Preisblatt Netznutzung Stromnetz (E1/2016 Stand: Dez 2015) Gültig ab bis

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1 Seite 1 von 7 Preisblatt Netznutzung Stromnetz (E1/2016 Stand: Dez 2015) Gültig ab bis Nachfolgend sind die Preise für die Netznutzung des Stromnetzes in Ludwigsburg und Kornwestheim (Regelzone Transnet BW) der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH in 2016 aufgeführt -die Aufschläge bzw. Umlagen ab S. 4 werden nach Gesetzeslage angepasst Bei Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresbenutzungsdauer T von mindestens h/a Entnahmeebene Leistungspreis pro Jahr Umspannung zur Mittelspannung 45,65 0,15 Mittelspannungsnetz 56,90 0,36 Umspannung zur Niederspannung 62,65 0,48 Niederspannungsnetz 59,30 0,80 Bei Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresbenutzungsdauer T von weniger als h/a Entnahmeebene Leistungspreis pro Jahr Umspannung zur Mittelspannung 5,84 1,74 Mittelspannungsnetz 6,66 2,37 Umspannung zur Niederspannung 7,82 2,67 Niederspannungsnetz 9,68 2,78 Bei Kunden mit Lastgangzählung und nur monatlicher Abnahme Monatsleistungspreissystem Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Leistungspreis / kw u. Monat Mittelspannung 9,48 0,36 Umspannung Mittel- / Niederspannung 10,44 0,48 Niederspannung 9,88 0,80 Alle Preise zuzüglich Entgelte für Messung und Abrechnung, Mehrkosten gem. den Aufschlägen, Konzessionsabgaben und Umsatzsteuer. Allen städtischen Anlagen in Niederspannung wird ein Kommunalrabatt von 10 % auf die Arbeits- und Leistungspreise gewährt. Erfolgt die Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung erhöhen sich die bilanzierungsund abrechnungsrelevanten Arbeitsmengen und Leistungswerte zum Ausgleich der Transformatorenverluste um 2,0 %.

2 Seite 2 von 7 Netzreservekapazität bei Kunden mit Eigenerzeugung Inanspruchnahme der Netzreservekapazität 1) Entnahmeebene h/a h/a h/a Mittelspannungsnetz 22,18 26,62 31,06 Umspannung zur Niederspannung 26,08 31,30 36,52 Niederspannungsnetz 32,26 38,72 45,17 1) Bei Inanspruchnahme der Netzreservekapazität über 200 h/a bzw. 400 h/a erfolgt die Abrechnung über den Gesamtzeitraum gemäß der sich neu ergebenden Preisstufe. Bei einer Inanspruchnahme von mehr als 600 h/a wird das Netzentgelt nach den normalen Tarifen berechnet. Alle Preise zuzüglich Entgelte für Messung und Abrechnung, Mehrkosten gem. den Aufschlägen, Konzessionsabgaben und Umsatzsteuer. Der Preis der Netzreservekapazität beinhaltet auch die entsprechende Arbeit. bei Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung. 1. Preise für die Netznutzung Kundengruppe Netto Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung 4,39 Speicherheizung 2,20 Wärmepumpen und sonstige unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen 3,30 Alle Preise zuzüglich Entgelte für Messung und Abrechnung, Mehrkosten gem. den Aufschlägen, Konzessionsabgaben und Umsatzsteuer. Allen städtischen Anlagen in Niederspannung wird ein Kommunalrabatt von 10 % gewährt. 2. Mehr-/Mindermengen Bei der Belieferung von Kunden ohne Lastgang (1/4-h-Leistungsmessung) können Differenzen zwischen den tatsächlichen Energieverbräuchen und den auf prognostizierten Verbräuchen beruhenden Energielieferungen des Lieferanten auftreten. Die Jahresverbrauchsprognosen werden in der Regel anhand der Vorjahresverbräuche vorgegeben. Näheres hierzu regelt der Lieferantenrahmenvertrag.

