Abstimmungsheft/Informationsblatt der Stadt Delbrück zum Ratsbürgerentscheid

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1 1 über die Frage Abstimmungsheft/Informationsblatt der Stadt Delbrück zum Ratsbürgerentscheid Soll die Stadt Delbrück einen Rathaus-Neubau auf Basis der bisherigen Planungen im Himmelreich in Delbrück-Mitte errichten? - Ja oder Nein? Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am beschlossen, am Sonntag, dem 17. Februar 2019, dazu in der Stadt Delbrück einen Ratsbürgerentscheid durchzuführen. Eine kurze Begründung zur Entscheidungsgrundlage des Stadtrates, warum man sich mehrheitlich für einen Rathausneubau ausgesprochen hat, finden Sie auf der Seite 3. Die Stimmräume sind am Tag des Ratsbürgerentscheides von bis Uhr geöffnet. Bei der Stimmabgabe per Brief sind in einem verschlossenen Briefumschlag der Stimmschein und in einem besonderen verschlossenen Stimmumschlag der Stimmzettel so rechtzeitig an den Bürgermeister zurückzusenden oder abzugeben, dass sie dort spätestens am Tag des Ratsbürgerentscheides, Uhr, eingehen. Gegenstand des Ratsbürgerentscheides ist folgende Frage: Soll die Stadt Delbrück einen Rathaus-Neubau auf Basis der bisherigen Planungen im Himmelreich in Delbrück-Mitte errichten? - Ja oder Nein? Diese Frage kann nur mit Ja oder Nein beantwortet werden. Sie haben eine Stimme. Hinweise zum Abstimmungsverfahren Abstimmberechtigt ist, wer am Tag des Ratsbürgerentscheides Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat, und mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung im Stadtgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes hat. Von der Abstimmungsberechtigung ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt. Abstimmen kann nur, wer in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Stimmschein hat. Alle Abstimmberechtigten, die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum eine Abstimmungsbenachrichtigung. Wer keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, abstimmberechtigt zu sein, muss bis zum 01. Februar 2019, Uhr, Einspruch gegen das Abstimmungsverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, das Stimmrecht nicht ausüben zu können.

2 2 Erläuterung der Fragestellung auf den Stimmzetteln: Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt. Sie enthalten die zu entscheidende Frage: Soll die Stadt Delbrück einen Rathaus-Neubau auf Basis der bisherigen Planungen im Himmelreich in Delbrück-Mitte errichten? und die Abstimmungsmöglichkeiten Ja oder Nein. Zusätze sind nicht zulässig. Stimmbezirke: Das Stadtgebiet ist in 12 Stimmbezirke aufgeteilt. Ihren Stimmraum finden Sie auf der Abstimmungsbenachrichtigung. Stimmabgabe an der Abstimmungsurne: Mit diesem Abstimmungsheft/Informationsblatt haben Sie Ihre Abstimmungsbenachrichtigung erhalten. Sie sind also im Abstimmungsverzeichnis für den Ratsbürgerentscheid eingetragen. Die Abstimmungsbenachrichtigung und ein gültiger Ausweis sind zur Abstimmung mitzubringen. Sie haben eine Stimme. Ihre Stimme geben Sie geheim in der Weise ab, dass Sie durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welche Antwort gelten soll. Zusätze sind unzulässig und führen zur Ungültigkeit der Stimme. Stimmabgabe per Brief: Stimmscheine mit den Unterlagen für die Abstimmung per Brief können von eingetragenen Abstimmberechtigten bis zum 15. Februar 2019, Uhr, beantragt werden. Für die Beantragung können Sie folgende Möglichkeiten nutzen: - Den Stimmscheinantrag auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung. Diese ist ausgefüllt und mit einem frankierten Umschlag an die Stadt Delbrück, Bürgerbüro, Marktstr. 6, in Delbrück, zu senden oder dort abzugeben. - Mündlich (aber nicht telefonisch) im Bürgerbüro der Stadt Delbrück. - Elektronisch, z.b. im Internet unter oder per Smartphone über den QR-Code auf der Abstimmungsbenachrichtigung. Stimmscheinanträge können von in das Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Abstimmberechtigten bis zum 15. Februar 2019, Uhr, bei der Stadt Delbrück beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Stimmraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Abstimmungstag, Uhr, gestellt werden. Bei der Stimmabgabe per Brief muss der Abstimmberechtigte den Stimmbrief mit dem Stimmzettel und dem Abstimmungsschein so rechtzeitig an die Stadt Delbrück absenden, dass der Brief dort spätestens am Abstimmungstag bis Uhr eingeht. Abstimmen im Bürgerbüro: Sie haben auch die Möglichkeit, direkt im Bürgerbüro im Rathaus Marktstr. 6 abzustimmen. Legen Sie dort bitte den ausgefüllten Antrag auf Erteilung eines Stimmscheines (auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung) vor. Sie können dann entweder direkt abstimmen oder Ihre Unterlagen für die Abstimmung per Brief mitnehmen. Wenn Sie den Antrag für einen anderen Abstimmberechtigten stellen, müssen Sie durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (s. Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung) nachweisen, dass Sie dazu berechtigt ist. Die Frage des Ratsbürgerentscheids ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20% der Abstimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit nein beantwortet. Dieses Abstimmungsheft/Informationsblatt kann auf der Internetseite der Stadt Delbrück ( abgerufen werden.

