NUTZUNGSBEDINGUNGEN PTV VISION ADD-INS-PLATTFORM

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1 NUTZUNGSBEDINGUNGEN PTV VISION ADD-INS-PLATTFORM Karlsruhe, April 2014

2 Klausel 1 Anwendung der vorliegenden Nutzungsbedingungen 1.1 Gegenstand der vorliegenden Nutzungsbedingungen (im Folgenden die Nutzungsbedingungen ) von PTV Planung Transport Verkehr AG, Haidund-Neu-Straße 15, Karlsruhe ( PTV ) ist das Betreiben einer Plattform ( Plattform ) auf der Website Die Plattform dient dem Zweck, Software-Entwicklern ( Nutzer ; gemeinsam mit PTV die Vertragsparteien ), die für die PTV-Software Vision Traffic Suite ( Software ) Add-ins ( Add-ins ) entwickeln, die Möglichkeit zu geben, ihre Add-ins der Öffentlichkeit vorzustellen. 1.2 Die Nutzung der Software und/oder ihrer Benutzeroberflächen ist nicht Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen räumen dem Nutzer oder Dritten insbesondere keine Rechte oder Lizenzen in Bezug auf die Software ein. Klausel 2 Vertragsabschluss, Anmeldung, Konto 2.1 Ein Vertrag für die Präsentation von Add-ins auf der Plattform ( Vereinbarung ) kommt im Allgemeinen durch die schriftliche Annahme eines entsprechenden Antrags des Nutzers durch PTV (s. u. Klausel 2.4) zustande. Anträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und sind regelmäßig per an PTV zu übermitteln. 2.2 Der Nutzer muss PTV sämtliche Informationen zur Verfügung stellen, die PTV im Rahmen der Antragsbearbeitung anfordert ( Anmeldedaten ). Sämtliche PTV bereitgestellten Anmeldedaten müssen vollständig und richtig sein. Der Nutzer setzt PTV unverzüglich über Änderungen in Bezug auf die Anmeldedaten in Kenntnis. PTV verwendet die mit den Anmeldedaten bereitgestellten Kontaktdaten für die gesamte Kommunikation mit dem Nutzer hinsichtlich der Präsentation der Add-ins des Nutzers auf der Plattform. Klausel 3 Leistung von PTV 3.1 Bei der Plattform handelt es sich um eine reine Informationsplattform, auf der für die Software verfügbare Add-ins vorgestellt werden. PTV stellt keine Online-Shop-Funktionen bereit, insbesondere werden keine Dienste zur Lieferung von Add-ins oder Eintreibung und Weiterleitung von Kundenzahlungen (s. u. Klausel 3.3) für den jeweiligen Nutzer erbracht. 3.2 Ein Kunde, der ein Add-in erwerben möchte ( Kunde ), muss sich mit dem entsprechenden Nutzer außerhalb der Plattform in Verbindung setzen, um etwaige geschäftliche Transaktionen mit dem Nutzer unter Verwendung der PTV AG 2014/04 Seite 2/9

3 durch den entsprechenden Nutzer bereitgestellten Kontaktangaben (s. u. Klausel 4.1 f.) abzuwickeln. Die Plattform ist kein Online-Shop und bietet keine Vertragsfunktionen. PTV wird nicht an Verträgen zwischen einem Kunden und einem Nutzer über den Erwerb eines Add-in beteiligt sein. 3.3 Jedes Add-in wird auf einer eigenen Internetseite ( Webpräsentation ) mit den Angaben vorgestellt, die in Klausel 4.1 aufgeführt sind. PTV verwendet ein einheitliches Layout, das von PTV für die einzelnen Webpräsentationen festgelegt wird. 3.4 PTV macht Kunden die Webpräsentation während der Vertragslaufzeit im Internet zugänglich. Die Kunden greifen über die gängigen Internetbrowser auf die Webpräsentation zu. PTV gewährleistet die Verfügbarkeit der Webpräsentation zu 97 % pro Kalendermonat. 3.5 Die Inhalte der Plattform sind allgemein öffentlich zugänglich. Klausel 4 Präsentation von Add-ins 4.1 Der Nutzer stellt seine Add-ins auf die Plattform, indem er PTV die für die Präsentation von Add-ins auf der Plattform bestimmten folgenden Informationen bereitstellt: a) Die Bezeichnung des Add-in; b) Eine kurze Beschreibung der Funktionalität des Add-in; c) Screenshots; d) Kompatibilität mit den Software-Releases; e) Unterstützte Sprachen; f) Preis; g) Link auf die Website des Nutzers; h) Kontaktangaben des Nutzers. Der Nutzer gibt die Informationen in eine von PTV bereitgestellte Dokumentenvorlage ein und sendet das Dokument per an PTV. 4.2 Die in Klausel 4.1 genannten Informationen müssen den folgenden Bedingungen ( Bedingungen für die Veröffentlichung ) entsprechen: PTV AG 2014/04 Seite 3/9