3 Seite 3 von 7 Preise für Messung und Abrechnung Entgelte - Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung 1 Preis je Messeinrichtung bzw. Kunde Messung Messstellenbetrieb Abrechnung /a /a /a MS - Mittelspannung (einschl. Umspannung HS/MS) Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz NS - Niederspannung (einschließlich Umspannung MS/NS) Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 180,00 600,00 86,40-180,00 180,00 300,00 86,40-24,00 Entgelte - Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung 2 Preis je Messeinrichtung bzw. Kunde Messung einmalig Messstellenbetrieb Abrechnung einmalig /a /a Eintarifzähler 3,00 9,95 7,20 Zweitarifzähler 3,00 19,90 7,20 Telekommunikationskomponente Funkmodem 120,00 Telekommunikationskomponente Festnetzmodem Tarifschaltung Wandlersatz Basiszähler nach 21b (3a) und (3b) EnWG Zusätzliche Kontrollablesung 3,00 4,50 120,00 10,00 24,00 36,00 7,20 Für Messungen und Abrechnungen in kürzeren Zeitabständen als einem Jahr erhöhen sich die Entgelte für Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung wie folgt: Monatlich für Messung und Abrechnung = Einmalige Beträge x 12 Vierteljährig für Messung und Abrechnung = Einmalige Beträge x 4 Halbjährig für Messung und Abrechnung = Einmalige Beträge x 2 Sonderfälle für die Berechnung der Entgelte für Messung und Abrechnung: Sollte auf Wunsch des Kunden oder seines Bevollmächtigten die Entnahme oder Einspeisung ohne Lastgangzählung erfolgen, aber weiterhin eine Lastgangzählung eingebaut sein, so werden für die Bestimmung der Entgelte (Messung und Messstellenbetrieb), die Entgelte mit Lastgangzählung berechnet. Im Leistungsumfang sind enthalten: 1) Lastgangzähler mit Messwandlern, Fernübertragung der Messdaten, Datenaufbereitung, werktägliche (Montag bis Freitag) bzw. monatliche Datenbereitstellung an die erste Adresse per (bei gegebener technischer Voraussetzung in der Kundenanlage und in Abstimmung mit dem Lieferanten). Jährliche Bereitstellung der Monatsleistungsmaxima seitens des Netzbetreibers zum Nachweis des verminderten Konzessionsabgabensatzes. Bei kürzeren Zeiträumen werden die Preise zeitanteilig ermittelt. 2) Die Entgelte für Messung und Abrechnung beinhalten alle Ablesungen und Abrechnungen je Entnahmestelle innerhalb eines Jahres, die durch GPKE-Prozesse erforderlich werden. Für jede zusätzliche vom Netznutzer gewünschte Ablesung oder Abrechnung wird ein zusätzliches Entgelt in Rechnung gestellt.

4 Seite 4 von 7 Entgelte für Blindstrom Blindstrom Induktiv 1 Induktiv 2 Kapazitiv 1 Kapazitiv 2 ct/kvarh ct/kvarh ct/kvarh ct/kvarh Mittelspannung (MS) 0,92 0,92 0,92 0,92 Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) 0,92 0,92 0,92 0,92 Niederspannung (NS) 0,92 0,92 0,92 0,92 Liegt der Verschiebungsfaktor größer 50 % wird der Blindstrom gesondert in Rechnung gestellt. Aufschläge aufgrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft- Wärme-Kopplung (KWKG) (Die Übertragungsnetzbetreiber gehen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Gesetzesnovelle zum KWKG bis Ende des Jahres 2015 verabschiedet wird und das neue Gesetz ab umgesetzt werden kann. Daher sind für den Wälzungsprozess die folgenden Aufschläge in Ansatz zu bringen.) (alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher) Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich 1 Mio. kwh/a) Letztverbrauch bis 1 Mio. kwh pro Jahr je Abnahmestelle 0,445 Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über 1 Mio. kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C ) 0,445 Letztverbrauch, der über 1 Mio. kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht (Endverbrauchskategorie B ) Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über 1 Mio. kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) 0,445 Letztverbrauch, der über 1 Mio. kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht; nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Endverbrauchskategorie C ) 0,030

