FAX NR.040/
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- Kristin Sabine Lenz
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1 FAXBESTELLFORMULAR FAX NR.040/ An CorinaDunkel AgenturfürAudiovisueleKommunikation Warburgstrasse Hamburg Kaufpreis:Euro5.740,00 (zzgl.19% MwST) NachEingangIhrerBestelungsowiederrechtsverbindlichunterzeichneten Kauf-/NutzungsvereinbarungfürdenHygiene-Schulungsfilm ManagementbeiVerdachtauflebensbedrohlichehochkontagiöseErkrankung erhaltensieumgehendvonderagenturcorinadunkelper ihrenpersönlichen Log-inZugangmitPasswort.BiteteilenSieunsdieentsprechende -Adressemit. DieRechnungwirdIhnenpostalischzugesendet. Firma NamedesBestelers Abteilung/Rechnungsadresse Straße PLZ/Ort Telefon -Adresse Datum /Ort Stempel/Unterschrift
2 Kaufvertrag/Nutzungsvereinbarung zwischen Frau Corina Dunkel,, Warburgstr. 50, (im Folgenden: "Agentur") und (im Folgenden: "Nutzer") Name Einrichtung Adresse 1 Vertragsgegenstand und Kaufpreis Gegenstand des Vertrages ist der Kauf und die Nutzung des von der Agentur hergestellten Schulungsfilms "Management bei Verdacht auf eine lebensbedrohliche hochkontagiöse Erkrankung" (im Folgenden "Schulungsfilm" genannt) mit einer Länge von 22:15 Minuten. Der Schulungsfilm ist ein nach den 2 Abs. 1 Nr. 6, 88 ff. Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschütztes Filmwerk. Die Agentur ist alleinige Inhaberin der ausschließlichen Filmverwertungsrechte nach 94 UrhG. Der Schulungsfilm ist von der Agentur im Auftrag des Hessischen Sozialministeriums hergestellt worden. Das Hessische Sozialministerium ist berechtigt, den Schulungsfilm innerhalb im Bundesland Hessen ansässigen Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyse- und Tageskliniken, Arztpraxen, Pflege- und Altenheimen unentgeltlich und zeitlich unbegrenzt zu internen Schulungszwecken zur Verfügung zu stellen. Dieses Recht des Hessischen Sozialministerium bezieht sich ausschließlich auf Einrichtungen, die ihren Sitz im Bundesland Hessen haben. Für Einrichtungen, die
3 bundesländerübergreifenden Ketten oder Trägereinrichtungen angehören, gilt, dass nur die der Kette oder den Trägern zugehörige Einrichtungen den Schulungsfilm kostenfrei nutzen dürfen, die im Bundesland Hessen ansässig sind. Die Weitergabe an verbundene Einrichtungen oder Schwesterunternehmen in anderen Bundesländern ist nicht erlaubt. Die Rechte der Agentur nach 94 UrhG bleiben insoweit unberührt. Der Kaufpreis für den Film beträgt 5.740,00 zzgl. 19 % Mehrwertsteuer = 6.830,60 brutto und ist sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. 2 Nutzungsumfang und Rechtseinräumung Dem Nutzer wird mit diesem Vertrag das einfache, nicht übertragbare Recht eingeräumt,den Schulungsfilm zu Schulungszwecken nach 19 Abs. 4 UrhG öffentlich vorzuführen. Eine Vorführung ist öffentlich im Sinne des 15 Abs. 3 UrhG, wenn der Empfängerkreis, dem das Werk wahrnehmbar gemacht wird, an einem Ort versammelt ist und die Teilnehmer keine persönlichen Beziehungen zueinander oder zum Nutzer haben. Die Vorführungsbefugnis umfasst nur die Räumlichkeiten der jeweiligen Einrichtung und ist nur zu Schulungszwecken erlaubt. Dies gilt auch für Ausschnitte oder Standfotos aus dem Schulungsfilm. Ausdrücklich nicht erlaubt ist die Vervielfältigung - auch nicht in digitaler Form - nach 16 UrhG, die Verbreitung nach 17 UrhG und die öffentliche Zugänglichmachung im Internet nach 19 a UrhG, z. B. durch Hochladen auf Internetplattformen wie YouTube. Der Nutzer ist auch nicht berechtigt, Ausstrahlungen des Schulungsfilms oder von Filmteilen durch Rundfunk oder Fernsehen vornehmen zu lassen. Die Agentur versichert, dass sie die zur vertragsgegenständlichen Nutzung erforderlichen Rechte aller Berechtigten - vorbehaltlich der von den Verwertungsgesellschaften - insbesondere der GEMA - wahrgenommenen Rechte - erworben hat und Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter der Filmnutzung nicht entgegen stehen. 4.
4 Eine unerlaubte Nutzung des Schulungsfilms ohne Einwilligung der Agentur ist nach den 108, 108 a UrhG strafbar. Die Agentur behält sich insoweit vor, bei unerlaubten Verwertungen unverzüglich strafrechtliche Schritte einzuleiten. 3 Technische Vorkehrungen Die Agentur hat technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen, um eine unberechtigte Nutzung des Schulungsfilms zu verhindern. Die Agentur stellt der Einrichtung nach Abschluss dieses Vertrages einen personalisierten Link mit dazugehörigem Passwort zur Verfügung. Mit dem Link und dem Passwort erhält die Einrichtung den Zugriff auf den Server der Agentur, auf dem sich der Schulungsfilm befindet. Dieser kann dort vom Nutzer heruntergeladen werden. Der Nutzer verpflichtet sich, sein Passwort geheim zu halten und es gegen Zugriff durch Dritte durch geeignete Vorkehrungen zu schützen. Die Agentur ist vom Nutzer unverzüglich in Schriftform in Kenntnis zu setzen, sofern das Passwort unberechtigten Dritten bekannt geworden ist. Die Agentur wird geeignete Maßnahmen zum Schutz ihres Servers vor Computerviren und Schadsoftware treffen. 4 Pflichten des Nutzers Der Nutzer hat in seinem Herrschaftsbereich zumutbare und geeignete Kontroll- und Schutzmaßnahmen vorzunehmen, um unbefugte Nutzungen des Schulungsfilms zu verhindern. Dies gilt insbesondere gegenüber seinen Mitarbeitern, Angestellten, freien Mitarbeitern sowie jeglichen anderen Personen, die Zugang zum Schulungsfilm haben. Der Nutzer verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und sonstige Dritte, die den Schulungsfilm nutzen, über die vereinbarten Einschränkungen des Nutzungsumfanges zu informieren.
5 Der Nutzer ist verpflichtet, bei bei Feststellungen von Raubkopien, die nachweislich aus seinem Herrschaftsbereich stammen, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 je festgestellter Raubkopie an die Agentur zu zahlen. Die Agentur ist dessen ungeachtet berechtigt, einen über die Vertragsstrafe hinaus gehenden Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Dem Nutzer steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Verletzt der Nutzer wiederholt und nachweislich seine Schutzpflichten, ist die Agentur zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages und zur Untersagung der weiteren Nutzung berechtigt. 5 Haftung der Agentur Die Agentur haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf (so genannte Kardinalpflichten). In letzterem Fall ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit durch die Agentur oder sofern und soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. 6 Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg. Die Agentur ist berechtigt, auch am Sitz des Nutzers zu klagen.
6 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame Regelung zu treffen, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was nach Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich gewollt war. Dies gilt entsprechend für etwaige Lücken. Ort, Datum Einrichtung, rechtsverbindlich vertreten durch (Unterschrift, Klarname und Position in Druckschrift) Corina Dunkel, Inh.
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