Haushaltsplan der Studierendenschaft der Universität Stuttgart für das Haushaltsjahr bis

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1 Haushaltsplan der Studierendenschaft der Universität Stuttgart für das Haushaltsjahr bis stuvus - Studierendenvertretung Universität Stuttgart Zentrales Fachschaftenbüro (ZFB), Raum 2.038, Stock 2a Keplerstr. 17 (K II) Stuttgart

2 Haushaltsplan der Studierendenschaft für das Haushaltsjahr bis Präambel Das Studierendenparlament hat am 03. Februar 2016 den nachstehenden Haushaltsplan gemäß 45 Abs. 3 der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Universität Stuttgart vom 24. September 2015 (Amtliche Bekanntmachungen der Universität Stuttgart Nr. 65/2015 vom 24. September 2015) beschlossen. Das Rektorat der Universität Stuttgart hat seine Genehmigung gemäß 65b Absatz 6 des Landeshochschulgesetzes am 08. März 2016, Az.: , erteilt. Stuttgart, den gez. Mühlberg Marc Mühlberg Vorstandsvorsitzender der Studierendenschaftt der Universität Stuttgart Vorbemerkung: Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und als solche eine Gliedkörperschaft der Universität Stuttgart. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst. Beitragszweck: Zur Erfüllung der Aufgaben wie Wahrnehmung der hochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden sowie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden, Mitwirkung an den Aufgaben der Universität Stuttgart nach 2-7 LHG, die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstsein der Studierenden, die Förderung der Gleichstellung und den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft, Förderung der sportlichen Aktivitäten der Studierenden und die Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen erhebt die stuvus gemäß 65a, Abs. 5, Sätze 2-5 LHG einen Studierendenbeitrag von 5 Euro pro Semester und Studierenden (vgl. 3 Beitragshöhe Beitragsordnung). Der Haushaltsplan und etwaige Nachträge werden unter Berücksichtigung des zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Bedarfs nach Vorgabe des Vorstands vom Haushaltsbeauftragten für ein Haushaltsjahr aufgestellt und vom Studierendenparlament festgestellt. Er bildet die Grundlage der Verwaltung aller Einnahmen und Ausgaben, für die Buchführung und Rechnungslegung. Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltes gelten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Einnahmen und Ausgaben sind getrennt voneinander aufgestellt. Der Haushaltsplan ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen (vgl. 1 Grundsätze Finanzordnung). 2

3 Erläuterungen des Vorstandes Erläuterungen des Vorstandes zum festgestellten Haushaltsplan 16/17: Die Beitragseinnahmen (1100) verringern sich im kommenden Haushaltsjahr durch die vom Studierendenparlament beschlossene Beitragssenkung (Amtliche Bekanntmachung 71/15) von 7 auf 5 pro Student je Semester. Für das von einem Arbeitskreis durchzuführende Projekt Campus Beach wurden abweichend zum Vorjahr stark erhöhte Jahreseinnahmen (1401) sowie leicht erhöhte Ausgaben (6303) angesetzt. Hierbei ist zu beachten, dass im ersten Jahr Anschaffungen für die Folgejahre getätigt werden und mit mindestens 3 Jahren Laufzeit (d.h. zwei Wiederholungen in den Folgejahren) geplant wird. Die seit mehreren Jahren bestehende und von einem Arbeitskreis durchzuführende Erstsemesterparty wurde mit eigenen Fonds (1402, 6304) in den Haushalt aufgenommen. Die Zahlenwerte orientieren sich an Erfahrungswerten. Die erwarteten Zinseinnahmen (1500) wurden auf einen realistischeren Wert gesenkt. Die Entnahme aus den Rücklagen (3000) wurde stark aufgestockt. Hierdurch sind gleich bleibende Aktivitäten bei gesenktem Beitragsniveau zu realisieren. Die Personalausgaben (4001) wurden auf Grund einer vollen (bzw. zusätzlichen halben) Stelle im Stellenplan erhöht; deren Einführung und Besetzung unterliegt einem Sperrvermerk des Studierendenparlaments. Die vom Studierendenparlament beschlossenen Aufwandsentschädigungen (Amtliche Bekanntmachung 66/15) für den Vorstandsvorsitzenden und den Finanzreferenten werden in einem eigenen Fonds (4002) dargestellt. Die Projektmittel (6001) wurden erhöht, da hieraus - neben dem üblichen Projektbedarf - die bereits vom Studierendenparlament genehmigten Umbau- /Renovierungsmaßnahmen für das Vaihinger Büro im kommenden Haushaltsjahr finanziert werden sollen. Die Fachgruppenmittel wurden auf Grundlage der Regelungen der neuen Finanzordnung (Amtliche Bekanntmachung 03/16) mit folgendem Schlüssel verteilt: 1. Dezentrale Zuweisung von 20% der Beitragseinnahmen 2. Neuzuweisung von 10% der dezentralen Mittel in den Fachgruppenprojektmittelfonds 3. Verteilung eines Sockelbetrages in Höhe von 600 an jede Fachgruppe, der Rest als Kopfbeitrag. 4. Vom Studierendenparlament genehmigte Mehrzuweisungen an die Fachgruppen Luft- und Raumfahrttechnik, Technische Biologie und Architektur. Stuttgart, den gez. Mühlberg Marc Mühlberg Vorstandsvorsitzender der Studierendenschaftt der Universität Stuttgart 3

