Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte
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- Paula Baumgartner
- vor 8 Jahren
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1 Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Stand:
2 Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bis zum 15. Oktober eines Jahres die ab dem des Folgejahres gültigen Netzentgelte bzw. deren voraussichtliche Höhe auszuweisen. Bei den vorliegenden Entgelten handelt es sich um voraussichtliche Netzentgelte im Sinne von 20 Abs. 1 S. 2 EnWG, die daher nicht verbindlich sind. Es können sich noch Änderungen aufgrund von Festlegungen der Regulierungsbehörden bzw. neuerer Erkenntnisse aus hiergegen gerichteten Gerichtsverfahren ergeben. Das Preisblatt und die verbindlichen Netzentgelte 2016 können von den nachstehenden voraussichtlichen Entgelten abweichen. InfraServ Knapsack weist ausdrücklich darauf hin, dass die Netzentgelte noch nicht verbindlich sind und das bis zum Jahresende noch Anpassungen sowohl in Form einer Erhöhung, als auch in Form einer Senkung der ab dem gültigen Netzentgelte vorgenommen werden können. Die Netznutzungsentgelte verstehen sich zuzüglich der auf den Netznutzer entfallenden gesetzlichen Belastungen in der jeweils geltenden Höhe. Die nachfolgend aufgeführten Umlagen und Abgaben werden mit den Netznutzungsentgelten in Rechnung gestellt. Alle Entgelte und Preisbestandteile verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe, derzeit 19%. 2
3 Vorläufiges Preisblatt Netznutzung 2016 (Indikation) 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer < h/a h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kwa ct/kwh /kwa ct/kwh Mittelspannung 8,49 2,50 65,59 0,22 Niederspannung 12,31 5,67 92,65 2,45 Die Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Umlagen und Abgaben (Mehrkosten nach 9 KWK-G, 19 Abs. 2 StromNEV, 17f EnWG, 13 Absatz 4a und 4b EnWG i.v.m. 18 Abs. 1 AbLaV) und Umsatzsteuer. 3
4 Vorläufiges Preisblatt Netznutzung 2016 (Indikation) 2. Netznutzungspreise für Entnahme ohne Lastgangzählung - Haushalts-, landwirtschaftlicher, gewerblicher und sonstiger Bedarf wie Baustromanschlüsse Entnahmestelle in Grundpreis netto /a Arbeitspreis netto ct/kwh Niederspannung 48,00 6,32 Die Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Umlagen und Abgaben (Mehrkosten nach 9 KWK-G, 19 Abs. 2 StromNEV, 17f EnWG, 13 Absatz 4a und 4b EnWG i.v.m. 18 Abs. 1 AbLaV) und Umsatzsteuer. 4
5 Vorläufiges Preisblatt Netznutzung 2016 (Indikation) 3. Preise für die Messung und Abrechnung von Lastgang und Energie Gerät in Messstellenbetrieb je Messung Jahresbenutzungsdauer Messung je Messung Abrechnungspreis je Messung /a /a /a Mittelspannung Niederspannung Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. 5
6 Vorläufiges Preisblatt Netznutzung 2016 (Indikation) 4. Preise für Messung und Abrechnung für Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung Gerät in Messstellenbetrieb je Messung Jährliche Ablesung Messung je Messung Abrechnungspreis je Messung /a /a /a Niederspannung 12,00 24,00 12,00 Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. 6
7 Vorläufiges Preisblatt Netznutzung 2016 (Indikation) 5. Preise für Baukostenzuschüsse Spannungsebene Niederspannung (oberhalb 30 kw) /kw und Netzanschluss 239 Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Der Baukostenzuschuss stellt den vom Anschlussnehmer zu übernehmenden Anteil an den Kosten für die Erstellung, Errichtung oder Verstärkung der örtlichen Netzanlagen im Netz der allgemeinen Versorgung (vorgelagertes Netz) dar. Er wird getrennt von den Netzanschlusskosten berechnet und dem Anschlussnehmer sowohl bei Neuanschlüssen als auch bei Leistungserhöhungen in Rechnung gestellt. Eine Auskunft über den für Sie zutreffenden Baukostenzuschuss in höheren Netz- oder Umspannebenen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner. 7
