Allgemeine Geschäftsbedingungen. der kopf.arbeit og

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der kopf.arbeit og 1

2 1. Allgemeines Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der kopf.arbeit og gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der kopf.arbeit og ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 2. Vertragsabschluss Die Angebote der kopf.arbeit og sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der kopf.arbeit og gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der kopf.arbeit og als angenommen, sofern die kopf.arbeit og nicht etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. 3. Leistung und Honorar Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der kopf.arbeit og für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die kopf.arbeit og ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält die kopf.arbeit og ein Honorar in der Höhe von 15% des über sie abgewickelten Werbeetats. (wie auch international üblich) Alle Leistungen der kopf.arbeit og, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der kopf.arbeit og. Alle der kopf.arbeit og erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.b. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der kopf.arbeit og sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der kopf.arbeit og schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die kopf.arbeit og den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt. Für alle Arbeiten der kopf.arbeit og, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der kopf.arbeit og eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte. Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich der kopf.arbeit og zurückzustellen. 2

3 Soweit der Kunde die Durchführung einzelner Projekte und Maßnahmen storniert, die auf der genehmigten Konzeption basieren, ist er verpflichtet, die kopf.arbeit og von allen Dritten gegenüber bereits eingegangenen Verbindlichkeiten freizustellen und ihr alle Verluste zu ersetzen, die sich aus solchen Projekten oder Maßnahmen aufgrund des Abbruchs oder der Änderung ergeben. Die kopf.arbeit og hat bei Stornierung durch den Kunden Anspruch auf 50% des im Kostenvoranschlag vereinbarten Betrages. 4. Präsentationen Die Einladung des Geschäftspartners, eine Präsentation zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der bei erbrachter Leistung einen Anspruch auf angemessene Vergütung der Präsentation begründet, soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der kopf.arbeit og ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der kopf.arbeit og für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die kopf.arbeit og nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der kopf.arbeit og, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der kopf.arbeit og; der Kunde ist nicht berechtigt, diese in welcher Form immer weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der kopf.arbeit og zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der kopf.arbeit og gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die kopf.arbeit og berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der kopf.arbeit og nicht zulässig. 5. Eigentumsrecht und Urheberschutz Alle Leistungen der kopf.arbeit og einschließlich jener aus Präsentationen (z.b. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der kopf.arbeit og und können von der kopf.arbeit og jederzeit insbesondere bei Beendigung des Vertrages zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der kopf.arbeit og darf der Kunde die Leistungen der kopf.arbeit og nur selbst, ausschließlich in kopf.arbeit og und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der kopf.arbeit og durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der kopf.arbeit og und soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind des Urhebers zulässig. Ohne die Zustimmung der kopf.arbeit og dürfen Arbeiten weder im Original noch bei der Reproduktion vom Kunden verändert werden. 3

4 Die kopf.arbeit og ist nicht verpflichtet, Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die kopf.arbeit og dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der kopf.arbeit og geändert werden. Für die Nutzung von Leistungen der kopf.arbeit og, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist die Zustimmung der kopf.arbeit og erforderlich. Dafür steht der kopf.arbeit og und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.(wie auch international üblich) Für die Nutzung von Leistungen der kopf.arbeit og bzw. von Werbemitteln, für die kopf.arbeit og konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Vertrages ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist ebenfalls die Zustimmung der kopf.arbeit og notwendig. Dafür stehen der kopf.arbeit og im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung, im Regelfall 15 % zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der kopf.arbeit og. 6. Kennzeichnung Die kopf.arbeit og ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die kopf.arbeit og und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde. 7. Genehmigung Alle Leistungen der kopf.arbeit og (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen überprüfen lassen. Die kopf.arbeit og veranlasst eine extreme rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. 8. Produktion Der Geschäftspartner verpflichtet sich, der kopf.arbeit og auch ohne deren ausdrückliche Aufforderung alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorzulegen und die kopf.arbeit og von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die 4

