Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH

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1 Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH Schon in der Planungsphase Ihrer neuen Photovoltaikanlage (PV-Anlage) möchten wir Ihnen und Ihrem Elektroinstallateur die Möglichkeit bieten, sich über Technik und Verfahrensweise in Zusammenhang mit dem Parallelbetrieb Ihrer PV-Anlage mit dem Niederspannungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH zu informieren. So lassen sich Probleme und ggf. notwendige Änderungen an der Anlagenausführung bei der späteren Inbetriebnahme vermeiden. 1) Vorschriften Grundsätzlich gelten für Errichtung und Parallelbetrieb der PV-Anlage: - die jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, - die gültigen DIN-Normen und VDE-Normen, - die Vorschriften der einschlägigen Berufsgenossenschaften, - die Technischen Anschlussbedingungen auf letztem Stand (TAB 2007) und sonstige Bestimmungen und Richtlinien der Gemeindewerke Grefrath GmbH - die aktuelle VDEW-Richtlinie für den Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsnetz. 2) Schutzeinrichtung und Anschluss an das Netz der Gemeindewerke Grefrath GmbH Zum Schutz Ihrer eigenen und anderer Kundenanlagen sind Schutzmaßnahmen unter Verwendung von Schutzeinrichtungen erforderlich, die bei Spannungs- oder Frequenzabweichungen im Stromnetz die zugehörige Schalteinrichtung auslösen. Abhängig vom Typ der PV-Anlage kommen die in der folgenden Tabelle (3.3) aufgeführten Schutzkonzepte zur Anwendung. Für Installation und sichere Funktion der Schutzeinrichtung sind der Anlageninstallateur und Sie als Betreiber der Anlage verantwortlich. PV-Anlagen, die parallel mit dem Netz der Gemeindewerke Grefrath GmbH betrieben werden, sind an einem geeigneten Punkt im Netz fest anzuschließen. Mit dem vorhandenen Hausanschluss ist in der Regel dieser Anschlusspunkt als Übernahme-/Übergabestelle für die elektrische Energie gegeben. Die der Hausinstallation zugewandten Anschlussklemmen des Hausanschlusskastens bilden die Eigentumsgrenze. 3) Zählerplatz und Messeinrichtung Sie haben nach dem "Gesetz für den Vorrang erneuerbare Energien" (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) die Möglichkeit, Ihre PV-Anlage als separates Installationsnetz zu betreiben und die gesamte erzeugte Energie in das Netz der Gemeindewerke Grefrath GmbH einzuspeisen (Volleinspeisung). Sie können aber auch die PV-Anlage in Ihre Hausinstallation integrieren, in diesem Fall wird Ihr Elektrizitätsverbrauch direkt von der erzeugten Energie abgezogen und nur die Überschussenergie, die Ihre PV-Anlage erzeugt, in das Netz Gemeindewerke Grefrath GmbH (Überschusseinspeisung). 3.1) Überschusseinspeisung mit saldierendem Zähler: Wird aus technischen oder sonstigen Gründen auf eine Volleinspeisung verzichtet, kann die PV-Anlage in die Hausinstallation mit eingebunden werden. Zur Verrechnung wird lediglich der vorhandene Elektrizitätszähler gegen einen elektronischen 2-Energierichtungs-Zähler mit saldierenden Zählwerken für Bezug und Lieferung ausgetauscht. 3.2) Volleinspeisung mit separaten Zählern für Bezug und Lieferung: Bei Volleinspeisung der über die PV-Anlage erzeugten elektrischen Energie wird eine vollständige Trennung der elektrischen Systeme für Hausverteilung und PV-Anlage nachweislich erforderlich. Sowohl für die Lieferung der Energie als auch für den Bezug sind jeweils ein separater Wirkleistungszähler ohne Rücklaufsperre erforderlich. Bei einphasig angeschlossenen PV-Anlagen mit ENS bis 5 kwp kommt ein Wechselstrom-, in allen anderen Anlagen ein Drehstromzähler zur Anwendung. Zum vorhandenen Haushaltszähler wird für diesen zusätzlichen PV-Zähler ein weiterer Zählerplatz erforderlich, mit Seite 1

2 folgenden zulässigen VDE-konformen Ausführungen der Leitungsverbindung über den vorhandenen Hausanschlusskasten (HAK) zum Netz: 3.3) Anschlussversionen Folgende PV-Anlagenkonzepte sind für den Parallelbetrieb mit dem Netz der Gemeindewerke Grefrath GmbH zugelassen: 3.4) Verrechnungszählung bei Volleinspeisung von Eigenerzeugungsanlagen nach EEG 3 Volleinspeisung mit separatem Zähler für Bezug und Lieferung: Bei Volleinspeisung der über die Eigenerzeugungs-Anlage erzeugten elektr. Energie wird eine vollständige Trennung der elektrischen Systeme für Hausverteilung und PV-Anlage erforderlich. Für den Zähler zur Energielieferung wird ein zusätzlicher Zählerplatz mit folgenden zulässigen VDEkonformen Ausführungen der Leitungsverbindung zum vorhandenen Hausanschlusskasten (HAK) erforderlich. Seite 2

