Ergänzende Bedingungen der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH Co. & KG zu den Technischen Anschlussbedingungen -TAB 2007-

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1 Ergänzende Bedingungen der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH Co. & KG zu den Technischen Anschlussbedingungen -TAB Gültig ab Zu 1 Geltungsbereich Im Netzgebiet der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG, nachfolgend EVI genannt, gelten ab dem die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007). Die TAB 2007 entsprechen dabei dem Musterwortlaut des Verbandes der Netzbetreiber- VDN in der Fassung vom Zusätzlich gelten zum Musterwortlaut folgende Ergänzungen: Zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Die Anmeldung zum Anschluss an das Netz der EVI erfolgt schriftlich. Vordrucke zur Anmeldung eines Netzanschlusses stehen im Internet unter als Download zur Verfügung. Um die Interessen des Anschlussnehmers für die Herstellung des Netzanschlusses entsprechend 6 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) zu berücksichtigen und um den Anschluss und die Messeinrichtung leistungsgerecht auslegen zu können, ist der EVI ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit vermassten Gebäuden, ein Gebäudegrundriss des untersten Geschosses (mit eingezeichnetem gewünschten Anbringungsort für Netzanschluss und Zählerplatz) und eine Schnittzeichnung mit Angabe der Gebäudehöhen vorzulegen. Zusätzliche Daten zu elektrischen Verbrauchsgeräten nach Abschnitt 10 und zu Erzeugungsanlagen nach Abschnitt 13 der TAB 2007 sind der Anmeldung beizufügen. Der Anschlussnehmer/ -nutzer bzw. des Beauftragten hat auf Anforderung ein Projektschaltbild des Hauptstromversorgungssystems mit der Angabe der Leitungsquerschnitte und Sicherungsbemessungsströme beizufügen. Zu 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Jede Inbetriebsetzung oder Änderung einer Kundenanlage im ungezählten Bereich ist bei der EVI zu beantragen. Für jede Beantragung einer Inbetriebsetzung ist ein von der EVI im Internet unter zur Verfügung gestellter Vordruck zu verwenden. Die Beantragung erfolgt über ein bei der EVI oder bei einem anderen Netzbetreiber eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen. Eine Kopie der Eintragung bei einem anderen Netzbetreiber ist dem Vordruck beizufügen. Die EVI oder deren Beauftragter schließt die Anlage über den Netzanschluss an das Verteilernetz an und nimmt den Netzanschluss in Betrieb. Die Anlage hinter dem Netzanschluss bis zu der definierten Trennvorrichtung im oberen Anschlussbereich von Zählerplätzen (siehe unter Zu 7. Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze ) darf nur durch die EVI oder mit ihrer Zustimmung durch das Elektro- Installationsunternehmen in Betrieb genommen werden. Die Anlage hinter dieser Trennvorrichtung darf nur durch das Elektro-Installationsunternehmen in Betrieb genommen werden. Seite 1 von 6