4 a) Der Nutzer stellt korrekte Informationen über die Funktionalität des Addin bereit. b) Der Nutzer macht keine unangemessen negativen Bemerkungen über die Software oder Werbeaussagen über konkurrierende Software, die über die gleichen Funktionen wie die PTV-Software verfügt. c) Die PTV vom Nutzer bereitgestellten Informationen verstoßen nicht gegen geltende Gesetze, allgemein anerkannte moralische Grundsätze oder die Rechte Dritter. 4.3 Der Nutzer gewährleistet, dass er über sämtliche zur Veröffentlichung der Webpräsentation erforderlichen Rechte verfügt. 4.4 PTV ist berechtigt, Add-ins abzulehnen, die die Bedingungen für die Veröffentlichung verletzen. PTV ist berechtigt, die Einhaltung der Bedingungen für die Veröffentlichung durch Testen des Add-in ( Testdurchlauf ) zu überprüfen. Der Nutzer stellt PTV eine Testversion des Add-in kostenlos zur Verfügung. PTV seinerseits vermarktet die Testversion nicht und entwickelt diese nicht zurück (Reverse Engineering). Klausel 4.10 bleibt davon unberührt. 4.5 PTV stellt die Webpräsentation des Add-ins auf die Plattform, nachdem der Testdurchlauf abgeschlossen ist und sofern die Bedingungen für die Veröffentlichung erwiesenermaßen eingehalten wurden. 4.6 Nutzer, die über einen wirksamen Wartungsvertrag für die Software verfügen, werden im Voraus über neue Releases der Software vor dem offiziellen Release-Datum in Kenntnis gesetzt. Es steht den Nutzern frei, ihre Add-ins an das neue Release anzupassen. Die Nutzer müssen PTV jedoch über den Kompatibilitätsstatus ihrer Add-ins unterrichten, so dass PTV die Kompatibilitätsangaben der Webpräsentation (s. o. Klausel 4.1 d) aktualisieren kann. PTV ist in keiner Weise verpflichtet, Add-ins von Nutzern bei der Entwicklung von Updates oder Upgrades der Software zu berücksichtigen. PTV haftet insbesondere nicht für die Kompatibilität von künftigen Software-Versionen mit Add-ins. 4.7 PTV ist nicht haftbar für die Unrichtigkeit der Webpräsentation, insbesondere nicht für die Unrichtigkeit der Beschreibung der Funktionalität der Add-ins und der Kompatibilität der Add-ins mit den Software-Releases. 4.8 Der Nutzer hat PTV von sämtlichen Ansprüchen, Verlusten, Schäden oder Aufwendungen jedweder Natur, die PTV basierend auf der Nichteinhaltung der vorliegenden Klausel 4 seitens des Nutzers entstehen können, oder sämtlichen Schadensforderungen schadlos zu halten, die gegen PTV von Dritten in Verbindung mit den vom Nutzer beworbenen Add-ins geltend PTV AG 2014/04 Seite 4/9

