Jahresberichte Inhalt. Bericht Fachstelle Bern Berichte Fachberater Biel/Berner Jura und des Höranlageberaters
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- Robert Kruse
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1 Jahresberichte 2013 Inhalt Bericht Fachstelle Bern Berichte Fachberater Biel/Berner Jura und des Höranlageberaters
2 Bericht Fachstelle Bern Personelles Das Vorjahr stand unter dem Zeichen personeller Veränderungen. Die neuen Fachberater, Beatrix Grunder und Stefan Tschachtli mussten sich im Berichtsjahr vertieft in die spezielle Materie einarbeiten. Die Zusammenarbeit im Team, mit Behörden und den Behindertenorganisationen hat sich erfreulich entwickelt und lässt positiv in die Zukunft blicken. Mit viel Engagement werden neue Projekte angepackt und die Anliegen der Betroffenen werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vertreten. Erbrachte Leistungen 2013 Erneut konnte eine Leistungssteigerung erzielt werden. Im vergangenen Jahr wurden total 5633 Stunden geleistet. Dies entspricht einer Steigerung von 3.6%. Es wurden 1187 Baugesuche geprüft und 231 Beratungen durchgeführt. Bei zirka 60% der Baugesuche handelte es sich um Umbauten, die restlichen 40% waren Neubauprojekte. Etwa die Hälfte der geprüften Unterlagen umschrieben Bauten mit Publikumsverkehr (öffentlich zugängliche Bauten). Zu je einem Viertel kontrollierten wir Bauten mit Wohnungen und Bauten mit Arbeitsplätzen, Sonderbauten und Projekte im öffentlichen Raum (Tiefbau / Verkehr). Das Baubewilligungsverfahren ist im Kanton Bern gut organisiert. Die aus unserer Sicht relevanten Baugesuche werden uns von Gemeinden, Städten oder den jeweils zuständigen Regierungsstatthalterämtern unaufgefordert zur Beurteilung vorgelegt. Die von uns erhobenen Auflagen und Einwände werden in die Baubewilligung integriert und umgesetzt. Abbildung 1: Überblick erbrachte Leistungskategorien 2013 Seite 2 von 9
3 Dauerhafte Aus- und Weiterbildung Vor einem Jahr konnten wir über die positive Entwicklung der von langer Hand geplanten Aus- und Weiterbildung für Bau- und Verwaltungsfachleute berichten. Mittlerweile ist der Unterricht institutionalisiert und wir können unser Fachwissen in folgenden Modulen vermitteln: Diplomlehrgang für Bernische Bauverwalter/innen (DLB 2013/14) Fachausbildung Hindernisfreies Bauen - Themenbereich Bau/Planung (Unterricht 4 Lektionen) Hauptziel des Lehrganges ist es, den Teilnehmenden die Wichtigkeit des hindernisfreien Bauens näherzubringen und sie für diese Thematik zu sensibilisieren. Neben den Ausführungen zu eidgenössischen und kantonalen Gesetzen wurde über technische Grundlagen und Normen (SIA-500:2009) doziert. Nach der trockenen Theorie folgte ein gemeinsamer Rundgang durch das Schulhaus. Das Gebäude wurde bezüglich Hindernisfreiheit analysiert und die Teilnehmenden konnten mit einer speziellen Brille (Simulation einer Sehbehinderung) die Wahrnehmung eines sehbehinderten Menschen erfahren. Fachausbildung Hindernisfreies Bauen Themenbereich Bauabnahme (Unterricht 2 Lektionen) Im zweiten Ausbildungsblock wurde das in der Theorie erworbene Wissen in der Praxis angewendet. Als abschliessende Aufgabe wurde die kürzlich umgebaute Gemeindeverwaltung Zollikofen auf Herz und Nieren geprüft. Anhand einer Auswertung der Bauabnahme konnte aufgezeigt werden, dass für eine hindernisfreie