3 3 Kurze Begründung des Rates: Durch den Wegfall der Hauptschulstandorte Ostenland und Westenholz entsteht in Delbrück- Mitte Raumbedarf für die städtische Gesamtschule. Im Februar 2016 wurde vom Stadtrat ein Raumkonzept beschlossen, nach dem der Raumbedarf für die Gesamtschule Delbrück durch einen Anbau an das Gebäude der damaligen Realschule gedeckt werden sollte. Nach erneuter reiflicher Überlegung wurde am beschlossen, das Rathaus Marktstr. 6 zu räumen und der Gesamtschule mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Am wurde die Verwaltung beauftragt, die Planungen für den Neubau des Rathauses in der Mitte des Himmelreiches angrenzend an den geplanten grünen Platz vorzunehmen. Der Neubau sollte als Ersatz für die beiden bisherigen Verwaltungsgebäude Marktstr. 6 und das angemietete Gebäude Lange Str. 45 dienen. Nach der Durchführung eines nichtoffenen Planungswettbewerbes für den Neubau eines Rathauses wurde der unten abgebildete Entwurf ausgewählt, der zwischen der Himmelreichallee und der Kleine Str. verwirklicht werden soll. In dem Gebäude können 102 Arbeitsplätze eingerichtet werden. Die Kosten für dieses Gebäude werden auf 8,4 Mio Euro geschätzt. Hierin sind die Kosten für die geplante Tiefgarage unter dem Rathaus nicht enthalten. Falls das Rathaus nicht gebaut wird, müssen aber andere Parkmöglichkeiten in diesem Bereich geschaffen werden. Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten für den dadurch erforderlichen Umbau in der bisherigen Realschule und im Rathaus Marktstr. 6 in Höhe von ca. 1,15 Mio Euro. Am hat der Rat der Stadt Delbrück die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides zu einem Rathaus-Neubau beschlossen, um den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Delbrück die Möglichkeit zu geben, über das Projekt zu entscheiden. Wenn Sie dafür sind, einen Rathaus-Neubau auf Basis der bisherigen Planungen im Himmelreich in Delbrück-Mitte für geschätzte 8,4 Mio. Euro zu errichten, stimmen Sie mit Ja.

