie aus gegen die fehlbare Mannschaft geahndet. Der Torhüter 6) Strafstoß: U8, U7: 6m vor dem Tor 9) Bälle: Ballgröße 3 10) Ersatzspielertausch: Innerhalb von 10 genannten Spielern kann beliebig oft getauscht werden; ein Rücktausch ist gestattet. Alle Spieler sind vor dem Turnier am Turnierbericht einzutragen.
5 11) Nachstehende Bestimmungen sind zusätzlich bzw. insbesondere vom Turnier ausrichtenden Verein einzuhalten: a) Kontrolle der Spielberechtigung aller am Turnier teilnehmenden Spieler durch zwingende Einsichtnahme in die vorzulegenden Spielerpässe und Abgleichung mit dem "OSB". b) Spieler welche nicht im System bzw. "OSB" aufscheinen, sind nicht spielberechtigt und ist diesen vom veranstaltenden Verein die Teilnahme am Turnier zu verweigern (Verbandsanordnung). c) Nach Ende des Turniers sind die Ergebnisse unverzüglich durch den veranstaltenden Verein in den "OSB" einzutragen. d) Das Nichtantreten von Mannschaften ist im "OSB" zu vermerken. e) Mit dem Abschluss des "OSB"-Berichtes des Turniers erklärt und bestätigt der veranstaltende Verein die ordnungsgemäße Durchführung des Turniers. f) Die Nichteinhaltung der gegenständlichen Durchführungsbestimmung wird mit Ordnungsstrafen bis EUR 500,-- bestraft. 12) Jeder an einem Turnier teilnehmende Verein ist verpflichtet am Spieltag/Turniertag bis spätestens eine Stunde vor Turnierbeginn (erstes Spiel des Turniers) alle Spieler im "OSB" einzutragen, damit der turnierveranstaltende Verein die Spielberechtigungen aller Spieler anhand der Spielerpässe rechtzeitig vor Turnierbeginn kontrollieren kann. 13) Spielfeld Variante 1: Variante 2:
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