Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung bei atypischer Netznutzung
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- Heinrich Koenig
- vor 8 Jahren
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1 Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle im Hochspannungsnetz einschl. Umspannung Leistungspreis / kwa Jahresbenutzungsdauer < h / a h / a Arbeitspreis Leistungspreis ct / kwh / kwa Arbeitspreis ct / kwh 6,72 2,04 53,47 0,17 Mittelspannungsnetz 9,39 2,63 67,61 0,30 Mittelspannungsnetz einschl. Umspannung 10,06 2,94 76,65 0,27 Niederspannungsnetz 11,29 3,22 71,99 0,79 Üblicherweise befinden sich die Entnahmestelle und die Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon werden bei einer Entnahme in Mittelspannung mit niederspannungsseitiger Messung die bei der Messung nicht erfassten Verluste mit einem Aufschlag von 3% berücksichtigt. Bei allen anderen Entnahmesituationen wird der Aufschlag individuell mit entsprechenden Ansätzen ermittelt. Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach 9 Abs. 7 KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 13 Abs. 4a und 4b EnWG und 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. Gültig ab: Preisblatt 1_1
2 Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung bei atypischer Netznutzung (Monatsleistungspreissystem) Entnahmestelle im Leistungspreis / kw Arbeitspreis ct / kwh Hochspannungsnetz einschl. Umspannung 8,91 0,17 Mittelspannungsnetz 11,27 0,30 Mittelspannungsnetz einschl. Umspannung 12,78 0,27 Niederspannungsnetz 12,00 0,79 Üblicherweise befinden sich die Entnahmestelle und die Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon werden bei einer Entnahme in Mittelspannung mit niederspannungsseitiger Messung die bei der Messung nicht erfassten Verluste mit einem Aufschlag von 3% berücksichtigt. Bei allen anderen Entnahmesituationen wird der Aufschlag individuell mit entsprechenden Ansätzen ermittelt. Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach 9 Abs. 7 KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 13 Abs. 4a und 4b EnWG und 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. Gültig ab: Preisblatt 1_2
3 Netznutzungspreise für Reserveinanspruchnahme Entnahmestelle im Reserveinanspruchnahme 0 h / a h / a 200 h / a h / a 400 h / a h / a / kwa / kwa / kwa Hochspannungsnetz einschl. Umspannung 17,09 20,51 23,93 Mittelspannungsnetz 23,47 28,17 32,86 Mittelspannungsnetz einschl. Unspannung 25,08 30,09 35,11 Niederspannungsnetz 35,30 42,36 49,42 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach 9 Abs. 7 KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 13 Abs. 4a und 4b EnWG und 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. Gültig ab: Preisblatt 2
4 Preise für die Messung und Abrechnung von Lastgang und Energie Gerät Entgelte für Messstellenbetrieb Messentgelte in / a Abrechnungsentgelt in / a Entgelte für Ablesung und Bemerkungen Datenbereitstellung Gesamt pro Zählpunkt Mittelspannung, Lastgangzähler bzw. 4-Quadrantenzähler 285,88 58,82 344,70 ohne Wandler 258,43 Mittelspannung, sonstige Leistungsmessung 285,88 58,82 344,70 ohne Wandler 258,43 Mittelspannung, Strom- und Spannungswandlersatz 148,80-148, Niederspannung, Lastgangzähler bzw. 4-Quadrantenzähler 165,30 58,82 224,12 ohne Wandler 258,43 Niederspannung, sonstige Leistungsmessung 165,30 58,82 224,12 ohne Wandler 258,43 Niederspannung, Stromwandlersatz 17,10-17, TK-Komponente 9,66-9, Tarifschaltung 5,95-5, Der Messpreis setzt sich aus den Komponenten "Entgelte für Messstellenbetrieb" sowie "Entgelte für Ablesung und Datenbereitstellung" zusammen. Für EEG-Einspeiser werden nur "Entgelte für Messstellenbetrieb" in Ansatz gebracht, die Komponente "Entgelte für Ablesung und Datenbereitstellung" entfällt. Die Abrechnung wird grundsätzlich in Ansatz gebracht, außer es handelt sich um eine EEG-Einspeisung. Preise zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Gültig ab: Preisblatt 3
