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- Leopold Kopp
- vor 8 Jahren
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1 Netznutzungsentgelte Strom gültig ab 01. Januar 2015 Gemeindewerke Grefrath GmbH An der Plüschweberei Grefrath Seite 1 von 9
2 (Jahresleistungspreis-System) Entnahmestelle in der Jahresbenutzungsdauer unter h / a über h / a Leistungspreis Leistungspreis Mittelspannung (MS) 12,62 3,35 84,39 0,48 Umspannung Mittel- / Niederspannung (Usp. MS/NS) 11,96 4,06 99,21 0,57 Niederspannung (NS) 7,21 6,31 86,73 3,12 Die Entnahmestelle und die Messung liegen im Regelfall auf der selben Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon wird, bei der Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung, zur Deckung der Umspannverluste ein Aufschlag von 3% auf die gemessene elektrische Arbeit bei der Berechnung der Netzentgelte erhoben. Weitere mögliche Konstellationen werden individuell mit entsprechenden Ansätzen ermittelt. - Preis für Blindstrom bei einem Leistungsfaktor cos phi induktiv kleiner 0,9 von 1,1 Ct. / kvarh Seite 2 von 9
3 (Monatsleistungspreis-System) Entnahmestelle in der Monatsleistungspreissystem Leistungspreis / kw u. Monat Mittelspannung (MS) 14,07 0,48 Umspannung Mittel- / Niederspannung (Usp. MS/NS) 16,54 0,57 Niederspannung (NS) 14,46 3,12 Die Entnahmestelle und die Messung liegen im Regelfall auf der selben Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon wird, bei der Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung, zur Deckung der Umspannverluste ein Aufschlag von 3% auf die gemessene elektrische Arbeit bei der Berechnung der Netzentgelte erhoben. Weitere mögliche Konstellationen werden individuell mit entsprechenden Ansätzen ermittelt. - Preis für Blindstrom bei einem Leistungsfaktor cos phi induktiv kleiner 0,9 von 1,1 Ct. / kvarh Seite 3 von 9
4 (Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung - Netzreservekapazität) Entnahmestelle in der 0 bis 200 h / a Reservekapazizät 200 bis 400 h / a 400 bis 600 h / a Mittelspannung (MS) 31,61 37,93 44,25 Umspannung Mittel- / Niederspannung (Usp. MS/NS) 37,29 44,74 52,20 Niederspannung (NS) 90,01 108,01 126,01 Die Entnahmestelle und die Messung liegen im Regelfall auf der selben Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon wird, bei der Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung, zur Deckung der Umspannverluste ein Aufschlag von 3% auf die gemessene elektrische Arbeit bei der Berechnung der Netzentgelte erhoben. Weitere mögliche Konstellationen werden individuell mit entsprechenden Ansätzen ermittelt. - Preis für Blindstrom bei einem Leistungsfaktor cos phi induktiv kleiner 0,9 von 1,1 Ct. / kvarh Seite 4 von 9
5 (Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung) Netznutzungsentgelte Grundpreis Netto-Preise 14,50 / a 6,52 Seite 5 von 9
6 (Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen oder sonstigen unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen z. B. Elektro-Wärmepumpen) Netznutzungsentgelte Mittelspannung (MS) 2,20 Umspannung Mittel- / Niederspannung (Usp. MS/NS) 2,20 Niederspannung (NS) 2,20 Seite 6 von 9
7 Mess- und Abrechnungspreise Entgelte für Einbau, Betrieb, Wartung, Messung und Abrechnung- Messeinrichtungen Einbau, Betrieb, Wartung / a Preis je Messeinrichtung Messung / a Abrechnung / a Mittelspannungszähler sowie Zähler der Umspannung HS/MS mit sonstiger Leistungsmessung, Drehstrom, mit Wandler, mit TK-Komponente 480,00 265,00 160,00 Stromwandler MS (separat) 220,00 Bei Mittelspannungskunden mit niederspannungsseitiger Messung erhöhen sich zum Ausgleich der Umspannverluste die Leistungs- und Arbeitswerte für die Abrechnung um 3 % Niederspannungszähler sowie Zähler der Umspannung MS/NS mit registrierender Leistungsmessung, Drehstrom, mit Wandler, mit TK-Komponente 264,00 265,00 160,00 Stromwandler NS (separat) 25,00 Arbeitszähler, Mehrtarif, Drehstrom, ohne Wandler, ohne TK-Komponente 10,00 15,00 12,00 Arbeitszähler, Mehrtarif, Wechselstrom, ohne Wandler, ohne TK-Komponente 10,00 15,00 12,00 Arbeitszähler, Eintarif, Drehstrom, ohne Wandler, ohne TK-Komponente 5,00 4,00 10,50 Arbeitszähler, Eintarif, Wechselstrom, ohne Wandler, ohne TK-Komponente 5,00 4,00 10,50 Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Seite 7 von 9
8 Sonstige Entgelte (Stand 2015) Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV* Jahr 2015 LV Gruppe A LV Gruppe A+ LV Gruppe A++ 0,237 0,227 0,227 Jahr 2015 LV Gruppe B LV Gruppe C 0,050 0,025 Letztverbrauchergruppe A: Letztverbraucher zahlen für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A Letztverbrauchergruppe A+: Letztverbraucher, deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A+ Letztverbrauchergruppe A++: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben und deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A++ Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV-Umlage von 0,05 ct/kwh Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh. Seite 8 von 9
9 Offshore-Haftungsumlage je Letztverbrauchergruppe* Jahr 2015 LV Gruppe A -0,051 LV Gruppe B 0,05 LV Gruppe C 0,025 Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,05 Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstieg, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,025 Preis Konzessionsabgabe lt. Konzessionsabgabenverordnung HT 1,32 NT 0,61 Sondervertragskunden 0,11 Preis Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) ab 2015* Kategorie A: für die jeweils ersten kwh / a je Abnahmestelle 0,254 Kategorie B: oberhalb von kwh 0,051 Kategorie C: oberhalb von kwh für UPG s, deren Stromkosten 4 % 0,025 des Vorjahresumsatzes überschreiten ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). 0,025 Preis Umlage für abschlatbare Lasten ab 2015* je kwh 0,006 *Genauere Informationen zu den Umlagen finden Sie unter Alle vorhergennaten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Seite 9 von 9
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