Vertrag über freie Mitarbeit / Honorarvertrag

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1 Vertrag über freie Mitarbeit / Hnrarvertrag Vertragsnummer: (bitte immer angeben)..ho..... (Dienststelle erste 4 Ziff.).(HO). (Jahr). (laufende Nr. 5-stellig) zwischen der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Seminarstr. 2, Heidelberg, ausführende Einrichtung: vertreten durch den Rektr, dieser vertreten durch die Innenrevisin, Universitätsverwaltung nachflgend: Universität und Name, Vrname Geburtsdatum*... Straße *... PLZ Whnrt *... Land * Natinalität*... Steuer-Nr. / USt-IDNr * (nur Inländer der EU-Staaten)... Bankverbindung (IBAN / SWIFT-BIC) nachflgend: Auftragnehmer** Die Universität ist verpflichtet, die Zahlungen entsprechend der Mitteilungsverrdnung ( 93a Abgabenrdnung) dem Finanzamt zu melden. Pflichtfeld ** Die männliche Frm gilt aus Vereinfachungsgründen auch für die weibliche Frm.

2 1 Vertragsgegenstand (1) Die Universität beauftragt den Auftragnehmer, flgende Vertragstätigkeit(en) (ggf. Anlage beifügen) auszuführen*: (2) Den erteilten Auftrag führt der Auftragnehmer in eigener Verantwrtung aus. Dabei hat er zugleich die Interessen der Universität zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer unterliegt keinem Weisungs- und Direktinsrecht seitens der Universität. Er hat jedch fachliche Vrgaben der Universität sweit zu beachten, als dies die rdnungsgemäße Vertragsdurchführung erfrdert. 2 Vertragsbeginn und Vertragsbeendigung (1) Das Vertragsverhältnis beginnt am *... und endet am *... (2) Eine Kündigung ist beiderseits jederzeit unter Einhaltung einer Frist vn *... möglich. Die Kündigung muss schriftlich erflgen. Eine Vergütung erflgt in diesem Fall nur für erbrachte und durch die Universität verwendbare Teilleistungen. 3 Keine Höchstpersönlichkeit Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Auftrag höchstpersönlich auszuführen. Er kann sich hierzu, sweit der Auftrag dies gestattet, auch der Hilfe vn Erfüllungsgehilfen bedienen, sweit er deren fachliche Qualifikatin sichergestellt hat. Der Auftragnehmer steht für seine Erfüllungsgehilfen und snst vn ihm zur Mitwirkung herangezgene Persnen ein. Entsprechend den gesetzlichen Vrschriften werden zur Erfüllung dieses Vertrages keine Ausländer hne die ggf. erfrderliche Genehmigung beschäftigt und kein Nachunternehmer eingesetzt, der seinerseits Ausländer hne die ggf. erfrderliche Genehmigung beschäftigt. Der Auftragnehmer hat dafür Srge zu tragen, dass die Bestimmungen des Mindestlhngesetzes eingehalten werden. Das gleiche gilt in dem Fall, sllte sich der Auftragnehmer eines Dritten bedienen und dieser Persnal beschäftigt. 4 Verhältnis des Auftragnehmers zu Dritten Der Auftragnehmer hat das Recht, auch für dritte Auftraggeber tätig zu werden. Einer vrherigen Zustimmung der Universität bedarf es hierfür nicht. 5 Tätigkeitsrt Die Tätigkeit wird in *... ausgeführt. Sfern nach der Eigenart der übernmmenen Tätigkeit erfrderlich, erhält der Auftragnehmer Hnrarvertrag Universität Heidelberg Versin 10/2015 Seite 2 vn 6

