roxtra HOSTED Mietvertrag

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1 rxtra HOSTED Mietvertrag Zwischen der Rssmanith GmbH, Göppingen als Servicegeber und der, als Auftraggeber wird flgender Mietvertrag geschlssen: 1: Vertragsgegenstand rxtra HOSTED ermöglicht dem Auftraggeber die Nutzung der Sftware, hne dass der Auftraggeber die Sftware auf eigener Hardware installieren muss. Der Servicegeber stellt dem Auftraggeber die dafür ntwendige Infrastruktur und die Leistungen in seinem Rechenzentrum zur Verfügung. Der Servicegeber stellt dem Auftraggeber mit diesem Vertrag das Dkumentenmanagement- System rxtra, im Flgenden Lizenz-Sftware genannt, zur Nutzung zur Verfügung. Außerdem übernimmt er die Pflege und die Wartung der Lizenzsftware und der Infrastruktur. Darüber hinaus unterstützt er den Auftraggeber in der Anwendung der Lizenz-Sftware. Die Pflege umfasst: Wartung und Update der Lizenz-Sftware Die Verpflichtung des Servicegebers entsprechend den Regelungen dieses Sftware Mietvertrags bezieht sich nur auf die aktuelle Versin der Sftware swie auf die der aktuellen Versin vrausgehenden Versin. Die vn der Rssmanith GmbH im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen umfassen: Die Beseitigung vn Mängeln und Störungen der Lizenz-Sftware Telefnischer Supprt ID / 7

2 Die Pflege der Lizenz-Sftware im Rahmen ihrer in der Dkumentatin beschriebenen Funktinen. Die Verfügbarkeit des Supprtteams des Servicegebers Die Lieferung und Installatin vn Updates Durchführung der Datensicherung Die Pflege der Systemumgebung, z.b. des Betriebssystems, des Office-Pakets und des SQL-Servers. 2: Neue Prgrammversinen Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber Anspruch auf kstenlsen Bezug aller neuen Prgrammversinen und patches der Lizenz-Sftware in der erwrbenen Variante. Der Servicegeber bestimmt die Anzahl der Updates nach seinem Ermessen. Die Updates werden autmatisch durch den Servicegeber installiert. 3: Persönliche Beratung und Supprt Während der Vertragslaufzeit hat die Kntaktpersn des Auftraggebers Anspruch auf technische Beratung durch den Hilfsdienst des Servicegebers, der zu den üblichen Geschäftszeiten des Servicegebers telefnisch der per erreichbar ist. 4: Vergütung Die Ksten für die genannten Leistungen dieses Vertrags setzen sich zusammen aus: einer mnatlichen Basismiete für die Lizenzsftware einer leistungsabhängigen Berechnung der persönlichen und Online-Supprtleistungen des Servicegebers, sfern erwünscht und erfrderlich. 2 / 7

3 Kstenpflichtig Kstenfrei Knfiguratinsänderungen und Technischer Supprt per und Snderanpassungen Telefn Online-Fehlersuche auf dem System Entwicklung und Bereitstellung neuer des Auftraggebers, falls Fehler nicht Prgrammversinen; durch rxtra verursacht wurden hierbei werden nach Abstimmung auch Fehlerbehebung vn Prblemen, die Ihre Ursache in der nicht typischen Systemumgebung des Auftraggebers Erweiterungswünsche des Auftraggebers berücksichtigt, die auch im allgemeinen Interesse für andere Auftraggeber liegen haben. Entwicklung und Bereitstellung vn Snstige Frmen der Beratung (z.b. Anwenderschulungen) Patches zu Fehlern, die in typischen Systemumgebungen auftreten Die Vrhaltung vn Servicepersnal für den Systemsupprt Für kstenpflichtige Leistungen gilt ein Tagessatz vn derzeit 990,- Eur (Basis 8 Stunden). Die Berechnung der Leistungen erflgt in Einheiten zu angefangenen 15 Minuten. Reiseksten und Spesen für Einsätze vr Ort werden separat in Rechnung gestellt. Die Reiseksten setzen sich hierbei aus einer Kilmeterpauschale vn 0,50 pr gefahrenem Kilmeter, swie einer Übernachtungspauschale vn 120 zusammen. Die Basismiete wird jährlich im Vraus in Rechnung gestellt, die erbrachten Leistungen werden mit Einzelnachweis nach Erbringung berechnet. Alle Leistungen sind innerhalb 14 Tagen zzgl. MwSt. hne Abzug zur Zahlung fällig. Die vertraglich vereinbarte Basismiete erhöht sich zum Inflatinsausgleich jährlich um 2% bezgen auf die Vrjahresvergütung. Beträgt die jährliche Inflatinsrate über 2,5%, s darf der Servicegeber die vertraglich vereinbarte Basismiete des flgenden Vertragsjahres um die tatsächliche Inflatinsrate anpassen. Die Inflatinsrate errechnet sich aus dem Preisanstieg des vm Statistischen Bundesamts der Bundesrepublik Deutschland definierten Verbraucherpreisindexes. Bei einer Erhöhung der bestehenden Basismiete um mehr als 5 % hat der Auftraggeber das Recht, die vn der Erhöhung betrffenen Leistungen frühestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen. 3 / 7

