VERTRAG. Kunden-Nr.: 12. Bedingungen Der Kunde hat von den umseitig abgedruckten Bedingungen Kenntnis genommen.

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1 n-nr.:, : - nachfolgend genannt LL stellt dem n das LL e-va Terminal für die Dauer des Vertrages leihweise zur Verfügung. Der zahlt für die Gestellung des LL e-va Monat jederzeit änderbar. Nach Vertragsbeendigung ist der verpflichtet, Grausstattung 3. Räumliche technische Anschlußvoraussetzungen a) Der ist verantwortlich für die rechtzeitige Schaffung der räumlichen technischen Anschlußvoraussetzungen für das c) Änderungen der vertraglichen Ausstattung durch den n bedürfen der Zustimmung von LL gehen zu Lasten des n. Bei jedem CASH&GO-Vorgang bei jedem Verkauf eines PIN (Transaktion) entstehen Transaktionskosten, die dem n gemäß der Der zahlt für Hotline, Wartung Instandsetzung (siehe Punkt 7. Für jede Transaktion erzielt der eine Provision gemäß der gültigen 7. Änderungen der Transaktionskosten Provision Die Transaktionskosten die Provision sind seitens LL mit Sollte LL die Provision ändern, hat der das Recht, den b) Der von dem n von LL unterzeichnete Vertrag tritt mit Der hat von den umseitig abgedruckten Bedingungen FVER051 Version 6.00 Gültig ab: Seite 1 von 1 Original für LL

2 n-nr.:, : - nachfolgend genannt LL stellt dem n das LL e-va Terminal für die Dauer des Vertrages leihweise zur Verfügung. Der zahlt für die Gestellung des LL e-va Monat jederzeit änderbar. Nach Vertragsbeendigung ist der verpflichtet, Grausstattung 3. Räumliche technische Anschlußvoraussetzungen a) Der ist verantwortlich für die rechtzeitige Schaffung der räumlichen technischen Anschlußvoraussetzungen für das c) Änderungen der vertraglichen Ausstattung durch den n bedürfen der Zustimmung von LL gehen zu Lasten des n. Bei jedem CASH&GO-Vorgang bei jedem Verkauf eines PIN (Transaktion) entstehen Transaktionskosten, die dem n gemäß der Der zahlt für Hotline, Wartung Instandsetzung (siehe Punkt 7. Für jede Transaktion erzielt der eine Provision gemäß der gültigen 7. Änderungen der Transaktionskosten Provision Die Transaktionskosten die Provision sind seitens LL mit Sollte LL die Provision ändern, hat der das Recht, den b) Der von dem n von LL unterzeichnete Vertrag tritt mit Der hat von den umseitig abgedruckten Bedingungen Kopie für

3 n-nr.:, : - nachfolgend genannt LL stellt dem n das LL e-va Terminal für die Dauer des Vertrages leihweise zur Verfügung. Der zahlt für die Gestellung des LL e-va Monat jederzeit änderbar. Nach Vertragsbeendigung ist der verpflichtet, Grausstattung 3. Räumliche technische Anschlußvoraussetzungen a) Der ist verantwortlich für die rechtzeitige Schaffung der räumlichen technischen Anschlußvoraussetzungen für das c) Änderungen der vertraglichen Ausstattung durch den n bedürfen der Zustimmung von LL gehen zu Lasten des n. Bei jedem CASH&GO-Vorgang bei jedem Verkauf eines PIN (Transaktion) entstehen Transaktionskosten, die dem n gemäß der Der zahlt für Hotline, Wartung Instandsetzung (siehe Punkt 7. Für jede Transaktion erzielt der eine Provision gemäß der gültigen 7. Änderungen der Transaktionskosten Provision Die Transaktionskosten die Provision sind seitens LL mit Sollte LL die Provision ändern, hat der das Recht, den b) Der von dem n von LL unterzeichnete Vertrag tritt mit Der hat von den umseitig abgedruckten Bedingungen Kopie für Außendienst

4 n-nr.:, : - nachfolgend genannt LL stellt dem n das LL e-va Terminal für die Dauer des Vertrages leihweise zur Verfügung. Der zahlt für die Gestellung des LL e-va Monat jederzeit änderbar. Nach Vertragsbeendigung ist der verpflichtet, Grausstattung 3. Räumliche technische Anschlußvoraussetzungen a) Der ist verantwortlich für die rechtzeitige Schaffung der räumlichen technischen Anschlußvoraussetzungen für das c) Änderungen der vertraglichen Ausstattung durch den n bedürfen der Zustimmung von LL gehen zu Lasten des n. Bei jedem CASH&GO-Vorgang bei jedem Verkauf eines PIN (Transaktion) entstehen Transaktionskosten, die dem n gemäß der Der zahlt für Hotline, Wartung Instandsetzung (siehe Punkt 7. Für jede Transaktion erzielt der eine Provision gemäß der gültigen 7. Änderungen der Transaktionskosten Provision Die Transaktionskosten die Provision sind seitens LL mit Sollte LL die Provision ändern, hat der das Recht, den b) Der von dem n von LL unterzeichnete Vertrag tritt mit Der hat von den umseitig abgedruckten Bedingungen Kopie für Geräteverwaltung