3 die Möglichkeit, die Einrichtungen der Universität in Absprache mit dem Prjektverantwrtlichen in angemessenem Umfang zu benutzen. Der Auftragnehmer ist dabei an dienstliche Weisungen (z. B. Anwesenheit in Diensträumen, Dienstzeiten, Nachweis der Arbeitsunfähigkeit etc.) nicht gebunden. Ausgenmmen hiervn sind Vrschriften über Sicherheitsvrkehrungen. Der Auftragnehmer behält das Recht, den Tätigkeitsrt nach seinem freien Ermessen zu verlegen. Die Änderung des Tätigkeitsrtes ist der Universität anzuzeigen. Für die Inanspruchnahme universitärer Einrichtungen, Infrastrukturen und Sachmittel behält sich die Universität eine Leistungsverrechnung vr. (1) Vergütung*: Bitte ankreuzen. 6 Vergütung Der Auftragnehmer erhält für seine nach 1 des Vertrages erbrachte Tätigkeit ein Stundenhnrar in Höhe vn... Eur. Es werden maximal... Stunden mnatlich/für den Auftrag insgesamt vergütet. Es wird ein Pauschalhnrar in Höhe vn... Eur vereinbart. (2) Umsatzsteuer: Bitte nach Angaben des Auftragnehmers ankreuzen/ausfüllen (bei ausländischen Auftragnehmern stellt die Universität fest, b steuerfreie Vertragsleistungen vrliegen). Die Vertragsleistung des Auftragnehmers ist umsatzsteuerpflichtig. Bei inländischen Auftragnehmern wird die Umsatzsteuer mittels rdentlicher Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG wie flgt ausgewiesen: Die Vergütung teilt sich in einen Nettbetrag vn... Eur zuzüglich...% Umsatzsteuer in Höhe vn... Eur auf der die Umsatzsteuer entfällt wegen Kleinunternehmereigenschaft nach 19 UStG. Bei nicht umsatzsteuerbefreiten Leistungen vn Auftragnehmern mit (Whn-)Sitz im Ausland wird die Umsatzsteuer vn der Universität übernmmen ( 13b UStG). Die Vertragsleistung des Auftragnehmers ist nach.. UStG umsatzsteuerfrei. (3) Zahlung: Bitte ankreuzen. Die Vergütung erflgt in einer Summe. Sie ist fällig am Ende der Vertragslaufzeit. Die Vergütung erflgt durch flgende Abschläge: Datum Eur Datum Eur Die Vergütung erflgt durch Anfrderung (Rechnung) durch den Auftragnehmer. Die Rechnung hat die Frmvrschriften des 14 Abs. 4 des Umsatzsteuergesetzes zu erfüllen und muss sich auf den zugrundeliegenden Hnrarvertrag beziehen (Angabe der Vertragsnummer). Hnrarvertrag Universität Heidelberg Versin 10/2015 Seite 3 vn 6

4 (4) Der Auftragnehmer ist für die rdnungsgemäße Versteuerung der Vergütung selbst verantwrtlich. Das zuständige Finanzamt muss nach 93a Abgabenrdnung vn der Universität über die entsprechenden Zahlungen unterrichtet werden. 7 Ksten und Aufwendungen des Auftragnehmers (1) Sweit der Auftragnehmer die vereinbarten Tätigkeiten in eigenen Räumen erbringt, trägt er auch die insweit anfallenden Ksten. Sie werden vn der Universität nicht gesndert vergütet. Die Universität übernimmt nicht die Ksten für Erfüllungsgehilfen der Subunternehmer. Materialien und Ausstattung des Auftragnehmers werden nicht gesndert vergütet. (2) Der Auftragnehmer versichert sich selbst. Die entstehenden Ksten kann er der Universität nicht in Rechnung stellen. 8 Geheimhaltung (1) Der Auftragnehmer wird alle ihm aus der Zusammenarbeit bekannt gewrdenen Infrmatinen vertraulich behandeln, sweit es sich nicht um lediglich dem allgemeinen Stand der Technik entsprechende der snst ffenkundige Tatsachen der Umstände handelt. Insbesndere ist über Kenntnisse aus dem Bereich der Auftragsfrschung für Drittmittelgeber Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach Erbringung der Leistung. (2) Der Auftragnehmer wird vrbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen jede eigenständige Veröffentlichung der vm Gegenstand dieses Vertrages erfassten Erkenntnisse unterlassen. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über ihm bekannt gewrdene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse swie persnenbezgene Daten vn Mitgliedern der Organen der Universität auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen zu bewahren. Er hat bei der Verarbeitung persnenbezgener Daten für die Universität insbesndere die Vrschriften des Datenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung zu beflgen. Ferner unterwirft sich der Auftragnehmer für den Fall der Verarbeitung persnenbezgener Daten schn jetzt der Kntrlle des zuständigen Datenschutzbeauftragten der Universität. 9 Nutzungsrechte und Benennungspflichten (1) Sweit bei der Erfüllung des Vertrages Urheberrechte begründet werden, steht der Universität das ausschließliche, zeitlich, räumlich, quantitativ und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesndere das Recht zur vllständigen der teilweisen Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung des Arbeitsergebnisses. Der Universität steht das Recht zu, das Nutzungsrecht an Dritte weiter zu übertragen und Dritten einfache Nutzungsrechte einzuräumen. Die vrstehenden Rechtseinräumungen sind mit der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung vllständig abgeglten. (2) Der Auftragnehmer stellt im Verhältnis zu etwaigen Dritten (z. B. Erfüllungsgehilfen) sicher, dass er seine Pflicht nach Abs. 1 erfüllen kann. (3) Auf Wunsch wird die Universität bei der Nutzung des Arbeitsergebnisses auf die Leistungen des Auftragnehmers hinweisen. Hnrarvertrag Universität Heidelberg Versin 10/2015 Seite 4 vn 6