5 gemacht werden. Dies gilt nicht, sofern der Nutzer nachweisen kann, dass er nicht für die Umstände verantwortlich ist, die zu den Ansprüchen, Verlusten, Schäden oder Aufwendungen geführt haben. 4.9 PTV kann eine Webpräsentation vorübergehend zurücknehmen, sofern aufgrund von Tatsachen der begründete Verdacht besteht, dass eine Webpräsentation nicht der Bestimmung der vorliegenden Klausel 4 entspricht oder Dritte Ansprüche oder Behauptungen in Bezug auf diese Webpräsentation geltend machen. PTV wird den Nutzer vor einer solchen Zurücknahme ordnungsgemäß befragen, ausgenommen den Fall, dass eine solche Befragung aufgrund von Gefahr in Verzug unangemessen wäre. Die Verpflichtung des Nutzers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt davon unberührt Die Vereinbarung schränkt in keiner Weise das Recht von PTV ein, die Funktionen der Software zu beschränken oder zu erweitern. PTV kann nach freiem Ermessen Add-ins entwickeln und vermarkten, die die gleichen oder ähnliche Funktionen wie die von den Nutzern entwickelten Add-ins aufweisen. Bis auf die Pflichten, die PTV im Rahmen eines Wartungsvertrags eingegangen ist, ist PTV nicht verpflichtet, die Software künftig weiterzuentwickeln oder zu vermarkten oder Wartungs- und Support-Dienste für die Software weiterzubetreiben. Funktionale Überschneidungen zwischen einem Add-in und der Software können nicht die Ablehnung eines Add-ins begründen. Klausel 5 Gebühr, Zahlung 5.1 Der Nutzer entrichtet die folgenden Gebühren an PTV: a) Anmeldung, einschließlich der Veröffentlichung eines Add-ins: 800,00 Euro b) Veröffentlichung jedes weiteren Add-ins: 200,00 Euro Diese Gebühren decken die Erstbearbeitung und Einstellung der Webpräsentationen während der Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung. 5.2 Rechnungen werden innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug beglichen. 5.3 Die Gebühr unterliegt stets der Mehrwertsteuer, sofern sie nicht von der Mehrwertsteuer befreit ist. 5.4 Der Nutzer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Nutzer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. PTV AG 2014/04 Seite 5/9

6 5.5 Nimmt der Nutzer die Zahlung nicht innerhalb der in Klausel 6.3 genannten Frist vor, so ist PTV nach einer vorherigen Mahnung und Androhung berechtigt, die Webpräsentationen für die Dauer des Zahlungsverzugs von der Plattform zu entfernen. Bei Zahlungsverzug kann PTV Verzugszinsen in Höhe der gesetzlich gewährten Prozentpunkte über dem Basiszinssatz verlangen. Das Recht von PTV, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, bleibt davon unberührt. Sonstige Ansprüche von PTV wegen Zahlungsverzugs des Nutzers, insbesondere das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben davon unberührt. Der Nutzer ist trotz der Entfernung der Webpräsentation weiterhin zur Entrichtung der vereinbarten Gebühr verpflichtet. Klausel 6 Rechte an Inhalten 6.1 Mit der Bereitstellung der Informationen für die Webpräsentation räumt der Nutzer PTV das Recht ein, die Webpräsentation auf der Plattform entsprechend den vorliegenden Nutzungsbedingungen zu veröffentlichen und insbesondere a) die Webpräsentation auf einem PTV-Server oder einem von PTV beauftragten Server zu speichern; b) die Webpräsentation im Internet zu veröffentlichen; c) die Webpräsentation zu bearbeiten und zu vervielfältigen, soweit dies für das Betreiben der Plattform erforderlich ist. 6.2 Der Nutzer ist sich bewusst, dass PTV keine Möglichkeit hat, die Vervielfältigung, den Vertrieb und die Veröffentlichung der Webpräsentation durch Internetnutzer zu verhindern. Klausel 7 Gewährleistung 7.1 PTV berichtigt die vom Nutzer ordnungsgemäß gemeldeten Mängel in der Webpräsentation innerhalb einer angemessenen Frist. 7.2 Der Nutzer ist nicht berechtigt, die vereinbarte Vergütung aufgrund von Mängeln zu mindern. Das Recht des Nutzers, bei Mängeln die Vergütung anteilig nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung ganz oder teilweise zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt. PTV leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in den Grenzen der Klausel 8. PTV AG 2014/04 Seite 6/9

