Entgelte für Netznutzung

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1 Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung <2500h/a Jahresbenutzungsdauer 2500h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kwa ct/kwh /kwa ct/kwh Mittelspannung 3,34 1,93 45,33 0,25 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 5,50 4,71 117,63 0,23 Niederspannung 8,34 4,33 52,20 2,58 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz, 19 Absatz 2 Satz 6 StromNEV, 17 f EnWG, 18 AbLaV und Konzessionsabgabe) sowie Umsatzsteuer. Preisblatt 1

2 Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung Leistungspreis /kw u.m Arbeitspreis ct/kwh Mittelspannung 7,56 0,25 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 19,61 0,23 Niederspannung 8,70 2,58 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz, 19 Absatz 2 Satz 6 StromNEV, 17 f EnWG, 18 AbLaV und Konzessionsabgabe) sowie Umsatzsteuer. Preisblatt 2

3 Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung - Netzreserve Reserveinanspruchnahme 0 h/a h/a 200 h/a h/a 400 h/a h/a /kwa /kwa /kwa Mittelspannung 16,81 20,17 23,53 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 34,44 41,33 48,22 Niederspannung 69,55 83,46 97,37 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz, 19 Absatz 2 Satz 6 StromNEV, 17 f EnWG, 18 AbLaV und Konzessionsabgabe) sowie Umsatzsteuer. Preisblatt 3

4 Entnahme ohne registrierende Lastgangmessung - Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher Bedarf und sonstiger Bedarf Grundpreis Arbeitspreis netto brutto 1) netto brutto 1) /a /a ct/kwh ct/kwh Niederspannung 37,00 44,03 4,58 5,45 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz, 19 Absatz 2 Satz 6 StromNEV, 17 f EnWG, 18 AbLaV und Konzessionsabgabe) sowie Umsatzsteuer. Preisblatt 4

5 Entnahme durch unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen nach 14a EnWG (z.b. unterbrechbare Entnahmen durch Elektromobile) Arbeitspreis netto brutto 1) ct/kwh ct/kwh Niederspannung 1,50 1,79 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz, 19 Absatz 2 Satz 6 StromNEV, 17 f EnWG, 18 AbLaV und Konzessionsabgabe) sowie Umsatzsteuer. Preisblatt 5

6 Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen und Elektro-Wärmepumpen Arbeitspreis netto brutto 1) ct/kwh ct/kwh Mittel- bis Niederspannung 1,50 1,79 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz, 19 Absatz 2 Satz 6 StromNEV, 17 f EnWG, 18 AbLaV und Konzessionsabgabe) sowie Umsatzsteuer. Preisblatt 6

7 Entgelte für Messstellenbetrieb inkl. Messung Entnahme und Einspeisung mit registrierender Lastgangmessung Spannungsebene der Messung Preis je Zähler Messstellenbetrieb einschließlich Messung /a Mittelspannung Lastgangzähler incl. Wandler und Kommunikationseinrichtung 380,00 Niederspannung Lastgangzähler incl. Wandler und Kommunikationseinrichtung 317,00 Entgelte zzgl. Umsatzsteuer. Preisblatt 7

8 Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung Entnahme und Einspeisung ohne registrierende Lastgangmessung (inkl. kurzzeitig angeschlossener Anlagen) netto brutto 1) netto brutto 1) netto brutto 1) netto brutto 1) netto brutto 1) /a /a /a /a /a /a /a /a /a /a Eintarifzähler 10,60 12,61 12,40 14,76 16,00 19,04 30,40 36,18 Eintarifzähler inkl. Tarifschaltung 19,80 23,56 21,60 25,70 25,20 29,99 39,60 47,12 Zweitarifzähler 13,20 15,71 15,00 17,85 18,60 22,13 33,00 39,27 Zweitarifzähler inkl. Tarifschaltung 22,40 26,66 24,20 28,80 27,80 33,08 42,20 50,22 Zweirichtungszähler 19,40 23,09 21,20 25,23 24,80 29,51 39,20 46,65 Schaltgerät oder Tarifschaltung 9,20 10, Wandler in Mittelspannung 61,20 72, Wandler in Niederspannung 9,80 11, Messstellenbetrieb ohne Messung jährliche Messung Preis je Zähler/ Wandler Weitere Zählertypen (z.b. EDL21/EDL40-Zähler) werden - sofern vorhanden - je nach Messfunktion als Ein- oder als Zweitarifzähler abgerechnet. Für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz gelten gesonderte Preise. Messtellenbetrieb einschließlich Messung halbjährliche Messung vierteljährliche Messung monatliche Messung Preisblatt 8