3 a) vorhandener leerer Zählerplatz in der vorhandenen Zählerverteilung bzw. komplett neue Zählerverteilung mit SLS-Schalter und Schienensystem: b) Erweiterung mit einem Zählerschrank in unmittelbarer Nähe der vorhandenen Zählerverteilung: Seite 3

4 c) neuer, von der vorhandenen Zählerverteilung örtlich abgesetzter Zählerplatz mit Hauptleitungsverteiler unmittelbar am HAK: Für die Installationsarbeiten gilt in jedem Fall: - für Zählerschränke mit mehr als einem Zähler wird ein Schienensystem mit SLS-Schalter erforderlich, - bei Nachrüstung eines zusätzlichen Zählerschranks für die PV-Anlage gelten die TAB in ihrer gültigen Fassung (SLS-Schalter erforderlich), - Hauptleitungen müssen entsprechend der DIN und der VDE 0100 mind. in 4 x 16 mm² ausgeführt werden, - die Zählerverdrahtung ist in standardmäßiger Farbgebung mind. 10 mm² flexibel auszuführen, (netzseitig schwarz isoliert, anlagenseitig braune Isolierung) - die Verdrahtung ist bei Wechselstromzählern 1-phasig, bei Drehstromzählern 3-phasig auszuführen, - PV-seitig erfolgt die Absicherung vor dem Zähler kundenseitig über Neozed-Element oder Sicherungssautomaten, je nach Anlagenausführung 1- bis 3-polig, - Anlagen ab 40 kwp werden als Wandlermessung mit einem Wechselschrank Gr. III (Gr. I nach Absprache) und einem analogen Telefonanschluss zur Zählerdatenfernübertragung ausgeführt, - ansonsten gelten die üblichen, allgemeinen Installationsanforderungen für Zählerplätze. 4) Anmeldung und Inbetriebnahme Informieren Sie oder Ihr Anlagenerrichter uns bitte rechtzeitig mit einem formlosen Schreiben, sobald Sie sich zu der Installation einer PV-Anlage entschlossen haben. In diesem Schreiben teilen Sie uns bitte die geplante elektrische Leistung Ihrer PV-Anlage (kwp), den voraussichtlichen Fertigstellungstermin und den geplanten Einspeisepunkt mit. Von uns erhalten Sie dann umgehend die Genehmigung für den Betrieb der PV-Anlage an unserem Netz und die erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung der Anlage, die Sie bzw. Ihr Elektroinstallateur bitte ausgefüllt mit Angabe des geplanten Abnahmetermins an uns zurück schicken. Wir benötigen von Ihnen folgende Anmeldungsunterlagen: - das Datenblatt zur Eigenerzeugungsanlage, - eine Konformitätserklärung des Wechselrichterherstellers zur Schutzeinrichtung, - Antrag auf Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage, - Bestätigung des Elektroinstallateurs über die ordnungsgemäße Anlageninstallation. Seite 4

5 Nachdem diese Unterlagen bei uns vorliegen, werden wir zu dem mit Ihnen vereinbarten Termin den Zähler installieren und mit dem Errichter nach Inaugenscheinnahme der Anlage die Aufnahme des erstmaligen Parallelbetriebes durchführen. Vorher darf kein Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsnetz erfolgen. Bei Anlagen mit einer Ausführung der Schutzeinrichtung als dreiphasige Unterspannungsüberwachung erwarten wir die Übergabe eines entsprechenden Prüfprotokolls von Ihrem Anlageninstallateur bei Inbetriebnahme. Einen entsprechenden Vordruck legen wir den Anmeldeunterlagen bei. 5) Vergütung und Verträge Nach Inbetriebnahme und Zählerinstallation durch uns wird mit Ihnen eine Sondervereinbarung über den Bezug elektrischer Energie aus einer PV-Anlage abgeschlossen. Die Einspeisevergütung richtet sich nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG) in der jeweils gültigen Fassung. Die Netto-Erzeugung Ihrer PV-Anlage wird durch Zähler (Punkt 3) erfasst. Einzelheiten der Abrechnung sind in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV) vom gültig ab geregelt. Weitere Fragen zur Abwicklung und Abrechnung beantwortet Ihnen gerne Herr Andreas Vogel unter der Tel.-Nr / Seite 5

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