7 Klausel 8 Schadens- und Aufwendungsersatz 8.1 Soweit von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich vereinbart, leistet PTV Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen gleich aus welchem Rechtsgrund lediglich in folgendem Umfang: a) Vollständige Haftung wird im Fall von Vorsatz, betrügerischer Absicht oder im Fall einer schriftlichen Garantie, die von der Geschäftsleitung von PTV ausgestellt wird, übernommen. b) PTV haftet bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des typischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. c) Im Fall einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Ausführung dieser Vereinbarung ermöglicht, auf deren Erfüllung der Nutzer im Allgemeinen angewiesen ist und berechtigt ist, sich zu stützen, und im Fall einer Verletzung, die die Umsetzung des Zwecks der Vereinbarung (wesentliche Pflicht) gefährdet, haftet PTV in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. d) In allen anderen Fällen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. e) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 8.2 Die Einrede des Mitverschuldens kann weiterhin erhoben werden. Klausel 9 Laufzeit, Kündigung 9.1 Sofern nicht anderweitig vertraglich vereinbart, hat die Vereinbarung eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab dem Datum des Vertragsabschlusses. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann die Vereinbarung von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beendet werden. 9.2 Sofern der Nutzer das Recht erworben hat, zusätzliche Add-ins während der Laufzeit dieser Vereinbarung zu veröffentlichen, werden diese Add-ins gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung für mindestens sechs Monate veröffentlicht, auch wenn die Laufzeit dieser Vereinbarung früher endet. 9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für PTV liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, die Zahlungen aussetzt, wenn Insolvenzverfahren oder ähnliche gesetzliche Verfahren PTV AG 2014/04 Seite 7/9

8 rechtskräftig von dem Kunden oder TTS oder einem anderen Gläubiger beantragt werden, wenn solche Verfahren eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet werden oder wenn der Kunde die vertraglichen Vereinbarungen und insbesondere diese Nutzungsbedingungen erheblich verletzt. 9.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 9.5 PTV wird bei Kündigung die Webpräsentation des Add-ins von der Plattform entfernen und sämtliche Daten des Nutzers löschen. Klausel 10 Verjährung 10.1 Der Verjährungszeitraum ist begrenzt a) bei Ansprüchen aus Sachmängeln: auf ein (1) Jahr; b) bei Ansprüchen aus Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die nicht auf wesentlichen Mängeln oder der Verletzung von Rechten Dritter beruhen: auf zwei (2) Jahre; 10.2 Vorstehende Klausel 10.1 kommt nicht bei Ansprüchen auf Schadenersatz oder Ersatz für Aufwendungen zur Anwendung, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie oder betrügerischer Absicht beruhen, oder in den in Klausel 9.1.e) genannten Fällen. Klausel 11 Änderungen der Vereinbarung PTV ist berechtigt, die Vertragsbedingungen zu ändern. PTV wird dem Nutzer die Änderungen schriftlich mitteilen. Die Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Nutzer nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung dieser Änderungen schriftlich widerspricht. PTV wird den Nutzer in der Mitteilung auf diese Frist und die Rechtsfolgen der Nichteinhaltung gesondert hinweisen. Klausel 12 Schlussbestimmungen 12.1 Die Vereinbarung und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen PTV und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der deutschen Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG) vom 11. April Handelt es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Nutzer keinen Gerichtsstand im Inland, ist der Gerichtsstand für alle PTV AG 2014/04 Seite 8/9

9 Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der eingetragene Sitz von PTV Die einfache elektronische Form ( oder Fax) ist ausreichend, um sämtliche Schriftformerfordernisse in diesen Nutzungsbedingungen zu erfüllen. PTV AG 2014/04 Seite 9/9

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