Software Miet- und Wartungsvertrag

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1 Software Miet- und Wartungsvertrag ROSSMANITH Zwischen der Rossmanith GmbH, Göppingen, als Servicegeber und der, als Auftraggeber wird folgender Vertrag geschlossen: 1: Vertragsgegenstand Der Servicegeber vermietet das Dokumentenmanagement-System roxtra, im folgenden Lizenz-Software genannt, an den Auftraggeber. Dieser darf das System im Rahmen der Lizenzbestimmungen auf einem Server im Unternehmen installieren und nutzen. Außerdem übernimmt der Servicegeber die Pflege und die Wartung der Lizenzsoftware. Darüber hinaus unterstützt er den Auftraggeber in der Anwendung der Lizenz-Software. Die Pflege umfasst: Wartung und Update der Lizenz-Software Die Verpflichtung des Servicegebers entsprechend den Regelungen dieses Software Mietvertrags bezieht sich nur auf die aktuelle Version der Software sowie auf die der aktuellen Version vorausgehenden Version. Die von der Rossmanith GmbH im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen umfassen: o Die Beseitigung von Mängeln und Störungen der Lizenz-Software o Telefonischer Support o Die Pflege der Lizenz-Software im Rahmen ihrer in der Dokumentation beschriebenen Funktionen. o Die Verfügbarkeit des Supportteams des Servicegebers 1 / 7

2 o o Die Lieferung von Updates Nicht durch diesen Vertrag abgedeckt ist die Pflege der Systemumgebung, z.b. des Betriebssystems, des Office-Pakets oder des SQL-Servers 2: Neue Programmversionen 2.1 Während der Vertragslaufzeit stellt der Servicegeber dem Auftraggeber stets die aktuellste Programmversion der Software zur Verfügung. Der Servicegeber bestimmt die Anzahl der Updates nach seinem Ermessen. Maßgeblich für die Anzahl der gelieferten Updates sind insbesondere die Anzahl und Art aufgetretener Fehler und sich ändernde gesetzliche Regelungen. 2.2 Bietet der Servicegeber dem Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrages zur Vermeidung oder Beseitigung von Fehlern ein neues Update an, so hat der Auftraggeber dieses zu übernehmen und auf seiner Hardware gemäß den Installationsanweisungen des Servicegebers zu installieren. 3: Persönliche Beratung und Support Der Auftraggeber ernennt gegenüber dem Servicegeber einen zentralen Ansprechpartner, ebenfalls können zusätzliche Ansprechpartner aus den Fachabteilungen bzw. der IT benannt werden. Diese haben während der Vertragslaufzeit Anspruch auf technische Beratung durch den Hilfsdienst des Servicegebers, der zu den üblichen Geschäftszeiten des Servicegebers telefonisch oder per erreichbar ist. 4: Online-Support Der Auftraggeber wird einen Remote-Zugang zum roxtra-server einrichten, der nach vorheriger Absprache einen Zugriff auf Administrator-Ebene ermöglicht und auch die Möglichkeit für einen Server-Neustart aus der Ferne, sowie für die Dateiübertragung von und zum Server bietet. Falls für den Fernzugriff spezielle Hard- oder Software benötigt wird, wird diese vom Auftraggeber an den Servicegeber kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber ist für die Einrichtung und den Betrieb des Fernzugriffs verantwortlich und wird den Servicegeber bei Zugriffsproblemen unterstützen. 2 / 7

3 Sofern der Auftraggeber keinen geeigneten Online-Zugang zur Verfügung stellen kann, müssen Updates und Fehlerpatches eventuell vor Ort installiert werden, sollte eine automatische Installation per CD fehlschlagen. Vor-Ort-Einsätze sind in diesem Fall immer kostenpflichtig. 5: Vergütung Die Kosten für die genannten Leistungen dieses Vertrags setzen sich zusammen aus: einer monatlichen Basismiete für die Lizenzsoftware einer leistungsabhängigen Berechnung der persönlichen und Online-Supportleistungen des Servicegebers, sofern erwünscht und erforderlich. Kostenpflichtig Kostenfrei Konfigurationsänderungen und Technischer Support per und Sonderanpassungen Telefon Online-Fehlersuche auf dem System Entwicklung und Bereitstellung neuer des Auftraggebers, falls Fehler nicht Programmversionen; durch roxtra verursacht wurden hierbei werden nach Abstimmung auch Installation von Updates und Patches, soweit nicht automatisiert durch den Anwender durchführbar Erweiterungswünsche des Auftraggebers berücksichtigt, die auch im allgemeinen Interesse für andere Auftraggeber liegen Fehlerbehebung von Problemen, die Ihre Ursache in der nicht typischen Systemumgebung des Auftraggebers Entwicklung und Bereitstellung von Patches zu Fehlern, die in typischen Systemumgebungen auftreten haben Die Vorhaltung von Servicepersonal für Sonstige Formen der Beratung (z.b. den Systemsupport Anwenderschulungen) 3 / 7

