Haushaltsplan der Studierendenschaft der Universität der Künste Berlin für den Zeitraum vom 01. April 2014 bis zum 31. März 2015
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- Jesko Koenig
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1 Kapitel /15 Genehmigungsfassung Haushaltsplan der Studierendenschaft der Universität der Künste Berlin für den Zeitraum vom 01. April 2014 bis zum 31. März 2015 Einnahmen Titel Bezeichnung 2014/ /14 * 2012/ Wohlfahrtsgebühren und Beiträge , Veröffentlichungen , Volkstümliche Veranstaltungen , Kostenbeteiligung der Studierenden Ersatz von Ausgaben , Überschuss des vorletzten Haushaltsjahres , Kassenmäßiger Überschuss ,92 des Vorjahres Summe der Einnahmen ,49 Ausgaben Titel Bezeichnung 2014/ /14 * 2012/ Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige , Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen , Geschäftsbedarf , Geschäftsbedarf für die verfahrensunabhängige IuK- Technik , Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände , Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die IuK-Technik , Mieten für Maschinen und Geräte , Gerichts- und ähnliche Kosten ,00
2 noch Ausgaben Titel Bezeichnung 2014/ /14 * 2012/ Gutachten , Dienstreisen , Veröffentlichungen und Dokumentationen ,06 im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Dienstleistungen , Versicherungen in besonderen Fällen , Veranstaltungen , Ersatz von Ausgaben , Ersatz von Bewirtschaftungsausgaben , Unterhaltszuschüsse und Beihilfen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit , Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten freier Gruppen , Mitgliedsbeiträge , Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten freier Gruppen , Kassenmäßiger Überschuss des Vorjahres ,92 Summe der Ausgaben ,05 Abschluss 2014/ /14 * 2012/13 Einnahmen ,49 Ausgaben ,05 Ausgleich / Überschuss ,44 * einschließlich Nachtragshaushalt.
3 UdK /2015 Studierendenschaft Allgemeine Erläuterung Die immatrikulierten Studierenden der Universität der Künste Berlin bilden nach 18 (1) BerlHG die Studierendenschaft, die eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Universität ist. Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst. Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft gelten die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO). Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof von Berlin. Für Verbindlichkeiten der Studierendenschaft haftet nur deren Vermögen. Erläuterungen zu den Titeln Haushalt 2014/ Einnahmen werden seit 2013 beim Titel nachgewiesen Einnahmen durch Anzeigen in der Studierendenzeitung eigenart Volkstümliche Veranstaltungen Studierendenbeiträge nach 20 (1) BerlHG. Basis sind im Schnitt von Sommersemester und Wintersemester zahlende Studierende an der UdK Berlin, inklusive der Austauschstudierenden und der Stipendiatinnen und Stipendiaten. Seit dem Wintersemester 2009/2010 ist die Neufassung der Beitragsordnung vom in Kraft. Der AStA-Beitrag beträgt demnach 9,20 Euro pro Semester. SS 2014 : x 9,20 EUR = ,00 EUR WS 2014/2015 : x 9,20 EUR = ,00 EUR = ,00 EUR Zweckgebundene Umbuchung aus Kapitel 26 in Höhe von 12 x 440 EUR = EUR, aufgerundet EUR, zur Finanzierung der Aufwandsentschädigung für das Referat Hochschulpolitik Semesterticket (vgl. Titel 41201) Einnahme aus dem Überschuss des Haushaltsjahres 2012/2013. Weniger als in der Haushaltsrechnung angegeben, da bereits ein Teil des Überschusses per Nachtragshaushalt dem Haushaltsjahr 2013/2014 zugeführt wurde. Überschuss