- Pv-Einspeisevertrag -

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1 Vertrag über die Stromeinspeisung aus einer Photovoltaikanlage in das Niederspannungsnetz der - Pv-Einspeisevertrag - zwischen Name des Einspeisers Straße Nr. P üott - nachstehend,,einspeisef' genannt - und - nachstehend,,swr" genannt - für die Übergabestelle Straße Nr., PLZ Ort ggf. Bezeichnung der Eigentumsgrenze 9\/-Fincrcicantarlran Qaifa 4 rrnn?

2 s1 Vertragsgegenstand Dieser Vertrag regelt den Parallelbetrieb der Photovoltaikanlage (PV-Anlage) des Einspeisers mit dem Niederspannungsnetz SWR sowie die Abnahme und Vergütung des von dieser Anlage ezeugten Stromes durch die SWR. s2 Technische Bedingungen, Zählung der Einspeisung 1. Die zum Zwecke der solaren Stromezeugung installierten technischen Einrichtungen einschließlich des für die Unterbringung des Einspeisezählers erforderlichen Zählerplatzes sind, mit Ausnahme des SWR-Einspeisezählers, Eigentum des Einspeisers. 2. Die Einspeisung erfolgt als Drehstrom mit einer Spannung von etwa 400 Volt und einer Frequenz von etwa 50 Hertz am Hausanschluss. Die maximale Einspeiseleistung entspricht der Spitzenleistung der PV-Anlage und beträgt _,_ kwp. 3. Die Zählung der Einspeisung erfolgt mit einem Drehstrom-Eintarifzähler (Einspeisezähler). Beschaffung, Einbau und Instandhaltung des Einspeisezählers erfolgen durch die SWR und auf deren Kosten. Der Einspeisezähler verbleibt im Eigentum der SWR. 4. Enichtung, Unterhaltung und Betrieb der PV-Anlag erfolgen nach Maßgabe der,richtlinie für den Parallelbetrieb von Eigenezeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz des EVU" (Fassung 4. Ausgabe 2001) und den,technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz" (TAB, Fassung vom ) der SWR (siehe Äusführungshinweise des Verteilungsnetzbetreibers TAB 2000", Bild M - 12). 5. Die SWR sind berechtigt, sich in Anwesenheit des Einspeisers oder seines Beauftragten jedezeit von der Einhaltung dieser Bedingungen zu übezeugen. 6. Die Vertragspartner verpflichten sich, ihre Anlagen so instandzuhalten und zu betreiben, dass Störungen vermieden werden. s3 Abrechnung und Vergütung der Einspeisung 1. Die SWR zahlen für den vom Einspeiser ihr Niederspannungsnetz gelieferten Strom eine Einspeisevergütung gemäß der jeweils geltenden Regelung des am 1. April 2000 in Kraft getretenen Emeuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bzw. gemäß den entsprechenden Nachfolgeregelungen. Dieser Vergütung wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzugerechnet, falls der Einspeiser vorsteuerabzugsberechtigt ist. 2. Die Zählerstandserfassung und die Rechnungslegung für die Einspeisung erfolgen jährlich per 31. Dezember durch den Einspeiser. Die SWR behalten sich die Kontrollablesung des Einspeisezählers vor. Grundlage für die Gestaltung der Einspeiserechnung ist das als Anlage 1 beigefü gte Musterexem pla r. 3. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist 14 Kalendertage nach Rechnungseingang bei SWR fällig. Bei fehlerhafter Rechnungslegung werden die SWR den Einspeiser über diesen Sachverhalt unvezüglich informieren. In diesem Falle ist die Zahlung 14 Kalendertage nach Eingang der vom Einspeiser korrigierten Rechnung fällig. 4. Der Einspeiser verpflichtet sich, den SWR die Angaben zu machen, die zur Feststellung der bei Vertragsbeginn gültigen Art der Umsatzbesteuerung erforderlich sind, und den SWR unvezüglich jede Anderung der Verhältnisse, die eine Anderung der Umsatzbesteuerung zur Folge hat, unaufgefordert mitzuteilen. Die Mitteilungen erfolgen in der Form gemäß Anlage 2. hafirm D\/-Fincmicor tanlrm Saifa 2 rran?