4 5: Vertragsdauer Das Dienstverhältnis beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses und ist erstmals nach Ablauf vn 12 Mnaten kündbar. Es verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn es nicht mit einer Frist vn 1 Mnat gekündigt wird. Die Kündigungserklärung ist schriftlich abzugeben. 6: Haftung Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet der Servicegeber nur, sweit die Schäden grb fahrlässig der vrsätzlich durch den Servicegeber verursacht wurden. Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit ist auf einen Gesamtbetrag in Höhe vn (in Wrten: einhunderttausend Eur) begrenzt, swie auf slche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist die Haftung des Servicegebers auf Vrsatz und grbe Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, und auf einen Gesamtbetrag in Höhe vn (in Wrten: einhunderttausend Eur) begrenzt, swie auf slche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistung typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt sinngemäß für die Haftung des Servicegebers für das Verschulden snstiger Erfüllungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Servicegeber nur, sfern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks vn besnderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die vr diesem Punkt beschriebene Haftungsregelung heranzuziehen. Die gesamte Haftungsregelung gilt ebens für die Erfüllungsgehilfen des Servicegebers. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung vn Sicherungskpien eingetreten wäre. Unberührt vn dieser Regelung bleibt die Haftung nach dem Prdukthaftungsgesetz ( 14 PrdHaftG). 4 / 7

5 7: Technische Daten Hsting Service Speicherkapazität für Dkumente, Ansichten und Metadaten Traffic (ftp, http(s)) 50GB unbegrenzt Bandbreite Zugriff 50Mbit/s verschlüsselte HTTPS Verbindung mit Zertifikaten vn internatinal anerkannten Zertifizierungsstellen Verfügbarkeit > 99% Backup tägliche Datensicherung (Vrhaltezeit 1 Wche) Standrt Deutsches Rechenzentrum 8: Datenschutz und Datensicherheit Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesndere die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG verpflichten, sweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. Erhebt, verarbeitet der nutzt der Auftraggeber selbst der durch den Servicegeber persnenbezgene Daten, s steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstßes den Servicegeber vn Ansprüchen Dritter frei. Es wird klargestellt, dass der Auftraggeber swhl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne Herr der Daten bleibt ( 11 BDSG). Der Auftraggeber ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen Auftraggeberspezifischen Daten und Dkumenten (eingegebene Daten/Dkumente, verarbeitete, gespeicherte Daten/Dkumente, ausgegebene Daten/Dkumente) Alleinberechtigter. Der Servicegeber nimmt keinerlei Kntrlle der für den Auftraggeber gespeicherten Daten, Dkumente und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vr; diese Verantwrtung übernimmt ausschließlich der Auftraggeber. 5 / 7

6 Der Servicegeber ist nur berechtigt, die Auftraggeber-spezifischen Daten ausschließlich nach Weisung des Auftraggebers und im Rahmen dieses Vertrages zu verarbeiten und/der zu nutzen; insbesndere ist es dem Servicegeber verbten, hne vrherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers die Auftraggeber-spezifischen Daten Dritten auf jedwede Art zugänglich zu machen. Dies gilt auch, wenn und sweit eine Änderung der Ergänzung vn Auftraggeber-spezifischen Daten/Dkumenten erflgt. Die Sftwareapplikatin, Server und Betriebssftware swie snstige Systemkmpnenten werden in einem Rechenzentrum vn Dritten betrieben. Der Servicegeber trifft die technischen und rganisatrischen Sicherheitsvrkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu 9 BDSG. Der Auftraggeber ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Sftwareapplikatin, Server und Betriebssftware swie snstigen Systemkmpnenten vn rxtra zu verlangen. Hiervn unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfrdernisse gemäß Anlage zu 9 BDSG swie des snstigen gesetz- und vertragsknfrmen Umgangs des Servicegebers mit persnenbezgenen Daten im Rahmen des Betriebs vn rxtra nach diesem Vertrag. 9: Verfügbarkeit Servicepersnal Die Service-Zeiten sind Mntag bis Freitag, jeweils vn 08:00 bis 17:00 Uhr (außer an Feiertagen). Kntaktdaten: Service-Htline Service supprt@rssmanith.cm 6 / 7

7 10: Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftfrm. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erflg dem der unwirksamen s weit wie möglich entspricht. Auf diesen Vertrag und die hiernach erteilten Aufträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss der Geltung des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist Göppingen. Rssmanith GmbH Firma Firma Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Servicegeber Unterschrift Auftraggeber 7 / 7

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