Mittelspannung 9,81 1,79 39,18 0,62. Niederspannung 19,64 4,79 95,95 1,74
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- Waltraud Bauer
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1 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelte für Entnahmen mit Lastgangmessung Jahresbenutzungsstunden Entnahmestelle Hoch-/Mittelspannung < h/a >= h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw/a ct/kwh /kw/a ct/kwh 6,53 1,79 45,58 0,22 Mittelspannung 9,81 1,79 39,18 0,62 Mittel-/Niederspannung 9,35 2,23 52,53 0,50 Niederspannung 19,64 4,79 95,95 1,74 Blindarbeit Bei Unterschreitung eines Leistungsfaktors von 0,9 induktiv zahlt der Netzkunde für die zu viel bezogene Blindarbeit ein Entgelt von 0,92 ct/kvarh. Preisblatt 2 Netznutzungsentgelte für Entnahmen ohne Lastgangmessung Bedarfsart Haushalts-, gewerblicher, landwirtschaftlicher oder sonstiger Bedarf Grundpreis Arbeitspreis /a ct/kwh 18,00 4,03 Elektro-Speicherheizung 1,50 Elektro-Wärmepumpen 1,50 Die ausgewiesenen Nettopreise verstehen sich zuzüglich, der Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV, der Offshore-Haftungsumlage, der Umlage für abschaltbare Lasten gem. 18 AbLaV, den Kosten nach dem KWK-Gesetz, der Konzessionsabgabe und ggf. weiterer Umlagen sowie der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich Gültig ab Seite 1 von 7
2 Preisblatt 3 Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Entnahmestellen mit Lastgangmessung Messung Messstellenbetrieb Abrechnung /a /a /a Lastgangzähler 250,00 215,00 220,00 GSM-Modem 180,00 Entnahmestellen ohne Lastgangmessung Messung Messstellenbetrieb Abrechnung /a /a /a Eintarifzähler 3,96 7,65 12,00 Zweitarifzähler 5,89 15,00 12,20 Maximumzähler 8,76 44,95 14,90 - jährliche Abrechnung - - halbjährliche Abrechnung - - vierteljährliche Abrechnung - - monatliche Abrechnung - 5,89 15,00 12,20 6,90 15,00 14,30 8,90 15,00 18,50 16,90 15,00 37,00 Wandler 36,60 Das Entgelt für Messung beinhaltet die Erfassung der Messwerte sowie die Datenaufbereitung und /-weitergabe. Zusätzlich vom Lieferanten geforderte Ablesungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Das Entgelt für den Messstellenbetrieb umfasst den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung. Das Abrechnungsentgelt beinhaltet die turnusmäßige Abrechnung der Netznutzung für den Energiebezug. Gültig ab Seite 2 von 7
3 Preisblatt 4 Entgelte für Messstellenbetrieb für Einspeiser nach EEG und KWK-G Einspeiser mit Lastgangmessung Messstellenbetrieb /a Lastgangzähler 215,00 GSM-Modem 180,00 Einspeiser ohne Lastgangmessung Messstellenbetrieb /a Erzeugungszähler (Eintarif) 7,65 Einspeisezählwerk des Zweirichtungszählers 7,35 Wandler 36,60 Preisblatt 5 Reservekapazität für Entnahme mit Lastgangmessung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmeebene Hoch-/Mittelspannung 0 bis 200 h/a 200 bis 400 h/a 400 bis 600 h/a /kw/a /kw/a /kw/a 16,32 19,58 22,84 Mittelspannung 23,35 28,02 32,70 Mittel-/Niederspannung 24,09 28,90 33,72 Niederspannung 62,14 74,57 86,99 Bei Inanspruchnahme der Reservekapazität über 200 h/a bzw. 400 h/a erfolgt die Abrechnung über den Gesamtzeitraum gemäß der sich neu ergebenden Preisstufe. Bei einer Inanspruchnahme von mehr als 600 h/a wird das Netzentgelt nach Preisblatt 1 abgerechnet. Gültig ab Seite 3 von 7
4 Preisblatt 6 Aufschläge gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) (Abnahme bis einschließlich kwh/a) B (Abnahme über kwh/a, sofern nicht C) C (Abnahme über kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) Aufschlag 0,178 0,055 0,025 : Strommengen von Letztverbrauchern für die ersten kwh je Abnahmestelle. B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge 0,055 ct/kwh. C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für die über kwh hinausgehenden Strombezüge 0,025 ct/kwh. Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Preisblatt 7 Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Jahr Umlage ,009 Die genannte Umlage findet auf den gesamten Letztverbrauch je Abnahmestelle Anwendung. Gültig ab Seite 4 von 7
5 Preisblatt 8 Umlage gemäß 19 Abs. 2 StromNEV (Abnahme bis einschließlich kwh/a) Umlage 0,092 + (Abnahme über kwh/a bis kwh/a) 0, (Abnahme über kwh/a bis kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) 0,532 B` (Abnahme über kwh/a, sofern nicht C) 0,050 C` (Abnahme über kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) 0,025 : Letztverbraucher zahlen für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle den Umlagesatz für die +: Letztverbraucher, deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz für die + ++: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben und deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz für die ++. Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Gültig ab Seite 5 von 7
6 B : Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV-Umlage von 0,050 ct/kwh C : Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh. Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Preisblatt 9 Konzessionsabgabe Abgabesatz Tarifkunden 1,59 Tarifkunden (Schwachlast) 0,61 Sondervertragskunden 0,11 Konzessionsabgabenrechtlich gelten Stromlieferungen aufgrund von Sonderkundenverträgen aus dem Niederspannungsnetz als Lieferungen an Tarifkunden, es sei denn, die gemessene Leistung des Kunden überschreitet in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kw und der Jahresverbrauch beträgt mehr als kwh. Dabei ist auf die Belieferung der einzelnen Betriebsstätte oder Abnahmestelle abzustellen. Gültig ab Seite 6 von 7
7 Preisblatt 10 Offshore-Haftungsumlage nach 17 f Abs. 5 EnWG (Abnahme bis einschließlich kwh/a) B (Abnahme über kwh/a, sofern nicht C) C (Abnahme über kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) Umlage 0,250 0,050 0,025 : Strommengen von Letztverbrauchern für die ersten kwh je Abnahmestelle. B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge 0,050 ct/kwh. C: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstieg, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehenden Strombezüge 0,025 ct/kwh. Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Gültig ab Seite 7 von 7
Mittelspannung 9,94 1,93 41,79 0,66. Niederspannung 17,23 4,68 97,23 1,48
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