Voraussichtliche Entgelte der KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG für Netznutzung Strom, gültig ab
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- Paul Hafner
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1 Hinweis: Die KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG weist darauf hin, dass wegen der derzeit vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netznutzungsentgelte für das Jahr 2017 gemäß 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG abgesehen wurde. Stattdessen erfolgte eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netznutzungsentgelte nach 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2017 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netznutzungsentgelten abweichen.
2 A. Zählpunkte mit registrierender Lastgangmessung 1) Netznutzung Jahresleistungspreissystem Jahresbenutzungsdauer < 2500 h/a >= 2500 h/a Entnahmestelle im Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw Jahr ct/kwh /kw Jahr ct/kwh HS / MS Umspannung 5,11 3,07 76,05 0,24 Mittelspannungsnetz 13,90 4,44 105,53 0,78 MS / NS Umspannung 10,43 5,14 125,14 0,56 Niederspannungsnetz 7,92 6,76 142,13 1,39 2) Netznutzung Monatsleistungspreissystem Monatsleistungspreissystem Entnahmestelle im Leistungspreis Arbeitspreis /kw Monat ct/kwh HS / MS Umspannung 12,67 0,24 Mittelspannungsnetz 17,59 0,78 MS / NS Umspannung 20,86 0,56 Niederspannungsnetz 23,69 1,39 3) Netznutzung Reserveinanspruchnahme Reserveinanspruchnahme Entnahmestelle im Leistungspreis Leistungspreis Leistungspreis /kw Jahr /kw Jahr /kw Jahr Bh Bh Bh HS / MS Umspannung 24,19 29,03 33,87 Mittelspannungsnetz 43,43 52,11 60,80 MS / NS Umspannung 43,44 52,13 60,82 Niederspannungsnetz 66,02 79,22 92,43 4) Messstellenbetrieb (inkl. Messung) Messstellenbetrieb (inkl. Messung) Preisbestandteile Spannungsebene Art der Mittelspannung Niederspannung Messung /Jahr u.zählpunkt /Jahr u.zählpunkt Messstellenbetrieb Lastgangzähler 481,20 481,20 Messstellenbetrieb Wandler 232,80 16,80 Messstellenbetrieb Funkmodem 120,00 120,00 Intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen Statt der herkömmlichen Zählertechnik werden wir künftig auch intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen anbieten, die alle Anforderungen des neuen Messstellenbetriebsgesetzes an die Auswertbarkeit und den Datenschutz erfüllen, dies jedoch erst nach der öffentlichen Bekanntgabe durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach 30 MsbG. Nähere Informationen zu den gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen entnehmen Sie bitte den MsbG. 5) Entgelt für Blindstrom Soweit bei einem Kunden ein Blindstrombedarf vorliegt, der nicht im Rahmen der Erbringung der Systemdienstleistungen gedeckt wird, wird dieser Blindstrombedarf gesondert berechnet.dies gilt, sofern die gesamte in einem Abrechnungsmonat bezogene induktive Blindarbeit 50 % der in diesem Abrechnungsmonat bezogenen Wirkarbeit überschreitet. Der Preis für die 50 % der Wirkarbeit (kwh) übersteigende induktive Blindstrom: 1,00 ct/kvarh Blindarbeit (kvarh) beträgt in Mittel- und Niederspannung: 1) Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, Abschaltbare Lasten-Umlage und ggf. weitere Umlagen sowie ggf. Konzessionsabgaben und Kosten für Mehr-/Mindermengen.
3 B. Zählpunkte ohne registrierende Lastgangmessung 1) Standardlastprofilkunden: Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf Entnahmestelle im Grundpreis Arbeitspreis /Jahr ct/kwh Niederspannungsnetz 61,20 5,43 Standardlastprofile 2) Standardlastprofilkunden: Wärmestromspeicheranlagen und unterbrechbare Lieferungen für monoenergetisch betriebene Wärmepumpen Entnahmestelle im Grundpreis Arbeitspreis /Jahr ct/kwh Niederspannungsnetz 13,20 1,50 Standardlastprofile 3) Messstellenbetrieb (inkl. Messung) Wechsel-/Drehstrom- Wechsel-/Drehstrom- Einfachtarifzähler Doppeltarifzähler Preisbestandteile /Jahr u.zählpunkt /Jahr u.zählpunkt Messstellenbetrieb 10,80 32,20 Intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen Statt der herkömmlichen Zählertechnik werden wir künftig auch intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen anbieten, die alle Anforderungen des neuen Messstellenbetriebsgesetzes an die Auswertbarkeit und den Datenschutz erfüllen, dies jedoch erst nach der öffentlichen Bekanntgabe durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach 30 MsbG. Nähere Informationen zu den gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen entnehmen Sie bitte den MsbG. 1) Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, Abschaltbare Lasten-Umlage und ggf. weitere Umlagen sowie ggf. Konzessionsabgaben und Kosten für Mehr-/Mindermengen.
4 C. Konzessiosabgaben und gesetzliche Umlagen 1) Konzessionsabgabe nach gültiger Konzessionsabgabeverordnung (KAV) gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 a) KAV gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 b) KAV - Kreisstadt Neunkirchen gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 b) KAV - Gemeinde Spiesen-Elversberg gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 b) KAV - Gemeinde Schiffweiler gemäß 2 Abs. 3 Nr. 1 KAV Für den Nachweis der Unterschreitung des Mindestpreises bedarf es des Testates eines gemeinsam zu bestellenden Wirtschaftsprüfers. 0,61 ct/kwh 1,59 ct/kwh 1,32 ct/kwh 1,32 ct/kwh 0,11 ct/kwh 2) Mehrkosten nach KWKG je Letztverbrauchergruppe Letztverbraucher mit einem Strombezug an einer Abnahmestelle bis kwh pro Jahr Letztverbraucher mit einem Strombezug an einer Letztverbrauchergruppe B': Abnahmestelle über kwh zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge 3) Umlage gemäß 19 StromNEV je Letztverbrauchergruppe Letztverbraucher zahlen für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B': Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge
5 4) Offshore-Haftungsumlage nach 17f EnWG je Letztverbrauchergruppe Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B': Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge Abnahmestelle kwh übersteigt und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstieg, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge 5) Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Die Höhe der Umlage für abschaltbare Lasten richtet sich nach der Veröffentlichung der deutschen Übertragungsnetzbetreiber alle Letztverbraucher: auf der gemeinsamen Internetseite:
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