Entgelte für Netznutzung

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1 Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung Netz- oder Umspannebene Jahresbenutzungsdauer < h/a h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis [ /kwa] [ct/kwh] [ /kwa] [ct/kwh] Hochspannung mit Umspannung auf Mittelspannung 8,23 2,51 66,48 0,18 Mittelspannung 11,07 3,10 79,69 0,35 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 11,97 3,50 91,25 0,33 Niederspannung 13,68 3,90 87,25 0,96 Üblicherweise befinden sich die Entnahmestelle und die Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon werden bei einer Entnahme in Mittelspannung mit niederspannungsseitiger Messung die bei der Messung nicht erfassten Verluste mit einem Aufschlag von 3% berücksichtigt. Bei allen anderen Entnahmesituationen wird der Aufschlag individuell mit entsprechenden Ansätzen ermittelt. Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 13 Abs. 4a und 4b EnWG und 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. Preisblatt 1

2 Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung bei atypischer Netznutzung Netz- oder Umspannebene Leistungspreis [ /kw u.m.] Arbeitspreis [ct/kwh] Hochspannung mit Umspannung auf Mittelspannung 11,08 0,18 Mittelspannung 13,28 0,35 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 15,21 0,33 Niederspannung 14,54 0,96 Üblicherweise befinden sich die Entnahmestelle und die Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon werden bei einer Entnahme in Mittelspannung mit niederspannungsseitiger Messung die bei der Messung nicht erfassten Verluste mit einem Aufschlag von 3% berücksichtigt. Bei allen anderen Entnahmesituationen wird der Aufschlag individuell mit entsprechenden Ansätzen ermittelt. Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 13 Abs. 4a und 4b EnWG und 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. Preisblatt 2

3 Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung - Netzreserve Netz- oder Umspannebene Reserveinanspruchnahme 0 h / a h / a 200 h / a h / a 400 h / a h / a [ /kwa] [ /kwa] [ /kwa] Hochspannung mit Umspannung auf Mittelspannung 20,56 24,67 28,79 Mittelspannung 27,59 33,11 38,62 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 30,04 36,05 42,06 Niederspannung 42,84 51,40 59,97 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 13 Abs. 4a und 4b EnWG und 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. Preisblatt 3

4 Entnahme ohne registrierender Lastgangmessung Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher Bedarf und sonstiger Bedarf Netz- oder Umspannebene Grundpreis Arbeitspreis Netto [ /a] Brutto* [ /a] Netto [ct/kwh] Brutto* [ct/kwh] Niederspannung 36,50 43,44 4,77 5,68 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 13 Abs. 4a und 4b EnWG und 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. Preisblatt 4

5 Entnahme durch unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen nach 14a EnWG (z.b. steuerbare Entnahme durch Elektromobile) Grundpreis Arbeitspreis [ /a] Netto [ct/kwh] Brutto* [ct/kwh] Niederspannung --- 1,50 1,79 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 13 Abs. 4a und 4b EnWG und 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. Preisblatt 5

6 Entnahme durch Elektrospeicherheizungen Vertragsformen Grundpreis Arbeitspreis [ /a] Netto [ct/kwh] Brutto* [ct/kwh] Arbeitspreis für Kunden mit getrennter Messung --- 1,50 1,79 Wärmestrom Nacht- und Tagnachladung Kunden 1) mit gemeinsamer Messung ohne Tagesnachladung Kunden 2) mit gemeinsamer Messung mit Tagesnachladung --- 1,50 1,79 Wärmestrom Nachtladung --- 1,50 1,79 Wärmestrom Nacht- und Tagnachladung 1) Bei Kunden mit gemeinsamer Messung wird eine Verbrauchsumlagerung vorgenommen. Die Preise bei und 2) beziehen sich auf den Verbrauch nach der Verbrauchsumlagerung. Die Verbrauchsumlagerung bei Kunden mit gemeinsamer Messung ohne Tagesnachladung beträgt 15%, bei Kunden mit gemeinsamer Messung mit Tagesnachladung 25%. In Teilen des Versorgungsgebietes ist die Verbrauchsumlagerung abrechnungstechnisch nicht umsetzbar. Die Verbrauchsumlagerung wird stattdessen in den Preis für den übrigen Bedarf umgerechnet. Beide Ansätze liefern das gleiche Ergebnis. Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 13 Abs. 4a und 4b EnWG und 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. Preisblatt 6

7 Entnahme durch Elektro-Wärmepumpen Grundpreis Arbeitspreis [ /a] Netto [ct/kwh] Brutto* [ct/kwh] Wärmestrom --- 1,5 1,79 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 13 Abs. 4a und 4b EnWG und 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. Preisblatt 7