9 Entnahme ohne registrierende Lastgangmessung - Preissystem für Entnahme durch Kurzzeit- und Baustromanschlüsse Grundpreis Arbeitspreis netto brutto 1) netto brutto 1) /a /a ct/kwh ct/kwh Niederspannung 37,00 44,03 4,58 5,45 Die Preisstellung für Baustromanschlüsse ist begrenzt auf einen Zeitraum von in der Regel 18 Monaten nach Inbetriebnahme. Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz, 19 Absatz 2 Satz 6 StromNEV, 17 f EnWG, 18 AbLaV und Konzessionsabgabe) sowie Umsatzsteuer. Preisblatt 9

10 Entgelte für Blindmehrarbeit Alle Netzebenen oder Umspannebenen Arbeitspreis ct/kvarh 0,92 Preise zzgl. Umsatzsteuer. Preisblatt 10

11 Entgelt für die Überschreitung der vereinbarten Netzanschlusskapazität* Leistungsüberschreitung /kwa Mittelspannung 14,00 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 12,00 * Das Entgelt wird dem jeweiligen Anschlussnutzer in Rechnung gestellt. Preisblatt 11

12 Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz (KWK-G) Verbrauch KWK-Aufschlag netto brutto 1) ct/kwh ct/kwh verbrauchsabhängig 2) 0,438 0,521 Letztverbraucher, die die "besondere Ausgleichsregelung" gemäß 63 ff EEG in Anspruch nehmen, zahlen eine reduzierte KWK-Umlage, die durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abgerechnet wird. Für den erzeugten und selbst verbrauchten Strom bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen ( 27a KWKG 2017) sowie für Entnahmen von Stromspeichern ( 27b KWKG 2017) und Schienenbahnen ( 27c KWKG 2017) gelten Sonderregelungen. 2) sofern ein Anspruch auf Begünstigung nach 26 Abs. 2 KWKG 2016 (a.f.) für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von 0,04 ct/kwh bestand (Letztverbrauchergruppe B' im Jahr 2016), beträgt der KWK-Aufschlag für Entnahmemengen oberhalb von kwh 0,08 ct/kwh netto bzw. 0,095 ct/kwh inkl. Umsatzsteuer. Sofern ein Anspruch auf Begünstigung nach 26 Abs. 2 KWKG 2016 (a.f.) für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von 0,03 ct/kwh bestand (Letztverbrauchergruppe C' im Jahr 2016), beträgt der KWK-Aufschlag für Entnahmemengen oberhalb von kwh 0,06 ct/kwh netto bzw. 0,071 ct/kwh inkl. Umsatzsteuer. Preisblatt 12

13 Mehrkosten nach 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Verbrauchszone 19 StromNEV-Aufschlag netto brutto 1) ct/kwh ct/kwh Für die ersten kwh 0,388 0,462 oberhalb von kwh 0,050 0,060 oberhalb von kwh 2) 0,025 0,030 2) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder der Eisenbahninfrastruktur, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen ( 26 Abs. 2 Satz 2 KWK-G 2016 a.f.). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Preisblatt 13

14 Offshore-Haftungsumlage (Mehrkosten nach 17 f EnWG) Verbrauch Offshore-Haftungsumlage netto brutto 1) ct/kwh ct/kwh Für die ersten kwh -0,028-0,033 oberhalb von kwh 0,038 0,045 oberhalb von kwh 2) 0,025 0,030 2) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder der Eisenbahninfrastruktur, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen ( 26 Abs. 2 Satz 2 KWK-G 2016 a.f.). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Preisblatt 14