2 Zu 5 Netzanschluss Soll der Hausanschlusskasten auf einer brennbaren Wand montiert werden, sind die Vorraussetzungen nach DIN VDE zu erfüllen: Auf brennbaren Wänden, z. B. Holzwänden, blechbekleideten Holzwänden, Gipskartonwänden müssen das Netzanschlusskabel und der Hausanschlusskasten auf einer lichtbogenfesten Unterlage (z. B. Fibersilikatplatte mit 20 mm Dicke) verlegt werden. Diese Unterlage muss allseitig 150 mm überstehen. Das Netzanschlusskabel darf nicht durch brennbare Wände geführt werden. Ist die Montage innerhalb des Gebäudes nicht möglich, ist Abschnitt 5.3 der TAB 2007 anzuwenden. Für den Schutzpotentialausgleich ist der Anschluss des Fundamenterders nach DIN an die Haupterdungsschiene in räumlicher Nähe zum Hausanschlusskasten anzuordnen. Ein Hausanschlussraum ist ein begehbarer und abschließbarer Raum eines Gebäudes, der zur Einführung der Anschlussleitungen für die Ver- und Entsorgung des Gebäudes bestimmt ist und in dem die erforderlichen Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen untergebracht werden. Ein Hausanschlussraum muss mindestens 2,0 m lang und 2,0 m hoch sein. Bei Belegung des Hausanschlussraumes mit Anschluss- und Betriebseinrichtungen auf nur einer Wand beträgt die Breite mindestens 1,50 m; bei Belegung gegenüberliegender Wände mindestens 1,80 m. Er ist vorzusehen in Gebäuden mit mehr als fünf Anschlussnutzern. Eine Hausanschlusswand ist eine Wand, die zur Anordnung und Befestigung von Leitungen sowie Anschluss- und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen dient. Sie ist vorgesehen für Gebäude mit bis zu fünf Anschlussnutzern. Eine Hausanschlussnische (z. B. in nicht unterkellerten Einfamilienhäusern) ist eine bauseits erstellte Nische, die zur Einführung der Anschlussleitungen bestimmt ist sowie der Aufnahme der erforderlichen Anschluss- und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen dient. Gemeinsamer Hausanschluss mehrerer Häuser über verschiedene Grundstücke Hier wird eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für alle betroffenen Grundstücke zu Gunsten der EVI gefordert. Grunddienstbarkeitsformulare werden mit dem Angebot zugeschickt und müssen zur Auftragserteilung unterschrieben bei der EVI vorliegen. Die Eintragungskosten trägt der Anschlussnehmer. Hausanschluss in hochwassergefährdeten Gebieten In hochwassergefährdeten Gebieten ist der Überflutungsbereich (hundertjähriges Hochwasser) der EVI mitzuteilen, damit unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Anschlussnehmers eine geeignete Stelle für den Hausanschlusskasten und Zählerschrank gewählt werden kann. Zu 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Ausführungen der Zählerplätze und Zählerplatzflächen mit integrierter Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE-I) Um diskriminierungsfrei für Netz- und Messstellenbetreiber den Einsatz der auf dem Markt befindlichen Mess- und Steuereinrichtungen zu ermöglichen, sind nur Zählerplatzflächen gemäß Anlage 3.1 der TAB 2007 mit Drei-Punkt-Befestigung im Netzgebiet der EVI zulässig. Seite 2 von 6

3 Wandlermessung (halbindirekte Messung) Anlagen, die einen regelmäßigen Betriebsstrom von weniger als 100 A aufweisen, können mit einer direkten Messung betrieben werden. Bei regelmäßiger Überschreitung des Betriebsstroms von 100 A oder in Anlagen, bei denen in monatlichen Abständen mit einer kurzfristigen Überschreitung zu rechnen ist, wird eine Wandlermessung vorgeschrieben. Beim Aufbau von Wandlermessungen im Niederspannungsnetz hat die Zählerschrankverdrahtung der Darstellung im Anhang (siehe 1.Niederspannungszähler über Stromwandler ) zu entsprechen. In der Regel werden die Messwandler von der EVI beigestellt. Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Abstimmung (etwa 2 Wochen) erforderlich. Bei der Planung und Aufbau von Messungen im Mittelspannungsnetz der EVI sollte ebenfalls rechtzeitig (etwa 6-8 Wochen) eine Abstimmung erfolgen. Hierbei ist die Technische Richtlinie Transformatorenstationen am Mittelspannungsnetz vom VDN und die Ergänzenden Bedienungen der EVI zu berücksichtigen. Auf Anfrage werden von EVI diese Unterlagen zur Verfügung gestellt. Trennvorrichtungen für die Kundenanlagen Bei Neuanlagen ist im unteren Anschlussbereich von Zählerplätzen ein SH-Schalter von mind. 63 A als Trennvorrichtung vor dem Zähler vorzusehen. Im oberen Anschlussbereich von Zählerplätzen sind ein Schalter oder D02-Sicherungseinsätze einzubauen. Ausgenommen von dieser Festlegung sind Zähleranschlusssäulen. Bei diesen ist der untere Anschlussbereich zwischen dem Hausanschlusskasten und dem Zählerfeld nicht erforderlich. Die Trennvorrichtung und die selektive Überstrom-Schutzeinrichtung erfolgt dabei über einzubauende D02- Sicherungseinsätze im oberen Anschlussbereich hinter dem Zählerfeld. Die Freischaltung für die Messeinrichtung erfolgt durch ziehen der Hausanschlusssicherungen. Bei vorhandenen Zählerschränken mit NH00-Sicherungselementen im unteren Anschlussbereich von Zählerplätzen sind im oberen Anschlussbereich von Zählerplätzen D02-Sicherungseinsätze einzubauen. Eine Selektivität zwischen den Überstrom-Schutzeinrichtungen im oberen Anschlussbereich von Zählerplätzen zu den Überstrom-Schutzeinrichtungen im unteren Anschlussbereich von Zählerplätzen ist zu beachten. Seite 3 von 6

