Netzentgelte Strom gültig ab 01. Januar 2014
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- Hansi Busch
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1 Netzentgelte Strom gültig ab 01. Januar 2014 Preisblatt 1: Netzentgelte Netzkunden ohne Lastgangzähler Netzkunden mit Lastgangzähler Reservekapazität Netzkunden mit Lastgangzähler Blindarbeit Preisblatt 2: Messung & Abrechnung Netzkunden ohne Lastgangzähler Netzkunden mit Lastgangzähler weitere Leistungen Preisblatt 3: Preisblatt 4: Abrechnungsgrundlagen der Netzentgelte, Preise und Abgaben (I) Abrechnungsgrundlagen der Netzentgelte, Preise und Abgaben (II)
2 Preisblatt 1: Netzentgelte 1,18,19) Netzkunden ohne Lastgangzähler 2,3) Grundpreis Arbeitspreis 6,16,17) / Monat ct / kwh Niederspannung (Netz) 2,50 4,22 Netzkunden ohne Lastgangzähler mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen Netto-Preise 5) 2) 3) Grundpreis HT-Arbeitspreis 6,16,17) NT-Arbeitspreis 6,16,17) / Monat ct / kwh ct / kwh Niederspannung (Netz) 2,50 4,22 2,11 Netzkunden mit Lastgangzähler 4) (Jahresleistungspreissystem) 2,7) Leistungspreis Arbeitspreis 6,16,17) Leistungspreis Arbeitspreis 6,16,17) / (kw und Jahr) ct / kwh / (kw und Jahr) ct / kwh Jahresbenutzungsdauer < h/a h/a Hochspannung (Netz) 3,71 0,95 23,74 0,15 Hochspannung (Netz einschl. Umspannung) 8) 4,50 1,16 28,84 0,18 Mittelspannung (Netz) 6,70 1,43 32,51 0,39 Mittelspannung (Netz einschl. Umspannung) 8) 8,40 2,12 52,29 0,36 Niederspannung (Netz) 10,81 2,40 55,88 0,60 Netzkunden mit Lastgangzähler 4) (Monatsleistungspreissystem) 7) Leistungspreis Arbeitspreis 6,16,17) / (kw und Monat) ct / kwh Hochspannung (Netz) 3,96 0,15 Hochspannung (Netz einschl. Umspannung) 8) 4,81 0,18 Mittelspannung (Netz) 5,42 0,39 Mittelspannung (Netz einschl. Umspannung) 8) 8,72 0,36 Niederspannung (Netz) 9,31 0,60 Reserve-Netzkapazität 9) für Netzkunden mit Lastgangzähler Netto-Preise 5) 0 bis 200 h/a 200 h/a bis 400 h/a 400 h/a bis 600 h/a / kw a / kw a / kw a Hochspannung (Netz) 9,27 11,12 12,97 Hochspannung (Netz einschl. Umspannung) 8) 11,26 13,51 15,76 Mittelspannung (Netz) 16,76 20,11 23,46 Mittelspannung (Netz einschl. Umspannung) 8) 21,01 25,21 29,42 Niederspannung (Netz) 27,03 32,44 37,84 Blindarbeit 10) für Netzkunden mit Lastgangzähler Art der Zählung ct / kvarh Lastgangzähler 1,00
3 Preisblatt 2: Messung und Abrechnung 1) Netzkunden ohne Lastgangzähler 11) Niederspannung (Netz) Messtellenbetrieb Messvorgang 12) Abrechnung 13) / Jahr / Jahr / Jahr Hochspannung (Netz) 1 Hochspannungsmesssatz 3.092,27 530,00 268,49 Hochspannung (Netz einschl. Umspannung) 1 Mittelspannungsmesssatz 617,30 350,00 268,49 Mittelspannung (Netz) 1 Mittelspannungsmesssatz 617,30 350,00 268,49 Mittelspannung (Netz einschl. Umspannung) 1 Niederspannungsmesssatz 430,55 300,00 268,49 Niederspannung (Netz) 1 Niederspannungsmesssatz 430,55 300,00 268,49 Eintarif- Arbeitszähler (Drehstrom und Wechselstrom) Art der Zählung Zweitarif- Arbeitszähler (Drehstrom und Wechselstrom) inkl. Schaltgerät elektronischer Basiszähler EDL 21 Messsystem gemäß 21d EnWG Netzkunden mit Lastgangzähler 11) Art der Zählung Messstellenbetrieb Messvorgang 12) Abrechnung 13) / Jahr / Jahr / Jahr jährlich 9,62 2,63 14,95 jährlich 31,60 2,63 14,95 jährlich 17,00 2,63 14,95 jährlich Preis befindet sich noch in der Kalkulationsphase halbjährlich quartalsweise monatlich Weitere Leistungen Art der Leistung Sonderzählerstandsermittlung 25,00 / Ermittlung Manuelle Datenauslesung von Lastgangzählern vor Ort 14) Abschlag für kundenseitig bereitgestellten Kommunikationsanschluss für Zählerumbau auf Wunsch Zeitschaltgerät für elektronischen Basiszähler EDL 21 Vor-Ort-Prüfung / Ermittlung Wandler Eintarifzähler Wandler Zweitarifzähler 190,00 / Ermittlung -219,24 / Jahr 75,80 / Umbau 8,00 / Jahr 75,80 / h 27,30 / Jahr 27,30 / Jahr