8 Entgelte für Messstellenbetrieb inkl. Messung Entnahme (ohne Einspeisung) mit registrierender Lastgangmessung Spannungsebene der Messung Gerät Messstellenbetrieb [ /a] Mittelspannung Niederspannung Lastgangzähler 408,02 Strom- und Spannungswandlersatz 212,78 Lastgangzähler 235,82 Stromwandlersatz 24,50 Mittel- und Niederspannung TK-Komponente 13,86 Bei Entnahme mit gleichzeitiger Einspeisung gilt Preisblatt 10. Preise zzgl. Umsatzsteuer. Preisblatt 8

9 Entgelte für Messstellenbetrieb inkl. Messung Entnahme (ohne Einspeisung) ohne registrierende Lastgangmessung (inkl. kurzzeitig angeschlossener Anlagen) Preis je Zähler/Wandler Gerät Messstellenbetrieb ohne Messung jährliche Messstellenbetrieb einschließlich Messung halbjährliche vierteljährliche monatliche Messung Messung Messung Messung Netto [ /a] Brutto* [ /a] Netto [ /a] Brutto* [ /a] Netto [ /a] Brutto* [ /a] Netto [ /a] Brutto* [ /a] Netto [ /a] Brutto* [ /a] Eintarifzähler 1) ,45 7,67 9,41 11,20 14,25 16,96 33,85 40,28 Mehrtarifzähler 1) ,90 15,35 18,83 22,41 28,51 33,93 67,73 80,59 Tarifschaltung 8,52 10, Stromwandlersatz 2) 24,50 29, Pauschalanlagen ) ohne Tarifschaltung 2) bei Notwendigkeit für NS Für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz gelten gesonderte Preise. Bei Entnahme mit gleichzeitiger Einspeisung gilt Preisblatt 10. Preisblatt 9

10 Entgelte für Messstellenbetrieb inkl. Messung Entnahme mit gleichzeitiger Einspeisung Gerät Zwei-Energie-Richtungszähler Stromwandlersatz 1), Niederspannung ohne Lastgangmessung 4-Quadrantenzähler, Niederspannung Stromwandlersatz 1), Niederspannung mit Lastgangmessung 4-Quadrantenzähler, Mittelspannung Strom- und Spannungswandlersatz, Mittelspannung TK-Komponente, 'Mittel- und Niederspannung Preis je Zähler/Wandler Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb einschließlich Messung jährliche halbjährliche vierteljährliche monatliche Messung Messung Messung Messung Netto [ /a] Brutto* [ /a] Netto [ /a] Brutto* [ /a] Netto [ /a] Brutto* [ /a] Netto [ /a] Brutto* [ /a] Netto [ /a] Brutto* [ /a] Entnahme ,45 7,68 9,42 11,21 14,25 16,96 33,86 40,30 Einspeisung ,45 7,68 9,42 11,21 14,25 16,96 33,86 40,30 Entnahme 12,25 14, Einspeisung 12,25 14, Entnahme 235,82 280, Einspeisung 0,00 0, Entnahme 24,50 29, Einspeisung 0,00 0, Entnahme 408,02 485, Einspeisung 0,00 0, Entnahme 212,78 253, Einspeisung 0,00 0, Entnahme 13,86 16, Einspeisung 0,00 0, ) bei Notwendigkeit für NS Für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz gelten gesonderte Preise. Preisblatt 10

11 Sonderanlagen Grundpreis [ /a] Arbeitspreis [ /a] Summe [ /a] Sirenenanlagen ohne Steuerempfänger 36,50 12 kwh/a * 4,77 ct/kwh 37,07 Sirenenanlagen mit Steuerempfänger 36,50 40 kwh/a * 4,77 ct/kwh 38,41 Telefonhäuschen 36, kwh/a * 4,77 ct/kwh 49,86 Notruftelefone 36, kwh/a * 4,77 ct/kwh 46,80 Polizeistraßenmelder 36, kwh/a * 4,77 ct/kwh 56,53 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 13 Abs. 4a und 4b EnWG und 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. Preisblatt 11

12 Preise für die Netznutzung des öffentlichen Netzes durch Straßenbeleuchtung Die Preise für die Netznutzung des öffentlichen Netzes durch Straßenbeleuchtungsanlagen entsprechen gemäß 17 Abs. 6 StromNEV den Preisen für Netznutzung mit Lastgangzählung (s. Preisblatt 1). Die vorgenannten Preise verstehen sich zzgl. des Preises für den Messstellenbetrieb für installierte Zähler und Schaltgeräte. Grundsätzlich werden zur Messung des tatsächlichen Verbrauchs an den Entnahmestellen vom öffentlichen Netz zur Straßenbeleuchtung Arbeitszähler installiert. In besonderen Fällen wird die abgenommene Energiemenge rechnerisch ermittelt oder geschätzt. Welche Verfahrensweise und welche Preise für den Messstellenbetrieb an den jeweiligen Lieferstellen zur Anwendung kommen, erfahren Sie auf Anfrage. Preisblatt 12