8 Vorläufiges Preisblatt Netznutzung Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) Jahr LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C 2016 offen ct/kwh offen ct/kwh offen ct/kwh Letztverbrauchergruppe A: Letztverbrauchergruppe B: Letztverbrauchergruppe C: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge die Umlage Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben*, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal offen ct/kwh. Ergänzende Erläuterungen finden Sie unter * Der Nachweis ist durch ein Wirtschaftsprüfertestat zu erbringen. Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse für 2016 ermittelt wurden. Es können sich insbesondere noch Änderungen durch Änderung der Kosten des vorgelagerten Netzes als auch durch Anpassungen der Umlagen aus KWK-G, der 19-StromNEV-Umlage, der Umlage nach 18 Abs. 1 AbLaV (Umlage für abschaltbare Lasten) oder der Umlage nach 17 f EnWG (Offshore-Haftungsumlage) ergeben. Diese Aufzählung ist nicht Die verbindlichen Netzentgelte für 2016 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig 8
9 Vorläufiges Preisblatt Netznutzung Strom Umlage nach 19 StromNEV Jahr LV Gruppe A LV Gruppe A+ LV Gruppe A++ LV Gruppe B LV Gruppe C 2016 Offen ct/kwh Offen ct/kwh Offen ct/kwh Offen ct/kwh Offen ct/kwh Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe A+: Letztverbrauchergruppe A++: Letztverbrauchergruppe B: Die verbindlichen Netzentgelte für 2016 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig Strommengen von Letztverbrauchern von kwh bis kwh je Abnahmestelle Strommengen von Letztverbrauchern von kwh bis kwh je Abnahmestelle bei Letztverbrauchern, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben* Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine Umlage von 0,05 ct/kwh. Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben*, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh. Ergänzende Erläuterungen und Hinweise zur Abwicklung der Umlage nach Inkrafttreten der Neuregelung des 19 Abs. 2 StromNEV durch ÄndVO v finden Sie unter * Der Nachweis ist durch ein Wirtschaftsprüfertestat zu erbringen. Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse für 2016 ermittelt wurden. Es können sich insbesondere noch Änderungen durch Änderung der Kosten des vorgelagerten Netzes als auch durch Anpassungen der Umlagen aus KWK-G, der 19-StromNEV-Umlage, der Umlage nach 18 Abs. 1 AbLaV (Umlage für abschaltbare Lasten) oder der Umlage nach 17 f EnWG (Offshore-Haftungsumlage) ergeben. Diese Aufzählung ist nicht 9
10 Vorläufiges Preisblatt Netznutzung Umlage nach 17 f. EnWG (Offshore Haftungsumlage) Jahr LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C 2016 offen ct/kwh offen ct/kwh offen ct/kwh Letztverbrauchergruppe A: Letztverbrauchergruppe B: Letztverbrauchergruppe C: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge die Umlage. Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben*, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal offen ct/kwh. Ergänzende finden Sie unter * Der Nachweis ist durch ein Wirtschaftsprüfertestat zu erbringen. Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. 10
11 Vorläufiges Preisblatt Netznutzung Umlage für abschaltbare Lasten gemäß 18 AbLaV Umlage für abschaltbare Lasten Jahr 2016 offen ct/kwh Ergänzende Erläuterungen finden Sie unter Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. 11
12 Vorläufiges Preisblatt Netznutzung Entgelte gemäß 19 StromNEV Individuelles Netzentgelt gemäß 19 Abs. 2 Sätze 1 bis 11 StromNEV Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass seine jeweiligen Voraussetzungen nach 19 Absatz 2 Sätze 1 bis 11 StromNEV tatsächlich eintreten und das Entgelt von der zuständigen Regulierungsbehörde genehmigt oder nach erforderlicher Anzeige nicht für unzulässig erklärt wird. Ist die nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den allgemein gültigen Netzentgelten. Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß 19 Abs. 3 StromNEV Die Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß 19 Abs. 3 StromNEV werden je Lieferstelle ermittelt. Bedingung hierfür ist, dass bei sämtlichen Betriebsmitteln in einer Netz- und Umspannebene eine ausschließliche Nutzung durch den Netznutzervorliegt und das Entgelt von der zuständigen Regulierungsbehörde genehmigt oder nach erforderlicher Anzeige nicht für unzulässig erklärt wird. 12
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