4 Preisblatt 3: Abrechnungsgrundlagen der Netzentgelte, Preise und Abgaben (I) 1) 2) 3) 4) Die Anpassung der Netzentgelte und Preise ist vorbehalten. Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Preise, Steuersätze oder sonstige Abgaben, so werden die Leistungspreise und die Preise für die Zählung und Abrechnung zeitanteilig berechnet; die Arbeitspreise und die Konzessionsabgabe werden mengenanteilig berechnet. Die Angaben stellen eine unverbindliche Information dar, bei Vertragsabschluss gelten ausschließlich die schriftlich vorgelegten Preisblätter. Die monatliche vorläufige Abrechnung bzw. die Abschlagsanforderung erfolgt nach dem beim Netzbetreiber jeweils eingesetzten Abrechnungsverfahren. Soweit bei der Erstellung der vorläufigen Abrechnung oder bei Abschlagsanforderungen nicht feststeht, ob auf Stromlieferungen an Netznutzer der hohe oder der niedrige Konzessionsabgabensatz anfällt, wird der Netzbetreiber vorläufig den hohen Satz berechnen. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit der Jahresabrechnung. Die saldierte Ganglinie der Jahresmengendifferenz über alle Netzkunden ohne Lastgangzähler wird mit dem zeitgleichen Spotmarktpreis der EEX bewertet. Die positiven Differenzen werden vergütet und negative Differenzen berechnet. Sollte die EEX keinen Spotmarktpreis ermitteln, ist der Netzbetreiber berechtigt, einen vergleichbaren Marktpreis einer anderen Börse zu Grunde zu legen. Bei Entnahmestellen mit einem Strom-Jahresverbrauch von > kwh/a kann die RNG eine fortlaufend registrierende 1/4h-Leistungsmessung (Lastgangzählung) verlangen. 5) Die Netto-Preise in den Preisblättern verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (zurzeit 19%). 6) Die Arbeitspreise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 19. März 2002 in der jeweils aktuellen Fassung (Mehrkosten für 2014 gemäß nachfolgender Tabelle, Stand , weitere Informationen unter Mehrkosten in ct/kwh Verbrauch in kwh/a 0,1780 < ,0550 > ,0250 > weitere Bedingungen keine keine Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie für Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs und Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Das Unternehmen muss nachweisen, dass die Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen haben. Die Arbeitspreise verstehen sich zuzüglich der Konzessionsabgabe (siehe nachfolgende Tabelle): Strom- Konzessionsabgabe (KA) in ct/kwh Netz Nr. Stadt/Gemeinde hoher mittlerer niedriger Bergisch Gladbach 1,99 1 Leichlingen 1,59 Burscheid, Kürten, Lindlar, Odenthal 1,32 2 Köln 2,39 3 Leverkusen 1,99 4 Dormagen 1,59 0,61 0,11 Gummersbach, Overath, Wiehl 1,59 5 Bergneustadt, Engelskirchen, Morsbach- Steimelhagen, Reichshof-Denklingen, Meinerzhagen- 1,32 Sundhellen, Drolshagen-Lüdespert, Marienheide 7) 10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) Das Netzentgelt für Kunden mit Lastgangzähler richtet sich nach der im Abrechnungszeitraum bezogenen Leistung und Arbeit am Zählpunkt. Das zu zahlende Leistungsentgelt wird auf Basis der Jahresbenutzungsdauer, des entsprechenden Leistungspreises sowie die höchste ¼-h Leistung der registrierenden Messung im Abrechnungszeitraum berechnet. Bei unterjähriger Abrechnung wird das Leistungsentgelt zeitanteilig berechnet. Das Arbeitsentgelt wird auf Grundlage der tatsächlich in Anspruch genommenen Arbeit, auf Basis der Jahresbenutzungsdauer und des entsprechenden Arbeitspreises berechnet. Die Jahresbenutzungsdauer ergibt sich aus der Division der für ein Jahr bezogenen Arbeit durch die Jahreshöchstleistung (höchste 1/4-h Leistung innerhalb eines Jahres). Bei fehlenden Kundendaten legt der Netzbetreiber die Jahresbenutzungsdauer auf Basis repräsentativer Werte (z.b. Jahresbenutzungsdauer des Vorjahres) fest. Die Netzentgelte beinhalten den Verlustausgleich und die Systemdienstleistungen. 8) Bei einer Entnahme aus Umspannung können auf Grund der individuellen Anschluss-Situation des Kunden ergänzend individuelle Preise in Rechnung gestellt werden. 