Nutzung einer Baute oft kleine Details entscheidend sind. Bei den 20 Kursteilnehmer/innen handelte es sich vorwiegend um zukünftige Mitarbeiter von Bauverwaltungen, Bauinspektoraten und Liegenschaftsverwaltungen. Sie beurteilten den Lehrgang als interessant und hilfreich. Das erworbene Wissen können sie in ihrem Berufsalltag bestens einsetzen. Weiterbildung Tageskurs Hindernisfreies Bauen (Unterricht 8 Lektionen) Der Weiterbildungskurs wurde für Mitarbeiter/innen von Leitbehörden auf Gemeinden, Städten und den Regierungsstatthalterämtern ausgeschrieben. Zu Beginn der Schulung wurden die Anwesenden in einem Theorieblock in das hindernisfreie Bauen eingeführt. Im anschliessenden Workshop mit Planbeispielen wurden Theorie und Praxis miteinander verglichen und Erfahrungen ausgetauscht. Im zweiten Kursteil erläuterte eine blinde Frau ihre Probleme im täglichen Leben. Im Anschluss an das Referat absolvierten alle Teilnehmenden einen Parcours mit einer Simulationsbrille. Als Abschluss der Schulung mussten 2-er Teams mit einem Rollstuhl Wegstrecken durch ein Einkaufzentrum und das Schulgebäude bewältigen. Die Rückmeldungen der 9 Kursbesucher stimmen positiv. Besonders die Begegnung und der offene Austausch mit einer blinden Frau sowie die praktischen Übungen mit Augenbinde und Handrollstuhl machten Eindruck und fördern die Sensibilität dank bleibenden Erinnerungen. Teilrevision Baugesetz Kanton Bern Im Jahresbericht 2011 haben wir über ein Zusammentreffen mit der kantonalen Baudirektorin und der kantonalen Behindertenkonferenz Bern (kbk) zum Thema anpassbaren Wohnbau berichtet. Es wurde diskutiert und festgehalten, dass der anpassbare Wohnungsbau in den meisten Kantonen gesetzlich verankert ist. Mehrere Mitglieder des Grossen Rates unterschrieben zu diesem Thema eine Motion. Diese wurde von Christoph Neuhaus, Vorsteher der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, akzeptiert und weiterbearbeitet. Bei der nun anstehenden Teilrevision des kantonalen Baugesetzes tragen die Bemühungen der Vergangenheit ihre Früchte. Die gute Zusammenarbeit mit der Kantonsregierung hatte zur Folge, dass wir bereits in einem frühen Stadium des Prozesses der Gesetzgebung um Seite 3 von 9
4 eine Stellungnahme gebeten wurden. Wir verwiesen ausdrücklich auf die Wichtigkeit des anpassbaren Wohnungsbaus, der aus unserer Sicht zwingend gesetzlich zu verankern ist. Weiter machten wir auf Schwachstellen in den bestehenden Gesetzesartikeln aufmerksam und unterbreiteten adäquate Verbesserungsvorschläge. Selbstverständlich werden wir uns im Rahmen der ordentlichen Vernehmlassung der Teilrevision erneut für die Interessen von Menschen mit Behinderung einsetzen. Das neue Baugesetz wird voraussichtlich im Jahre 2016 in Kraft treten. Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen In der Uno-Konvention Artikel 30 wird die Teilhabe am kulturellen Leben als ein Grundrecht für alle Menschen formuliert - auch Menschen mit Behinderung sollen am kulturellen Leben teilnehmen können. Die Konvention sieht einen umfassenden Zugang zur Kultur vor, sei dies als Konsument wie auch als Kulturschaffender. In der Stadt Bern sind Bestrebungen im Gange, die Kulturorganisationen zu motivieren, ihr Angebot Menschen mit Handicap umfassend zugänglich zu machen. Anhand einer Vielfalt von Kriterien können die Organisationen beurteilt und gefördert