3 t, s4 Laufzeit und Kündigung 1. Dieser Vertrag tritt in Kraft, wenn die PV-Anlage an das Niederpannungsnetz der SWR angeschlossen und der Einspeisezähler durch die SWR in Betrieb gesetzt worden ist. Der Vertrag hat eine unbestimmte Laufzeit. 2. Beabsichtigt der Einspeiser nicht mehr, die PV-Anlage weiterhin zu betreiben, so ist er berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen. 3. Die SWR sind nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Kündigung des Vertrages berechtigt. In diesem Falle wird dem Einspeiser die Kündigung unter Angabe des Kündigungsgrundes schriftlich mitgeteilt. s5 Allgemeine Bestimmungen 1. Dieser Vertrag gilt in Verbindung mit der als Anlage 3 beigefügten "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden' (AVBEItV), soweit diese bezüglich des Einspeisungsverhältnisses mit Inhalt und Zweck dieses Vertrages vereinbar ist. 2. Für Schäden, die von einem Vertragspartner in den elektrischen Anlagen des anderen Vertragspartners durch Störungen verursacht werden, wird gegenseitig die Haftung auf den Verschuldensmaßstab und den Haftungsumfang des S 6 AVBEIIV begrenzt. S 7 AVBEIIV gilt entsprechend. 3. Anderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Anderung des Schriftformerfordemisses. 4. Die SWR sind berechtigt, die für die ordnungsgemäße Erfüllung dieses Vertrages notwendigen Daten elektronisch zu speichern. 5. Alle in diesem Vertrag genannten Anlagen sind wesentliche Vertragsbestandteile. 6. Dieser Vertrag ist in zwei Ausfertigungen zu unterschreiben. Der Einspeiser und die SWR erhalten je eine Ausfertigung. (Ort, Datum) Rostock, Einspeiser Anlagen 1. Muster-Einspeiserechnung 2. Erklärung zur Umsatzbesteuerung 3. AVBEITV D\ /-Fi ncnaicanrar{ran Qaita? rrnn 1

4 Einspeiser: PIZOrt: Übergabestelle: PIZOrI., Fachbereich UM Rechnung für die Stromeinspeisung aus einer Photovoltaikanlage Lieferzeitraum vom bis Nummer des Einspeisezählers : Zählerstand neu (ohne Nachkommastelle, in kwh): Zählerstand alt (ohne Nachkommastelle, in kwh): Zählerstandsdifferenz = Liefermenge (i n kwh) : Einspeisevergütung (spezifisch, in Cent pro kwh): Ftir den gelieferten Strom berechne ich lhnen: Netto-Rechnungsbetrag: _,_ EUR + Umsatzsteuer (gültiger USt-Satz -o/o): + -,- EUR = Brutto-Rechnungsbetrag: = -,- EUR Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das folgende Konto: Geldinstitut: Bankleitzahl: Konto-Nummer: Ort, Datum Unterschrift des Einspeisers

5 Einspeiser: PIZOrt: Übergabestelle PIZOrt', Fachbereich UM Anfage 2zum Vertrag über die Stromeinspeisung aus einer Photovoltaikanlage Datum der Vertragsunterzeichnung durch den Einspeiser: lch werde (wir werden) beim Finanzarnt unter der folgenden Steuernummer geführt: lch unterliege (wir unterliegen) der Umsatzbesteuerung. Bei der Rechnungslegung rechne ich (rechnen wir) deshalb die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer in voller Höhe (zur Zeit 16 o/o) zur gesetzlichen Einspeisevergütung hinzu. lch bin (wir sind) kein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und habe(n) daher keinen Anspruch auf die Auszahlung der Umsatzsteuer. (bitte zutreffendes ankreuzen) Jede Anderung der Verhältnisse, die eine Anderung der Umsatzbesteuerung zur Folge hat, werde ich (werden wir) den Stadtwerken Rostock AG unaufgefordert mitteilen.

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