gem. Haushaltsrechung 2012/13: ,44 EUR, davon zugeführt an Haushaltsjahr 2013/14: EUR Für Haushaltsjahr 2014/15 verbleibender Rest: 9.973,44 EUR ~ EUR Aufwandsentschädigungen für sieben Referentinnen und Referenten in den sieben Referaten des AStA: Referat Hochschulpolitik allgemein Referat Hochschulpolitik Semesterticket Referat Hochschulpolitik Studentische Vernetzung und Interdisziplinarität Referat Finanzen Referat Soziales Referat Öffentlichkeitsarbeit eigenart Referat Öffentlichkeitsarbeit Internet Gemäß 10 (10) der Satzung der Studierendenschaft vom erhalten die Referentinnen und Referenten je 440 EUR monatlich. Die Aufwandsentschädigung für den Vorsitz des Studierendenparlaments beträgt gemäß 6 (3) der Satzung der Studierendenschaft vom EUR monatlich. Stelle Summe/Monat Summe/Jahr AStA-Referate EUR EUR StuPa-Vorsitz 220 EUR EUR EUR EUR Mitarbeit an der Studierendenzeitung eigenart, Honorar für die Protokollführerin / den Protokollführer bei Sitzungen des Studierendenparlaments. gemäß 4 (1) und 6 (4) der Satzung der Studierendenschaft vom pro Sitzung 22 EUR, bei 6 Sitzungen pro Jahr entspricht 132 EUR Werkverträge und Honorare (z. B. Beratungsdienstleistungen). eigenart StuPa-Protokoll (6 x 22 EUR) Sonstige EUR 132 EUR EUR EUR ~ EUR 1 Vers
4 UdK /2015 Studierendenschaft Büro- und Geschäftsbedarf. Deutlich weniger, da der reale Bedarf durch die Digitalisierung der Kommunikation drastisch gesunken ist. Büro- und Geschäftsbedarf Postgebühren Fernmeldegebühren 400 EUR 50 EUR 50 EUR 500 EUR Geschäftsbedarf IuK-Technik und EDV: Beschreibbare Datenträger, Druckerpatronen etc Beschaffung von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Ausstattung für Büro und Sitzungsraum des AStA. Weniger auf Grund des voraussichtlichen Bedarfs Beschaffungen und Instandhaltung von Geräten und Einrichtungsgegenständen für die Datenverarbeitung. Weniger auf Grund des voraussichtlichen Bedarfs Anteilige Miete für Fotokopierer der Firma RICOH. Der Preis für Miete und Wartung ergibt sich aus dem UdK-weiten Pool-Mietvertrag und beträgt pro Jahr derzeit EUR, (davon EUR Kapitel 25, 400 EUR Kapitel 26) Gerichts- und ähnliche Kosten, die sich aus Rechtsstreitigkeiten ergeben können Gutachten Reisen von Studierendenvertreterinnen und - vertretern zu Veranstaltungen mit hochschulpolitischen oder sozialen Themen Druckkosten für die Studierendenzeitung eigenart, Domainkosten für die AStA-Homepage und weitere Publikationen. Die Druckkosten der Studierendenzeitung sollen teilweise refinanziert werden durch Einnahmen beim Titel Druckkosten eigenart Mietkosten Homepage des AStA Sonstige Veröffentlichungen EUR 200 EUR 500 EUR EUR Wirtschafts- und Rechnungsprüfung gemäß 20 (3) BerlHG für das Kapitel 25 (Studierendenschaft). Weniger aufgrund des tatsächlichen Bedarfs in den letzten Jahren Versicherungen in besonderen Fällen (insbesondere Maskenball Eine Nacht Zinnober ) Veranstaltungen der Studierendenschaft unter Organisation des AStA, insbesondere Maskenball Eine Nacht Zinnober Dienstleistungen und Materialbereitstellungen für den AStA: Erstattungen an den UdK-Haushalt. Verwaltungskostenpauschale Kopierpapier, Büromaterial Ersatz von Bewirtschaftungsausgaben. Jahresbeitrag der Studierendenschaft zur Finanzierung der Kita an der Universität der Künste EUR 300 EUR EUR AStA-Sozialfonds. Zweckbestimmung: Vergabe von Unterhaltszuschüssen an Studierende in finanzieller Notlage, vor allem aus Nicht-EU-Staaten und neuen EU-Staaten gemäß dem am vom Studierendenparlament der UdK geänderten Richtlinienkatalog. Deutlicher Mehrbedarf auf Grund der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten und damit einhergehender Steigerung der Fallzahl Ausgaben werden seit 2013 beim Titel nachgewiesen Mitgliedsbeiträge, etwa im DAAD Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten freier Gruppen, gemäß den im AStA erhältlichen Leitlinien Kassenmäßiger Überschuss des Vorjahres. Deckungsvermerk: Alle Ansätze der Titel bis sind unbegrenzt gegenseitig deckungsfähig. 2 Vers