5 Seite 5 von 7 Aufschläge aufgrund 17f des Gesetzes über die Elektrizitäts-und Gasversorgung (EnWG) (Offshore- Haftungsumlage) Die Netzbetreiber sind nach 17f Abs. 5 EnWG berechtigt die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend zu machen. Die Ermittlung der Aufschläge auf die Netzentgelte basiert zum einen auf den prognostizierten wälzbaren Kosten aus Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks für das Jahr Zum anderen basiert die Ermittlung der Aufschläge auf der Differenz zwischen den tatsächlich wälzbaren Kosten des Jahres 2014 und den prognostizierten wälzbaren Kosten aus Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks für das Jahr Die Prognose wurde auf Basis eines komplexen, eigens entwickelten und wissenschaftlich begleiteten Simulationsmodells vorgenommen. (alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher)) Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich 1 Mio. kwh/a) Letztverbrauch bis 1 Mio. kwh pro Jahr je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über 1 Mio. kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C ) Letztverbrauch, der über 1 Mio. kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht (Endverbrauchskategorie B ) 0,027 Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über 1 Mio. kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) Letztverbrauch, der über 1 Mio. kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht; nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Endverbrauchskategorie C ) 0,025 Aufschläge aufgrund 18 Abs. 1 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV Umlage für abschaltbare Lasten) (alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher) Letztverbrauch je Entnahmestelle entfällt

6 Seite 6 von 7 Aufschläge aufgrund individueller Netzentgelte nach 19 Abs. 2 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) (alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher) Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich 1 Mio. kwh/a) Letztverbrauch bis 1 Mio. kwh pro Jahr je Abnahmestelle 0,378 Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über 1 Mio. kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C ) 0,378 Letztverbrauch, der über 1 Mio. kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht (Endverbrauchskategorie B ) 0,050 Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über 1 Mio. kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) 0,378 Letztverbrauch, der über 1 Mio. kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht, der dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen ist und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben 0,025 Weitere Angaben: Für die Unterbrechung der Anschlussnutzung werden für jeden Einsatz eines Beauftragten der SWLB ein Entgelt in Höhe von 45 und für die Wiederherstellung 50 berechnet. Sollten Einsätze außerhalb der regulären Arbeitszeit vereinbart werden, so werden diese nach Aufwand berechnet. Ein bereits erteilter Sperrauftrag muss mindestens 24 Stunden vor dem Einsatz des Sperrbeauftragten widerrufen werden. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, so wird ein Entgelt von 45 berechnet. Allen Preisen werden die Konzessionsabgaben und die jeweils gültige Umsatzsteuer (derzeit 19 %) hinzugerechnet. Die Angaben aller Aufschläge erfolgt ohne Gewähr (Veröffentlichung Netztransparenz.de Stand Dez 2015). Die Konzessionsabgabe nach der Konzessionsabgabenverordnung KAV vom und den bis heute veröffentlichten Änderungen beträgt in Ludwigsburg und Kornwestheim: 1. Schwachlaststrom 0,61 Cent 2. Strom, der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird 1,59 Cent 3. Strom bei Entnahme nach Sondervertrag 0,11 Cent Alle Angaben bezogen auf die Lieferung einer Kilowattstunde (kwh) ohne Umsatzsteuer. Auf städtische Abnahmestellen, die in Niederspannung versorgt werden, wird ein Rabatt von 10 % auf die Leistungs- und e gewährt.

7 Hochlastzeitfenster für individuelle Netzentgelte nach 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV Hochlastzeitfenster für 2016 auf Basis der Lastgangdaten September 2014 bis August 2015 Seite 7 von 7 Jahreszeit Monate Hochlast-Zeitfenster (Umspannung zur Mittelspannung, Mittelspannungsnetz, Umspannung zur Niederspannung und Niederspannungsnetz) Frühling: März bis Mai Keine Sommer: Juni bis August Keine Herbst: September bis November Umspannung zur Mittelspannung: 11:00 Uhr 14:30 Uhr Mittelspannungsnetz: 10:00 Uhr 15:00 Uhr und 17:00 Uhr 18:15 Uhr Winter: Januar, Februar und Dezember Umspannung zur Mittelspannung: 10:00 Uhr 15:00 Uhr und 17:00 Uhr 18:30 Uhr Mittelspannungsnetz: 10:00 Uhr 19:15 Uhr Umspannung zur Niederspannung: 17:00 Uhr 19:30 Uhr Niederspannungsnetz: 12:30 Uhr 13:15 Uhr und 18:00 Uhr 20:15 Uhr

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