Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn Videoproduktion, Inhaber Julian Witteborn, Washingtonallee 15, Fulda. 2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die von Witteborn Videoproduktion vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt begeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen diesen schriftlich widerspricht. 2 Vertragsgegenstand Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der individualvertraglichen Vereinbarung. 3 Zustandekommen des Vertrages 1. Ein Vertrag kommt durch Übermittlung des unterschriebenen Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Postweg, per Fax oder per E- Mail zustande. 2. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist in der individualvertraglichen Vereinbarung enthalten. 4 Angebot An das Angebot der Witteborn Videoproduktion ist diese vier Wochen gebunden. Wird dieses Angebot nicht innerhalb dieser Zeit angenommen, so kann die darin angegebene Vergütung variieren. 5 Leistungsumfang 1. Die von Witteborn Videoproduktion zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben gemäß der individualvertraglichen Vereinbarung. 2. Die Witteborn Videoproduktion wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis ihrer Tätigkeit in Kenntnis setzen. 3. Ist der Witteborn Videoproduktion die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat sie den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. 1

2 4. Der Auftraggeber stellt der Witteborn Videoproduktion sämtliche für die ordnungsgemäße Ausführung ihrer Tätigkeit erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. 6 Lieferzeit 1. Die Liefertermine für die zu erbringenden Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien. 2. Für die Dauer von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. ist allein der Auftraggeber verantwortlich. 3. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. 4. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. 7 Vertragsdauer, Kündigung, Rücktritt 1. Der Vertrag beginnt und endet an dem im Vertrag individuell vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 2. Eine außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund kommt insbesondere ein erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrags in Betracht, der eine weitere Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien unmöglich macht. 3. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 4. Im Falle der Kündigung gemäß Abs. 2 sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Leistungen der Witteborn Videoproduktion zu vergüten. 5. Die Witteborn Videoproduktion ist berechtigt vom Vertrag jederzeit zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts hat die Witteborn Videoproduktion die vereinbarte Vergütung an den Auftraggeber zurückzuzahlen. 2

3 8 Vergütung 1. Die Vergütung richtet sich nach der individualvertraglichen Vereinbarung. 2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Kommt der Auftraggeber der rechtzeitigen Zahlung nicht nach, so befindet er sich in Verzug. Die Witteborn Videoproduktion kann die erbrachten Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung zurückbehalten. 3. Sämtliche Leistungen der Witteborn Videoproduktion verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %. 9 Geheimhaltung 1. Die Witteborn Videoproduktion verpflichtet sich, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um betriebliche Angelegenheiten des Auftraggebers oder dessen Geschäftsverbindungen mit anderen handelt. 2. Die Witteborn Videoproduktion darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers diese Informationen verarbeiten. Bei Einschaltung Dritter hat die Witteborn Videoproduktion sicherzustellen, dass auch dieser zur Verschwiegenheit verpflichtet wird. 10 Eigentum Sämtliche gelieferten bzw. erstellten Designs, Skripte, Foto-, Filmmaterial oder Filme sowie alle damit verbundenen Rechte bleiben das Eigentum der Witteborn Videoproduktion, soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird. 11 Haftung 1. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet Witteborn Videoproduktion uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. 2. Für solche Schäden, die nicht von Abs. 1 erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Witteborn Videoproduktion, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei 3

4 beschränkt sich die Haftung von Witteborn Videoproduktion Schäden. auf die vertragstypischen vorhersehbaren 3. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von Abs. 1 noch von Abs. 2 erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet Witteborn Videoproduktion Verbrauchern dies begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. gegenüber 4. Die Witteborn Videoproduktion übernimmt keinerlei Haftung für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen (Texte, Scripte) und Materialien. Die Witteborn Videoproduktion inhaltlichen Richtigkeit der überlassenen Materialien und Informationen aus. geht von der 5. Die Witteborn Videoproduktion übernimmt des Weiteren keine Haftung für die rechtliche Richtigkeit der im Online- Shop oder Website verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Widerrufsbelehrung, dem Impressum oder den Datenschutzangaben oder sonstige Inhalte oder Texte. 6. Dem Auftraggeber obliegt die Pflicht zu prüfen, ob er die von ihm verwendeten Logos, Marken, Bilder, Texte etc. tatsächlich verwenden darf. Hierfür übernimmt die Witteborn Videoproduktion keine Haftung. 7. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. 12 Urheberrecht, Copyright, Nutzungsrecht 1. Das Urheberrecht für veröffentlichte von der Witteborn Videoproduktion erstellte Objekte bleibt allein bei der Witteborn Videoproduktion, sofern nichts Anderes vereinbart ist. 2. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung die Nutzungsrechte an den erstellten Objekten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Witteborn Videoproduktion nicht gestattet. 3. Der Auftraggeber gewährt der Witteborn Videoproduktion jedoch ein Nutzungsrecht zu Referenzzwecken. 4

5 14 Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen 1. Korrekturen und Änderungen sind, soweit sie 10 % der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. 2. Bei Überschreitung wird der Kunde über die Erhöhung informiert und dies mit ihm weiter abgestimmt. 3. Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang 4. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. 5. Die Abnahme erfolgt durch einen Freigabevermerk oder durch beanstandungslose Entgegennahme. 6. Geht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge bei der Witteborn Videoproduktion ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. 15 Gerichtsstand 1. Für den Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. 2. Gerichtsstand ist der Sitz der Witteborn Videoproduktion. 16 Schlussbestimmungen Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft 5

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