5 Preise für Netznutzung ohne Lastgangzählung (Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher -, gewerblicher -, beruflicher - und sonstiger Bedarf) Entnahmestelle im Netto / a Grundpreis Brutto*) / a Netto ct / kwh Arbeitspreis Brutto*) ct / kwh Niederspannungsnetz 36,50 43,44 3,78 4,50 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach 9 Abs. 7 KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 13 Abs. 4a und 4b EnWG und 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe). *) Preise incl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %). Gültig ab: Preisblatt 4
6 Preise für Messung und Abrechnung Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung (Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher -, gewerblicher -, beruflicher- und sonstiger Bedarf ) - jährliche Ablesung bei jährlicher Abrechnung Gerät Entgelte für Messstellenbetrieb Messentgelte in / a Entgelte für Ablesung und Datenbereitstellung Gesamt Abrechnungsentgelt in / a pro Zählpunkt /a /a /a /a Wechselstromzähler, Eintarif 1) 4,50 2,45 6,95 11,96 Drehstromzähler, Eintarif 1) 4,50 2,45 6,95 11,96 Wechselstrom-Mehrtarif-Zähler 1) 9,00 4,90 13,90 11,96 Drehstrom-Mehrtarif-Zähler 1) 9,00 4,90 13,90 11,96 Zwei-Energie Richtungszähler 9,00 4,90 13,90 11,96 Stromwandlersatz 2) 17,10-17,10 - Tarifschaltung 5,95-5,95 - Pauschalanlagen ,96 1) ohne Tarifschaltung 2) bei Notwendigkeit für NS Der Messpreis setzt sich aus den Komponenten "Entgelte für Messstellenbetrieb" sowie "Entgelte für Ablesung und Datenbereitstellung" zusammen. Für EEG-Einspeiser werden nur "Entgelte für Messstellenbetrieb" in Ansatz gebracht, die Komponente "Entgelte für Ablesung und Datenbereitstellung" entfällt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetztlich gültigen Mehrwertsteuer. Gültig ab: Preisblatt 5_1
7 Preise für Messung und Abrechnung Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung (Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher -, gewerblicher -, beruflicher- und sonstiger Bedarf ) - halbjährliche, vierteljährliche sowie monatliche Ablesung bei jährlicher Abrechnung Gerät halbjährliche Ablesung vierteljährliche Ablesung monatliche Ablesung Entgelte für Ablesung und Datenbereitstellung Abrechnung Entgelte für Ablesung und Datenbereitstellung Abrechnung Entgelte für Ablesung und Datenbereitstellung Abrechnung /a /a /a /a /a /a Wechselstromzähler, Eintarif 1) 4,90 11,96 9,80 11,96 29,40 11,96 Drehstromzähler, Eintarif 1) 4,90 11,96 9,80 11,96 29,40 11,96 Wechselstrom-Mehrtarif-Zähler 1) 9,80 11,96 19,60 11,96 58,80 11,96 Drehstrom-Mehrtarif-Zähler 1) 9,80 11,96 19,60 11,96 58,80 11,96 Zwei-Energie Richtungszähler 9,80 11,96 19,60 11,96 58,80 11,96 Stromwandlersatz 2) Tarifschaltung Pauschalanlagen - 11,96-11,96-11,96 1) ohne Tarifschaltung 2) bei Notwendigkeit für NS Der Messpreis setzt sich aus den Komponenten "Entgelte für Messstellenbetrieb" sowie "Entgelte für Ablesung und Datenbereitstellung" zusammen. Für EEG-Einspeiser werden nur "Entgelte für Messstellenbetrieb" in Ansatz gebracht, die Komponente "Entgelte für Ablesung und Datenbereitstellung" entfällt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetztlich gültigen Mehrwertsteuer. Gültig ab: Preisblatt 5_2
8 Preise für die Netznutzung des öffentlichen Netzes durch Straßenbeleuchtungsanlagen Die Preise für die Netznutzung des öffentlichen Netzes durch Straßenbeleuchtungsanlagen entsprechen gemäß 17 Abs. 6 StromNEV den Preisen für Netznutzung mit Lastgangzählung (s. Preisblatts 1_1). Gültig ab: Preisblatt 6_1