4 Anhang 1. Niederspannungszählung über Stromwandler Siehe Schemaplan auf der nächsten Seite. Seite 4 von 6

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6 2. Anforderungen an Messeinrichtungen Allgemeine Grundsätze Die Planung, die Errichtung, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen haben unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, der allgemeinem anerkannten Regeln der Technik, insbesondere des aktuellen MeteringCode des VDN zu erfolgen. Dabei sind die in Deutschland geltenden eichrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die folgenden Anforderungen beziehen sich auf die Messtechniken, die im Netzgebiet der EVI zum Einsatz kommen. Klassifizierung der Abnahmestellen: Klasse Arbeit [kwh/a] Strom I max [A] Spannungsebene Netzanschluss Mess- und Zählertechnik Abrechnungsmodus Netznutzung KL 1 Drehstrom- oder Wechselstromzähler, < < 40 Niederspannung direktmessend < < 60 Niederspannung Drehstromzähler, direktmessend Jährliche Jährliche KL 2 < = Niederspannung KL 3 > = Niederspannung KL 4 > > 100 Niederspannung Drehstromzähler, direktmessend oder Wandlermessung Registrierende 1/4-h- Lastgangzählung, direktmessend oder Wandlermessung Registrierende 1/4-h- Lastgangzählung, Wandlermessung Jährliche Monatliche Monatliche KL 5 unabhängig Mittelspannung Registrierende 1/4-h- Lastgangzählung, Wandlermessung Monatliche Auf Wunsch des Anschlussnehmers /-nutzers sind der Einbau und der Betrieb einer höherwertigen Messeinrichtung möglich. Der Einsatz eines Zählers mit Erfassung des Leistungsmaximums kann auf ausdrücklichen Wunsch und bei Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen der Konzessionsabgabe erfolgen. Datenübertragung bei registrierender Leistungsmessung Bei Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung erfolgt die Übermittlung der Messdaten über Zählerfernauslesung. Für diese Datenübertragung hat der Anschlussnehmer bzw. nutzer einen dauerhaften und durchwahlfähigen analogen Telefon-Nebenanschluss ohne zeitliche Beschränkung sowie einen 230V-Anschluss auf Dauer kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die TAE-N-Dose des TK- Anschlusses sowie sie Steckdose sind im gleichen Raum mit maximal 0,5 m Abstand zum Zählerschrank zugänglich zu installieren. Wird zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung der Anlage kein analoger TK- Anschluss bereitgestellt, kommt wenn technisch möglich ein GSM-Modem zum Einsatz. Die dadurch entstehenden laufenden Mehrkosten als auch die Kosten für einen späteren Wechsel von GSMauf Analog-Modem sind vom Anschlussnehmer bzw. -nutzer zu tragen. Seite 6 von 6

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