werden. Die Fachstelle Hindernisfreies Bauen Kanton Bern wird das Projekt im Bereich architektonischer Hindernisse in beratender Funktion begleiten. Wir freuen uns auf spannende Begegnungen mit den Berner Kulturinstitutionen. Planung und Bauleitung durch FHB In unserer täglichen Arbeiten stehen wir bis anhin mehrheitlich mit Architekten und Leitbehörden in Kontakt. Zunehmend gelangen Privatpersonen an uns und wünschen eine Beratung bezüglich behindertengerechten Anpassungen im privaten Umfeld. Bedingt durch diese steigende Nachfrage haben wir uns dazu entschlossen, unser Dienstleistungsangebot auszubauen. Soweit es unsere Ressourcen zulassen, werden wir in Zukunft betroffene Personen und deren Umfeld mit unserem Fachwissen unterstützen. Folgende Leistungen bieten wir an: Planung von behindertengerechten Umbauarbeiten Kostenermittlung Oberbauleitung Baukostenabrechnung Ziel unserer Dienstleistung: Die Erarbeitung von einfachen, kostengünstigen Baulösungen, deren Kosten soweit möglich von der IV getragen werden. Einfache Umbauten können durch die Fachstelle begleitet werden, komplexere Projekte müssen durch ein Architekturbüro geplant und ausgeführt werden. Im März 2014 Team Bern Seite 4 von 9
5 Jahresbericht 2013: Hochbau Biel/Berner Jura + OeV/OeR ganzer Kanton Hochbau Region Biel / Berner Jura Die Verhältnismässigkeit von hindernisfreien Massnahmen wirft sowohl im Hochbau wie auch im Tiefbau immer wieder Fragen auf. Zumindest kostenmässig gelten hindernisfreie Massnahmen als verhältnismässig, wenn sie 20% der Erneuerungskosten (bzw. 5% des Versicherungswertes) nicht übersteigen. Als weitere Kriterien werden im BehiG die Interessen des Umwelt-, Natur- und Heimatschutzes sowie die Anliegen der Verkehrs- und Betriebssicherheit aufgeführt. Die Gesuchsteller erwarten von unserer Fachstelle aber oft auch gesunden Menschenverstand. Im folgenden Beispiel ging es darum zu entscheiden, ob bei der Totalsanierung eines Mehrfamilienhauses ein Treppenlift trotz kritischer möglicher Plattformgrösse und zu knappen Manövrierflächen als behelfsmässige Lösung gefordert werden soll oder nicht. Abbildung 2: Nachrüstung mit Treppenlift bei Totalsanierung Mehrfamilienhaus trotz zu knapper Manövrierfläche Oeffentlicher Raum und öffentlicher Verkehr ganzer Kanton Auch im Bereich Tiefbau ergaben sich etliche Situationen, in denen es darum ging zu entscheiden, ob - aufgrund der gesetzlichen Kriterien grundsätzlich verhältnismässige - hindernisfreie Massnahmen auch im Gesamtzusammenhang Sinn machen. So wurde z. B. bei der Sanierung des Oberen Quais in Biel die mittels Schrägstein taktil erfassbare Trennung zwischen Geh- und Radstreifen eingeführt. Vor der Sanierung war der Quai eine Mischverkehrsfläche. Im Gebrauch zeigt sich nun, dass die Spuraufteilung von den Benutzerkategorien nicht konsequent berücksichtigt wird und die Radfahrenden aufgrund der klaren Fahrbahnzuweisung tendenziell schneller und rücksichtsloser fahren als vorher. Seite 5 von 9