9 Preise für die Netznutzung des öffentlichen Netzes durch Straßenbeleuchtungsanlagen Messung und Abrechnung Die vorgenannten Preise, siehe Preisblatt 6_1 verstehen sich zzgl. der Preise für Messung und Abrechnung für installierte Zähler und Schaltgeräte. Grundsätzlich werden zur Messung des tatsächlichen Verbrauchs an den Entnahmestellen vom öffentlichen Netz zur Straßenbeleuchtung Arbeitszähler installiert. In besonderen Fällen wird die abgenommene Energiemenge rechnerisch ermittelt oder geschätzt. Welche Verfahrensweise und welche Preise für Messung und Abrechnung an den jeweiligen Lieferstellen zur Anwendung kommen, erfahren Sie auf Anfrage. Gültig ab: Preisblatt 6_2
10 Sonderanlagen Netznutzungsentgelt für Grundpreis / a Arbeitspreis Summe / a Sirenenanlagen ohne Steuerempfänger 36,50 12 kwh / a 3,78 ct /kwh 36,95 Sirenenanlagen mit Steuerempfänger 36,50 40 kwh / a 3,78 ct /kwh 38,01 Telefonhäuschen 36, kwh / a 3,78 ct /kwh 47,08 Notruftelefone 36, kwh / a 3,78 ct /kwh 44,66 Polizeistraßenmelder 36, kwh / a 3,78 ct /kwh 52,38 Abrechnungspreis pro Zählpunkt: 11,96 / a Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach 9 Abs. 7 KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 13 Abs. 4a und 4b EnWG und 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. Gültig ab: Preisblatt 7
11 Netznutzungspreise für kurzzeitig angeschlossene Anlagen ohne Lastgangzählung Preisstellung für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung (Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher -, gewerblicher -, beruflicher - und sonstiger Bedarf ) Netto-Preis Brutto-Preis *) Grundpreis 36,50 /a 43,44 /a Arbeitspreis 3,78 Ct/kWh 4,5 Ct/kWh Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach 9 Abs. 7 KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 13 Abs. 4a und 4b EnWG und 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. *) Preise incl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %). Gültig ab: Preisblatt 8
12 Preise für Messung und Abrechnung kurzzeitig angeschlossene Anlagen ohne Lastgangzählung (Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher -, gewerblicher -, beruflicher- und sonstiger Bedarf ) - jährliche Ablesung bei jährlicher Abrechnung Gerät Entgelte für Messstellenbetrieb Messentgelte in / a Entgelte für Ablesung und Datenbereitstellung Gesamt Abrechnungsentgelt in / a pro Zählpunkt /a /a /a /a Wechselstromzähler, Eintarif 1) 4,50 2,45 6,95 11,96 Drehstromzähler, Eintarif 1) 4,50 2,45 6,95 11,96 Wechselstrom-Mehrtarif-Zähler 1) 9,00 4,90 13,90 11,96 Drehstrom-Mehrtarif-Zähler 1) 9,00 4,90 13,90 11,96 Zwei-Energie Richtungszähler 9,00 4,90 13,90 11,96 Stromwandlersatz 2) 17,10-17,10 - Tarifschaltung 5,95-5,95 - Pauschalanlagen ,96 1) ohne Tarifschaltung 2) bei Notwendigkeit für NS Der Messpreis setzt sich aus den Komponenten "Entgelte für Messstellenbetrieb" sowie "Entgelte für Ablesung und Datenbereitstellung" zusammen. Für EEG-Einspeiser werden nur "Entgelte für Messstellenbetrieb" in Ansatz gebracht, die Komponente "Entgelte für Ablesung und Datenbereitstellung" entfällt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetztlich gültigen Mehrwertsteuer. Gültig ab: Preisblatt 9_1
13 Preise für Messung und Abrechnung kurzzeitig angeschlossene Anlagen ohne Lastgangzählung (Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher -, gewerblicher -, beruflicher- und sonstiger Bedarf ) - halbjährliche, vierteljährliche sowie monatliche Ablesung bei jährlicher Abrechnung Gerät halbjährliche Ablesung vierteljährliche Ablesung monatliche Ablesung Entgelte für Ablesung und Datenbereitstellung Abrechnung Entgelte für Ablesung und Datenbereitstellung Abrechnung Entgelte für Ablesung und Datenbereitstellung Abrechnung /a /a /a /a /a /a Wechselstromzähler, Eintarif 1) 4,90 11,96 9,80 11,96 29,40 11,96 Drehstromzähler, Eintarif 1) 4,90 11,96 9,80 11,96 29,40 11,96 Wechselstrom-Mehrtarif-Zähler 1) 9,80 11,96 19,60 11,96 58,80 11,96 Drehstrom-Mehrtarif-Zähler 1) 9,80 11,96 19,60 