4 Haushalt Einnahmen 1 Verwaltungseinnahmen 1100 Studierendenschaftsbeiträge Hinweis: Gerechnet wird im SS16 mit und im WS16/17 mit Studierenden mit einem jeweiligen Beitragssatz von 5. Der Einzug und die Weiterleitung der Beiträge erfolgt durch die Universität Stuttgart Sonstige Einnahmen Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung 0 0 Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung der Fachgruppe: 1301 Anglistik/Amerikanistik Architektur und Stadtplanung Bauingenieurwesen Berufs- und Technikpädagogik BWL technisch Chemie Maschinelle Sprachverarbeitung und Computational Linguistics Elektrotechnik und Informationstechnik Geodäsie Germanistik Geschichte und Geschichte der Naturwissenschaft und Technik Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft Informatik und Softwaretechnik Information Technology Kunstgeschichte Linguistik Luft- und Raumfahrttechnik Maschinenbau & Co Materialwissenschaft Mathematik Philosophie Physik & Naturwissenschaft und Technik Romanistik Simulation Technology Sozialwissenschaften Sportwissenschaft Technische Biologie Umweltschutztechnik Verkehrsingenieurswesen Wirtschaftsinformatik 0 0 4

5 1400 Einnahmen aus nicht wirtschaftlicher Betätigung AK Campus Beach AK Erstsemesterparty Zinseinnahmen Entnahme Rücklagen Summe Einnahmen

6 Ausgaben Alle Ausgaben sind gegenseitig Deckungsfähig mit Ausnahme der folgenden Titel und jeweilige Untertitel: 6101 Akademischer Studierendenrat, 5105 bis 5114 Referate, 62 Fachgruppen", 63 Arbeitskreise. Die Ausgabenermächtigung erhöht oder vermindert sich um Mehr- oder Wenigereinnahmen bei den Titeln 4, 5, 60 und 8. 4 Personalausgaben 4001 Personalausgaben Aufwandentschädigungen Sächliche Verwaltungsausgaben 50 Allgemeine Ausgaben 5001 Büro EDV Weiterbildung Recht & Beratung Reisen Repräsentation Werbung Versicherungen Mieten & Pachten Vermischte Verwaltungsausgaben Vorstand, Geschäftsstelle & Referate 5101 Vorstandsvorsitzender Vorstand Geschäftsstelle Finanzreferent Referat Hochschulvernetzung Referat Campusinfrastruktur Referat IT-Betreuung Referat Kultur Referat Studium und Lehre Referat Soziales und Beratung Referat Öffentlichkeitsarbeit Referat Veranstaltungen Referat Studierendenwerk Referat Mobilität

7 6 Zuschüsse & Zuweisungen 60 Projektmittel 6001 Projektmittel allgemein Hinweis: Für die Vergabe von Projektmitteln gilt 33 Abs. 2 Finanzordnung Erstsemestereinführungen Hinweis: Für die Finanzierung von Erstsemestereinführungsveranstaltungen gilt der entsprechende Leitfaden ( 33 Abs. 2 Finanzordnung) 6003 Klausurtagung Projekte & Diverses 6101 Akademischer Studierendenrat Hinweis: Für die Mittel des Akademischen Studierendenrates gilt 32 FinO Fachgruppenprojektmittel Hinweis: Für die Fachgruppenprojektmittel gilt 33 Abs. 2 und 4 (Projektfinanzierung) sowie 31 Abs. 3 (Umbuchung) Finanzordnung. 62 Fachgruppen 6201 Anglistik/Amerikanistik Architektur und Stadtplanung Bauingenieurwesen Berufs- und Technikpädagogik BWL technisch Chemie Maschinelle Sprachverarbeitung und Computational Linguistics Elektrotechnik und Informationstechnik Geodäsie Germanistik Geschichte und Geschichte der Naturwissenschaft und Technik Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft Informatik und Softwaretechnik Information Technology Kunstgeschichte Linguistik Luft- und Raumfahrttechnik Maschinenbau & Co Materialwissenschaft Mathematik Philosophie Physik & Naturwissenschaft und Technik Romanistik Simulation Technology Sozialwissenschaften Sportwissenschaft Technische Biologie

8 6228 Umweltschutztechnik Verkehrsingenieurswesen Wirtschaftsinformatik Arbeitskreise 6301 AK Zeitung AK Nachwuchs AK Campus Beach AK Kalender AK Erstsemesterparty AK Nili AK ZFB Sperrvermerk: Die Mittel in Fonds 6304 bedürfen einer gesonderten Freigabe durch das Studierendenparlament. 8 Investitionen 8001 Investitionen allgemein Investitionen IT & Software Zuführung zu Rücklagen 9001 Zuführung zur allgemeinen Rücklage Zuführung zur Betriebsmittel-Rücklage 0 0 Summe Ausgaben

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