5 10 Herausgabe vn Unterlagen/Auskunftserteilung (1) Sämtliche Unterlagen, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit seitens der Universität der durch vn ihr beauftragte Dritte übergeben werden, sind nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zurückzugeben. Dem Auftragnehmer steht hieran kein Zurückbehaltungsrecht zu. (2) Der Auftragnehmer ist unbeschadet der Verpflichtung nach Abs. 1 verpflichtet, der Universität alle der Gesamtleistung zugrunde liegenden Einzelunterlagen, wie Erhebungen, Statistiken, Prtklle, Zeichnungen, Quellprgramme etc. bei der Beendigung der Tätigkeit zu übergeben. Der Auftragnehmer ist ferner verpflichtet, der Universität über alle Einzelheiten der Auftragserfüllung auf Verlangen der Universität unverzüglich Auskunft zu erteilen. 11 Haftung (1) Der Auftragnehmer haftet der Universität für Schäden, die er im Rahmen der Auftragstätigkeit der Universität zufügt, nach den gesetzlichen Bestimmungen. (2) Bei wissenschaftlichen Dienstleistungen sichert der Auftragnehmer zu, dass der Auftrag gemäß den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis ausgeführt wird. 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand (1) Auf dieses Vertragsverhältnis swie auf Ansprüche, die aus diesem Vertragsverhältnis erwachsen, ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. (2) Der Gerichtsstand ist Heidelberg. 13 Steuer-/Szialversicherungsrechtliche Prüfung Die Checkliste zum Abschluss eines Werk-/Hnrarvertrages ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Der Auftragnehmer haftet für den Schaden, der durch unvllständige der falsche Angaben im Rahmen der szialversicherungsrechtlichen Prüfung entsteht. Der Auftragnehmer hat die ihm bliegenden steuer- und szialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen selbst zu erfüllen. 14 Individuelle Vereinbarungen Hnrarvertrag Universität Heidelberg Versin 10/2015 Seite 5 vn 6

6 15 Weitere Bestimmungen Änderungen und/der Ergänzungen bedürfen der Schriftfrm. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftfrmerfrdernis. Sllten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein der werden, dann wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden unwirksame Vereinbarungen durch wirksame ersetzen, die dem ursprünglich Gewllten jeweils am nächsten kmmen. Für die Universität Heidelberg.,.. Heidelberg,.. (Ort) (Datum) (Datum). Auftragnehmer.. Innenrevisin Heidelberg,. (Datum). (Prjektleiter / Einrichtungsleiter) Anlage(n) A) Checkliste Auftragnehmer zum Abschluss eines Werk-/Hnrarvertrages B) Prjekt-/Auftragsbeschreibung (wenn nicht zutreffend, bitte streichen) Hnrarvertrag Universität Heidelberg Versin 10/2015 Seite 6 vn 6

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