Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -
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- Gerd Bach
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1 Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von Lieferaufträgen von BHTC nutzt der Lieferant die im Anhang zu diesem Vertrag aufgeführten und in seinem Eigentum befindlichen Werkzeuge. 2. Wartung/Instandhaltung/Aufbewahrung 2.1 Der Lieferant wird die Werkzeuge sorgfältig behandeln und in einem jederzeit einsatzbereiten Zustand erhalten. Er trägt sämtliche, hierbei anfallenden Kosten. Die Beseitigung von Schäden ist so rechtzeitig vorzunehmen, dass Mängel an den zu fertigenden Teilen oder Überschreitungen von Lieferterminen in jedem Fall ausgeschlossen sind. 2.2 Der Lieferant wird die Werkzeuge auch nach Beendigung der Serienfertigung der daraus hergestellten Teile unentgeltlich mindestens 15 Jahre lang zur Sicherung des Ersatzteilbedarfes von BHTC aufbewahren und in einem jederzeit einsatzfähigen Zustand erhalten. Der Lieferant wird BHTC über das Ende der Aufbewahrungsfrist rechtzeitig vor Ablauf schriftlich informieren. In jedem Fall bedarf die Verschrottung oder jegliche sonstige Verfügung über die Werkzeuge auch nach Ende der Serienfertigung der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BHTC. 3. Verwendungszweck 3.1 Die Werkzeuge dürfen nur zur Ausführung von Bestellungen von BHTC benutzt werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von BHTC.
2 Seite: 2/4 3.2 Der Lieferant wird die Werkzeuge ausschließlich in der/den im Anhang genannten Betriebsstätte/n zum Einsatz bringen. 3.3 Der Einsatz der Werkzeuge in anderen als den im Anhang gemäß Ziffer 3.2 genannten Betrieben oder bei Unterlieferanten des Lieferanten sowie jegliche Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BHTC. 4. Versicherung Der Lieferant wird die Werkzeuge zum Neuwert (Wiederbeschaffungswert) gegen Feuer, Diebstahl, Wasserschaden versichert halten. Ein Deckungsnachweis für die Versicherungen ist BHTC auf Verlangen vorzulegen. 5. Herausgabeanspruch 5.1 Der Lieferant ist verpflichtet die Werkzeuge sofort auf erstes Verlangen von BHTC an diese unter Verzicht auf jegliche Zurückbehaltungsrechte für den Fall herauszugeben, dass - dem Lieferanten eine Lieferung der von BHTC benötigten Teile zu den geforderten Lieferterminen nicht möglich ist oder der Lieferant die Lieferung ablehnt; - ein vereinbarter Liefertermin für bestellte Teile aus vom Lieferanten zu vertretenden Gründen auch trotz Einräumung einer angemessenen Nachfrist vom Lieferanten nicht eingehalten wird; - dem Lieferanten aus fertigungstechnischen Gründen die Lieferung zeichnungsgerechter Teile in der benötigten Menge auch nach angemessener Nachfrist nicht möglich ist; 5.2 In den in Ziffer 5.1 genannten Fällen erstattet BHTC dem Lieferanten den Restwert des betroffenen Werkzeugs. Mit Zahlungseingang überträgt der Lieferant BHTC das Eigentum an dem jeweiligen Werkzeug. BHTC nimmt die Übertragung des Eigentums an. 5.3 Weitergehende Ansprüche von BHTC bleiben hiervon unberührt.
3 6. Sicherungsabrede Seite: 3/4 6.1 Bereits mit Abschluss dieses Vertrages überträgt der Lieferant aufschiebend bedingt für den Fall, dass er seine Zahlungen einstellt oder das Geschäft aufgibt oder die Eröffnung des Vergleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lieferanten beantragt wird, das Eigentum an den im Anhang zu diesem Vertrag aufgeführten Werkzeugen auf BHTC, die die Übereignung annimmt. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Lieferant die Werkzeuge für die vorgenannten Fälle unentgeltlich für BHTC aufbewahrt. In diesem Fall erstattet BHTC dem Lieferanten den Restwert der Werkzeuge. 6.2 Der Lieferant wird die gemäß Ziffer 6.1 übereigneten Werkzeuge auf erstes Verlangen von BHTC unter Verzicht auf ihm gleich aus welchem Rechtsgrund etwa zustehende Zurückbehaltungsrechte an BHTC herausgeben. 6.3 Mit der Herausgabe der Werkzeuge nach dieser Ziffer 6 sind BHTC alle für die Neuanfertigung bzw. Reparaturen des Werkzeuges erforderlichen Hilfsmittel wie Schablonen, Modelle, Elektroden, NC-Programme sowie eine detaillierte Werkzeugzeichnung auszuhändigen. Zur Fertigung der Teile notwendige Prüf- oder Hilfsmittel z.b. Lehren und Vorrichtungen sind auf Anforderung BHTC kostenlos mit Herausgabe der Werkzeuge auszuhändigen. Ziffer 6.2 gilt entsprechend. 7. Kaufoption Die Parteien sind sich darüber einig, dass BHTC nach Ablauf der Serienfertigung das Recht hat, die Werkzeuge zum Restwert zu erwerben. Wenn keine Einigung über den Restwert erzielt wird, kann jede Partei die Erstellung eines Sachverständigengutachtens über den Restwert verlangen. Ein entsprechender Sachverständiger wird durch den Präsident der zuständigen IHK am Sitz des Lieferanten bestimmt. Der durch den Sachverständigen festgestellte Restwert des Werkzeugs ist für die Parteien bindend. Dies gilt auch für die Ermittlung des Restwertes gemäß Ziffer 5.2 und 6.1 dieses Vertrages. Mit Zahlungseingang überträgt der Lieferant BHTC das Eigentum an dem jeweiligen Werkzeug. BHTC nimmt die Übertragung des Eigentums an. 8. Allgemeines 8.1 BHTC ist berechtigt, die Werkzeuge beim Lieferanten zu besichtigen, wenn ihr dies auf Grund von technischen Schwierigkeiten, dem Verdacht der Vernachlässigung der Werkzeuge oder sonstigen Gründen notwendig erscheint.
4 Seite: 4/4 8.2 Der Lieferant ist verpflichtet, BHTC jede drohende Zwangsvollstreckungsmaßnahme oder die Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens unverzüglich anzuzeigen und alle Schritte zu unternehmen, um die Rechte von BHTC zu wahren. 8.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet in gemeinsamer Abstimmung, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. 8.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. 8.5 Gerichtsstand ist Lippstadt oder nach Wahl von BHTC das für den Sitz des Lieferanten zuständige Gericht. Lippstadt,..., Behr Hella Thermocontrol
5 Anhang zum Werkzeugvertrag B Lieferanten-eigene Werkzeuge Seite: 5/4 Werkzeugverzeichnis Firma Menge Bezeichnung verwendet für Teile-/ Zeichnungsnummer Werkzeugauslegung Lieferanten Eigentum Unterschrift Lieferant (bitte im Original unterschrieben zurücksenden) Betriebsstätte/n: 1. Name des Werks Adresse 2. Name des Werks Adresse
Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend "BHTC" genannt -
Seite: 1/4 zwischen der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeugeigentum 1.1 Sämtliche im beigefügten
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