15 Umlage für abschaltbare Lasten (Mehrkosten nach 18 AbLaV) Umlage nach 18 AbLaV netto brutto 1) ct/kwh ct/kwh verbrauchsunabhängig 0,006 0,007 Preisblatt 15

16 Preise für Grundversorgung/Ersatzbelieferung Bei der Grundversorgung/Ersatzbelieferung wird die Belieferung des Kunden mit elektrischer Energie durch den Grundversorger *) sichergestellt. Preisstellung oberhalb Niederspannung Die Preisbestimmung erfolgt durch den zuständigen Grundversorger nach billigem Ermessen gemäß 315 ff. BGB Niederspannung Es gilt der jeweils gültige Grund- und Ersatzversorgungstarif des Grundversorgers *). *) Der für Sie zuständige Grundversorger ist die Stadtwerke Geldern GmbH Preisblatt 16

17 Entgelte gemäß 19 StromNEV Individuelles Netzentgelt gemäß 19 Abs. 2 Sätze 1 bis 4 StromNEV Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Voraussetzungen nach 19 Absatz 2 Sätze 1 bis 4 StromNEV bei dem Letztverbraucher tatsächlich eintreten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den allgemein gültigen Netzentgelten. Die Hochlastzeitfenster (HLZF) für atypische Netznutzung werden jeweils bis zum eines Jahres für das Folgejahr veröffentlicht. Der Kunde wird die Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV oder gemäß 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV bei der Regulierungsbehörde anzeigen. Sofern die die Leistung Netznutzung gegenüber dem Lieferanten auf Basis eines Lieferantenrahmenvertrages erbringt, kann der Lieferant die Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bei der Regulierungsbehörde anzeigen. Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß 19 Abs. 3 StromNEV Die Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß 19 Abs. 3 StromNEV werden je Lieferstelle ermittelt. Bedingung hierfür ist, dass bei sämtlichen Betriebsmitteln in einer eine ausschließliche Nutzung durch den Netznutzer vorliegt. Die aktuellen individuellen Entgelte nach 19 Abs.3 StromNEV sind gemäß 27 Abs.1 StromNEV auf der Internetseite der veröffentlicht. Entgelte für Stromspeicher gemäß 19 Abs. 4 StromNEV Letzverbraucher, die Strom dem Netz ausschließlich zur Speicherung in einem Stromspeicher entnehmen und den zurückgewonnenen Strom wieder in das Netz einspeisen, zahlen ein individuelles Netzentgelt auf den Anteil der entnommenen Strommenge, der nicht wieder in das Netz eingespeist wird. Dieser Anteil ist für jede Anlage in geeigneter Form nachzuweisen. Mittelspannung Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung Niederspannung Leistungspreis /kwa 45,33 117,63 52,20 Preisblatt 17

18 Konzessionsabgaben Strom gemäß 2 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) netto brutto1) ct/kwh ct/kwh Die anzuwendende Konzessionsabgabe bei Strom, der gemäß 2 Abs. 2 Satz 1 b) KAV nicht als Schwachlaststrom geliefert wird 1,59 1,892 Bei Strom, der im Rahmen eines Schwachlasttarifs nach 9 der Bundestarifordnung Elektrizität oder der dem Schwachlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs (Schwachlaststrom) geliefert wird, beträgt die 0,61 0,726 Konzessionsabgabe gemäß 2 Abs. 2 Satz 1 a) KAV Bei der Belieferung von Sondervertragskunden gemäß 2 Abs. 3 KAV beträgt die Konzessionsabgabe 0,11 0,131 Unbeschadet des 1 Abs. 3 und 4 gelten Stromlieferungen aus dem Niederspannungsnetz (bis 1 Kilovolt) konzessionsabgabenrechtlich als Lieferungen an Tarifkunden, es sei denn, die gemessene Leistung des Kunden überschreitet in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 Kilowatt und der Jahresverbrauch beträgt mehr als Kilowattstunden. Dabei ist auf die Belieferung der einzelnen Betriebsstätte oder Abnahmestelle abzustellen. Es gelten die Ausführungen des 2 Abs. 7 KAV. Zudem werden die in 2 Abs. 4, 6 und 8 KAV enthaltenen Regelungen angewendet. Preisblatt 18

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