5 Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden. Der Geschäftspartner versichert dass er zur Verwertung aller von ihm übergebener Unterlagen und Daten berechtigt ist. Für die Fehlerhaftigkeit der überlassenen Informationen und Daten ist der Kunde verantwortlich. Die Produktionsüberwachung durch die kopf.arbeit og erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei der Übernahme der Produktionsüberwachung ist die kopf.arbeit og berechtigt, nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben der Auftraggebers - die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen. Die kopf.arbeit og ist berechtigt, Belegexemplare der erstellten Werbemittel zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden, soweit keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. 9. Termine Die kopf.arbeit og bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der kopf.arbeit og eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die kopf.arbeit og. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der kopf.arbeit og. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der kopf.arbeit og entbinden die kopf.arbeit og jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. 10. Zahlung Die Rechnungen der kopf.arbeit og sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der kopf.arbeit og. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist die kopf.arbeit og berechtigt, nach Erbringung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Die kopf.arbeit og ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes entsprechende Vorschüsse zu verlangen. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Aufträge an Dritte erteilt die Agentur im Namen und für Rechnung des Kunden. Die gestellten Rechnungen werden von der Agentur auf die Richtigkeit der ausgewiesenen Lieferung oder Leistung geprüft und zur direkten Bezahlung an den Kunden weitergeleitet.die Agentur übernimmt auf besonderen Auftrag des Kunden bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte den Zahlungsdienst und leitet die Kosten später in Sammelrechnungen an den Kunden weiter 5

6 11. Gewährleistung und Schadenersatz Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von zehn Tagen nach Leistung durch die kopf.arbeit og schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die kopf.arbeit og zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr gemäß 294 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der kopf.arbeit og beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die kopf.arbeit og keinerlei Haftung. 12. Haftung Für Fehler, die bei der Datenübertragung durch die Post oder elektronischem Wege entstehen und die für die kopf.arbeit og im laufenden Betrieb nicht erkennbar sind, übernimmt die kopf.arbeit og keine Haftung bzw. Gewährleistung. Dasselbe gilt für die Konsequenzen solcher Übertragungsfehler in der weiteren Verarbeitung. Materialien, die der Kunde für Entwurf und Produktion bzw. Umsetzung beistellt, werden nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig gelesen bzw. überprüft. Die kopf.arbeit og übernimmt jedoch keine Haftung für fehlerhaftes Material seitens des Auftraggebers. Mit der Genehmigung von Entwürfen und der Reinausführung durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe oder Reinausführungen entfällt jede Haftung der kopf.arbeit og. Für wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet die kopf.arbeit og nicht. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass er zur Weitergabe, Verwendung und Vervielfältigung der benötigten und von ihm beigestellten Materialien und Unterlagen (Bilder, Grafiken, Texte, u.ä.) berechtigt ist. Die kopf.arbeit og wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der kopf.arbeit og vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der kopf.arbeit og vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von der kopf.arbeit og vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. 6

7 Jegliche Haftung der kopf.arbeit og für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die kopf.arbeit og ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die kopf.arbeit og nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die kopf.arbeit og selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die kopf.arbeit og schad- und klaglos: der Kunde hat der kopf.arbeit og somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der kopf.arbeit og aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Auftragnehmer haftet lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. 13. Anzuwendendes Recht Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der kopf.arbeit og ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. 14. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz der kopf.arbeit og. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der kopf.arbeit og und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der kopf.arbeit og örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Die kopf.arbeit og ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen. 7

8 Kontakt: kopf.arbeit og Agentur für Geschichte Hafenstraße Linz Tel (0) 732 / Fax + 43 (0) 732 / office@kopfarbeit.at Gerichtsstand Linz FN: f UID: ATU Sparkasse Eferding BLZ: KTO: Linz, 8. Mai 2007 kopf.arbeit og 8

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