GELSENWASSER Energienetze GmbH. Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom
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- Ella Beltz
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1 GELSENWASSER Energienetze GmbH Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom Gültig ab Entgelte auf der Grundlage der Festlegung der Erlösobergrenze nach 4 Abs. 1 und 2 ARegV i.v.m. 32 Abs. 1 Nr. 1 ARegV. 1) Netzentgelte für Entnahme ohne registrierende Leistungsmessung ) Netzentgelte für Entnahme mit registrierender Leistungsmessung ) Monatsleistungspreissystem ) Reservenetzkapazität ) Entgelte für Blindstrom ) Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung ) Entgelte für Abrechnung ) Umlagen und Zuschläge Die Netzentgelte beinhalten die Nutzung des Stromnetzes der GELSENWASSER Energienetze GmbH einschließlich der vorgelagerten Übertragungs- und Verteilungsnetze Dritter, die Systemdienstleistungen und die beim Energietransport entstehenden Verluste. Die Preise verstehen sich zzgl. der Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, Mehrkosten aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz), der Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV, der Haftungsumlage nach 17 EnWG, der Umlage nach 18 AbLaV und ggf. weiterer Umlagen. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der Konzessionsabgabe in der sich aus dem jeweiligen Konzessionsvertrag ergebenden Höhe sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer (derzeit 19%). gültig ab 1. Januar 2015 Seite 1 von 10
2 1) Netzentgelte für Entnahme ohne registrierende Leistungsmessung (Verbrauchsstellen mit einem Jahresverbrauch bis kwh - die Zuordnung erfolgt einmal jährlich) Das Netznutzungsentgelt für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung setzt sich zusammen aus einem mengenabhängigen Arbeitsentgelt und einem festen Grundpreis. Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis [ / a] Niederspannung (NS) 15,00 3,48 Anwendungsbeispiel: Kundendaten: Individuelle Jahresarbeit kwh Berechnung: Netznutzungsentgelt: kwh * 3,48 ct/kwh Arbeitsentgelt + 15,00 /a Grundpreis = 189,00 /a Netznutzungsentgelt + Konzessionsabgabe + Umlagen + Umsatzsteuer gültig ab 1. Januar 2015 Seite 2 von 10
3 Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen ohne Leistungsmessung Niederspannung (NS) 2,00 Entnahme durch sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen, (z.b. Elektro-Wärmepumpen) ohne Leistungsmessung Niederspannung (NS) 2,00 Anwendungsbeispiel: Kundendaten: Jahresverbrauch Speicherheizung kwh Berechnung: Netznutzungsentgelt: kwh * 2,00 ct/kwh Arbeitsentgelt = 400 Netznutzungsentgelt + Konzessionsabgabe + Umlagen + Umsatzsteuer gültig ab 1. Januar 2015 Seite 3 von 10
4 2) Netzentgelte für Entnahme mit registrierender Leistungsmessung (Verbrauchsstellen mit einem Jahresverbrauch über kwh - die Zuordnung erfolgt einmal jährlich) Das Netznutzungsentgelt für Entnahmestellen mit Leistungsmessung setzt sich aus einem mengenabhängigen Arbeitsentgelt und einem Leistungspreis zusammen. Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer Leistungspreis [ / kwa] < h/a [ct/ kwh] Jahresbenutzungsdauer Leistungspreis [ / kwa] > h/a [ct/ kwh] Mittelspannung (MS) 3,88 2,13 48,97 0,33 Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) 4,60 2,31 53,45 0,36 Niederspannung (NS) 9,02 2,35 58,67 0,36 Bei einer Entnahme von elektrischer Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag für Transformatorenverluste in Höhe von 4,0% auf die Arbeitsmenge und Leistungswerte erhoben. gültig ab 1. Januar 2015 Seite 4 von 10
5 Anwendungsbeispiel: Kundendaten: Individuelle Jahresarbeit MS Individuelle Leistungsinanspruchnahme MS kwh 200 kw Berechnung: Benutzungsstunden: kwh / 200 kw = 1500 Benutzungsstunden < 2500 Benutzungsstunden Netznutzungsentgelt: kwh * 2,13 ct/kwh Arbeitsentgelt kw * 3,88 /kw Leistungsentgelt = 7.166,00 /a Netznutzungsentgelt + Konzessionsabgabe +Umlagen + Umsatzsteuer gültig ab 1. Januar 2015 Seite 5 von 10
