Bau & Garten. 10 % Bonus. Bis zu. sichern! Wer viel leistet, hat viel Leistung verdient.

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1 Bau & Garten Bis zu 10 % Bonus sichern! Wer viel leistet, hat viel Leistung verdient.

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6 Allgemeine Geschäftsbedingungen der BayWa-Card 1 Kundenbeziehung: 1.1 BayWa Bau- & Gartenmärkte GmbH & Co. KG, Zeche Oespel 15, Dortmund, nachfolgend BayWa Bau & Garten genannt, verwaltet die Sammelkonten, auf denen Einkäufe der Kunden gesammelt werden. 1.2 Die BayWa-Card kann von jeder voll geschäftsfähigen natürlichen oder jeder juristischen Person beantragt werden. 1.3 Ändern sich die bei der Anmeldung angegebenen Daten, teilt der Kunde dies schriftlich, persönlich oder telefonisch einer BayWa Bau- und Gartenmarkt Filiale mit. 1.4 Die BayWa Bau- & Gartenmärkte GmbH & Co. KG ist berechtigt, sich zur Abwicklung dieses Vertrages oder der hieraus resultierenden Pflichten Dritter zu bedienen. 2 Sammeln von Einkäufen 2.1 Die BayWa-Card ist nur personengebunden einzusetzen und nicht auf Dritte übertragbar. 2.2 Beim Erwerb von Waren in einer BayWa Bau- und Gartenmarkt Filiale legt der Kunde seine BayWa-Card an der Kasse vor. Der Erwerb von Waren (ausgenommen reduzierte Artikel, Bücher und Zeitschriften, Lebensmittel, Getränke, Pfand, Tabakwaren, Gase, Gutscheinkartenerwerb) wird auf einem Sammelkonto gesammelt. Dienstleistungen, wie das Mieten von Transportern, die Beauftragung einer Spedition, Werkzeugvermietung und Reparaturdienste, werden nicht auf dem Sammelkonto gesammelt. 2.3 Die Einkäufe werden in Sammelzeiträumen erfasst. Ein Sammelzeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt des ersten Einkaufs unter Vorlage der BayWa-Card bzw. im unmittelbaren Anschluss an einen vorangegangenen Sammelzeitraum. Ein Sammelzeitraum endet mit Auslösung des Bonus oder auf Kundenwunsch, spätestens 12 Monate nach seinem Beginn. Eine Übertragung der gesammelten Einkäufe auf einen Folgezeitraum oder das Sammelkonto eines anderen Kunden ist ausgeschlossen. 2.4 Zu einer BayWa-Card kann für private Personen 1 Partnerkarte für ein Mitglied des Haushaltes, für Unternehmer bis zu 5 Partnerkarten für Unternehmenszugehörige beantragt werden. Die Inhaber der Partnerkarten sammeln mit den von ihnen getätigten Einkäufen ausschließlich auf dem Sammelkonto des Inhabers der Hauptkarte. Der Partnerkarteninhaber selbst erwirbt aus dem Sammeln von Einkäufen also keine Rechte oder Anwartschaften, er hat insbesondere kein Auslöserecht. 2.5 BayWa Bau & Garten behält sich das Recht vor, das Sammeln von Einkäufen auf dem Sammelkonto abzulehnen oder die Modalitäten zu ändern, wenn andere Vergünstigungen oder Rabatte gewährt oder wenn Waren oder Leistungen im Rahmen von Sonderaktionen oder Sonderveranstaltungen angeboten werden. 3 Rückgängigmachung eines Vertrages Bei gesetzlich zulässiger oder vereinbarter Rückgängigmachung (Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch etc.) eines Vertrages, der eine Buchung des Einkaufs auf dem Sammelkonto zur Folge hatte, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch behält sich BayWa Bau & Garten das Recht vor, das aktuelle Sammelkonto entsprechend negativ zu belasten. 4 Auslösung des Bonus 4.1 Der Kunde kann seinen Bonus in jeder BayWa Bau- und Gartenmarkt Filiale auslösen. Voraussetzung ist, dass ein Einkaufswert von mindestens 500,00 auf dem Sammelkonto vorhanden ist. Nicht ausgelöste Boni verfallen 6 Monate nach Ablauf eines Sammelzeitraums. 4.2 Auslöseberechtigt ist nur der Hauptkarteninhaber. 4.3 Es werden folgende Boni gewährt: Ab einem gesammelten Einkaufswert von 500,00 EUR: 2 % auf den gesamten gesammelten Einkaufswert, ab einem gesammelten Einkaufswert von 1.000,00 EUR: 2,5 % auf den gesamten gesammelten Einkaufswert, ab einem gesammelten Einkaufswert von 1.500,00 EUR: 3 % auf den gesamten gesammelten Einkaufswert, ab einem gesammelten Einkaufswert von 2.500,00 EUR: 5 % auf den gesamten gesammelten Einkaufswert, ab einem gesammelten Einkaufswert von 5.000,00 EUR: 10 % auf den gesamten gesammelten Einkaufswert. Einkaufswerte, Bonusgutscheine oder Boni, die dem Kunden entgegen diesen Regelungen gutgebracht wurden, sind zurückzugewähren.