5 Bedingungen der für das LL e-va (electronic value) 1. Verpflichtungen des n a) Der ist verpflichtet, LL alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind. b) Der hat das LL e-va Terminal laufend mit einem Telekommunikationsanschluss einem Netzteil mit Strom zu versorgen. c) Bei Verlust des LL e-va Terminals wird LL den n mit 350,- zzgl. MwSt. belasten. d) Der hat kostenlose Updates (Software ggf. Hard - ware) Produktänderungen (die Löschung alter bzw. die Aufspielung neuer Produkte) auf seinem e-va Terminal jederzeit zu ermöglichen. e) Störungen, Mängel, Schäden oder die Geltendmachung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit diesem Vertrag hat der LL unverzüglich anzuzeigen. f) Das automatisch ausgedruckte Buchungsjournal des Terminals ist hinsichtlich der abgewickelten Transaktionen zu überprüfen. Einwendungen hiergegen sind nur innerhalb von 24 Sten möglich. g) Der wird die für den Quittungsdruck erforderlichen Papierrollen von LL beziehen. h) Der verpflichtet sich, alle Prepaid-Guthaben zum Karten-Nennwert (in Euro) an den Endverbraucher zu verkaufen. 2. Haftung Lekkerland haftet für Schadenersatzansprüche aufgr von Vorsatz grober Fahrlässigkeit bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Vertreter Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise auftretenden Schaden begrenzt. Unberührt bleibt die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers der Gesheit. Gleiches gilt für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten vorliegt. 3. Erfolgloser Lastschrifteinzug a) Nach dem ersten erfolglosen Lastschrifteinzug ohne Mahnung tritt Zahlungsverzug ein. In diesem Fall ist der verpflichtet, LL Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu zahlen. Erfolgt eine Rücklastschrift, ist der auch verpflichtet, die Rücklastschriftkosten als Verzugsschaden zu ersetzen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. b) Gegen Ansprüche von LL kann der nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. c) LL ist zur fristlosen Kündigungen berechtigt, wenn nach erfolglosem Lastschrifteinzug die Forderung nebst Verzugszinsen nicht binnen einer Woche, gerechnet ab dem Tag der Rück last - schrift, gezahlt wird. d) Ebenso ist LL berechtigt nach erfolglosem Lastschrifteinzug das e-va Terminal mit sofortiger Wirkung für die weitere e-va Nutzung zu sperren. 4. Einschaltung Dritter LL ist berechtigt, sich zur Durchführung des Vertrages zur Erfüllung aller Aufgaben Pflichten hieraus Dritter zu bedienen. 5. Zwischenspeicherung Datenschutz a) LL speichert die am LL e-va Terminal anfallenden Informa tionen für die Bearbeitung von Reklamationen, die Erstellung von Umsatzdateien die Abrechnung der Entgelte. b) LL der verpflichten sich, alle aus der Durchführung dieses Vertrages erhaltenen Daten geheim zu halten ausschließlich im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses zu bearbeiten. 6. Werbung Der erhält kostenlos von LL ausreichendes Werbematerial, womit der auf den Vertrieb von e-va hinweisen kann. 7. Hotline/Wartung/Instandsetzung LL stellt für Störungsmeldungen Fragen einen Hotline-Service mit autorisiertem Personal während der allgemein üblichen Ladenöffnungszeiten zur Verfügung. Defekte Geräte werden innerhalb von 2 Arbeitstagen nach dem entsprechenden Anruf bei der LL-Hotline zu den vereinbarten Hotline-Zeiten durch LL ausgetauscht. 8. Schriftform Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Diese Bestimmung hat nicht nur deklaratorische Bedeutung. Befreiungen durch mündliche Absprache sind unwirksam. 9. Schlussbestimmung a) Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, gilt der Gerichtstand von LL. b) Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt nicht seine Wirksamkeit im Ganzen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Stand Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie den Punkt bedacht hätten. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- Zeitbestimmung, tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß. FVER051 Version 6.00 Gültig ab:

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