Die Gesellschaftsformen

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1 Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen 3 verschiedenen Gesellschaftsformen wählen. SCHÜLER- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (sgbr) SCHÜLER- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sgmbh) SCHÜLER- Aktiengesellschaft (sag) Die Wahl der Gesellschaftsform hängt von vielen verschiedenen Dingen ab. Zum Beispiel, ob für den Beginn der Firma ein Anfangskapital (Geld) benötigt wird. Aber auch das Zusammenarbeiten in der Firma hängt maßgeblich von der Rechtsform des Unternehmens ab. Um euch die Wahl zu erleichtern, sind folgend alle möglichen Rechtsformen näher beschrieben. Hier werdet ihr dann ihre Vor- und Nachteile erkennen. 1

2 sgbr SCHÜLER- Gesellschaft bürgerlichen Rechts Die SCHÜLER- Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Vereinigung von Personen. Sie verpflichten sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist demnach eine Personengesellschaft. - Gesellschaftsvertrag Name und Sitz der Gesellschaft Gegenstand der Firma Gründungsdatum und Dauer der Gesellschaft Pflichten der Gesellschafter Regelung über Geschäftsführung und Vertretung Kündigungsregelungen Dies sind nur die Themen, die mindestens in den Vertrag gehören. Je nach Firma müssen eventuell noch Punkte hinzugefügt werden. - eine oder mehrere gleichberechtigte Personen (Gesellschafter) Pflichten der Gesellschafter: - Pflicht der Geschäftsführung durch einen oder mehrerer Gesellschafter - Es muss ein Kassenbuch geführt werden 2

3 sgmbh SCHÜLER- Gesellschaft mit beschränkter Haftung Die SCHÜLER- Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine sogenannte juristische Person. Das bedeutet, dass die Firma wie eine selbstständige Person funktioniert. Sie hat bestimmte Rechte und Pflichten. Sie kann zum Beispiel Eigentum erwerben oder Verträge abschließen. Die gesetzliche Vertretung einer sgmbh sind die Geschäftsführer der Schülerfirma. Wie der Name schon erkennen lässt, haftet die sgmbh nur mit dem Gesellschaftsvermögen und nicht mit dem Privatvermögen der Geschäftsführer. - ein oder mehrere Gesellschafter, die aus ihrem Privatvermögen (eigenes Geld) das Stammkapital der Schülerfirma zur Verfügung stellen müssen. Wie hoch die Einlage der Gesellschafter ist, kann selbst festgelegt werden. Der Betrag muss aber in der Satzung vermerkt sein. - Gesellschaftsvertrag Name und Sitz der Gesellschaft Gegenstand der Firma - Satzung Name der Firma Sitz des Unternehmens Gegenstand (Zweck) des Unternehmens Höhe des Stammkapitals Höhe der Einlagen der Gesellschafter Pflichten der Gesellschafter Regelung über Geschäftsführung und Vertretung Kündigungsregelungen Dies sind nur die Themen, die mindestens in die Satzung gehören. Je nach Firma müssen eventuell noch Punkte hinzugefügt werden. Pflichten der Gesellschafter: - Stammeinlagenpflicht (Geld aus Privatvermögen in die Firma geben) - Pflicht der Geschäftsführung einer oder mehrerer Gesellschafter - Es muss ein Kassenbuch geführt werden 3

4 sag SCHÜLER- Aktiengesellschaft Die SCHÜLER- Aktiengesellschaft ist ebenfalls eine Vereinigung von mehreren Personen. In einer sag ist das Kapital, also das Geld der Schülerfirma, in viele Stücke zerteilt. Diese Stücke sind die Aktien. Auch Personen, die nicht aktiv in der Firma arbeiten, können Aktien kaufen. Wie teuer eine solche Aktie ist, legt ihr selbst fest. Der Wert für eine Aktie sollte zwischen 1,- und 10,- liegen. Bedenkt dabei, dass ihr die Aktien nicht grundlos teuer verkauft. Eure Mitschüler, Lehrer, Familienangehörige und Bekannte sollen sie sich ja noch leisten können. Die Personen, die von euch mindestens eine Aktie gekauft haben, sind nun Aktionäre. Die Geschäftsführung einer Schüler- Aktiengesellschaft übernimmt der Vorstand. Der Vorstand besteht aus mehreren Schülern. Mehr als 5 sollten es aber nicht sein. Die Entscheidungen, die der Vorstand trifft, sind äußerst wichtig für eure Firma. Daher gibt es in einer sag Personen, welche die Tätigkeit des Vorstandes kontrollieren. Dies ist der Aufsichtsrat. In regelmäßigen Abständen muss die Geschäftsführung (Vorstand) dem Aufsichtsrat über alle Aktivitäten der Schülerfirma Bericht erstatten. Außerdem muss der Vorstand einmal im Jahr alle Aktionäre zu einer Hauptversammlung einladen. Hier muss über wichtige Angelegenheiten der Firma informiert werden. Aber die Aktionäre haben auch ein Stimmrecht. Sie können zum Beispiel auf der Hauptversammlung darüber abstimmen, ob vom Jahresgewinn ein neuer Drucker gekauft wird oder nicht. Auf der ersten Hauptversammlung, die unmittelbar nach der Gründung stattfinden sollte, wird von allen Aktionären der Aufsichtsrat gewählt. Er besteht aus mehreren Personen, die nicht unbedingt Schüler sein müssen. Es können zum Beispiel auch Lehrer oder Eltern sein. Dazu müsst ihr sie aber natürlich zur Versammlung einladen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass eine sag eine Rechtsform ist, die recht viel Planung, Engagement und Arbeit für die Firma voraussetzt. Der große Vorteil einer sag liegt darin, dass sehr viele Personen finanziell am Unternehmen beteiligt sind. Dadurch ist das Interesse an eurer Schülerfirma sehr groß und Lehrer, Mitschüler oder Eltern identifizieren sich mit dem Unternehmen. Wenn alles gut vorbereitet ist und die Verantwortlichkeiten festliegen, steht einem erfolgreichen Schüler - Unternehmen nichts mehr im Weg. - Businessplan - mehrere Personen, die den Vorstand und gleichzeitig die Geschäftsführung übernehmen - Ausgabe (Verkauf) von Aktien - Satzung 4

5 sag SCHÜLER- Aktiengesellschaft Fahrplan für die Gründung einer sag: 1. Anfertigen eines Businessplanes 2. Zusammenschluss von Schülern, die dann den Vorstand bilden 3. Anfertigen einer Satzung 4. Erstellen und Verkauf von Aktien 5. Einberufung der ersten Hauptversammlung 6. Wahl des Aufsichtsrates auf der Hauptversammlung 5

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