7 4.4 Der Bonus wird dem Kunden in Form einer BayWa Bau & Garten Gutscheinkarte ausgestellt. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. 5 Sammelkontostand 5.1 Der Sammelkontostand wird auf jeden Bon ausgewiesen und kann jederzeit in einer BayWa Bau- und Gartemarkt Filiale ausgedruckt werden. 5.2 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Sammelkontostandes muss der Kunde spätestens einen Monat nach dem Auslösen des Bonus schriftlich bei BayWa Bau & Garten geltend machen. Der Kunde fügt dem Widerspruch die entsprechenden, von BayWa Bau & Garten erstellten Kassenbons oder Rechnungen bei. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des Sammelkontostandes. 6 Kartenverlust 6.1 Falls die Karte dem Karteninhaber abhanden kommt oder er Missbräuche durch Dritte feststellt, hat er dies unverzüglich BayWa Bau & Garten mitzuteilen und die Sperrung der Karte zu veranlassen. 6.2 Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet BayWa Bau & Garten nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden von BayWa Bau & Garten oder von Erfüllungsgehilfen. 6.3 Bei Verlust der BayWa-Card kann der Kunde in jeder BayWa Bau- und Gartemarkt Filiale oder per Post kostenlos eine Ersatzkarte beantragen. 7 Kündigung, Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen 7.1 Der Inhaber der BayWa-Card kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Teilnahme am Kundenkartenprogramm schriftlich bei BayWa Bau- & Gartenmärkte GmbH & Co. KG, Zeche Oespel 15, Dortmund oder per an baywa-card@baywa-baumarkt.de kündigen. 7.2 Eine Kündigung durch BayWa Bau & Garten ist unter Einhaltung einer angemessenen Frist möglich, es sei denn, die dann fristlose Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Bei einer Kündigung durch BayWa Bau & Garten erhält der Kunde nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen seinen Bonus, es sei denn, der Kunde hat zu einer Kündigung aus wichtigem Grund schuldhaft Anlass gegeben (insbesondere durch Missbrauch). Die Kündigung hat durch schriftliche Mitteilung zu erfolgen. 7.3 BayWa Bau & Garten behält sich vor, das BayWa-Card-Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung der Kundenbelange einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern. BayWa Bau & Garten behält sich weiter vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn und soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten ist. Änderungen werden dem Kunden vorab schriftlich unter der letzten bekannt gegebenen Anschrift mitgeteilt oder anderweitig, insbesondere durch Aushang in zumutbarer Weise zur Kenntnis gebracht und sind wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach dem Erhalt der Mitteilung kündigt. Stand: Oktober 2013

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