9) Die Preisstellung für die Nutzung der Reservenetzkapazität bei Kunden mit Lastgangzählern ist abhängig von der Höhe der bestellten Reserve-Netzkapazität und der Zeitdauer in einem Abrechnungsjahr, in der die Reserve-Netzkapazität in Anspruch genommen wird. Monatlich wird nur der induktive Anteil der Blindarbeit berechnet, der 50 % der Wirkarbeit übersteigt. Der Netzbetreiber behält sich vor, den kapazitiven Anteil der Blindarbeit in der gleichen Weise abzurechnen. Die Preise für Messung und Abrechnung richten sich nach der an der Zählstelle installierten Messeinrichtung. Bei Netzanschlusspunkt in der Mittelspannung und niederspannungsseitiger Messung werden die Mittelspannungs-Netzentgelte mit 3% bzw. 5% beaufschlagt. Änderungen der Messeinrichtung werden gesondert berechnet. Bei einer EEG-Einspeisung entfällt die Komponente "Messvorgang". Bei einer EEG-Einspeisung entfällt die Komponente "Abrechnung". Die Entgelte beinhalten die manuelle Zähldatenerfassung auf ¼-h-Basis vor Ort, die Übertragung der Zähldaten, die Datenaufbereitung, die Bereitstellung der Daten sowie die Abrechnung. Grundsätzlich stellt der Messstellenbetreiber den Kommunikationsanschluss entgeltpflichtig zur Verfügung. Er kann alternativ auch durch den Netznutzer oder Anschlussnutzer erfolgen. Die Entgelte reduzieren sich dann um den hier genannten Abschlag. Die Arbeitspreise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten gemäß 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV in der jeweils aktuellen Fassung (siehe nachfolgende Tabelle, Stand für das Jahr 2014, weitere Informationen unter gruppen gruppe A gruppe A+ gruppe A++ gruppe B' gruppe C' Verbrauchszonen in kwh Mehrkosten in ct/kwh Gruppendefinition ,092 zahlen für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle den Umlagesatz für die gruppe A, deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle ,482 übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz für die gruppe A+, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im ,532 vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben und deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz für die gruppe A++, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh > ,05 übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV-Umlage von 0,05 ct/kwh > ,025, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh.
5 Preisblatt 4: Abrechnungsgrundlagen der Netzentgelte, Preise und Abgaben (II) 17) Gemäß dem dritten Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften wird in 17f Abs. 5 EnWG festgelegt, dass die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen, soweit diese dem Belastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, für Ausgleichszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber n geltend gemacht werden. Die nachstehenden Preis- und Mengenangaben basieren in dieser Weise auf den Veröffentlichungen der Übertragungsnetzbetreiber, die auf der Internetseite einzusehen sind. Stand für das Jahr 2014, weitere Informationen unter Jahr LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C ,250 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,0250 ct/kwh gruppe A: Strommengen von n für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle gruppe B:, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,05 ct/kwh gruppe C:, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstieg, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore- Haftungsumlage von 0,025 ct/kwh 18) Der Abrechnungszeitraum beginnt am eines Jahres und endet am des gleichen Jahres. 19) Die Arbeitspreise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten gemäß 18 Abs. 1 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) in Verbindung mit 9 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes mit der Maßgabe, dass die Belastungsgrenzen für bestimmte gruppen (Kategorie B und C) keine Anwendung finden. Für das Jahr 2014 beträgt die Umlage für abschaltbare Lasten 0,009 ct/kwh. Weitere Informationen unter
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