13 Entnahme ohne registrierender Lastgangmessung Preissystem für kurzzeitig angeschlossene Anlagen Netz- oder Umspannebene Grundpreis Arbeitspreis Netto [ /a] Brutto* [ /a] Netto [ct/kwh] Brutto* [ct/kwh] Niederspannung 36,50 43,44 4,77 5,68 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 13 Abs. 4a und 4b EnWG und 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. Preisblatt 13

14 Pönale für Blindstrommehrinanspruchnahme Netz- oder Umspannebene Arbeitspreis [ct/kvarh] Hochspannung mit Umspannung auf Mittelspannung 0,92 Mittelspannung 0,92 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 0,92 Niederspannung 0,92 Preise zzgl. Umsatzsteuer. Preisblatt 14

15 Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) Verbrauch Netto [ct/kwh] KWK-Aufschlag Brutto 1) [ct/kwh] verbrauchsunabhängig2) 0,438 0,521 Letztverbraucher, die die "besondere Ausgleichsregelung" gemäß 63 ff EEG in Anspruch nehmen, zahlen eine reduzierte KWK-Umlage, die durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abgerechnet wird. Für den erzeugten und selbst verbrauchten Strom bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen ( 27a KWKG 2017) sowie für Entnahmen von Stromspeichern ( 27b KWKG 2017) und Schienenbahnen ( 27c KWKG 2017) gelten Sonderregelungen. 1) inkl. 19% Umsatzsteuer. 2) sofern ein Anspruch auf Begünstigung nach 26 Abs. 2 KWKG 2016 (a.f.) für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von 0,04 ct/kwh bestand (Letztverbrauchergruppe B' im Jahr 2016), beträgt der KWK- Aufschlag für Entnahmemengen oberhalb von kwh 0,08 ct/kwh netto bzw. 0,095 ct/kwh inkl. Umsatzsteuer. Sofern ein Anspruch auf Begünstigung nach 26 Abs. 2 KWKG 2016 (a.f.) für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von 0,03 ct/kwh bestand (Letztverbrauchergruppe C' im Jahr 2016), beträgt der KWK-Aufschlag für Entnahmemengen oberhalb von kwh 0,06 ct/kwh netto bzw. 0,071 ct/kwh inkl. Umsatzsteuer. Preisblatt 15

16 Mehrkosten nach 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Nr. Letztverbrauchsgruppen Verbrauchszone Bezeichnung der Umlage Netto [ct/kwh] 19 StromNEV-Umlage Brutto* [ct/kwh] Alle Letztverbraucher Für die ersten kwh A 0,388 0,462 Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch über kwh 1) je Abnahmestelle, die nicht unter Nr. 3 fallen Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch über kwh 2) je Abnahmestelle oberhalb von kwh B 0,050 0,060 oberhalb von kwh C 0,025 0,030 1) Letztverbraucher deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle mehr als 1 Gigawattstunde beträgt, müssen der gemäß 26 Abs. 2 Satz 3 KWK-G bis zum 31. März des auf die Begünstigung folgenden Jahres den im vorangegangenen Kalenderjahr aus dem Netz bezogenen und selbstverbrauchten Strom melden. 2) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder der Eisenbahninfrastruktur, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen ( 26 Abs. 2 Satz 2 KWK-G). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Preisblatt 16

17 Mehrkosten nach 17 f EnWG (Offshore-Haftungsumlage) Letztverbrauchergruppe A für die ersten kwh Netto [ct/kwh] Brutto* [ct/kwh] -0,028-0,033 Letztverbrauchergruppe B oberhalb von kwh 1) 0,038 0,045 Letztverbrauchergruppe C oberhalb von kwh 2) 0,025 0,030 1) Verbrauch Offshore-Haftungsumlage Letztverbraucher deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle mehr als 1 Gigawattstunde beträgt, müssen der gemäß 26 Abs. 2 Satz 3 KWK-G bis zum 31. März des auf die Begünstigung folgenden Jahres den im vorangegangenen Kalenderjahr aus dem Netz bezogenen und selbstverbrauchten Strom melden. 2) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder der Eisenbahninfrastruktur, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen ( 26 Abs. 2 Satz 2 KWK-G). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Preisblatt 17

18 Umlage für abschaltbare Lasten (Mehrkosten nach 18 AbLaV) Verbrauch Netto [ct/kwh] Brutto* [ct/kwh] verbrauchsunabhängig 0,006 0,007 Umlage abschaltbare Lasten Preisblatt 18