5 Kapitel /15 Genehmigungsfassung Haushaltsplan der Studierendenschaft an der Universität der Künste zum Semesterticket für den Zeitraum vom 01. April 2014 bis zum 31. März 2015 Einnahmen Titel Bezeichnung 2014/ / / Semesterticketbeitrag , Sozialfonds-Beitrag , Erträge des Geldbestandes , Entnahme aus der Rücklage nach 62 LHO , Überschuss des vorletzten Haushaltsjahres , Kassenmäßiger Überschuss ,42 des Vorjahres Summe der Einnahmen ,96 Ausgaben Titel Bezeichnung 2014/ / / Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen , Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten , Geschäftsbedarf , Geschäftsbedarf für die IuK-Technik ,00
6 noch Ausgaben Titel Bezeichnung 2014/ / / Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände , Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände der IuK-Technik , Miete für Maschinen und Geräte , Veröffentlichungen und Dokumentation im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit , Dienstleistungen , Dienstleistungen von Kreditinstituten , Vertragliche Verpflichtungen nach dem VBB- Semesterticketvertrag , Ersatz von Ausgaben , Sozialfonds-Zuschüsse , Kassenmäßiger Überschuss des Vorjahres ,42 Summe der Ausgaben ,76 Abschluss 2014/ / /13 Einnahmen ,96 Ausgaben ,76 Ausgleich / Überschuss ,20
7 UdK /2015 Semesterticket Genehmigungsfassung Allgemeine Erläuterung Die immatrikulierten Studierenden der Universität der Künste Berlin bilden nach 18 (1) BerlHG die Studierendenschaft, die eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Universität ist. Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst. Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft gelten die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO). Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof von Berlin. Für Verbindlichkeiten der Studierendenschaft haftet nur deren Vermögen. Erläuterungen zu den Titeln Haushalt 2014/ Beiträge zum Semesterticket gem. 1 (1) der Semesterticketsatzung in der Fassung vom in Verbindung mit 18 a (4) BerlHG. SS 2014 und WS 2014/15 im Schnitt Studierende mit Haupthörerstatus, exkl. von der Zahlung nach 1 (5) Semesterticketsatzung von der Beitragspflicht befreite Studierende: x 179,40 EUR = EUR EUR x 2 = EUR ~ EUR Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben in Titel (Verbindliche Erläuterung) Beiträge zum Sozialfonds gem. 1 der Sozialfonds- Satzung in Verbindung mit 18a (5) BerlHG. Gemäß Sozialfondssatzung vom entspricht die Beitragshöhe 1,0% des Semesterticketpreises, abgerundet 1,70 EUR je Haupthörer/in. Sozialfondsbeitrag im SS 2014: x 1,70 EUR EUR Sozialfondsbeitrag im WS 2014/15: x 1,70 EUR EUR EUR ~ EUR Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben in den Titeln und Erträge des Geldbestandes. Weniger auf Grund der realen Zinserträge 2013/ Entnahme aus der Rücklage nach 62 LHO Erforderlich für die anteilige Erstattung der überzahlter Beitrage zum Semesterticket und zum Sozialfonds an den UdK-Haushalt s Überschuss des vorletzten Haushaltsjahres Studentische