ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister

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1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN André Müller IT Dienstleister 1. Allgemeines: Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der André Müller IT Dienstleistungen, im nachfolgenden Auftragnehmer genannt. André Müller erstellt Leistungen in den Bereichen Client-PCs, Server- und Netzwerktechnik sowie Webdesign und Programmierung und Videoschnitt- und Nachbearbeitung. Der besonderen Schwerpunkt liegt dabei auf Webdesign und Webprogrammierung. André Müller ist berechtigt sich zur Erfüllung der von ihm geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen. Abweichungen von diesen AGB s bedürfen der Schriftform. 2. Angebot, Pflichtenheft, Vertrag Die Abgabe eines Angebotes erfolgt immer unverbindlich. Bestandteile eines Angebotes kann ein Pflichtenheft sein. Die Urheberrechte des Pflichtenheftes bleiben bei dem Angebotsersteller. Dieses geht erst mit Abnahme des Auftrags in das Eigentum des Auftraggebers über. Nutzung des Pflichtenheftes durch Dritte kann nur durch schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers und einer Zahlung von 33% der Vertragssumme erfolgen. In einem gemeinsamen Gespräch zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer werden die Einzelnen Punkte des Auftrages festgelegt. Diese können in einem Protokoll oder Pflichtenheft festgelegt werden. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Übergabe der Ware oder durch Auftragsausführung durch André Müller oder einer von André Müller beauftragten Person zustande. Das Protokoll / Pflichtenheft ist Bestandteil des Vertrages. Mit Übergabe des Pflichtenheftes erfolgt die Annahme des Pflichtenheftes als Grundlage für die komplette Ausführung des Auftrages. Der Auftraggeber verpflichtet sich unmittelbar nach der Übergabe des Pflichtenheft dessen Inhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Änderungswünsche innerhalb von 14 Tagen kostenfrei vorgebracht werden. Danach erfolgt die Umsetzung des Auftrages. Änderungswünsche nach der oben genannten Frist können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht der Grundidee des Auftrags widersprechen.

2 3. Informationsverkehr Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post ( ) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an: In der dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die -Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 4. Rechte und Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber trägt Sorge, dass während der gesamten festgelegten Vertragsdauer stets ein mit der Sachlage vertrauter und bevollmächtigter Ansprechpartner für den Auftragnehmer verfügbar ist, der im Fall von Rückfragen verbindliche Auskünfte und Aufträge für den Auftraggeber erteilen kann. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung an der Leistungserbringung insofern dies Vertrag festgelegt ist. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen angemessen. Der Auftragnehmer kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand in Rechnung (Preise) stellen. Soweit der Auftragnehmer dies im Einzelfall (Leistungsverzug durch den Auftraggeber) als zweckmäßig erachtet, hat der Auftraggeber während der Herstellungsphase auch einzelne Bestandteile des Auftrags, soweit sie den vertraglichen Anforderungen entsprechen, abzunehmen. Leistungen Dritter können von diesen direkt an den Auftraggeber abgerechnet werden. Der Auftraggeber versichert das er das gelieferte Material in diesem Zusammenhang verwenden und weitergeben darf. Alle benötigten Materialien und Materialeinformen werden im Vertrag festgehalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, jeweils nach die im Vertrag definierten Phasen (nach Anzahlung eines Drittels des Gesamtpreises) ohne weitere Begründung vom weiteren Vertrag zurückzutreten, wobei dies aber nicht nur die Verpflichtung zur Bezahlung der bis dahin bereits erbrachten Teilleistungen unberührt lässt, sondern auch als Abschlagszahlung - die Verpflichtung der Bezahlung von 20 % (zwanzig Prozent) der noch nicht abgerufenen Leistungen umfasst.

3 5. Rechte und Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag wie nach Vertrag vereinbart fertig und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer gewährt für die erbrachte Leistung sowohl in technischer, optischer sowie inhaltlicher Hinsicht die im Vertrag vereinbarten Eigenschaften und Qualitäten. Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich und schriftlich nach Teil- oder Endabnahme des Auftrages zu erheben. Für den Fall der Berechtigung dieser Mängel verpflichtet sich Auftragnehmer zunächst unter Ausschluss von Preisminderungs- oder sonstiger Ansprüche des Auftraggebers binnen angemessener Frist zur Verbesserung bzw. zum Nachtrag des Mangels. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers auf die Kosten des Auftragsvolumens selbst beschränkt. Werden Änderungen am abgenommen Auftrag durch den Auftraggeber oder von Dritten vorgenommenen verliert der Auftraggeber jegliche Gewährleistungsansprüche. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für Aufträge die nur durch Dienstleistungen Dritter (Webhoster) umgesetzt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, jeweils nach die im Vertrag definierten Phasen ohne weitere Begründung vom weiteren Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag für Eigenwerbung unentgeltlich zu reproduzieren und zu nutzen. 6. Preise Die Preise verstehen sich ausschließlich Netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Durch den Auftraggeber verschuldete Verzögerung (4. Rechte und Pflichten des Auftraggeber) verpflichtet sich der Auftraggeber eine im Vertrag festgelegte Verzugssumme zu bezahlen. Diese kann sofort gesondert in Rechnung gestellt werden Mit Erstellung des 1/3 des gesamten Auftragsvolumens kann ein 1/3 der Vertragssumme in Rechnung gestellt werden.

4 Änderungswünsche die nach der Annahme des Vertrages erfolgen, können gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei sich daraus ergebenen zusätzlichen Vorort-Terminen wird die Anund Abfahrt Pauschal mit 20,00 berechnet. 7. Abnahme und Lieferung Die vom Auftragnehmer angegeben Lieferzeiten sind Unverbindlich. Werden mehr als 4 Wochen überschritten ist der Auftraggeber berechtigt eine angemessene Nachfrist zur Abnahme oder Lieferung des Auftrages zu setzen. Bei höherer Gewalt und aller nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Hindernisse welche Ausführung des Vertrages erheblichem Einfluss haben, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Für den Fall des Verzuges ist der Auftraggeber berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, soweit der Verzug nicht durch den Auftraggebers zu vertreten ist. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Nach Abnahme oder Lieferung des Auftrages hat kann Auftraggeber keinerlei Ansprüche herleiten die nicht vorher im Vertrag festgelegt wurden. 8. Zahlung Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Warenlieferungen ohne Abzug 10 Tage nach Rechnungserhalt netto zu begleichen. Mit Eingang der Zahlung auf im Vertrag angegebene Konto erhält der Auftraggeber vereinbarten Rechte am Produkt oder Auftrag zur freien Verwertung. Vorbehaltlich Rechte gegenüber Dritten. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers entstehen Verzugszinsen in Höhe von 8% über Basiszinssatz. Zurückbehaltungsrechte darf der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5 9. Schlussbestimmungen Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Die Vertragspartner sind wechselseitig und über diesen Auftrag hinaus zur ausdrücklichen Geheimhaltung aller Daten, die sie im Rahmen der hiermit begründeten vertraglichen Vereinbarung über den jeweils anderen Vertragspartner in Erfahrung bringen, verpflichtet. Dies gilt insbesondere für personenbezogene und geschäftliche Daten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers ist Leipzig.

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