6 Abbildung 3: Oberer Quai Biel: Aufteilung der Promenade in Geh- und Radweg In St-Imier im Berner Jura wurde die Ortsdurchfahrt total saniert. Beim Uebergang von Gehweg zu Fahrbahn ging es darum, die erforderliche Taktilität bei gleichzeitiger Ueberfahrbarkeit durch die Schneeräumungsklinge sicher zu stellen. Mit der Kombination Schrägstein 4/16 cm und anschliessender 6% Steigung konnte das Problem gelöst werden. Auch wenn die Kombination von Schrägstein 6/14 cm mit der maximal zulässigen Längsneigung von 6% in den Normen nicht explizit vorgesehen ist, wäre es schade gewesen, diesen überzeugenden Kompromiss zu verhindern und die Schneeräumungsprobleme einer Gemeinde auf 850 m.ü.m. zu ignorieren. Abbildung 4: St-Imier - Neue Ortsdurchfahrt mit Schrägstein 4/16 kombiniert mit 6% Neigung Im März 2014 Pierre Chanez Seite 6 von 9
7 Bericht Beratungsstelle Bauen für Hörbehinderte / Höranlagen In diesem Jahr blieb die Anzahl der Baugesuche mit Fachbericht und Auflagen zum Hörbehindertengerechten Bauen um 30% unter dem des Vorjahres. Es konnten neu 38 Projekte mit Fachbericht und Auflagen zum Hörbehindertengerechten Bauen zur Bearbeitung registriert werden. Davon entfielen 16 Objekte auf Neubauten. 10 Höranlagen konnten mit Abnahmeprotokoll abgeschlossen werden und weitere 32 Projekte von vorhergehenden Jahren wurden begleitet und kontrolliert. Daneben wurden dieses Jahr 6 Objekte mit bestehenden Höranlagen überprüft. Bei der Bearbeitung der Objekte wird auf eine begleitende und umfassende Beratungen der beteiligten Fachplaner und Architekten Wert gelegt. Grundlagen- und Informationsarbeit: Der Bereich der Grundlagen- und Informationsarbeit wird weiterhin gepflegt. In der Fachkommission Bauen für Hörbehinderte und Gehörlose in Zusammenarbeit mit der schweizerischen Fachstelle für hindernisfreies Bauen werden weiterhin aktuelle Fragen behandelt und essentielle Grundlagen erarbeitet. Mit der Richtlinie Hörbehindertengerechtes Bauen mit den aktualisierten baulichen und technischen Anforderungen konnte ein wichtiges Dokument für Fachplaner fertiggestellt und veröffentlicht werden. Weiter werden Schulungen für Interessierte und Fachleute zur Überprüfung und Messung von Induktiven Höranlagen durchgeführt. Ein weiteres Projekt zur Förderung des Hörbehindertengerechten Bauens ist in Zusammenarbeit mit der IGGH entstanden und sieht eine Preisverleihung für besonders hörbehindertengerecht gut umgesetzte Bauten im Kanton Bern vor. Wie angekündigt konnte mit der Schulanlage Dennigkofen in Ostermundigen ein wertvolles Projekt mit einem Preis von Fr und einer Plakette prämiert werden. Der Preisverleihung unter dem Patronat von Regierungsrat Christoph Neuhaus war mit einem zahlreich erschienenen Publikum ein schöner Erfolg beschieden. Abbildung 5: Aula, mit Höranlage und raumakustisch optimaler kurzer Nachhallzeit für Sprache Seite 7 von 9
8 Abnahme Höranlagen: Ein Beispiel mit installierten und überprüften Höranlagen gemäss Norm: Für die Erweiterung der schweiz. Hochschule für Landwirtschaft in Zollikofen wurden die Aula und der grosse Hörsaal 1 mit Induktiven Höranlagen ausgerüstet. Aula: Hörsaal 1: Halle: 100% der Saalfläche wird mit der Höranlage versorgt. Die versorgte Fläche entspricht vollumfänglich der Systemnorm. Ca. 90% der Saalfläche wird mit der Höranlage versorgt (Ausnahme: 1.Reihe) Die versorgte Fläche entspricht vollumfänglich der Systemnorm. Beispiel Signaletik mit gutem Kontrast Schrift-Hintergrund und gut lesbarer Schrift. Abbildung 6: Aula mit Induktiver Höranlage Abbildung 7: Hörsaal 1 mit Induktiver Höranlage Seite 8 von 9
9 Abbildung 8: Halle mit guter Signaletik Im März 2014 Max Meyer Seite 9 von 9
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