11,96 58,80 11,96 Zwei-Energie Richtungszähler 9,80 11,96 19,60 11,96 58,80 11,96 Stromwandlersatz 2) Tarifschaltung Pauschalanlagen - 11,96-11,96-11,96 1) ohne Tarifschaltung 2) bei Notwendigkeit für NS Der Messpreis setzt sich aus den Komponenten "Entgelte für Messstellenbetrieb" sowie "Entgelte für Ablesung und Datenbereitstellung" zusammen. Für EEG-Einspeiser werden nur "Entgelte für Messstellenbetrieb" in Ansatz gebracht, die Komponente "Entgelte für Ablesung und Datenbereitstellung" entfällt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetztlich gültigen Mehrwertsteuer. Gültig ab: Preisblatt 9_2
14 Netznutzungspreise für Elektro-Speicherheizungen Preisstellung für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung Vertragsformen Netto-Preise ct / kwh Brutto-Preise *) ct / kwh Arbeitspreis für Kunden mit getrennter Messung 1,50 1,79 Wärmestrom Nachtladung Wärmestrom Tagnachladung Kunden 1 mit gemeinsamer Messung ohne Tagesnachladung 1,50 1,79 Wärmestrom Nachtladung Kunden 2 mit gemeinsamer Messung mit Tagesnachladung 1,50 1,79 Wärmestrom Nacht- und Tagnachladung Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach 9 Abs. 7 KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 13 Abs. 4a und 4b EnWG und 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe). *) Preise incl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %). Bei Kunden mit gemeinsamer Messung wird eine Verbrauchsumlagerung vorgenommen. Die Preise bei 1) und 2) beziehen sich auf den Verbrauch nach der Verbrauchsumlagerung. Die Verbrauchsumlagerung bei Kunden mit gemeinsamer Messung ohne Tagesnachladung beträgt 15%, bei Kunden mit gemeinsamer Messung mit Tagesnachladung 25%. In Teilen des Versorgungsgebietes ist die Verbrauchsumlagerung abrechnungstechnisch nicht umsetzbar. Die Verbrauchsumlagerung wird stattdessen in den Preis für den übrigen Bedarf umgerechnet. Beide Ansätze liefern das gleiche Ergebnis. Gültig ab: Preisblatt 10
15 Netznutzungspreise für Elektro-Wärmepumpen Preisstellung für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung Arbeitspreis Netto - Preise ct / kwh Brutto -Preise *) ct / kwh Wärmestrom 1,50 1,79 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach 9 Abs. 7 KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 13 Abs. 4a und 4b EnWG und 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe). *) Preise incl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %). Gültig ab: Preisblatt 11
16 Entgelt für Blindstrom Spannungsebene Arbeitspreis in ct / kvarh Hochspannung einschl. Umspannung 0,92 Mittelspannungsnetz 0,92 einschl. Umspannung 0,92 Niederspannungsnetz 0,92 Preise zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Gültig ab: Preisblatt 12
17 Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) Mehrkosten nach KWK-G: Jahr 2014 LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C 0,178 ct/kwh 0,055 ct/kwh 0,025 ct/kwh Preise zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Ergänzende Erläuterungen zum durchschnittlichen bundesweiten KWK-Aufschlag 2014 finden Sie unter Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle. Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge die Sätze der LV-Gruppe B. Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge die Sätze der LV-Gruppe C. Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Gültig ab: Preisblatt 13