Hilfskraft für das Semesterticketbüro gem. 2 (2) der Verwaltungsvereinbarung über das Semesterticketbüro in Verbindung mit 18a Abs. 4 BerlHG Freie Mitarbeit in Belangen des Semestertickets. Durchführung einer Urabstimmung nach den Vertragsverhandlungen Verwaltungsbedarf beim AStA in Zusammenhang mit dem Semesterticket. Portogebühren für die Verschickung von Informationsmaterial an Studierende. Weniger aufgrund des zu erwartenden Bedarfs. Verwaltungsbedarf Postgebühren 100 EUR 200 EUR 300 EUR Ausstattungsgegenstände zur Bewältigung zusätzlichen Verwaltungsbedarfs in Zusammenhang mit dem Semesterticket oder dem Sozialfonds sowie weitere Ausstattungsgegenstände. Weniger auf Grund des zu erwartenden Bedarfs Neuanschaffungen in der IuK-Technik zur möglichen Bewältigung zusätzlichen Verwaltungsbedarfs in Zusammenhang mit dem Semesterticket oder dem Sozialfonds. Weniger auf Grund des zu erwartenden Bedarfs Anteilige Miete für den vom AStA genutzten Fotokopierer der Firma RICOH. Der Preis für Miete und Wartung ergibt sich aus dem UdK-weiten Pool- Mietvertrag und beträgt pro Jahr derzeit ~ EUR, Anteil der durch das Semesterticket bedingten Kosten ~ 400 EUR. 1
8 UdK /2015 Semesterticket Genehmigungsfassung Öffentlichkeitsarbeit zur Bewerbung des Sozialfonds, Informationen über Urabstimmung, Beratungsmöglichkeiten des AStA u. ä Wirtschafts- und Rechnungsprüfung gemäß 20 (3) BerlHG für das Kapitel 26 (Semesterticket). Weniger aufgrund des zu erwartenden Bedarfs Bankgebühren für die Kontoführung der beiden Bankkonten für das Semesterticket und den Sozialfonds Vertragliche Verpflichtungen nach dem VBB- Semesterticketvertrag gem. der Fassung vom Sozialfonds-Zuschüsse gem. Sozialfonds-Satzung nach 18a (5) BerlHG. Die Mittel für den Sozialfonds entstehen aufgrund der Einnahmen durch den Sozialfondsbeitrag, außerdem aus Zinseinnahmen bzw. aus nicht verbrauchten Mitteln der Vorjahre. Deutliche Absenkung auf Grund des stark gesunkenen Überschusses aus dem vorletzten Jahr. Vgl. Zweckbindungsvermerk beim Titel Im letzten Haushaltsjahr erwirtschafteter Überschuss. Deckungsvermerk: Die Titel der Haushaltsgruppen 4, 5 und 6 ausgenommen und sind gegenseitig deckungsfähig. SS 2014 und WS 2014/15 im Schnitt Studierende mit Haupthörerstatus, exkl. von der Zahlung nach 1 (5) Semesterticketsatzung von der Beitragspflicht befreite Studierende: x 179,40 EUR = EUR EUR x 2 = EUR ~ EUR Anteilige Erstattung der für den gemeinsamen Betrieb des Semesterticketbüros mit der Studierendenschaft der Technischen Universität (TU) entstehenden sächlichen Verwaltungsausgaben auf Grundlage der 3 und 4 der Verwaltungsvereinbarung über das Semesterticket-Büro. Finanzierung der Aufwandsentschädigung für das Referat Hochschulpolitik Semesterticket im Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der UdK. Vorgesehene Umbuchung in Höhe von 12 x 440 EUR = EUR in den Haushalt der Studierendenschaft der UdK. Erstattung der durch die UdK überzahlter Beiträge zum Semesterticket und zum Sozialfonds. Zwischen SoSe 2003 und WS 2012/13 angefallener Gesamtbetrag: ,78 EUR, davon je ein Drittel (5.369,59 EUR ~ EUR) zurückzuzahlen in den Haushaltsjahren 2014/15, 2015/16 und 2016/17. Verwaltungsausgaben Semesterticketbüro Aufwandsentschädigung Semesterticket-Referat AStA Erstattung überzahlter Beiträge EUR EUR EUR EUR ~ EUR 2
Haushaltsplan der Studierendenschaft der Universität der Künste Berlin für den Zeitraum vom 01. April 2013 bis zum 31. März 2014
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