4 Für kostenpflichtige Leistungen gilt ein Tagessatz von derzeit 990,- (Basis 8 Stunden). Die Berechnung der Leistungen erfolgt in Einheiten je angefangene halbe Stunde. Reisekosten und Spesen für Einsätze vor Ort werden separat in Rechnung gestellt. Die Reisekosten setzen sich hierbei aus einer Kilometerpauschale von 0,50 pro gefahrenem Kilometer, sowie einer Übernachtungspauschale von 120 zusammen. Die Pauschale für die Softwarewartung wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt, die erbrachten Leistungen werden mit Einzelnachweis nach Erbringung berechnet. Alle Leistungen sind innerhalb 14 Tagen zzgl. MwSt. ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die vertraglich vereinbarte Pauschale für die Softwarewartung erhöht sich zum Inflationsausgleich jährlich um 2% bezogen auf die Vorjahresvergütung. Beträgt die jährliche Inflationsrate über 2,5%, so darf der Servicegeber die vertraglich vereinbarte Vergütung für die Softwarewartung des folgenden Vertragsjahres um die tatsächliche Inflationsrate anpassen. Die Inflationsrate errechnet sich aus dem Preisanstieg des vom Statistischen Bundesamts der Bundesrepublik Deutschland definierten Verbraucherpreisindexes. Bei einer Erhöhung der bestehenden Vergütung um mehr als 5 % hat der Auftraggeber das Recht, die von der Erhöhung betroffenen Leistungen frühestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen. 6: Vertragsdauer Das Dienstverhältnis beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses und ist erstmals nach Ablauf von 12 Monaten kündbar. Es verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 1 Monat gekündigt wird. Die Kündigungserklärung ist schriftlich abzugeben. 7: Haftung Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet der Servicegeber nur, soweit die Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Servicegeber verursacht wurden. Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit ist begrenzt auf einen Gesamtbetrag in Höhe von (in Worten: einhunderttausend Euro), sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistung typischerweise gerechnet werden muss. 4 / 7

5 Im Übrigen ist die Haftung des Servicegebers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, und auf einen Gesamtbetrag in Höhe von (in Worten: einhunderttausend Euro) begrenzt, sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistung typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt sinngemäß für die Haftung des Servicegebers für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Servicegeber nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die vor diesem Punkt beschriebene Haftungsregelung heranzuziehen. Die gesamte Haftungsregelung gilt ebenso für die Erfüllungsgehilfen des Servicegebers. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Unberührt von dieser Regelung bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ( 14 ProdHaftG). 8: Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber wird den Servicegeber bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten kostenfrei unterstützen. Er wird insbesondere bei Fehlermeldungen die Symptome, die Systemund Hardwareumgebung beobachten und dem Servicegeber den Fehler unter Angabe der zur Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen melden. Der Auftraggeber wird alle im Zusammenhang mit der gepflegten Software verwendeten oder erzielten Daten als Sicherungskopie bereithalten, welche eine Rekonstruktion verlorener Daten mit vertretbarem Aufwand ermöglicht. Für die Einrichtung der Sicherung ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei den vorstehend genannten Mitwirkungspflichten handelt es sich um wesentliche Vertragspflichten. Verletzt der Auftraggeber diese, so ist der Servicegeber zur 5 / 7

6 Leistungserbringung nicht verpflichtet. Bei wiederholter oder schwerwiegender Pflichtverletzung ist der Servicegeber berechtigt, innerhalb einer Frist von einem Monat zum Monatsende das die Softwarewartungs-Leistungen betreffende Vertragsverhältnis zu kündigen. 9: Datengeheimnis und personenbezogene Daten Der Servicegeber stellt sicher, dass seitens der Rossmanith GmbH für den Wartungs-, Support-, Update- oder Installations-Fall nur explizit berechtigte und nach 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtete Personen beteiligt sind. Der Servicegeber verarbeitet personenbezogene Daten bei Wartungs-, Support-, Update- oder Installations-Leistungen nur, wenn dies (in seltenen Fällen) zur Leistungserbringung notwendig ist und dann nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und Weisungen des Auftraggebers. 10: Verfügbarkeit Die Service-Zeiten sind Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 bis 17:00 Uhr (außer an Feiertagen). Kontaktdaten: Service-Hotline Service [email protected] 11: Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich entspricht. Auf diesen Vertrag und die hiernach erteilten Aufträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss der Geltung des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist Göppingen. 6 / 7

7 Rossmanith GmbH Firma Firma Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Servicegeber Unterschrift Auftraggeber 7 / 7

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