18 Entgelte nach 19 StromNEV sowie singulär genutzte Betriebsmittel Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass seine jeweiligen Voraussetzungen nach 19 Absatz 2 Sätze 1 bis 4 StromNEV tatsächlich eintreten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den allgemein gültigen Netzentgelten. Der Kunde wird die Genehmigung eines individuellen Netzentgelts gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bei der Regulierungsbehörde beantragen. Sofern die die Leistung Netznutzung gegenüber dem Lieferanten auf Basis eines Lieferantenrahmenvertrages erbringt, wird der Lieferant die Genehmigung eines individuellen Netzentgelts gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bei der Regulierungsbehörde beantragen. Die Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß 19 Abs. 3 StromNEV werden je Lieferstelle ermittelt. Bedingung hierfür ist, dass bei sämtlichen Betriebsmitteln in einer Netz- oder Umspannebene eine ausschließliche Nutzung durch den Netznutzer vorliegt. Das Entgelt orientiert sich an den individuell zurechenbaren Kosten, die sich gemäß 4 StromNEV an folgende Parameter, wie z. B. der Anzahl der genutzten Betriebsmittel, der installierten Leistung, der Arbeit und der Länge der Leitung orientieren. Gültig ab: Preisblatt 14
19 Preise für die Ersatzversorgung Bei der Ersatzversorgung wird die Belieferung des Kunden mit elektrischer Energie durch den Grundversorger 1) sichergestellt. Entnahmestelle Preisstellung Hoch- und Mittelspannungsnetz Die Preisbestimmung erfolgt durch den für Ihr Gebiet zuständigen Grundversorger 1. Niederspannungsnetz Es gilt der jeweilige Allgemeine Tarif des für Ihr Gebiet zuständigen Grundversorgers. 1 1) Den für Sie zuständigen Grundversorger entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung auf unseren Internetseiten unter Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach 9 Abs. 7 KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 13 Abs. 4a und 4b EnWG und 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. Gültig ab: Preisblatt 15
20 Netznutzungspreise für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen nach 14a EnWG Preisstellung für Kunden ohne Lastgangzählung Entnahmestelle im Netto - Preise ct / kwh Brutto -Preise *) ct / kwh Niederspannungsnetz 1,50 1,79 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach 9 Abs. 7 KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 13 Abs. 4a und 4b EnWG und 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe). *) Preise incl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %). Gültig ab: Preisblatt 16
21 Umlage nach 19 StromNEV Die Umlage nach 19 StromNEV umfasst Mehrkosten nach 19 StromNEV. Nr. Letztverbrauchsgruppen Verbrauchszone Bezeichung der Umlage 19 StromNEV- Aufschlag ct/kwh 1 Alle Letztverbraucher Für die esten kwh A 0, Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch über kwh je Abnahmestelle, die nicht unter Nr. 3 fallen Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch über kwh je Abnahmestelle 1) Für oberhalb kwh bis kwh A' 0,482 oberhalb von kwh B 0,050 Für oberhalb kwh bis kwh A'' 0,532 oberhalb von kwh C 0,025 1) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des schiengebundenen Verkehrs oder der Eisenbahninfrastruktur, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen ( 9 Abs. 7 S.3 KWK-G). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Preise zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Gültig ab: Preisblatt 17
22 Offshore-Haftungsumlage Die Offshore-Haftungsumlage umfasst Mehrkosten nach 17 f EnWG. Jahr 2014 LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C 0,250 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh Preise zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle. Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge die Sätze der LV-Gruppe B. Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge die Sätze der LV-Gruppe C. Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Gültig ab: Preisblatt 18
23 Umlage für abschaltbare Lasten Die Umlage für abschlatbare Laten umfasst Mehrkosten nach 13 Absatz 4a und 4b EnWG Jahr 2014 alle Letztverbraucher 0,009 ct/kwh Preise zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Gültig ab: Preisblatt 19
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