19 Grundversorgung/ Ersatzbelieferung Netz- oder Umspannebene Hoch- / Mittelspannung Niederspannung Preisstellung Die Preisbestimmung erfolgt durch den für Ihr Gebiet zuständigen Grundversorger 1). Es gilt der jeweils gültige Grund- und Ersatzversorgungstarif des für Ihr Gebiet zuständigen Grundversorgers 1). 1) Den für Sie zuständigen Grundversorger entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung auf unseren Internetseiten unter Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 13 Abs. 4a und 4b EnWG und 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. Preisblatt 19

20 Entgelte gemäß 19 StromNEV Individuelles Netzentgelt gemäß 19 Abs. 2 Sätze 1 bis 4 StromNEV Die Vereinbarungen eines individuellen Netzentgeltes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass seine jeweiligen Voraussetzungen nach 19 Absatz 2 Sätze 1 bis 4 StromNEV tatsächlich eintreten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den allgemein gültigen Netzentgelten. Die Hochlastzeitfenster (HLZ) für atypische Netznutzung werden jeweils bis zum eines Jahres für das Folgejahr veröffentlicht. Der Kunde wird die Genehmigung eines individuellen Netzentgeltes gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bei der Regulierungsbehörde beantragen. Sofern die die Leistung Netznutzung gegenüber dem Lieferanten auf Basis eines Lieferantenrahmenvertrages erbringt, wird der Lieferant die Genehmigung eines individuellen Netzentgelts gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bei der Regulierungsbehörde beantragen. Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß 19 Abs. 3 StromNEV Die Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß 19 Abs. 3 StromNEV werden je Lieferstelle ermittelt. Bedingung hierfür ist, dass bei sämtlichen Betriebsmitteln in einer Netz- oder Umspannebene eine ausschließliche Nutzung durch den Netznutzer vorliegt. Das Entgelt orientiert sich an den individuell zurechenbaren Kosten, die sich gemäß 4 StromNEV an folgende Parameter, wie z. B. der Anzahl der genutzten Betriebsmittel, der installierten Leistung, der Arbeit und der Länge der Leitung orientieren. Die aktuellen Entgelte nach 19 Abs. 3 StromNEV sind gemäß 27 Abs. 1 StromNEV auf der Internetseite der regionetz veröffentlicht. Entgelte für Stromspeicher gemäß 19 Abs. 4 StromNEV Letztverbraucher, die Strom dem Netz ausschließlich zur Speicherung in einem Stromspeicher entnehmen und den zurückgewonnen Strom wieder in das Netz einspeisen, zahlen ein individuelles Netzentgelt auf den Anteil der entnommenen Strommenge, der nicht wieder in das Netz eingespeist wird. Dieser Anteil ist für jede Anlage in geeigneter Form nachzuweisen. Netz- oder Umspannebene Leistungspreis [ /kw u.m.] Hochspannung mit Umspannung auf Mittelspannung 66,48 Mittelspannung 79,69 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 91,25 Niederspannung 87,25 Preisblatt 20

21 Konzessionsabgaben Strom gemäß 2 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) Verbrauch Die je Gemeinde anzuwendenden Konzessionsabgaben bei Strom, der gemäß 2 Abs. 2 Satz 1 b) KAV nicht als Schwachlaststrom geliefert wird, entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung auf unseren Internetseiten unter Bei Strom, der im Rahmen eines Schwachlasttarifs nach 9 der Bundestarifordnung Elektrizität oder der dem Schwachlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs (Schwachlaststrom) geliefert wird, beträgt die Konzessionsabgabe gemäß 2 Abs. 2 Satz 1 a) KAV Konzessionsabgaben Strom Netto [ct/kwh] Brutto* [ct/kwh] 0,61 0,726 Bei der Belieferung von Sondervertragskunden gemäß 2 Abs. 3 KAV beträgt die Konzessionsabgabe 0,11 0,131 Unbeschadet des 1 Abs. 3 und 4 gelten Stromlieferungen aus dem Niederspannungsnetz (bis 1 Kilovolt) konzessionsabgabenrechtlich als Lieferung an Tarifkunden, es sei denn, die gemessene Leistung des Kunden überschreitet in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 Kilowatt und der Jahresverbrauch beträgt mehr als Kilowattstunden. Dabei ist auf die Belieferung der einzelnen Betriebsstätte oder Abnahmestelle abzustellen. Es gelten die Ausführungen des 2 Abs. 7 KAV. Zudem werden die in 2 Abs. 4, 6 und 8 KAV enthaltenen Regelungen angewendet. Preisblatt 21

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