6 3) Monatsleistungspreissystem Für Netzkunden mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in dem verbleibenden Abrechnungszeitraum eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenüber steht, bietet die GELSENWASSER Energienetze GmbH alternativ zum Jahresleistungspreissystem eine Abrechnung auf Basis von Monatsleistungspreisen an. Ein Netzkunde mit einer derartigen Lastcharakteristik, der sich für den Wechsel in das Monatsleistungspreissystem entscheidet, teilt dies der GELSENWASSER Energienetze GmbH verbindlich vor Beginn eines Abrechnungszeitraumes mit. Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Leistungspreis [ / kw und Monat] Mittelspannung (MS) 8,16 0,33 Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) 8,91 0,36 Niederspannung (NS) 9,78 0,36 Bei einer Entnahme von elektrischer Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag für Transformatorenverluste in Höhe von 4% auf die Arbeitsmengen und Leistungswerte erhoben. gültig ab 1. Januar 2015 Seite 6 von 10
7 4) Reservenetzkapazität Netzkunden, die eine Eigenerzeugungsanlage betreiben, können Reservenetzkapazitäten bestellen, soweit sie bei einem Ausfall ihrer Eigenerzeugungsanlage Reservestrom über das Netz der GELSENWASSER Energienetze GmbH beziehen möchten. Für die Reservenetzkapazität gilt ein jährliches Leistungsentgelt in Abhängigkeit von der Dauer der jährlichen Reserveinanspruchnahme und der Spannungsebene des Netzanschlusses der Anlage. Ein Einspeiser, der Reservekapazität buchen möchte, teilt dies der GELSENWASSER Energienetze GmbH verbindlich vor Beginn eines Abrechnungszeitraums mit. Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung - Reservenetzkapazität Reservekapazität h/a h/a h/a [ / kwa] [ / kwa] [ / kwa] Mittelspannung (MS) 19,42 23,30 27,19 Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) 21,20 25,44 29,68 Niederspannung (NS) 22,56 27,07 31,59 5) Entgelte für Blindstrom Entnahmeebene Induktiv kapazitiv gesamt [ct / kvarh] [ct / kvarh] [ct / kvarh] Mittelspannung (MS) 0,92 0,92 0,92 Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) 0,92 0,92 0,92 Niederspannung (NS) 0,92 0,92 0,92 Blindstromlieferungen erfolgen bis zu einem Anteil von 50% der Wirkstrommenge kostenlos. Darüber hinausgehende Lieferungen werden mit den genannten Preisen berechnet. gültig ab 1. Januar 2015 Seite 7 von 10
8 6) Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung Kunden ohne registrierende Leistungsmessung in der Niederspannung Zählerart Entgelt für Messstellenbetrieb [ / a] Entgelt für Messung [ / a] Eintarifzähler 6,60 3,45 Zweitarifzähler 14,50 3,45 Zweirichtungszähler 14,50 3,45 Leider ist es uns zurzeit technisch nicht möglich, Messsysteme einzubauen die den Anforderungen nach 21 d EnWG genügen. Sobald diese verfügbar sind, werden wir die entsprechenden Entgelte veröffentlichen. Darüber hinaus können bei Kunden ohne registrierende Leistungsmessung folgende Zusatzkosten im Rahmen des Messstellenbetriebes entstehen: Wandler Schaltgeräte Telekommunikationskomponente / Modem 5,90 / a 13,08 / a 80,00 / a Das Entgelt für Messung beinhaltet eine jährliche Ablesung der Messeinrichtung im Rahmen der Turnusablesung, sowie die Weitergabe der Daten an die Berechtigten. Jede zusätzliche Messung wird gesondert abgerechnet. Bei manueller Ermittlung des Zählerstandes im Rahmen einer zusätzlichen Messung erheben wir folgendes Entgelt: Entgelt für zusätzliche Messung Manuelle Ermittlung des Zählerstandes 42,02 / Vorgang gültig ab 1. Januar 2015 Seite 8 von 10
9 Kunden mit registrierender Leistungsmessung Spannungsebene Entgelt für Messstellenbetrieb [ / Jahr] Entgelt für Messung [ / Jahr] MS Mittelspannung 380,00 111,48 NS Niederspannung (einschließlich Umspannung MS/NS) 250,00 111,48 7) Entgelte für Abrechnung Kunden mit registrierender Leistungsmessung Entnahmestelle ohne registrierende Leistungsmessung Entnahmestelle mit registrierender Leistungsmessung 8,90 / Jahr 151,32 / Jahr gültig ab 1. Januar 2015 Seite 9 von 10
10 8) Umlagen und Zuschläge Belastungsausgleich nach 19 Abs. 2 StromNEV Verbrauch unterhalb von kwh 0,237 oberhalb von kwh und unterhalb kwh 0,227 oberhalb von kwh und unterhalb kwh 1) 0,227 oberhalb von kwh 0,050 oberhalb von kwh 1) 0,025 Mehrkosten nach 9 Abs. 7 KWKG Verbrauch unterhalb von kwh 0,254 oberhalb von kwh 0,051 oberhalb von kwh 1) 0,025 Offshore-Haftungsumlage nach 17 EnWG Verbrauch unterhalb von kwh -0,051 oberhalb von kwh 0,050 oberhalb von kwh 1) 0,025 Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Verbrauch 0,006 1) Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für Strombezüge oberhalb der genannten Verbräuche maximal 0,025 ct / kwh. gültig ab 1. Januar 2015 Seite 10 von 10
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