-Prüfung der Tragwerksplanung-
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1 Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5» Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- Zwischen vertreten durch «LandBund» «AnredeAmt» «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - und «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort» vertreten durch - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen. M214.dot
2 Land Seite 2 von 6 1 Gegenstand des Vertrags 1.1 Gegenstand dieses Vertrags sind Leistungen für die Baumaßnahme «Massnahme» und zwar für folgende *) Gebäude und zugehörige bauliche Anlagen (1) Ingenieurbauwerke (1) 2 Grundlagen des Vertrags 2.1 Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen sind Bestandteil dieses Vertrags. Es gilt die HOAI in der Fassung von 1996, 2. Auflage. 2.2 Der Auftragnehmer hat folgendes zu beachten: Folgende standardisierte Planungsgrundlagen und Typenpläne des Auftraggebers: Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg über die bautechnische Prüfung genehmigungspflichtiger Vorhaben - BauPrüfVO, Erster Teil, 1 bis 4 - und die Durchführungsbestimmungen hierzu in der jeweils gültigen Fassung sind entsprechend anzuwenden Abweichungen davon bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. 2.3 Die Baumaßnahme unterliegt dem *) Baugenehmigungsverfahren. Zustimmungsverfahren. 3 Beauftragung 3.1 Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen nach.
3 Land Seite 3 von Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere der in 4 vereinbarten Leistungen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. 3.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 36 Monaten nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. 3.4 Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Wenn dem Auftragnehmer die weiteren Leistungen nicht innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung der bereits beauftragten Leistungen übertragen werden, kann der Auftragnehmer den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, ohne dass dem Auftraggeber wegen der Kündigung ein Schadenersatzanspruch zusteht. Die Kündigung kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Übertragung der weiteren Leistungen erfolgen. Ansprüche der Vertragsparteien aus den 4 bis 6 AVB bleiben unberührt. Aus der abschnittsweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer nur dann eine Erhöhung seines Honorars ableiten, wenn und soweit 21 HOAI dies zulässt. 4 Leistungen des Auftragnehmers 4.1 Prüfung der bautechnischen Nachweise *) Prüfen der statischen Berechnung Prüfen der statischen Berechnung in 2-facher Ausfertigung Prüfen der Ausführungszeichnungen für das Tragwerk Prüfen der Ausführungszeichnungen in 2-facher Ausfertigung Prüfen der Nachweise des Schallschutzes Prüfen der Nachweise des Schallschutzes in 2-facher Ausfertigung Prüfen der Nachweise zum Brandschutz Prüfen der Nachweise zum Brandschutz in 2-facher Ausfertigung Prüfung der Nachweise zur Erdbebensicherheit Prüfung der Nachweise zur Erdbebensicherheit in 2-facher Ausfertigung. 4.2 Zusätzliche Leistungen Bautechnische Prüfbestätigung Über das Ergebnis der Prüfung der Leistungen nach 4.1 und 4.2 ist eine bautechnische Prüfbestätigung einschließlich Prüfbericht entsprechend 4 BauPrüfVO in 2-facher Ausfertigung vorzulegen.
4 Land Seite 4 von 6 5 Fachlich Beteiligte 5.1 Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder anderen fachlich Beteiligten erbracht: von 6 Termine und Fristen 6.1 Für die nach 3.1 übertragenen Leistungen gelten folgende Termine bzw. Fristen:. Weitere Termine und Fristen werden mit der Weiterbeauftragung nach 3.2 vereinbart. 6.2 Soweit keine Termine bzw. Fristen vereinbart sind, hat der Auftragnehmer seine Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass Planung und Durchführung der Baumaßnahme nicht aufgehalten werden. 7 Vergütung 7.1 Das Honorar für die Leistungen wird wie folgt ermittelt: *) Für die Leistungen 4.1 und 4.2 nach den anrechenbaren Kosten ( 62 Abs. 4 und 8 i.v.m. Abs. 2 Nr. 1b HOAI), die durch Kostenfeststellung ermittelt sind Abweichend von für die Leistungen 4.1 und 4.2 nach den anrechenbaren Kosten ( 62 Abs. 6 bis 8 i.v.m. Abs. 2 Nr. 2 HOAI), die durch Kostenfeststellung ermittelt sind Abweichend von und für die Leistungen 4.1 und 4.2 nach den anrechenbaren Kosten ( 62 Abs. 4 und 8 / 62 Abs. 6 bis 8 *) HOAI i.v.m. 4a HOAI) *) der baufachlich geprüften Kostenberechnung ohne Nachträge. die durch Kostenanschlag ermittelt sind ohne Nachträge Nach folgenden Honorarzonen und Zuschlägen: Gebäude/ Ing. Bauw. nach Honorarzone Zuschläge in v.h. Vorhandene Bausubstanz 1) zum Mindestsatz Umbau v.h. einschl. USt.
5 Land Seite 5 von 6 1) Zur Berücksichtigung der technisch und gestalterisch mitverarbeiteten Bausubstanz nach 62 Abs. 3 i.v.m. 10 Abs. 3a HOAI werden die anrechenbaren Kosten um einen v.h.-satz erhöht oder mit folgendem Wert festgestellt Nach folgender Bewertung der Leistungen: Gebäude/Ing. Bauwerk nach Leistungen Nr. im v.h.- v.h.- v.h.- v.h.- Vertrag Satz Satz Satz Satz Prüfen der statischen Berechnung Prüfen der Ausführungszeichnungen Prüfen des Schallschutzes Prüfen des Brandschutzes Prüfen der Erdbebensicherheit Gesamt: Die für das Erstellen der bautechnischen Prüfbestätigung nach 4.3 zu erbringenden Leistungen sind mit der Vergütung der Leistungen nach 4.1 und 4.2 abgegolten Werden Leistungen des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter nach Zeitaufwand berechnet, werden die jeweils vom Finanzministerium Baden-Württemberg in den "Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden- Württemberg für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT)" festgesetzten Regelstundensätze vergütet. Diese Leistungen sind nur nach gesonderter schriftlicher Beauftragung zu erbringen. 7.3 Die Erstattung von Nebenkosten ist ausgeschlossen, soweit nachstehend keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Als Nebenkosten werden folgende Nettobeträge erstattet: *) Pauschal v.h. des Nettohonorars. Hierin sind auch die Kosten enthalten für: *) Vervielfältigen der Unterlagen, Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Reisen des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter Auf Nachweis folgende Kosten:. 7.4 Die Umsatzsteuer ist im Honorar des Auftragnehmers sowie in den Nebenkosten nicht enthalten. Die Umsatzsteuer ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
6 Land Seite 6 von 6 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 8.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach 10 AVB müssen mindestens betragen: Für Personenschäden, für sonstige Schäden. 9 Ergänzende Vereinbarungen *) 9.1 Der Auftragnehmer hat die anteiligen Kosten am gemeinsamen Bauschild zu tragen. 9.2 Als Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name und Qualifikation): 9.3 Auftraggeber: «AnredeAmt_kurz» «Amt» Auftragnehmer: «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «OrtAmt» «Ort» Ort Datum Ort Datum Unterschrift Unterschrift
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