4 4 Wenn Sie gegen einen Rathaus-Neubau auf Basis der bisherigen Planungen im Himmelreich in Delbrück-Mitte sind, dann stimmen Sie mit Nein. Wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen mit Nein stimmt und diese Mehrheit mindestens 20% der Abstimmberechtigten beträgt, muss der Rat im Nachgang dieses Bürgerentscheids über alternative Unterbringungsmöglichkeiten für die Verwaltung und/oder die Gesamtschule entscheiden. Denkbar ist z.b. der Bau eines neuen Gebäudes für die Gesamtschule bei weiterer Anmietung des Rathauses Lange Str. 45 und weiterer Nutzung des Rathauses Marktstr. 6. Die geschätzten Kosten dafür werden nach derzeitigem Stand ebenfalls ca. 8,5 Mio Euro betragen. Hierin nicht enthalten sind die Kosten für den erforderlichen Umbau in der bisherigen Realschule in Höhe von ca. 0,5 Mio Euro. Daneben sind auch weitere Alternativen möglich wie z.b. der Bau eines Rathauses für die bisher im Rathaus Marktstr. 6 untergebrachten 55 Mitarbeiter, der einschließlich der Kosten für die weiterhin erforderliche Miete des Rathauses Lange Str. 45 in Summe Kosten von ca. 8,2 Mio Euro verursachen würde. Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten für den dann erforderlichen Umbau in der bisherigen Realschule und im Rathaus Marktstr. 6 in Höhe von ca. 1,15 Mio Euro. Daher möchten wir Ihnen hiermit mitteilen, welche wesentlichen Überlegungen den bislang getroffenen Beschlüssen zugrunde lagen: a) Ein neues zentrales Rathaus in Delbrück-Mitte ermöglicht eine eigenständige, verantwortliche und vor allem zukunftsorientierte Schul- und Stadtentwicklung für die nächsten Jahrzehnte. b) Bereits heute wird das Rathaus in der Marktstr. 6 zu einem Großteil als Schulraum genutzt und das ist auch letztlich der Grund, warum ein Teil der Verwaltung als Übergangslösung zur Miete untergebracht werden musste. Wesentliche Punkte, die aus Sicht des Rates dafür sprechen, ein zentrales Rathaus in Delbrück-Mitte zu planen. In Delbrück entsteht durch die geplante räumliche Trennung von Rathaus und Schule in zwei eigenständig planbare Bereiche ein eigener Schulcampus. Schule und Rathaus sollen sich künftig in der Entwicklung nicht mehr länger gegenseitig blockieren. Daher ist geplant, das Rathaus in der Marktstr. 6 nun vollständig und endgültig zu räumen und für Schulzwecke, hier insbesondere für den bestehenden Raumbedarf der Gesamtschule, zur Verfügung zu stellen. Das ermöglicht eine autarke, unabhängige Weiterentwicklung für die weiterführenden Schulen in Delbrück-Mitte in Form einer Schulcampuslösung für unser Gymnasium, unsere Gesamtschule und unsere Sportstätten. Das angemietete Rathaus in der Lange Str. 45 soll zum nächst möglichen Zeitpunkt aufgegeben werden, um die Mietzahlung einzusparen. Dafür soll ein zentrales Rathaus an anderer Stelle errichtet werden, das im Eigentum der Stadt ist. Dadurch wird der Rat der Stadt Delbrück dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf zukunftsorientiertes Handeln gerecht unter Berücksichtigung eines verantwortlichen Umgangs mit den finanziellen Ressourcen.

5 5 In Delbrück-Mitte soll im Himmelreich ein neues, zentrales Rathaus entstehen. Es ermöglicht unseren Bürgerinnen und Bürger aus allen 10 Ortsteilen, o die Nutzung aller zentralen Rathausangelegenheiten unter einem Dach. Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen dadurch klare Strukturen, wo was zu erledigen ist, da alles unter einem Dach zusammengefasst würde. Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst entfallen überflüssige Wegstrecken und interne Verwaltungsabläufe werden optimiert. o die Nutzung einer zentralen behindertengerechten, barrierefreien und von außen frei zugänglichen Toilettenanlage, o die Nutzung von Räumen für soziale Veranstaltungen, o die Nutzung einer neuen zentralen Anlaufstelle als Ort der Begegnung, im Herzen von Delbrück-Mitte, für alle Generationen auf Augenhöhe, inkl. eines Grünen Platzes. Das Mittelzentrum Delbrück, als Lebensmittelpunkt für fast Menschen, wird zukunftsfähig weiterentwickelt, insbesondere auch als starker Einzelhandelsstandort. Ihre Entscheidung hat nun grundlegenden Einfluss und somit auch gravierende Konsequenzen in Bezug auf die zukunftsorientierte, verantwortliche Schul- und Stadtentwicklung für die nächsten Jahrzehnte.

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